Zusätzlich habe ich eine entsprechende Pressemitteilung gemacht, und wir werden auch noch mal in diesen kostenlosen Blättchen eine Anzeige machen, um darauf hinzuweisen. Wir haben diesen formlosen Antrag auch bei uns auf der Homepage.
Warum hat der Senat die städtischen Wohnungsbaugesellschaften nicht angehalten, die Mieterhöhungen, soweit sie nicht den in der neuen Kooperationsvereinbarung vereinbarten Regelungen entsprechen, zurückzunehmen, statt das für die Mieter so schwer durchschaubare Antragsverfahren auf rückwirkende Mietreduzierung weiter zu betreiben?
Herr Gindra! Dazu muss ich zunächst einmal sagen, dass bei den Mieterhöhungsverlangen, die zum 1. Januar wirksam geworden wären – und um die geht es jetzt hier –, die Ankündigungen lange vor Bekanntwerden des Koalitionsvertrages der rot-rot-grünen Koalition versandt worden sind, und deshalb war es in den Verhandlungen aus
meiner Sicht schon ein großer Erfolg, dass wir auch diese Mieterhöhungen überhaupt in die Regelungen der Kooperationsvereinbarung einbeziehen konnten, und es ist dann ein Stück weit auch ein Entgegenkommen unsererseits gewesen zu sagen, okay, dann passiert das eben auf Antrag, dieses Verfahren muss dann aber so leicht wie möglich und so breit wie möglich zugänglich sein.
Ich kann mich nur anschließen, dass diese neue Kooperationsvereinbarung ein großer Erfolg ist. Ich würde trotzdem gerne noch mal in Bezug auf die Mieterhöhungen durch die DEGEWO bei den 1 741 Sozialmietern wissen: Waren denn diese Mieterhöhungen wirklich rechtens, und wie wird der Senat jetzt damit umgehen?
Frau Schmidberger! Nach den Regularien des alten sozialen Wohnungsbaus waren diese Mieterhöhungen rechtens. Sie haben für diese Mieterhöhungen sogar eine Genehmigung der IBB erhalten. Die Mieterhöhungen sind in der Sache natürlich weiterhin strittig, und wir reden auch noch darüber. Zunächst gilt: Sie fallen unter die Regeln der Kooperationsvereinbarung, das heißt, sie müssen zumindest in einem ersten Schritt auf dieses Niveau abgesenkt werden, was dort vereinbart worden ist. Und über den Rest reden wir noch.
Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Frau Demirbüken-Wegner. – Bitte schön, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie ist es nach den weltweiten Hackerangriffen auf Computersysteme und -programme, auch von Behörden und Verwaltungen, um das Schlafmanagement der zuständigen Senatorin für Bildung, Jugend und Familie bestellt, zumal der Berliner Datenschutzbericht aus dem Jahr 2016 – vorgestellt im April dieses Jahres – der Senatsjugendverwaltung für den Bereich Jugend und Familie auf der Seite 91 bescheinigt,
Wir kennen den Bericht und auch die Kritik an den einzelnen Fachverfahren. Diese haben wir aber übergreifend im Land Berlin. Wir haben ja verschiedene Bereiche, die empfindlich sind. Es wird immer darauf geachtet, dass sie geschlossen werden. Das konkrete Verfahren kenne ich nicht, dafür wäre eigentlich die Kollegin Klebba zuständig. Ich kann nur davon ausgehen, dass dieser Angriff so umfassend war, dass er nicht einzelne Fachverfahren im Land Berlin betrifft, sondern generell die Frage stellt, wie man im Land Berlin mit diesem Angriff umgeht. Da wir alle am Ende des Tages am ITDZ hängen, ist es eine Frage, die dort beantwortet muss, und ich bin relativ zuversichtlich, dass die Lücken geschlossen werden.
Wir haben auch Signale aus unseren Fachverfahren, die im Bildungsbereich aktiv sind, dass es dort keine Schäden größeren Ausmaßes gab. Allerdings heißt es, aus diesen Angriffen muss gelernt werden. Wir haben beispielsweise im Bereich ITDZ, was uns betrifft, im Schulsystem über 2 000 Angriffe von außen pro Tag. Sie werden täglich fortgeschrieben, aktualisiert. Das ist nur ein weiterer, sehr großer, globaler Angriff, wird aber, glaube ich, über das entsprechende Fachsystem des ITDZ dann auch abgebildet. – Mehr kann ich dazu im Moment nicht sagen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Was würde praktisch passieren, wenn bei einem solchen Angriff das gesamte Berliner Informationssystem für die Jugendhilfe ausfallen würde? Welche Notpläne gibt es für solche Fälle?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie haben auf den Bericht über mögliche Sicherheitsge
fährdungen angespielt. Diese betreffen keinen Umfang, der einen Totalausfall des Jugendhilfe-Systems ISBJ durch Hackerangriffe zur Folge haben würde. Selbstverständlich ist unser ISBJ-Jugendhilfeverfahren ein sehr differenziertes Erhebungs-, Controlling- und Monitoringinstrument, das wir stark nutzen. All die Daten, die dort zu Kitanutzung und Ähnlichem enthalten sind, sind für uns sehr wertvoll, und wir benötigen sie auch. Deshalb müssen wir unser System entsprechend schützen. – Sie wissen, wir bauen die ISBJ derzeit aus mit dem Ziel, alle Bereiche der Jugendhilfe in diesem ISBJ-Verfahren dann abbilden und entsprechend nutzen zu können.
