Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere der Koalitionsfraktionen! Zum Antrag: Er ist die Fortsetzung einer Politik insbesondere der Ausgrenzung mittlerer und auch kleinerer Einkommen. Ich habe gehört, dass es in den Koalitionsfraktionen dazu noch Rücksprachebedarf gibt. Insofern wäre es mein Wunsch, über den Antrag noch einmal drüberzuschauen. Wie ich gehört habe, ist er relativ schnell gemacht worden. Vielleicht ist er an der einen oder anderen Stelle nicht so richtig durchdacht. Man sollte noch einmal darüber nachdenken, ob man wirklich etwas einführen möchte, das vielen Menschen nicht zugutekommt. Wir halten das für falsch und werden das auch in den weiteren parlamentarischen Beratungen deutlich machen.
Wir als CDU bleiben dabei, dass nur mehr Wohnungsneubau in Berlin davor schützt, dass Mieten steigen. Die Preise für Eigentum dürfen nicht weiter steigen. – Das negieren Sie völlig, wie wir in der letzten Plenardebatte erlebt haben. – Wir wollen Wohnungseigentum in der Stadt schaffen. Nur Wohnungsneubau führt in Berlin dazu, dass die Mieten stabil bleiben. Sie tun aber alles, was Sie können, um Wohnungsneubau in den letzten Wochen, seit der letzten Plenarsitzung zu verhindern.
Das ist unfassbar. Und neuerdings wehren sich die Grünen sogar gegen Gewerbeflächen, gegen Unternehmen in der Stadt. Sie tun das in einer Art und Weise, wie es selbst für Friedrichshain-Kreuzberg bisher nicht vorstellbar gewesen ist. Das ist ein unfassbarer Vorgang.
Nein! Vielen Dank! – Die dritte Anmerkung, die ich zu Ihrem Antrag machen möchte, bezieht sich auf den neuen Mietspiegel. Die Senatorin wird ihn vorstellen. Alles hat irgendwie mit allem zu tun. Ich glaube, wir sollten in der Tat darüber nachdenken, ob der Mietspiegel in Berlin – unabhängig von der Diskussion, die einzelne Unternehmen führen – dem gerecht wird, was Sie – und möglicherweise wir gemeinsam – abgebildet haben wollen. Wenn es zutrifft, was man liest und hört – auch aus der Senatsverwaltung –, nämlich dass die Mieten im vorzulegenden Mietspiegel in bestimmten Segmenten erheblich gestiegen sind und auf der anderen Seite der Vorwurf – in Anführungszeichen – stimmen sollte, dass der Großteil der Mieten, die erhoben wurden, und die Antworten, die in
den Mietspiegel eingeflossen sind, von den öffentlichen Gesellschaften kommen, dann haben Sie noch viel zu tun. Das würde Ihre These vollkommen widerlegen, dass ausschließlich die privaten Immobilieneigentümer in dieser Stadt die Bösen sind und die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften die Guten. Es kann ja was nicht stimmen, wenn die Mieten im Mietspiegel so eklatant steigen und sich die Erhebung zum größten Teil aus den Daten der öffentlichen Gesellschaften speist.
Insofern würden wir Sie zu dem Antrag bitten, darüber nachzudenken, ob er klug ist. Ich hielte es für klüger, die Angebote, die es in der Stadt bei den vielen sozialen Trägern, den Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege zur Mieterberatung gibt, bei den Mieterinnen und Mietern bekannter zu machen. Daran mangelt es an der einen oder anderen Stelle. Man könnte auch die eine oder andere Bürgersprechstunden von Abgeordneten bekannter machen, die sagen, sie unterstützen das. Das wäre der richtigere Weg. Es wäre auch ein Weg für alle Berlinerinnen und Berliner und nicht nur für einen Teil, denn das halten wir für grundlegend falsch. – Vielen Dank!
Herr Gräff! Wir halten fest, dass Sie nicht zu dem Antrag zum Mietrechtsschutz geredet haben, sondern über den Mietspiegel. Darüber können wir in einer anderen Rederunde noch einmal reden. Ich wundere mich schon ein bisschen über Ihre Annahme – woher auch immer Sie Ihre Informationen haben –, der Antrag sei in der Kürze der Zeit entstanden.
