Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2017 und 2018, zur Änderung des Sonderzahlungsgesetzes und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2017 / 2018)
Ich eröffne die erste Lesung. Zunächst möchte der Senat die Einbringung der Gesetzesvorlage begründen. Das Wort hat der Senator für Finanzen. – Bitte sehr, Herr Senator Dr. Kollatz-Ahnen, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Senat legt heute einen Gesetzentwurf vor, der für die Berliner Beamtinnen und Beamten ein Plus von 279 Millionen Euro in den nächsten zwei Jahren und mit der vollen Jahreswirkung, so nennen wir das in Finanzerkreisen, ab 2019 rund 289 Millionen Euro jährlich bedeutet. Das sind für die lineare Komponente im Durchschnitt
2,8 Prozent mehr Besoldungs- und Versorgungsbezüge in diesem Jahr und 3,2 Prozent im nächsten Jahr, von denen in 2017 letztmalig 0,2 Prozent in die sogenannte Versorgungsrücklage fließen. Das bedeutet die Abkehr von einem Sonderweg, den das Land Berlin aufgrund seiner Verschuldung und der Situation als Konsolidierungsland einschlagen musste. Wir als Stadt haben damit in den letzten 15 Jahren den Beamten und Angestellten im Land einen hohen Beitrag abverlangt.
Das war aber nicht umsonst. Berlin ist kein Sanierungsland mehr und kann den Sanierungsstau bei Schulen, im ÖPNV und in anderen Bereichen schrittweise über 10 bis 15 Jahre abbauen. Diese Konsolidierungsleistung wäre ohne den Beitrag der Angestellten und Beamten nicht möglich gewesen. Jetzt geht es darum, die entstandene Besoldungslücke der Beamten ebenfalls schrittweise wieder zu schließen. Wir werden jedoch, das muss man in aller Deutlichkeit sagen, nicht in einem Jahr schließen können, was in 15 Jahren gewachsen ist. Es ist ein ehrgeiziges Programm, das in fünf Jahren zu tun, denn nichts anderes bedeutet der Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt. Wir verringern in zwei Jahren den Abstand zum Bundesdurchschnitt, der 5,6 Prozentpunkte beträgt, um 2,32 Prozentpunkte. Die Besoldungslücke wird damit in fünf gleichen Schritten abgearbeitet, und es ist völlig klar, Adam Riese käme zum selben Ergebnis, dass mit diesem Tempo der Abstand zum Bundesdurchschnitt bis zum Ende der Wahlperiode abschmilzt. Die weiteren drei Schritte, die noch für die Jahre 2019, 2020 und 2021 erforderlich sind, erfordern Schritte von jeweils 1,1 Prozentpunkten, sind also leicht kleiner als der zur Beratung anstehende Doppelschritt in diesem Gesetzentwurf.
Bei der öffentlichen und teilweise von einigen Beschäftigungsorganisationen in völlig unangemessener Weise geführten Diskussion um Prozentwerte und Zeitpunkte wird eine besondere Ungerechtigkeit oft zu erwähnen vergessen. Gerade bei den unteren Besoldungsgruppen ist in Berlin die Lücke zum Bundesdurchschnitt besonders groß. Bei den Besoldungsgruppen A 4 bis A 6 beträgt der Abstand rund 8 Prozent. Diese Differenz verringert sich auf rund 5 Prozent, wenn man zu A 10 und höher geht. Deswegen machen wir hier die größten Schritte, beispielsweise bei den Polizisten, den Justizvollzugsbeamten und einem Großteil der Beamtinnen und Beamten in den Bezirken. Durch die lineare Erhöhung mit einem Mindestbeitrag in 2017 und die Anhebung der Sonderzahlung – viele nennen es auch das Weihnachtsgeld – landet deutlich mehr bei denen, die weniger haben. Das einheitliche Weihnachtsgeld von 640 Euro wird selektiv angehoben. Für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 wird am Jahresende 2017 von jetzt 640 Euro auf 1 000 Euro erhöht, für alle anderen auf 800 Euro. Im Jahr darauf gibt es noch einmal einen Nachschlag: 300 Euro mehr für die unteren, 100 Euro mehr für die oberen Gruppen. Das bleibt dann in den Folgejahren, es sind also keine Einmalzahlungen.
