Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Immer wenn ich hier ins Abgeordnetenhaus komme – nicht immer, aber sehr oft –, gucke ich mir diese Denkmäler an, sehe diesen vom Stein und den Hardenberg und denke mir: Es ist doch echt abgefahren, dass diese Väter dieser großen preußischen Kommunalreform hier stehen, und wir kämpfen uns einen ab, damit wir überhaupt die kommunale Selbstverwaltung in dem Maße stärken können, dass wir handlungsfähig werden können und dass es tatsächlich wieder diese Handlungsspielräume gibt, mit denen wir hier soziale Politik gestalten können.
Auch bei dem Thema Verkaufsstopp bei der BImA geht es genau darum. In der Presse konnten wir lesen, dass es um 4 500 Wohnungen geht, über die Berlin mit der BImA verhandelt hat, und man kann ganz klar sagen: Auch die BImA verwehrt Berlin Handlungsspielräume, insbesondere bei der sozialen Wohnraumversorgung und bei der sozialen Stadtentwicklungspolitik. Deswegen gibt es diesen Antrag.
Jens Spahn, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, könnte erkannt haben, dass die Hipster aus den Bundesbehörden nicht nur gern in Posemuckel wohnen wollen, sondern auch im hippen Berlin. Da wäre es eigentlich gar nicht schlecht, wenn es ein paar Wohnungen gäbe, die er dafür zur Verfügung hat. Spahn könnte also die Nummer eins in unserem Antrag als Botschaft verstanden haben. Wenn die Wohnungen im Falle eines späteren Verkaufs bevorzugt vom Land Berlin erworben werden könnten, dann scheint er auch Punkt zwei unseres Antrages gelesen und verinnerlicht zu haben. Ich wünschte, ich müsste hier nicht nur im Konjunktiv reden, ich wünschte, das wäre wahr, und ich könnte sagen: Die Zeiten des Abverkaufs zum Höchstpreis sind vorbei, und die CDU hat endlich verstanden. – Aber es liegen noch ein paar Monate Gespräche und viel Überzeugungsarbeit vor uns, und der Bund verweigert sich immer noch einer sozialen Liegenschaftspolitik.
Erstes Beispiel: Der Hauptstadtfinanzierungsvertrag enthält für das Haus der Statistik eine Passage, die dem Bund nun einen millionenschweren Spekulationsgewinn verschafft. Im Vertrag heißt es: Das Land zahlt den vollen Wert. – Das Verkehrswertgutachten wird wegen Ablauf eines Jahres – das muss man sich mal klarmachen: ein Jahr – fortgeschrieben. Bei der rasanten Bodenpreisentwicklung, die wir in Berlin zu verzeichnen haben, bringt dem Bund dieser Zeitverzug beim Verkauf einen beträchtlichen Sondergewinn.
Aber das ist nicht alles. Hinzu kommt noch eine Nachzahlungsklausel zur Nutzung des Areals, die sich Besserungsschein nennt. Der Besserungsschein regelt das Recht des Bundes, vom Land eine Nachzahlung zum Kaufpreis zu fordern, falls das Land auf der erworbenen
Liegenschaft eine höherwertige bauliche Nutzbarkeit realisiert. Im Klartext: Entstehen dort Wohnungen, hält der Bund noch mal die Hand auf. – Das finden wir nicht nur unsinnig, sondern auch widersprüchlich, denn in seiner Verbilligungsrichtlinie klärt der Bund eigentlich, dass auf den Verkehrswert ein deutlicher Abschlag erfolgt, wenn auf dem Grundstück geförderte Wohnungen entstehen. Für das Haus der Statistik will der Bund diese Regelung nicht gelten lassen. – Warum soll Berlin hier noch mal zweistellige Millionenbeträge abdrücken? Worauf spekuliert die Bundesregierung? – Zweites Beispiel: Auch muss das Gerichtsverfahren und das Gerangel um das Dragoner-Areal beendet werden. Der Bund muss einsehen, dass das Areal beim Land Berlin gut aufgehoben ist und nicht bei profitorientierten privaten Grundstücksankäufern. Er muss sich zu seiner Verbilligungsrichtlinie bekennen, wenn dort mit Fördermitteln des Landes preiswerter kommunaler Wohnraum geschaffen wird. Hier torpediert der Bund willkürlich ein Projekt sozialer Stadtentwicklung mit Modellcharakter.