Die nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Frau Jasper-Winter. – Bitte schön! Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Reise des Chefs der Senatskanzlei Björn Böhning in die USA zu einem Treffen mit dem Kommunikationsleiter von Airbnb frage ich den Senat: War die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vor der Reise hierüber informiert, und ist es richtig, dass diese Senatsverwaltung in dieser Legislatur keinen Gesprächsbedarf mit Airbnb in Berlin gesehen hat und Anfragen für persönliche Treffen insbesondere in Bezug auf die Person von Frau Senatorin Lompscher abgelehnt hat?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über die Reise war ich im Vorfeld nicht informiert. Ich habe dann in der Zeitung davon gelesen. Ich finde es auch völlig in Ordnung, dass so etwas stattfindet, wenn man dort hinfährt und mit Leuten redet.
Ich erhalte eine Menge Gesprächsanfragen, und Gesprächsanfragen nehme ich in der Regel dann wahr, wenn sie mit einem konkreten Anliegen verbunden sind. Einfach nur sprechen im Sinne von „Reden wir einmal über ein Thema!“, das finde ich nicht so sinnvoll vor dem Hintergrund, dass es eine ganz klare Position gibt, wie wir mit den Angeboten von Airbnb umzugehen gedenken.
[Steffen Zillich (LINKE): Ich habe die Gesprächsangebote übrigens auch abgelehnt! – Senator Dr. Dirk Behrendt: Mich haben sie nicht gefragt!]
Was war denn der Grund der Reise insgesamt? Welche weiteren Gesprächstermine gab es? Und ist es richtig, dass Sie, Frau Senatorin Lompscher, sich in Berlin mit den zuständigen Personen von Airbnb nicht treffen wollten?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Zu der Terminsituation der Senatorin kann ich nichts sagen. Sie haben aber den Hintergrund der Reise angesprochen. Ich will noch einmal dieses Missverständnis aufklären: Das war keine Reise des Chefs der Senatskanzlei zu Airbnb, sondern es war eine Reise des CdS, um das 50. Jubiläum der Partnerschaft mit Los Angeles vorzubereiten, das wir in diesem Jahr feiern. Der Bürgermeister von Los Angeles wird im Sommer mit einer großen Wirtschaftsdelegation nach Berlin kommen. Wir werden wiederum im Herbst einen Gegenbesuch in Los Angeles machen mit einer großen Wirtschafts- und auch Mediendelegation. – Es ging um die Vorbereitung dieses Partnerschaftstreffens.
Im Zusammenhang mit dieser Reise hat Herr Böhning gesagt, dass es sich doch dann anbietet, auch andere Gespräche zu führen, die für Berlin Relevanz haben – unter anderem mit dem Airbnb-Chef, um auch zu vermitteln, wie die Position des Landes ist: wo wir die besondere Kritik an diesem Ferienwohnungsangebot haben, weil es uns eben in attraktiven Innenstadtlagen wichtiges Mietwohnungsangebot entzieht. Es ist ja die erklärte Position des Landes und des Senats, dass wir sagen, es ist gar kein Problem, dass eine Stadt mit vier Millionen Einwohnern und zwei Millionen Wohnungen auch ein paar Ferienwohnungen hat. Unser Problem ist, dass in den attraktivsten Innenstadtlagen, genau dort, wo wir soziale Durchmischung wollen, wo wir auch Mietwohnungsbevölkerung wollen, die Wohnungen durch Airbnb oder auch andere Anbieter entzogen werden. Diese Position war noch einmal zu vermitteln. Insofern hat Herr Böhning diese Reise, die einen anderen Ausgangspunkt hatte, auch genutzt, um diese Position zu vermitteln.
Vielen Dank! – Eine weitere Nachfrage hat der Abgeordnete Herr Gräff. – Bitte schön! Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Senatorin Lompscher! Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass es am Beispiel von Städten wie Barcelona oder auch anderen Städten in Europa gelungen ist, sinnvolle Vereinbarungen mit Ferienwohnungsanbietern zu treffen, um dem Problem, dass der Regierende Bürgermeister gerade beschrieben hat, Herr zu werden? Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass es sinnvoll wäre, mit diesen Unternehmen darüber zu reden, und dass es der falsche Weg ist, nicht nur von Ihnen, sondern auch seitens der gesamten Senatsverwaltung, sämtliche Gespräche abzulehnen; und dass das eigentlich nicht im Sinne von Partizipation und Kommunikation ist? – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Gräff! Barcelona finde ich ein extrem ungelungenes Beispiel für die Zurückdrängung der Touristifizierung von Wohnungen in sehr attraktiven Städten.
Klar, Barcelona ist eine schöne Stadt, Berlin ist auch eine schöne Stadt – aber die Leute sollen in ihren Wohnungen vorrangig wohnen.
Dass Gespräche generell abgelehnt werden, würde ich so nicht bestätigen. Ich würde mich gern mit Airbnb darüber unterhalten, dass sie die gesetzlichen Regelungen einhalten sollen, die für Berlin gelten:
dass nämlich offengelegt wird, ob die Wohnungen von Privatpersonen oder gewerblichen Anbietern angeboten werden. Solange diese Art der Kooperation nicht gewährleistet ist – und sie ist nicht gewährleistet –, ist das für mich gar keine Frage: solange rede ich mit ihnen persönlich nicht.