Ihnen ist vielleicht bekannt, dass in Hamburg, das lange von der CDU, einem gewissen Ole von Beust, regiert wurde,
vor zehn Jahren ein ähnliches Modell eingeführt wurde. Es gibt vielleicht Differenzen in Ihrer Partei, aber vor diesem Hintergrund ist es etwas abwegig, dass Sie hier sagen, wir täten Dinge, die nicht in Ihrem Sinne seien.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin, als ich Frau Gennburg zugehört habe, gedacht: Das kann ja wohl nicht wahr sein!
Herr Gräff, warten Sie erst einmal ab, denn dann klatschen Sie vielleicht nicht mehr! – Als Frau Gennburg sagte, dass wir die Mieterinnen und Mieter, die sich die Mitgliedsbeiträge nicht leisten können, unterstützen sollten, da haben sich einzelne Abgeordnete der AfD dazu hinreißen lassen – ein anderes Wort sage ich nicht, denn das wäre unparlamentarisch –, darüber zu lachen. Dafür, verehrte AfD, müssten Sie sich schämen.
Ich hoffe, dass viele über die Medien gesehen haben, wie Sie mit Mieterinnen und Mietern, die sich nicht einmal diese Mitgliedsbeiträge leisten können, umgehen. Dafür müssten Sie sich schämen.
Herr Gräff! Was den Wohnungsneubau angeht, haben Sie völlig recht. Darüber werden wir uns in dieser Legislaturperiode natürlich noch öfter unterhalten. Die Koalition hat dazu klare Maßgaben aufgestellt. Die werden wir auch einhalten. Wohnungsneubau ist klug, da gebe ich Ihnen recht. Aber es ist auch klug, heute einen solchen Antrag zu verabschieden.
Herr Gräff! Ich bin sehr gespannt, welchen Beitrag Sie dazu leisten und wie Sie sich nachher dazu verhalten.
Dass die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner in Berlin wächst, wissen wir. Das habe ich in jeder Parlamentssitzung, in der es um das Thema ging, gesagt. Daraus erwachsen natürlich die uns bekannten Folgen, wie Luxusmodernisierungen und der Anstieg von Mieten und Grundstückspreisen. Da wir das wissen, steuern wir dagegen – im Übrigen schon seit der letzten Wahlperiode, in der Rot-Schwarz regierte. Wir nutzen alle Möglichkeiten und überlegen uns, welche Ansätze wir wählen sollten, um den Berliner Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit zu geben, sich zu wehren.
Viele Mieterinnen und Mieter – das hat Frau Gennburg schon gesagt – leben in ständiger Angst vor Verdrängung. Das betrifft mittlerweile nicht nur die Innenstadtbezirke, sondern ganz Berlin. Natürlich wird die Frage gestellt: Kann ich meine Miete im nächsten Monat noch bezahlen? Wer auch nur einmal seine Miete nicht pünktlich gezahlt hat, dem kann der Vermieter – das sind nun mal meist die privaten Vermieter, Herr Gräff – das Mietverhältnis aufkündigen. Durch eine nachträgliche Zahlung kann zwar eine außerordentliche Kündigung abgewehrt werden, aber viele Vermieter sprechen gleichzeitig eine
ordentliche Kündigung aus, die auch nach Begleichung der Mietrückstände bestehen bleibt. Viele Mieterinnen und Mieter haben uns angeschrieben oder sind zu uns in die Sprechstunden gekommen und haben genau das gesagt. Wir haben es ja auch in der Anhörung miteinander diskutiert und werden es auch weiter diskutieren. Die Bezirksämter erhalten im Regelfall erst davon Kenntnis, wenn die Räumungsklage ins Haus steht. Dann ist es allerdings oftmals viel zu spät, um den betroffenen Mieterinnen und Mietern rechtzeitig Hilfe zukommen zu lassen. Fest steht, dass sich derjenige, der seine Miete nicht pünktlich zahlt, meistens in schwierigen Lebenssituationen befindet. Die Gründe sind vielfältig. Sie kennen sie alle. Gerade diese Gruppen sind überwiegend unzureichend geschützt, wenn sie einmal ihre Miete nicht bezahlen können. Aber es geht nicht nur um Mieterinnen und Mieter, die ihre Miete nicht zahlen, sondern es muss auch denjenigen geholfen werden, die z. B. durch Mieterhöhungen nicht die volle Miete bezahlt haben oder Geld einbehalten haben, weil die Wohnungen in einem solch schlechten Zustand sind, dass die Mieter dann sagen: Ich ziehe jetzt etwas ab! – Das werden sie dann natürlich meistens auch gegenüber dem Vermieter ankündigen, aber – das ist klar, deshalb haben wir uns auf diesen Antrag verständigt – sie haben Angst, dass sie, wenn sie z. B. Widerspruch gegen die Mieterhöhung einlegen, ihre Wohnung verlieren. Viele wissen auch nicht über ihre Rechte Bescheid – was sie tun können und was sie müssen.
