Und wie reagiert der Senat? Was hat Herr Dr. Lederer gesagt: Wir verhandeln und reden auch im Rahmen der Aussetzung von Straftatermittlungen. – Das ist nicht mehr normal nach meiner Bewertung. Lieber Herr Senator Geisel! Jetzt habe ich ja mal wieder ausgeteilt.
Jetzt bin ich aber gespannt, wie Sie dann den nächsten Vorfall – vielleicht ist es diesmal eine Morddrohung oder ein körperlicher Übergriff – kommunizieren. Dann habe ich wahrscheinlich aus Ihrer Sicht als Konsequenz des Austeilens – Genitiv kann mancher hier in diesem Hohen Hause – auch wieder ordentlich einstecken müssen. – Ich danke Ihnen!
Es ist ja hier schon ziemlich alles gesagt worden. Das meiste war Quatsch, vor allem von meinem Vorredner.
Deswegen nur drei kurze Anmerkungen: Es geht jetzt, wenn sich einige noch erinnern – mein Vorredner hat sich nicht mehr daran erinnert –, um einen CDU-Antrag, über den wir hier beraten. Es hat mich gewundert, Sie haben gesagt, Sie haben hier schon mal einen Gesetzentwurf eingereicht, und jetzt sind Sie aber für diese Volksinitiative. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Sie von der CDU haben hier mal einen Gesetzentwurf eingebracht, da ging es um kriminalitätsbelastete Orte, fanden wir nicht gut, aber das war ein bisschen enger gefasst als diese Volksinitiative jetzt. Das ist viel weiter. Da geht es um sehr viele Orte. Da geht es um Gesichtserkennung. Da geht es um Algorithmen. Da geht es um viel mehr. So!
Also was wollen Sie denn jetzt? Jetzt ist Ihnen das auf einmal egal. Also das zeigt so ein bisschen, Sie scheren sich jetzt nicht um irgendwelche rechtsstaatlichen Grenzen bei der Videoüberwachung, sondern Sie halten da jetzt Ihr Fähnchen in den Wind. Und das erinnert mich schon ein bisschen an Ihr Verhalten in der Tegel-Frage.
Herr Dregger! Zu Ihren sogenannten Fakten: Also Sie haben ja dargestellt, die Zahl der Fahrgäste bei der BVG ist gestiegen, die Zahl der Straftaten bzw. der körperlichen Übergriffe ist gesunken. So! Schöne Sache! Aber warum in aller Welt soll das an der Videoüberwachung liegen? Das kann an einem besseren Personaleinsatz liegen. Das kann an einer friedlicheren Gesellschaft liegen. Das kann an einer alternden Gesellschaft liegen. Es kann an irgendwelchen Präventionsmaßnahmen liegen. Es kann an sehr viel liegen. Es ist eine Korrelation, aber die sagt nichts über irgendeine Kausalität aus.
Jetzt zum Schluss noch einmal kurz zum Stichwort Nogo-Area: Ich finde, was hier diskutiert wurde, wurde ein bisschen albern. Also niemand hat hier behauptet, es gebe keine Kriminalität an diesen Orten. Herr Dregger! Ich lade Sie ein, wir können gerne mal zur Hermannstraße gehen. Da gehen wir mal einen Döner essen. Herr Woldeit! Ich glaube, Sie haben da zu viel Angst. Sie nehme ich lieber nicht mit.
Und dann werden wir uns da mal hinsetzen, und dann werden wir wahrscheinlich sehen, da wird es verschiedene Formen von Kriminalität geben. Aber dass man an diese Orte nicht gehen kann, das ist doch wirklich populistischer Blödsinn, das ist albern. Lassen Sie das bitte! – Danke!
