wenn wir kritisieren – und zwar vollkommen zu Recht –, dass die erste Amtshandlung Ihres rot-rot-grünen Senats war, erst mal die Gehälter der Mitarbeiter und die Fraktionsgelder zu erhöhen. Das Thema ist Ihnen unangenehm, das weiß ich! Die Öffentlichkeit ist auch stinksauer deswegen. Wenn ich draußen auf der Straße das Thema anspreche, fragen sich doch viele: Was soll das? Außerdem: Wollen Sie etwa unterstellen, dass das demokratische Haus hier vor zehn Jahren, als es noch weniger Gelder gab, nicht demokratisch regiert wurde? Das ist absurd, insofern möchte ich das hier richtigstellen! Wir wenden uns nur gegen diese Selbstbedienungsmentalität, und ich habe das in meiner Rede halt noch mal angesprochen, weil eben bei wichtigen Themen, wie jetzt Gesetzesanträge zur Änderung des ASOG einzubringen, von Ihnen bisher noch nichts gekommen ist. Das ist ein berechtigter Punkt!
Herr Vorsitzender! Herr Kollege! Mit Ihrem Spruch von der Selbstbedienungsmentalität haben Sie die Sache hier noch schlimmer gemacht, und ich kann Ihnen nur sagen, das, was hier an Rechten des Parlaments ausgeübt wird, ob es die Entscheidung über Diäten ist, über die Bezahlung von Mitarbeitern,
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Die Wirksamkeit der sogenannten Bodycams, Gewalt und Widerstandshandlungen zu reduzieren, ist bislang nicht wissenschaftlich erwiesen worden. Ganz im Gegenteil: Es gibt sogar Studien, die belegen, dass die Tendenz zur Widerstandshandlung bei potenziellen Einsätzen von Bodycams steigen könne. Eine im Jahr 2016 vorgestellte Studie von Wissenschaftlern des University of Cambridge‘s Institute of Criminology, die als eine der größten Studien zu den Folgen des Einsatzes von Bodycams zählt, untersuchte über 2,2 Millionen Arbeitsstunden von mehr als 1 200 Polizistinnen und Polizisten. In zahlreichen unterschiedlich angelegten Tests kommt die Analyse zum Ergebnis, dass Polizisten, die eine Bodycam trugen, übrigens deutlich öfter Übergriffen ausgesetzt waren als Polizisten ohne Bodycam. Es ist also mehr als zweifelhaft, ob durch den Einsatz von Bodycams mehr Schutz für Polizistinnen und Polizisten gewährleistet werden kann. Viele Fragen sind noch offen und bedürfen der Evaluierung und Forschung, wenn man bedenkt, dass der Einsatz einen massiven Eingriff zulasten der zufällig gefilmten Personen mit sich bringt, so erscheint eine exzessive Handhabung nicht angebracht.
Daher ist auch der Gesetzesentwurf unverhältnismäßig und unbestimmt, sodass er abzulehnen ist. Neben vielen Unklarheiten, wie zum Beispiel das Fehlen der konkreten Umstände, die eine Aufnahme notwendig machen könnten, sieht der Entwurf der AfD eine Speicherfrist von zwei Monaten vor, welche unvereinbar mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist.
Richtig ist, dass der Koalitionsvertrag einen Testlauf vorsieht, jedoch dürfen die Grundrechte der Bürger im Zuge dieser Diskussion nicht außer Acht gelassen werden. Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen müssen Faktoren wie Effektivität und Eindeutigkeit einbezogen werden. So ist zu bedenken, dass laut der PKS 2016 übrigens die Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte um ca. 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr abgenommen hat. Es ist offensichtlich, dass die AfD mit diesem Antrag wieder einmal nur Ängste vor Zuständen schüren will, die völlig unbegründet sind, da sie nicht mit realen Risiken übereinstimmen.
Deshalb und aufgrund der vielen noch offenen Fragen bezüglich der Effektivität und der datenschutzrechtlichen Unklarheiten ist der Antrag abzulehnen! – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Taş! In aller Regel stelle ich fest, dass Sie zu Videoüberwachung in jeder Variante, wie sie bisher im Haus vorgetragen wurde, eine sehr ähnliche Meinung vertreten, zwar meist aus anderen Gründen, aber zumindest in der Stoßrichtung ähnlich, wie ich das tue. In einem Punkt kann ich Ihnen allerdings nun wirklich vollumfänglich nicht zustimmen: Die Tatsache, dass wir in der polizeilichen Kriminalstatistik etwas weniger Übergriffe auf Polizeibeamte erfasst haben, ist meines Erachtens kein Erfolg, denn die Übergriffe finden statt, sie werden eben halt nur weniger zur Anzeige gebracht.
