Protocol of the Session on June 22, 2017

Das ist übrigens auch ein Punkt, den wir schon in der letzten Wahlperiode angemahnt haben. Und warum wir das Besoldungsanpassungsgesetz jetzt kurz vor knapp vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause erst auf den Tisch des Hauses bekommen, ist eigentlich auch etwas, was Sie keinem richtig erklären können.

Zum Gesetz will ich nur einen Punkt in der Sache sagen: Sie haben daneben auch noch einige andere Punkte aufgeführt, aber ich verstehe auch nicht, warum Sie ausgerechnet den Kanzler der Universität der Künste nicht auch in die Höhergruppierung mit einbeziehen. Aus meiner Sicht haben Sie da falsche Parameter. Es kann ja gar nicht nach der Zahl der Studierenden gehen, sondern Sie müssten nach der Zahl der Professuren und der Studiengänge gehen. Da liegt die UdK kurz hinter der TU. Vielleicht können Sie den Punkt sachlich wenigstens korrigieren.

Aus unserer Sicht fehlen eine ganze Reihe weiterer Punkte, die Sie hätten angehen müssen. Wir sind auch der Auffassung, dass man die Erhöhung nicht erst zum 1. August machen sollte, sondern bereits zum Jahresanfang. Beim Thema Weihnachtsgeld ist die Frage, wie man das übers Jahr verteilt. Und die Höhe ist sicherlich auch ein Punkt, den wir diskutieren müssen. Sicherheits- und Vollzugszulagen sind hier ausgeblendet worden. Das Thema Ausbildung, wie man sie finanziert, wie man sie organisiert, fehlt, letztlich auch das Bezirkspersonal, Stellenobergrenzen, Aussagen über die Zahl der Beschäftigen, die wir insgesamt im Land Berlin brauchen. Hier gibt es eine Vielzahl von Dingen, wo Sie Antworten im Bereich des öffentlichen Dienstes schuldig bleiben. Sie hätten mit diesem Besoldungsanpassungsgesetz eine Reihe mehr Punkte hier erledigen können. Insofern sind sicherlich nicht nur wir hier als parlamentarische Opposition mehr als enttäuscht über das, was Sie auf den Tisch des Hauses legen, sondern die Bediensteten im Land Berlin sind es auch. Da kann ich verstehen, wenn viele sagen, dass Sie hier Wortbruch begehen.

[Beifall bei der CDU – Beifall von Florian Swyter (FDP)]

Für die SPD-Fraktion hat jetzt Frau Kollegin Becker das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Goiny! Wenn Sie bei SIWA von ideologischen Projekten reden, sollten Sie vielleicht mit den Fingern nicht auf andere zeigen.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Das Kapitel, das wir in der letzten Wahlperiode aufgeschlagen haben, wollen wir zum Ende dieser Wahlperiode beendet haben. Wir passen die Beamten- und Richterbesoldung stetig und schrittweise so an, dass sie das durchschnittliche Niveau der übrigen Bundesländer bis 2021 erreicht haben. Und Rot-Rot-Grün hat sich darauf im Koalitionsvertrag verständigt.

(Christian Goiny)

Als Haushälterin möchte ich das kurz in Zahlen fassen, was das vorliegende Besoldungsanpassungsgesetz vorsieht. Die Begründung für die Notwendigkeit kann in der vorliegenden Senatsvorlage gelesen werden.