Das Plus bei Gerichtsdienern – A 4 – beträgt dann zum Beispiel 9,4 Prozentpunkte. Bei Polizistinnen und Polizisten der Besoldungsgruppe A 9 geht es um rd. 7,8 Prozentpunkte nach oben. Auch an der Spitze ist es immer noch ansehnlich: Bei der Besoldungsgruppe ab A 16 sind es 6,3 Prozent. Wenn Sie es lieber in absoluten Zahlen haben wollen, nehme ich jetzt mal das Beispiel A 9, Stufe 1. Hier steigt das Gehalt, wenn man die Sonderzahlungen auf die gesamte Jahresgrößen umlegt, von jetzt 2 260 Euro auf 2 365 Euro ab dem 1. August 2017 – gut 100 Euro mehr –, im nächsten Jahr auf 2 465 Euro, also noch einmal 100 Euro mehr. Wenn das Abgeordnetenhaus dem Entwurf des Senats folgt, bedeutet das, dass der Polizist im Streifendienst nicht mehr weiter vom Bundesdurchschnitt entfernt ist als seine Vorgesetzten am Schreibtisch.
Noch einige Worte zu Diskussionsbeiträgen der Opposition. Die SPD hat sich in der letzten Wahlperiode gemeinsam mit der CDU daran gemacht, den Abstand zum Bundesdurchschnitt zu verringern. Die Schrittgröße war dort gut 0,5 Prozent pro Jahr. Jetzt ist sie gut 1 Prozentpunkt pro Jahr. Trotz aller Nebelkerzen, die wahrscheinlich auch nachher geworfen werden: Es passiert jetzt mehr und nicht weniger.
Zweitens: Nominal, vor Versorgungsrücklage, steigen die Gehälter in der linearen Komponente in Berlin um 2,8 Prozent und 3,2 Prozent, im Mittel also um 3 Prozent. Das ist beispiellos in den Bundesländern. In Thüringen sind es in diesem Jahr, um ein Beispiel zu nennen, 2 Prozent vor Versorgungsrücklage.
Baden-Württemberg, das ist der dritte Punkt, der häufig diskutiert wird, hat als Zeitpunkt des Inkrafttretens den 1. Juni, Bremen den 1. Juli, Saarland den 1. Mai, Thüringen und Nordrhein-Westfalen den 1. April, Niedersachsen den 1. Juni, Hessen den 1. Juli, MecklenburgVorpommern den 1. Juni – dort gibt es in 2017 1,75 Prozent und 2,15 Prozent in 2018, deutlich tiefere Werte als hier. Die übrigen Bundesländer haben den 1. Januar. Berlin hat seit vielen Jahren den 1. August. Das heißt aber auch, dass die letzte Gehaltserhöhung am 1. August 2016 war. Die nächste Gehaltserhöhung ist jetzt für den 1. August 2017 vorgesehen.
Die Koalition und die sie tragenden Parteien haben nichts zum 1. Januar versprochen. Wer das suggeriert, und einige tun das, weiß, dass er oder sie unredlich handelt. Das Ziel der Anpassung in dieser Wahlperiode wird dadurch keineswegs aufgegeben, im Gegenteil, es wird, wie ich dargestellt habe, umgesetzt.
Berlin macht mit diesem Gesetz einen großen Schritt nach vorn in Richtung Bundesdurchschnitt bei der Beam
tenbesoldung. Diese Ausgleichung ist Ausdruck des Willens, die öffentlichen Beschäftigten am Aufschwung in der Stadt teilhaben zu lassen und den öffentlichen Dienst attraktiv für neue Bewerber zu halten oder zu machen.
Das ist nicht umsonst zu haben. Hier geht es um 567 Millionen Euro bis 2019, und für die Wahlperiode handelt es sich um 1 154 Millionen Euro. Das ist Ausdruck dessen, was verantwortungsvoll und nachhaltig für die Beamtinnen und Beamten getan werden kann. Wer so tut, als könnte man beliebig viel mehr tun, muss auch wissen, dass man mit unseren beschränkten Finanzmitteln andere Sachen dann nicht tun kann.
Ich komme gerade aus dem Stabilitätsrat, in dem Berlin – das ist ein großer Erfolg – seit heute kein Sanierungsland mehr ist. Aber natürlich ist uns ins Stammbuch geschrieben worden, dass wir Konsolidierungshilfe bis Ende 2020 nur bekommen, wenn wir beides zusammenbringen, das Thema des Konsolidierens und das des Investierens sowie als dritten Schwerpunkt das Thema des Heranführens der Besoldung an den Durchschnitt der Bundesländer. Bei den Angestellten gelingt das bis Anfang nächsten Jahres, bei den Beamtinnen und Beamten bis zum Ende der Wahlperiode. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Maß ist das Ziel, am Ende der Legislaturperiode bei der Beamtenbesoldung im Durchschnitt der anderen Bundesländer anzukommen. Deshalb werden wir jeden einzelnen Schritt mit besonderer Aufmerksamkeit begleiten. Am Ende der Koalitionsverhandlungen haben wir die Finanzierung dieser ersten Anpassungsschritte vor die Klammer gezogen und damit den Weg bereitet, ganz entschieden und entschlossen umzusteuern. Auf diesem Weg haben wir bereits im Februar dieses Jahres auf den besonders hohen Angleichungsbedarf für die unteren Besoldungsgruppen hingewiesen. Hier ist der aktuelle Abstand auf mehr als 8 Prozent angewachsen.
Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf sind wir in einem halben Jahr weiter gekommen als die Vorgängerregierung in fünf Jahren.
Wir reden also heute über einen wesentlichen Baustein der Personalentwicklungspolitik, und dass wir mit großer
Berlin braucht dringend einen modernen, leistungsfähigen und attraktiven öffentlichen Dienst, der die Potenziale der Beschäftigten nutzt und wertschätzt – genau darum geht es –, und weiter: Die Beamtenbesoldung wird bis 2021 stetig im durchschnittlichen Niveau der übrigen Bundesländer angepasst. Das haben wir verabredet, und darüber reden wir heute. Dass dieser Schritt entscheidend ist für das Signal, das wir aussenden, ist sonnenklar. Dass insbesondere die unteren Besoldungsgruppen den quantitativ größten Nachholbedarf haben, ist den meisten auch klar. Dass es einen Zusammenhang zwischen dem Besoldungsabstand und der Zahl der unbesetzten Stellen gibt und dem sich Wertgeschätzt-Fühlen aus Sicht vieler Beschäftigter, ist nicht konstruiert. Unbesetzte Stellen, eine sinkende Gesundheitsquote und vieles mehr haben zu einer Zunahme der Arbeitsbelastung für viele geführt. Der dringliche Veränderungsbedarf und die Erwartungshaltung sind gewachsen. Fast 280 Millionen Euro für 2017 und 2018 zusätzlich ermöglichen einen entscheidenden Schritt nach vorn. Für viele Beschäftigte wird das auch deutlich spürbar sein, und das begrüßen wir. Dass wir selbst gerechnet haben, und zwar Besoldungsgruppe um Besoldungsgruppe, ist unsere Form der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigen, um die es ja heute geht, weil wir den real existierenden motivierten Beschäftigten brauchen und nicht den voll im Anpassungstrend liegenden Durchschnittsbeamten. Deshalb wollen wir, dass alle Beamten aus allen Besoldungsgruppen – also beispielhaft A 5, aber auch B 5 – im stetigen Anpassungspfad sind. Und das ergibt unsere Rechnung nicht.
Wir legen unseren Rechenweg offen und bringen ihn in die Debatte ein. Wir wollen, dass jede Beamtin und jeder Beamte spürt, wir steuern um und wir tun dies stetig bis 2021. Und bitte, ich möchte, dass wir in diese Debatte die Sichtweise einbeziehen, dass diese knapp 280 Millionen Euro auch der Betrag sind, der den Abstand und den Verzicht der Beamten noch einmal deutlich werden lässt. Diese Betrachtungsweise muss in die Bewertung des Gesamtvorgangs einbezogen werden. Die Lücke für die Besoldung wird erst 2021 geschlossen sein. Das werden dann 20 Jahre sein.
Ja, es geht uns auch um das Wie des Umsteuerns. Die Stadt braucht diesen Paradigmenwechsel in der Personalpolitik. Dieser kann nur gemeinsam mit den Beschäftigten und ihren Vertretungen gelingen. Ich sage es ganz deutlich: Seit es Kalender gibt, wissen wir und weiß jeder, wann der 1. August eines jeden Jahres kommt. Und warum musste Zeitdruck entstehen? Warum haben der HPR, die Gewerkschaften und der Beamtenbund nicht mehr Zeit bekommen, um gemeinsam mit dem Senat in die Debatte über den besten Weg der Anpassung der Besoldung einzusteigen? Sie haben selbst die Stichworte genannt, Herr Kollatz, das Wirksamkeitsdatum, also der
1. August oder früher standen im Raum, die Einbeziehung der Erschwerniszulage ab 2017, die Kostendämpfungspauschale und vieles mehr. Ich halte es gerade für unverzichtbar, wenn man bestimmte Positionen nicht teilt, aber einen anderen Plan verfolgt, dafür zu werben, für den eigenen Plan, ihn transparent zu machen, aber auch die Positionen der anderen zu kennen und allen Beteiligten Raum für die Suche nach dem besten Weg einzuräumen. Genau das wünsche ich mir.