Kollege! Gestatten Sie Zwischenfragen von Herrn Woldeit und Herrn Wild? – Gut! Dann hat der Kollege Luthe für die FDP-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser lebhaften Debatte, der ich bisher interessiert gefolgt bin, habe ich auf eines gewartet: Ich habe darauf gewartet, dass einer der Befürworter dieses Antrages die Fakten widerlegt, die ich vorhin aufgezählt habe. Ich sage noch einmal: Wir haben bei der BVG eine Verdreifachung der Taschendiebstahlstaten seit 2012 bis zum heutigen Tag. Wir haben eine Verdoppelung der sexuellen Übergriffe im Bereich der BVG in den letzten vier Jahren. Das alles trotz einer mehr als Verdoppelung der Datenmenge aus sogenannter Videoüberwachung! Da kann die Lösung keinesfalls darin bestehen, von diesem nicht funktionierenden Blödsinn noch mehr zu verlangen, sondern die Erkenntnis kann nur darin liegen, dass es nicht funktioniert, und endlich umzukehren und das Ganze über Personal zu lösen und nicht über die sinnlose Erhebung von immer mehr Daten.
Um auch vielleicht mit dieser Mär – – Frau Dr. West und andere haben es gerade angesprochen und versucht, das ein wenig ins Lächerliche zu ziehen. Wir haben im Jahr 2016 134 überfallartige Sexualdelikte, zu 98 Prozent zulasten von Frauen in dieser Stadt.
Die Sexualdelikte bei der BVG waren 84 davon, in diesem so toll videoüberwachten Bereich. Insofern können wir noch einmal konstatieren: Ja, es gibt große Gefahren in vielen Bereichen dieser Stadt. Und wir können auch konstatieren, dass mit der Speicherung von Daten diese Gefahren nicht reduziert werden, sondern im Gegenteil, auch das noch mal, die Zahl der Delikte im Bereich der BVG ist mit der Verdoppelung der Speicherdauer gestiegen und nicht gesunken. Insofern bringt es nichts.
[Beifall von Paul Fresdorf (FDP) – Torsten Schneider (SPD): Sie wollen doch nicht sagen, dass die Videoüberwachung schuld wäre!]
Was noch mal die Rechtsgrundlage des „Bollerwagens“ angeht: Es ist sehr wohl Aufgabe dieses Parlaments, dafür zu sorgen, dass die Polizeibeamten in dieser Stadt ihre Arbeit auf Grundlage bestehender Gesetze machen und nicht auf Grundlage dessen, was sich in irgendeinem stillen Kämmerlein irgendwer aus Ihrer Fraktion bzw. der Koalitionsfraktion überlegt haben will, wie man etwas ausrechnen kann.
Und ein Innensenator, der der Auffassung ist, dass man eine Eingriffsnorm weit auslegt, und gleichzeitig damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eng auslegen will, steht nicht auf dem Boden dieser verfassungsrechtlichen Grundlage.
Das ist in der Tat, Herr Kollege Lux, meine Meinung, das ist ganz dezidiert, nach vielen Beiträgen des Senators in den letzten zwei Wochen ganz ausdrücklich meine Meinung. – Ja! Eine Zwischenfrage!
Weil Sie mich so gebeten haben! – Jetzt haben Sie das ja tatsächlich gerechtfertigt, dass ich Sie damit behellige: Wenn Sie uns jetzt schon erklären, wie es so mit dem Recht und mit dem Gesetz ist, ich reagiere immer äußerst allergisch, wenn sich ein Abgeordneter zum Richter aufschwingt. Haben Sie schon mal etwas von Gewaltenteilung gehört?
Ich glaube, Herr Kollege Schneider, Gewaltenteilung ist die Sache, dass wir zuständig dafür sind, Gesetze zu erlassen, und die Exekutive, also die Polizei, das dann umsetzen soll.
Das heißt, es ist nicht Aufgabe der Exekutive, in dem Fall des Senats, sich zu überlegen, was die Exekutive außerhalb des Rahmens dieser Gesetze machen soll. Völlig richtig, prima! Also ich habe Ihre Frage beantwortet. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz sowie an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch hierzu höre ich nicht, dann verfahren wir so.