Der Finanzminister spekuliert auch hier in schwindelerregenden Preislagen mit dem Berliner Grund und Boden. Schlimm ist das! Und er will nicht in Rente gehen.
Wir fordern: Die BImA muss den Normenkontrollantrag gegen die Errichtung des Sanierungsgebiets zurückziehen. Eine Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und eine Anpassung der Bundeshaushaltsordnung sind dringend erforderlich. Nur so kann vom Beharren auf dem Verkauf zum vollen Wert im Allgemeinfall abgewichen werden.
Die BImA darf nicht länger kommunale Handlungsmacht aushebeln und Kommunen finanziell knechten sowie ein Instrument zur Durchsetzung von Austeritätspolitik und dem Ausverkauf unserer Städte sein. Deswegen müssen wir unseren Antrag heute beschließen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank! – Für die Fraktion der CDU hat jetzt der Abgeordnete Herr Gräff das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Schultze-Berndt, Sie waren das? Ich dachte, es war Herr Friederici.
darauf, dass wieder einmal jemand anderes schuld daran ist, dass in Berlin keine Wohnungen gebaut werden können. Jetzt ist es der Bund.
Wir sind bald wieder in Regierungsverantwortung, dann können Sie sagen, dass wir daran schuld sind. Im Moment sind Sie daran schuld.
Ich weiß nicht, ob Sie wirklich mit dem Thema Dragoner-Areal hausieren gehen wollen. Wenn es den Tatsachen entspricht, dass der Finanzsenator vom Käufer bereits im letzten Jahr die Grunderwerbsteuer kassiert hat und diese Koalition – und auch schon einige Parteien im letzten Jahr – jetzt sagt: „Wir wollen das Areal zurückhaben“, dann ist es doch ein Skandal, wenn man dem Investor die Kosten dafür vorhält und die Grunderwerbsteuer in Rechnung stellt. Was wollen Sie denn nun? Wollen sie es behalten oder nicht?
Zum Antrag: Grundsätzlich hätten wir gewisse Sympathien dafür. In der letzten Legislaturperiode haben insbesondere die Kollegen Herr Goiny und Herr Schneider, aber auch viele andere Kollegen der alten Koalition im Hauptausschuss und im Abgeordnetenhaus insgesamt die Neuordnung der Liegenschaftspolitik vorangetrieben. All die Dinge aber, die wir dabei in Berlin geregelt haben – auch die Frage, dass man selbstverständlich Erbbaurechte vergeben kann, dass man Baurechte an Private oder an soziale Träger vergeben kann –, all diese Dinge wollen Sie vom Bund nicht, obwohl wir das in Berlin geregelt haben. Geht es wirklich nur darum? – Dankenswerterweise haben Sie die Zahl noch einmal genannt: Das sind noch nicht einmal 0,4 Prozent des Berliner Wohnungsbestands. Geht es nicht eigentlich nur darum, von Ihrer verfehlten Wohnungspolitik und Neubaupolitik abzulenken und den Bund dafür verantwortlich zu machen? Darum geht es bei Ihrem Antrag.
Wenn Sie es ernst gemeint hätten, hätten Sie analog zur Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik all die
Punkte eingearbeitet, die auch in der letzten Legislaturperiode beschlossen worden sind – nicht nur zum Thema Wohnen –, und selbstverständlich auch Privaten die Möglichkeit gegeben, Grundstücke zu entwickeln.
Insbesondere mit Punkt 3 werden wir dem Antrag auf gar keinen Fall zustimmen, denn das würde bedeuten, Sie legen es über die gesamte Stadt. Was das bedeutet, sehen wir in einigen Quartieren. Für uns ist das der falsche Weg, deswegen können und werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. Auch dieser Antrag ist purer Populismus. An Ihrer Stelle hätte ich mir etwas mehr Mühe gegeben. Es gibt viele Punkte, die man aus der transparenten Liegenschaftspolitik des Landes Berlin aus der letzten Legislaturperiode hätte mitnehmen können. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Für die Fraktion der SPD hat jetzt der Abgeordnete Herr Heinemann das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will die Frage der Kollegin Ronneburg aufgreifen:
Worauf spekuliert der Bund? – Ich glaube, der Bund spekuliert auf Schwarz-Gelb, deswegen wird zurzeit nicht weiterverhandelt. Es sind aber keine hehren Ziele zu erkennen. Ich glaube nicht, dass die Wohnungen gesichert sind, wenn man jetzt sagt, der Bund will sie selbst behalten. Wenn nach der Bundestagswahl Schwarz-Gelb an die Macht kommen sollte, werden diese Wohnungen genauso zum Höchstpreis privatisiert werden wie auch andere Dinge in Berlin, wie zuletzt die TLG, wobei teilweise auch dort Wohnungen mit privatisiert worden sind.