Gerade durch die großen privaten Konzerne – Herr Gräff, das wissen Sie eigentlich auch – wird der Druck ausgeübt, selbst wenn die Mieterinnen und Mieter im Recht sind. Die haben den langen Atem, und dann gehen die notfalls bis zur letzten Instanz, um diesen Druck aufrechtzuerhalten. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Dagegen müssen wir etwas tun. Das geht nicht.
Wir, die Koalition, stehen für eine soziale Wohnraumversorgung sowie für eine gesunde soziale Durchmischung in den Kiezen. Das muss so bleiben. Ich freue mich, wenn wir uns mit dem Senat gemeinsam als Kolleginnen und Kollegen im entsprechenden Ausschuss dazu verständigen werden. Ich bin sehr gespannt, wie sich die anderen Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsfraktionen dazu verhalten werden – ob sie entsprechend in der Diskussion mit uns gemeinsam diesen Antrag verabschieden und auch dieses Ziel verfolgen, diesen Mieterinnen und Mietern eine Möglichkeit zu geben, sich dagegen zu wehren, denn die meisten Gerichte entscheiden zugunsten der Mieter.
Entschuldigung! – Ja, nur noch ein Satz: Wenn der Mieter zum Gericht geht, hat er meistens recht bekommen, und das wollen wir mit diesem Antrag erreichen. – Auf eine gute Diskussion im Ausschuss! Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Zillich! Einigen tut die Macht auch nicht gut, aber das ist ein anderes Thema.
Sie haben meine Frage nicht beantwortet, nämlich die Frage, warum Sie das nicht einer breiteren Bevölkerungsschicht zukommen lassen wollen, nämlich denjenigen, die möglicherweise nur wenig über den Beihilfesätzen oder über den betreffenden Sätzen liegen, denn das ist die Kernfrage. Sie wollen es einer bestimmten Klientel, einer bestimmten Gruppe von Menschen zur Verfügung stellen, aber nicht allen. Diese Frage haben Sie nicht beantwortet, und ich würde Sie bitten – Frau Spranger, Frau Gennburg und die gesamten Koalitionsfraktionen –, diese Frage zu beantworten.
Die gleiche Frage stellt sich im Übrigen für diejenigen, für die Sie angeblich preiswerten Wohnraum schaffen wollen. Was machen Sie denn mit der jungen Familie, die zwei, drei oder vier Kinder hat und die ein Drei-, Vier- oder Fünfzimmerwohnung braucht?
Ja, immer wenn Sie laut reden und laut schimpfen, weiß ich, dass ich recht habe. Vielen Dank, Herr Kollege Albers! –
Was machen Sie denn mit denjenigen, die kurz darüber liegen, die kurz über dem Aufstocker liegen und eben keine 6,50-Euro-Wohnung bekommen, aber drei oder vier Zimmer brauchen? Das ist die Frage, die Sie beantworten müssen für die – in Anführungszeichen – mittleren oder kleinen Einkommen, und darauf haben Sie keine Antwort.
Verehrter Herr Gräff! Ich bin immer wieder erstaunt, was Sie in solche Anträge hineininterpretieren, weil Sie sich dagegen wehren, diesem Antrag, aus dem diese Mieterinnen und Mieter ja einen riesigen Vorteil ziehen können, zuzustimmen und zu sagen: Ja, die machen einen richtigen Antrag! – Sie konstruieren etwas. Wir werden selbstverständlich darüber zu reden haben, wie viel betroffene Mieterinnen und Mieter wir haben. Natürlich gibt es Härtefallregelungen. Frau Gennburg hat es vorhin schon gesagt. Natürlich gibt es die Rentnerin, die wenig verdient und die auch eines solchen Rechtsschutzes bedarf. Na klar, gibt es die! Woher nehmen Sie eigentlich das Recht, sich hier vorne hinzustellen und zu sagen, dass wir keine Antworten geben?