Wir bleiben engagiert in der Sache, heißt im Klartext: Wir nerven weiter, weil es um gute Bedingungen im öffentlichen Dienst, eine Voraussetzung für viele Projekte, die in dieser Stadt gelingen sollen und weil wir deutlich besser werden können in der Qualität unserer Aushandlungsprozesse und weil wir das auch müssen, und schlauer werden steht allen!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Besoldung Personal des öffentlichen Dienstes gehört zu den, würde ich mal sagen, drei bedeutenden Themen, die in dieser Wahlperiode angepackt werden müssen. Wir sind froh darüber, dass es uns gelungen ist, in der letzten Wahlperiode eine Umkehr beim Thema Beamtenbesoldung zu erreichen. Es gab über die Wahlperiode insgesamt nach Jahren, in denen es so gut wie nichts mehr gab, 13 Prozent Besoldungsanpassung. Ich kann mich noch gut an Diskussionen erinnern, die wir bei den Haushaltsberatungen koalitionsintern geführt haben, wo unser Bestreben, auch damals bereits 1 Prozent über das Tarifergebnis hinaus den Beamten zugutekommen zu lassen, noch von unserem Koalitionspartner SPD abgelehnt worden ist, genauso wie wir lange Diskussionen hatten über die Frage: Haben wir das Ziel 100 000 Beschäftigte im Land Berlin noch gemeinsam auf der Agenda? Wir waren dagegen. Das waren mühsame Verhandlungen.
Die Koalition hat sich hier andere Maßstäbe gesetzt. Das ist nun einer der ersten Punkte, wo man mal sehen kann, wie weit es denn ist. Die drei Punkte, die in dieser Wahlperiode von Bedeutung sind: Erstens der Schuldenabbau. Davon haben Sie sich mit der Änderung von SIWA nach SIWANA schon weitgehend verabschiedet. Dann muss man sagen, haben Sie das SIWANA-Gesetz, nämlich das zweite wichtige Thema, die Investitionen in die Infrastruktur, durch eine Reihe von ideologisch begrünten Projekten überlagert, sodass der eigentliche Fokus ein bisschen in den Hintergrund gekommen ist.
Beim Thema Personal muss man sagen, hat uns Staatssekretär Feiler noch im Hauptausschuss erklärt, wir machen hier 1 Prozent pro Jahr on top. Diese Zahl 1 Prozent über Tarifabschluss findet sich jedenfalls nicht in Ihrer Gesetzesvorlage. Ich bin mal sehr gespannt, wie Sie dieses Versprechen, das Sie gegeben haben, diesen Besoldungsrückstand bis zum Schnitt der Länderbesoldung in dieser Wahlperiode abzubauen, denn dann erreichen wollen. Ich glaube, da springen Sie deutlich zu kurz. Und bei vielen Beschäftigten im Land Berlin wird das auch als ein Wortbruch der Koalition gesehen, wie hier mit der Zusammenrechnung von verschiedenen Zulagen und Sonderzahlungen versucht wird zu zeigen, dass man doch irgendwie Wort halten wird.
Ich muss ganz deutlich sagen, das, was Sie hier auf den Tisch des Hauses legen, ist nicht das, was das Land Berlin im Bereich der Personalpolitik gerade für die Beamtinnen und Beamten benötigt, denn hier gibt es ja ein Gesamtkonzept, das fehlt. Sie hätten jetzt die Gelegenheit gehabt, mit dem Besoldungsanpassungsgesetz tatsächlich mal einen ersten Aufschlag zu machen.
Ja, Herr Senator! Es ist richtig, das kostet viel Geld. Und wer viel Geld drauflegen muss, der muss auch sagen, wie das an anderer Stelle refinanziert wird.
Wir haben bereits zu Beginn der Wahlperiode, als wir über die Haushaltsüberschüsse diskutiert haben, deutlich gemacht, wo hier unsere Prioritäten sind. Wir glauben, dass die Investition in das Personal des Landes Berlin zu den Prioritäten gehört. Sie werden den Druck auch weiter verspüren. Sie werden diese Politik auch nicht durchhalten. Ich kann an einer Stelle, Frau Kollegin Bluhm, nur zustimmen: Offensichtlich ist das Thema auch bei Ihnen ziemlich umstritten. Dass Sie sich zu einer Sondersitzung im Senat treffen, wo dann noch 0,1 on top rauskommt, spricht ja auch dafür, dass irgendetwas bei Ihnen bei diesem Thema auch nicht rundläuft.
Und warum Sie eine Diskussion, die in dieser Stadt seit Jahren geführt wird, die Beschäftigtenvertretungen mit so knappen Fristen überhaupt nur beteiligen, anstatt hier – da hat Frau Bluhm völlig recht – einen Diskurs zu führen, das verstehen wir in der Tat auch nicht.
Das ist übrigens auch ein Punkt, den wir schon in der letzten Wahlperiode angemahnt haben. Und warum wir das Besoldungsanpassungsgesetz jetzt kurz vor knapp vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause erst auf den Tisch des Hauses bekommen, ist eigentlich auch etwas, was Sie keinem richtig erklären können.