Das wiederum ist das Ergebnis meiner Anfrage, auf die ich jetzt kürzlich die Antwort genau dazu bekommen habe, nämlich die Tatsache, dass die polizeilichen Meldungen aus den Streifendiensten insgesamt statistisch sinken, dass tatsächlich immer weniger von den Polizeibeamten selbst erfasst und mitgeteilt wird. Insofern ist das zu erklären. Eine Sicherheit für die Polizisten in der Stadt hat es zusätzlich nicht gegeben.
Kommen wir aber zurück zu dem Antrag der AfD-Fraktion, der jetzt der, ich würde sagen, gefühlt insgesamt fünfte Antrag ist, den eine Fraktion hier einreicht, um mal wieder das ASOG zu ändern. Der Entwurf, den Sie vorgelegt haben, ist sicherlich – ungeachtet der Frage, was sinnvoll ist oder nicht – zu unbestimmt. Es fehlt darin die konkrete Ausgestaltung, in welcher Situation, zu welchem Zweck, mit welchen Funktionen und
welchem Personenkreis gegenüber diese Bodycam eingesetzt werden kann und soll. Wenn wir einen so sensiblen Bereich wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 des Grundgesetzes berühren, dann müssen wir da natürlich hinreichend präzise sein, insofern müssen wir uns sicherlich auch über diesen Teil intensiv im Ausschuss unterhalten.
Auf der anderen Seite ist es völlig richtig, dass auch Bodycams genau wie alle anderen Kameras keinerlei Präventionserfolg bieten. Es wird keine Straftat dadurch unterbunden. Und insofern muss man sich eben halt vor allem eine Frage stellen: Wenn es unser Ziel ist, diese Stadt sicherer zu machen, und wir nicht glauben, dass wir unendlich Geld ausgeben können, das uns von den Bürgern, vom Steuerzahler nur treuhänderisch anvertraut wurde, sondern wir abwägen müssen, welche Maßnahme die richtige und welche die falsche ist, dann müssen wir uns auch hier fragen, ob andere Maßnahmen im Bereich der inneren Sicherheit unterbleiben müssen, weil man so eine Maßnahme durchführt. Insofern auch da wieder das gleiche Ergebnis für uns Freie Demokraten: Wir müssen die Polizisten stärken, wir müssen die Polizisten besser besolden, wir brauchen mehr Polizeipräsenz auf der Straße und keine zusätzlichen technischen Lösungen, die keine Straftat verhindern! – Vielen Dank!
Für Bündnis 90/Die Grünen jetzt der Kollege Lux! – Es gab da einen einvernehmlichen Tausch, Herr Lenz ist nach Ihnen dran.
Vielen Dank für die Information, Herr Präsident! – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die rot-rot-grüne Koalition hat sich darauf verständigt, ein Pilotprojekt zur Erprobung der Bodycams hier in Berlin einzuführen und abzuhalten. Und wir werden natürlich diesen Koalitionsvertrag auch umsetzen. Wir haben uns bei den Gesprächen darüber unterhalten, wie wir die Einsätze der Polizei sicherer machen, sowohl für die Polizistinnen und Polizisten als auch für die Bürgerinnen und Bürger. Und wenn man sich international umschaut, dann waren die Bodycams vor allem eine Forderung der Bürgerrechtsbewegung in den USA, die zunehmende Polizeigewalt – viel schlimmer als hier – beklagt haben und deswegen durchgesetzt haben, dass Bodycams Einsätze filmen, dokumentieren und nachvollziehbarer machen, wie die Polizei handelt.
Anders als Kollege Taş habe ich einige Studien gelesen, die durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass die Bodycams ein sinnvolles Mittel sind, dass sie von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert werden, sich aber auch zunehmender Beliebtheit bei der Polizei erfreuen.
Es war das mit-grün-regierte Bundesland Hessen, das zuerst ein Pilotprojekt mit der Bodycam gemacht hat: in Frankfurt in einem Kneipenviertel. Dort sind die Ergebnisse ganz gut. Das kann man auch einmal nüchtern zur Kenntnis nehmen. Die vielen anderen Bundesländer, die Pilotprojekte machen, werden von den Grünen, der SPD und der CDU mitregiert. Deswegen ist der Vorhalt, hier gebe es keine Kernkompetenz, ziemlich lächerlich.
Ich bin ehrlich: Ich war, als ich Ihr Gesetz gelesen habe, der Meinung, es ist also nicht alles schlecht, was von der AfD kommt. Das war somit das erste Mal in meinem Leben.