Ein weiteres Beispiel: das Dragoner-Areal. Wenn sich der Bund an den Hauptstadtfinanzierungsvertrag halten würde, müsste die BImA nicht weiter gegen Berlin klagen, sondern könnte die Klage zurückziehen. Das macht der Bund aber nicht. Warum macht Wolfgang Schäuble, CDU, das nicht? Oder warum werfen gewisse Kreise dem Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen Untreue und Rechtsbetrug beim Dragoner-Areal vor? – Das alles sind keine hehren Ziele.
Neulich in der Presse: Frankfurter Tor, ein ehemaliges Bauamt wurde im Jahr 2013 vom Bund privatisiert. SPD, Linke und Grüne waren im Bundestag dagegen, die CDU-Fraktion und ihr Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble haben die Ablehnung leider verhindert. Deswegen wurde diese Immobilie, 10 000 Quadratmeter im
Herzen der Stadt, für 15,7 Millionen Euro an einen luxemburgischen Investor verkauft. Der Bund hat dabei sogar noch mitgeholfen, ein Steuersparmodell in Luxemburg zu fördern, und auch das ist ein Skandal.
[Beifall bei der SPD und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Ülker Radziwill (SPD): Pfui! – Zuruf von der CDU]
Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: Am Frankfurter Tor werden jetzt 18-QuadratmeterAppartments vermietet. Damals wollte der Investor sie für 400 Euro vermieten. Das war schon eine Frechheit. Jetzt macht er es für 635 Euro, und das bei 18 Quadratmetern. Das ist ein Skandal. Solch eine Liegenschaftspolitik verfolgen wir nicht in Berlin.
Bei der berlinovo oder beim Studentenwerk kosten Wohnungen zwischen 220 und 340 Euro. – Man hätte auf diesem Grundstück am Frankfurter Tor locker 200 Wohnungen bauen können, plus Neubauten im Hof, statt teurer Appartements. Die WBM war dazu bereit. Das hat damals allein die CDU-Fraktion im Bund mit Finanzminister Schäuble verhindert. Auch das gehört zur Wahrheit.
Ein anderes Beispiel, auch bei mir im Wahlkreis: Ein Grundstück am Markgrafendamm sollte an die BSR gehen, und diese hätte dann getauscht. Wir könnten mit der Wohnungsbaugesellschaft WBM an der Mühlenstraße so über 200 neue Wohnungen bauen. Das ist ganz aktuell, ungefähr acht Wochen her. Auch hier wird wieder darauf gepocht, dass zum Höchstpreis verkauft wird.
Deswegen brauchen wir die Änderung des BImAGesetzes dringend. Davon muss die CDU nicht eine Woche vor der Bundestagswahl mit einer Sonntagsrede ablenken. Die CDU ist schuld, dass wir diese andere BImAPolitik noch nicht in der Stadt haben, und das sollte jeder am 24. September bei seiner Wahlentscheidung berücksichtigen.
Wir als Koalition haben in den ersten Monaten in Sachen Liegenschaftspolitik einiges getan – viel mehr als der Bund in den vergangenen Jahren. Den ersten Schritt hat die Koalition bereits vor wenigen Monaten mit der Verabschiedung des SODA-Gesetzes vollzogen. Auch das Konzept zu den Vorverkaufsrechten – wie damit konzentriert im Land umgegangen wird – liegt nun vor.
Berlin ist Mieterinnen- und Mieterstadt, und das soll auch so bleiben. Ich könnte jetzt noch viele Grundstücke aufzählen, die die BImA nicht zur Verfügung stellen will, auf denen in Berlin effektiv neue Wohnungen errichtet werden könnten, um ausreichend günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Hier muss fair mit dem Land
über die Übertragung der Grundstücke verhandelt werden. Ein „Weiter so“, der Verkauf zum Höchstpreis, garantiert nur weiter hohe Mietpreise auf den Grundstücken des Bundes. SPD, Linke und Grüne in dieser Stadt wollen preiswerten Wohnraum schaffen, und dazu brauchen wir schnell die Abkehr des Bundes von der Höchstpreispolitik der BImA, und dazu braucht es Martin Schulz als Bundeskanzler. – Vielen Dank!