Beamte und Richter erhalten ab 1. August 2017 2,8 Prozent mehr Sold bzw. entsprechend Pension. Davon werden dieses Jahr letztmalig 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage abgezogen. Ab 1. August 2018 gibt es 3,2 Prozent mehr. Das kostet im Jahr rund 70 Millionen, im Jahr 2018 rund 208 Millionen und ab 2019 jährlich rund 288 Millionen Euro. Das heißt, wir reden hier von mehr als einer viertel Milliarde Euro, die ab 2019 jährlich nur für die Erhöhung der Beamtenbesoldung ausgegeben wird bzw. von über 1,1 Milliarden Euro, um die Anpassung an den Bundesdurchschnitt bis 2021 endlich zu realisieren. Damit zeigen wir einen klaren und finanziell zuverlässig unterlegten Pfad auf, wie wir die Einkommensschere im Ländervergleich schrittweise verringern werden. Das ist gut und richtig so. Das steht Beamtinnen und Beamten und ihren Familien so zu.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Eine wichtige Nachricht ist, dass wir den immensen Nachholbedarf rascher als vorgesehen decken werden – sprich: den Angleichungsprozess an das Bundesniveau schneller voranbringen, als es noch in der vorigen Wahlperiode geschehen war. Denn 2015 hatten wir uns auf ein Paket im Umfang von immerhin 126 Millionen geeinigt, und nun sind es 288 Millionen Euro. Im Unterschied zu heute gingen wir vor zwei Jahren von einem mehr als doppelt so langen Anpassungshorizont aus, als es jetzt der Fall ist. Die Verringerung des Abstandes zum Bundesdurchschnitt hatten wir längst im Blick. Wir halten Kurs, nur schneller.

[Beifall bei der SPD]

Eine weitere wichtige Nachricht ist – darauf hat meine Partei, die SPD, nachdrücklich Wert gelegt –, dass wir die unteren Besoldungsgruppen sozial gerechter machen und sie gestaffelt anpassen – etwa für Bürgeramtsmitarbeitende, Justizhauptwachtmeister und -meisterinnen oder Rettungssanitäter und -sanitäterinnen. Denn gerade hier ist der Anpassungsbedarf besonders hoch. Die erhöhte Sonderzahlung – sprich: das Weihnachtsgeld – in den unteren Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 erhöhen wir 2017 von 640 auf 1 000 Euro und 2018 auf 1 300 Euro. Die oberen Besoldungsgruppen werden von 640 auf 800 Euro 2017 bzw. auf 900 Euro 2018 erhöht. Das heißt, mit der Verdoppelung bei den unteren Gehaltsgruppen machen wir einen sehr großen Schritt nach vorne. Wir wollen das, weil gerade hier der Abstand zum Bundesdurchschnitt am größten ist. Das heißt, bislang liegt er bei unteren Gehaltsgruppen bei rund 8 und bei oberen bei rund 5 Prozent. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Besoldungspaket ist uns wichtig, dass wir mehr Ausgeglichenheit zwischen allen Besoldungsgruppen herstellen,

um den Abstand aller Gehaltsgruppen zum Bundesdurchschnitt zu verringern.

Ich weiß, Klappern gehört zum Geschäft. Doch wer hier der Meinung ist, das Besoldungspaket – also die jährliche viertel Milliarde Euro ab 2019 – zu einem Desaster oder Treppenwitz zu intonieren oder gar zu einer „Verarsche“ zu degradieren, dem empfehle ich dringend, sich mit dem Koalitionsvertrag zu befassen oder, wenn das nicht reicht, das persönliche Gespräch mit dem Finanzsenator zu suchen. Es klingt trivial, ist es aber nicht. Ein Koalitionsvertrag hat die Funktion, gemeinsam getroffene Absprachen in der Folgezeit umzusetzen. Das heißt, unser Handeln fußt auf Verbindlichkeit und erfolgt nicht auf wilde, kurzfristige Zurufe von außen. Das würde gar nicht funktionieren. Wenn das so wäre, könnten wir unseren Laden dichtmachen und die Politik vollständig Interessenfunktionären überlassen.