Wie Sie aber den Auftritt hier wieder genutzt haben, um das parlamentarische System zu hinterfragen und den politischen Gegner zu diffamieren;
wie Sie auch unterschlagen, dass wir uns bereits politisch darauf geeinigt haben, die Bodycam auszuprobieren, und so tun, als wären alle anderen Bundesländer so weit – das stimmt eben auch nicht –, das war wieder mehr als traurig und macht Ihren Antrag in dem Sinne auch schlechter.
Ich würde mir wünschen, im Ausschuss eine sachliche Debatte über die kritischen Fragen zu führen, die Kollege Taş zu Recht gestellt hat, aber auch, dafür zu werben, welche Chancen und welche Risiken die Bodycam bringen kann. Auch das haben Sie als Antragsteller nicht getan.
Sie haben einfach unterstellt, man müsste das machen und alle würden sich freuen. Dem ist aber nicht so, sondern man muss den Problemen auf den Grund gehen. Man muss sich fragen: Welche Einsatzsituationen gibt es, in denen sich eine Bodycam lohnt? Wie sieht das im Detail aus? Da Sie dies leider nicht eingebracht haben, habe ich ein wenig Sorge um die Beratung im Ausschuss. Man darf die Hoffnung aber nicht aufgeben.
Wir als Koalition jedenfalls nehmen das Problem der Gewalt gegen Einsatzkräfte ernst, und wir versuchen, mit der Bodycam ein taugliches Mittel auf den Weg zu bringen, um die Einsatzkräfte und auch die Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! – Herr Kollege Lux! Es ist ungewöhnlich, aber wir sind in unseren Auffassungen ziemlich nah beieinander. Es ist witzig, das einmal zu erleben. So etwas hatten wir ja länger nicht.
Auch wir von der CDU-Fraktion halten die Idee eines Einsatzes von Bodycams für eine sinnvolle Idee. Man sollte einen Testlauf machen. Am Ende muss man abwägen: Es schützt den Polizisten, es schützt aber auch denjenigen, der von eingriffsintensiven Maßnahmen betroffen ist. Die Erfahrungen, so ist auch mein Stand, sind überwiegend gut. Soll doch der Antrag, den die AfDFraktion – vielleicht etwas hastig – eingebracht hat, der Aufschlag für eine Debatte sein! Vielleicht ist er ja auch so zu verstehen. Er orientiert sich ziemlich stark an dem, was als Rechtsgrundlage für den Einsatz von Bodycams in Hamburg vorgesehen ist.
Konkret geht es um die Einführung eines § 19b in das Berliner ASOG. In Absatz 1 wollen Sie die Voraussetzungen regeln. Die Bodycam soll also zur Gefahrenabwehr und zur Verfolgung von Straftaten möglich sein. In Absatz 2 ist die Erkennbarkeit der Aufzeichnung mit einer Hinweispflicht vorgesehen, in Absatz 3 die Aufzeichnung Dritter erlaubt und in Absatz 4 die Beendigung der Aufnahmen. Es ist eigentlich alles drin. Absatz 5, die Speicherfrist von zwei Monaten, das ist vielleicht ein bisschen sportlich. Absatz 6 regelt die Löschpflicht, und in Absatz 7 haben Sie ein Einsichtsrecht. – Es ist vom Ansatz her durchaus gangbar, darüber zu reden. Wenn der Antrag so zu verstehen ist, dass er ein erster Aufschlag sein soll, und wenn es Bewegung in die Debatte bringt, dann soll es so sein. Grundsätzlich ist der Antrag in seiner Zielsetzung aus meiner Sicht in Ordnung – der Antrag selbst, vom Text her –, unabhängig davon, was Sie in der Debatte dazu vorgetragen haben. Wir werden in der Fachberatung weitersehen.
Ich habe mir das im Vorfeld zusammenstellen lassen – es ist mächtig Bewegung in der Republik, und das geht munter durcheinander durch die Parteienlager, die jeweils regieren. Schwarz-Grün in Hessen und Rot-Grün-Gelb in Rheinland-Pfalz – alle führen eine solche Testphase ein, zuletzt der Bund im Februar 2016. Wir werden die Ergebnisse abwarten. In Berlin ist es im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Ich erwarte jetzt auch Bewegung. Vielleicht kommt sie jetzt. Sonst legen wir selbst etwas vor, weil es so nicht bleiben kann. Aber noch einmal: Wenn dies der Aufschlag für eine konstruktive Debatte ist, sind wir dabei. Wir halten die Idee an sich für sinnvoll und wollen bald einen Probelauf in Berlin, damit wir von den Vorteilen eines Einsatzes von Bodycams profitieren können. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Gesetzantrags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.