Wir müssen auch nicht so tun, als bleibe Berlin für alle Zeit Schlusslicht. Durch die mehrjährige, stetige Solderhöhung ist die Wirklichkeit eine andere. Berlin macht einen riesigen Sprung nach vorne, und wir als rot-rotgrüne Koalition halten weiter Wort und werden das so umsetzen. Alles in allem verringern wir mit der geplanten Erhöhung um über 1 Milliarde Euro den Abstand zum Durchschnitt der Bundesländer um ein großes Stück, um das Ziel in insgesamt fünf Jahren zu erreichen. Wir halten Kurs, nur schneller. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Danke schön! – Für die AfD-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Woldeit das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin, die heute sicherlich auch die Debatte verfolgen! Wie geht das Land Berlin mit seinen Beamtinnen und Beamten um? Ich bin sehr dankbar, dass ich heute direkt nach der Kollegin von der SPD sprechen kann. Die SPD führt seit nahezu 30 Jahren die Regierungsverantwortung hier in diesem Land, und sie stellte in dieser Zeit fast ausschließlich den jeweiligen Finanzsenator. Neben dem Faktor der Besoldung sind z. B. im Bereich der Polizei 1,2 Millionen Überstunden zu verzeichnen. Feuerwehrbeamte müssen ihre Überstunden einklagen. Die Beamtinnen und Beamten in den Bürgerämtern sind überlastet. Das sei nur am Rande erwähnt. Wenn man sich den Stand 31. Dezember 2016 anschaut – sprich: den Stand, der auch noch heute gültig ist –, dann zeigt sich im Vergleich zum Bundesdurchschnitt ein Minus von durchgehend 6 bis 7 Prozent gerade in den unteren Besoldungsstufen.

(Franziska Becker)

Ich will übrigens nicht alles schlechtmachen, was im Gesetzentwurf steht. Darin sind einige gute Ansätze. Herr Finanzsenator! Wenn Sie aber die mitunter berechtigte Kritik des Deutschen Beamtenbundes, der Gewerkschaft der Polizei, der Vereinigung der Berliner Staatsanwälte, der Vereinigung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter, der Neuen Richtervereinigung und vieler mehr so abtun, als sei sie überhaupt nicht gerechtfertigt und anmaßend, dann muss ich Ihnen widersprechen. Anfang des Jahres habe ich im Hauptausschuss vorgerechnet, wie der Berliner Senat gerade mit dem Alimentationsprinzip in Bezug auf seine Beamten umgeht. Staatssekretär Feiler war vor Ort, und ich nahm anhand des Beispiels eines Beamten der Besoldungsgruppe A 4 – Justizhauptwachtmeister – im Vergleich mit einem Transferleistungsempfänger gemäß Sozialgesetzbuch II, kurz Hartz IV, die Berechnung vor: Ein Familienvater, 30 Jahre, verheiratet, zwei Kinder, Frau nicht berufstätig, hat zum Stand heute ein Jahresnetto von minus 1 000 Euro im Vergleich zu einem Hartz-IV-Empfänger. So geht der Berliner Senat mit seinen Beamten um, und das kann es nicht sein.

Sie haben hier gewisse Anpassungen vorgenommen, aber diese Anpassungen reichen nicht aus. Diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen. Wenn die Forderungen nach 3 Prozent im Jahr 2017 und nach 3,4 Prozent im Jahr 2018 auch aus unserer Sicht als gerechtfertigt anzusehen sind, dann ist das gar nicht so weit auseinander im Vergleich zu Ihrem Gesetzentwurf.

Ich möchte noch an einem Punkt ansetzen: Sie sprachen die Sonderzahlung an, und Frau Becker nannte gerade die unteren Besoldungsstufen. Das ist auch so im Gesetzentwurf: Als untere Besoldungsstufen werden die Stufen A 4 bis A 9 genannt. Meine Damen und Herren! Und gerade auch für die Zuschauer: Die Besoldungsstufe A 9 ist die Eingangsbesoldungsstufe für den höheren Dienst. Wenn mein Großvater hören würde, dass A 9 eine niedrige Besoldungsstufe ist, würde er das gar nicht verstehen. Gott hab ihn selig! Mittlerweile sind wir so weit, dass wir bei einem Beamten des gehobenen Dienstes – A 9 – von einer niedrigen Besoldungsstufe sprechen. Das ist der falsche Weg. Im Übrigen ist es auch ein Schlag in das Gesicht, wenn man sagt: Wir erhöhen erst zum 1. August. – Es geht manchmal auch um Symbole. Warum ist das Land Berlin nicht in der Lage, hier wie auch der Bund und andere Bundesländer ein kleines Zeichen zu setzen und zu sagen, dass wir die Besoldung zum 1. Januar anpassen?

[Beifall bei der AfD]

Wir stehen an der Seite der Beamten, wir stehen an der Seite der Kollegen, und wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass wir hier die Anpassungen hinbekommen, die benötigt werden. – Danke schön!

[Beifall bei der AfD]

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Kollegin Schillhaneck das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt, die Beamtenbesoldung anzupassen und als Richtwert den Durchschnitt der üblichen Besoldung in den Bundesländern anzusetzen. Das ist für ein Bundesland wie Berlin zunächst einmal ein mutiger Schritt. Herr Kollege Goiny hat gesagt, dass es in der Zeit der Regierungsbeteiligung seiner Fraktion noch nicht möglich war, das durchzusetzen.

[Christian Goiny (CDU): Wir haben damit angefangen, Frau Kollegin!]

Wir haben das gemeinsam miteinander durchgesetzt, es festgehalten und als Richtlinie ausgegeben. Das ist in der Tat für ein Bundesland wie Berlin ein mutiger Schritt: Nicht nur zu sagen: Wir wollen die rote Laterne loswerden –, nein, sondern hinzugehen und zu sagen: Unsere Beamten und Beamtinnen sollen nicht mehr am schlechtesten besoldet werden, sondern wir orientieren uns am Durchschnitt aller Bundesländer. – Das muss man bei einer Haushaltslage, wie sie in dieser Stadt mit der entsprechenden Verschuldung nun einmal vorliegt, erst mal auch gegenüber anderen Interessengruppen vertreten, und wir sagen als rot-rot-grüne Koalition ganz klar: Wir stehen dazu, wir vertreten das. Das sind uns unsere Beschäftigten, unsere Beamtinnen und Beamten wert, und genau deswegen machen wir das bis 2021.

[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN]

Dazu gehört, dass wir uns sehr genau Gedanken machen, wie das passiert und in welcher Besoldungsgruppe und mit welchen Methoden wir am schnellsten dahin kommen, dass die, die es am nötigsten haben, tatsächlich auch als allererstes ein Resultat in ihrem eigenen Geldbeutel und auf ihrem eigenen Konto wahrnehmen, und zwar nicht deswegen, weil irgendwas mit Komma irgendwie ist, sondern weil es tatsächlich reales Geld ist, was ihnen etwas bringt. Und genau deswegen haben wir uns sehr deutlich dafür verwandt, dass die Anhebung – sowohl bei der Sonderzahlung als auch, was die prozentualen Schritte betrifft – ungleichmäßig passiert. In der Tat: Auch der B 5er und die B 5erin haben ein Anrecht darauf zu sagen, 2021 will ich bekommen, was Bundesdurchschnitt ist. Na klar! Ich würde sagen, alle unsere Beamtinnen und Beamten haben verdient, das endlich zu bekommen. Wir werden niemals vergessen, dass es eine gemeinsame Leistung der Beschäftigten – der Angestellten, der Arbeiter und Arbeiterinnen, der Beamtinnen und Beamten – dieses Landes war, damals mit dem sogenannten Solidarpakt dazu beizutragen, dass dieses Bundesland von seinen über 60 Milliarden Euro Schulden, die diese Beschäf

(Karsten Woldeit)

tigten dem Bundesland nicht eingebrockt haben, sondern ganz andere Leute, die zum Teil in diesem Haus saßen, herunterkommt. Das wollen wir ihnen endlich honorieren. Genau deswegen machen wir das mit dieser Gesetzesvorlage.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Wir tun das in fünf Schritten – fünf Jahre Legislaturperiode –, und damit kommen wir zur Datumsfrage. Man hätte sich vielleicht auch ein anderes Datum aussuchen können, aber es steht jetzt so drin. Klar, wir haben noch eine Ausschussberatung. Wir können gerne über das richtige Datum reden. Aber ich glaube, das ist nicht die zentrale Frage.

Die zentrale Frage ist: Wie machen wir das? Wie viel Geld nehmen wir in die Hand? Ist das angemessen? Brauchen wir mehr? Und wenn ja, wem wollen wir es wegnehmen, bzw. was wollen wir bleiben lassen? Wenn sich hier darüber beklagt wird, es gebe eine klientelorientierte Politik statt eines Abbaus der Verschuldung, dann warte ich jetzt auf Ihre Vorschläge. Was sollen wir lassen? Schulsanierung, Dienststellensanierung bei der Polizei, Schwimmbadsanierung, Anpassung der Möglichkeiten für soziale Träger, ein angemessenes Gehalt entsprechend TVöD zu zahlen – schlagen Sie vor, das zu lassen?

[Zuruf von Florian Swyter (FDP)]

Dazu sagen wir klipp und klar nein.

In der Gesamtabwägung ist völlig klar: Jeder hat das Anrecht, dass wir endlich am Ende der Legislaturperiode auf einem vernünftigen Stand sind. Andere ExRegierungsbeteiligte, die an dem 63-Milliarden-EuroSchuldenberg nicht ganz unbeteiligt waren, haben dazu weniger beigetragen. Wir machen den mutigen Schritt, und deswegen erwarte ich eigentlich auch, dass damit konstruktiv umgegangen wird. Ich kann jede Kritik von allen persönlich Betroffenen daran verstehen. Ich kann verstehen, wenn sie sagen, sie hätten gerne mehr. Ich verstehe auch die Referendarinnen und Referendare, die heute auf der Landeskonferenz der GEW gesagt haben: Uns sind 75 Euro zu wenig. Das kann ich total verstehen. Aber erstens wird es mehr, und zweitens haben wir hier immer die Gesamtabwägung zu treffen. Das haben wir getan, und deswegen ist es ein richtiger Schritt, den wir hier gemeinsam machen. – Danke!

[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN]

Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Kollege Swyter das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gleich zu Anfang kann ich schon einmal eine Zusage geben, Frau Schillhaneck, weil Sie darum gebeten haben – aber ich kann die Zusage auch jedem anderen Beteiligten geben –: Konstruktiv beteiligen wir uns. Ich habe eine noch bessere Nachricht: Wir haben uns schon konstruktiv beteiligt. Ihnen liegt ein Änderungsantrag vor, auf den ich jetzt gleich noch eingehen werde, damit wir das, was wir hier zu besprechen haben oder was wir als Verbesserungsvorschlag einzubringen haben, auch schwarz auf weiß haben. Er ist auch leicht zu lesen. Er ist ganz einfach. Ich gehe noch darauf ein.

[Beifall bei der FDP]

Für die Zukunftsfähigkeit dieser Stadt – das wurde in den Beiträgen schon angesprochen – sind motivierte Angestellte und Beamte von zentraler Bedeutung. Eine der wichtigsten Aufgaben, die diese Stadt zu erfüllen hat, ist, dass wir einen leistungsfähigen, motivierten öffentlichen Dienst haben, der diesen Berg an Aufgaben erledigen kann. Insofern begrüßen wir den Gesetzentwurf als einen überfälligen Schritt in die richtige Richtung. Er geht – das müssen wir allerdings an der Stelle auch sagen – nicht weit genug. Er hat einen Mangel, den wir in unserem Änderungsantrag benannt haben. Was das Verfahren angeht, schließe ich mich den Vorrednern an: Es war holterdiepolter und nicht so, dass wir dort ein abgestimmtes Konzept hätten erarbeiten können.

[Beifall bei der FDP]

Warum brauchen wir das? – Zum einen müssen wir dem bestehenden Personal in dieser Stadt – auch den Beamten – ein Motivationssignal geben, dass ihre Arbeit wertgeschätzt und insbesondere auch anerkannt wird, dass sie in den letzten zehn – es war hier sogar von 20 die Rede – Jahren einen ganz wesentlichen Sparbeitrag für die Stadt geleistet haben. Das muss anerkannt werden.

[Beifall bei der FDP]

Zum anderen: Es geht natürlich auch um den Wettbewerb um qualifiziertes Personal. Wir werden in den nächsten fünf Jahren eine Pensionierungswelle von 20 Prozent haben. Das ist immens. Da geht Know-how weg. Das muss durch geeignete Rekrutierung kompensiert werden. Dazu gehört natürlich auch ein wettbewerbsfähiges Vergütungsniveau im öffentlichen Dienst. Dazu zählen auch Beamte.