Protocol of the Session on February 23, 2012

Bitte schön, Herr Senator Müller!

Frau Abgeordnete Lompscher! Wie Sie wissen, bin ich gerade in Gesprächen mit den Wohnungsbaugesellschaften, um darüber zu diskutieren, auf welcher Grundlage in Zukunft Mieterhöhungen stattfinden können und wie man soziale Härten vermeidet. Hier bei diesem Fall, den Sie ansprechen, lohnt es sich, genauer hinzusehen. Es handelt sich hier um eine Modernisierungsmaßnahme, und der Aufsichtsrat der GEWOBAG hat am 29. September bezüglich dieser Modernisierungsaktivitäten 2012 am Klausener Platz die Instandhaltung und Modernisierung von drei Gebäuden beschlossen. Die GEWOBAG trägt durch diese nachhaltige Maßnahme Sorge dafür, den Wert der landeseigenen Bestände in der Bausubstanz zu erhalten, indem sie die dringend notwendige Modernisierung und Instandsetzung einzelner Gebäudeteile vornimmt. Auf diese Weise bleiben Altbauwohnungen in einem der schönsten Kieze Berlins auf die nächsten Jahrzehnte erhalten. Ich glaube, dass sollte uns allen auch wichtig sein.

Bei den 58 Wohnungen in drei Gebäuden im preisfreien Bestand, die dieses Jahr am Klausener Platz nach aktuellen Standards modernisiert werden, gibt es keine pauschalen Mieterhöhungen. Die voraussichtlichen Modernisierungskosten wurden wohnungskonkret ermittelt und den Mieterinnen und Mietern mitgeteilt. Für eine sachliche Diskussion sind die jeweiligen Ausgangsmieten zu betrachten, und diese differieren doch erheblich. Die Ausgangsnettokaltmieten schwanken in den drei Objekten zwischen durchschnittlich 3,31 Euro und 5,59 Euro pro Quadratmeter. Die GEWOBAG wird auch nach den Sanierungen weiterhin zu den günstigen Wohnungsanbietern am Klausener Platz gehören. Die Mieten liegen in zwei der drei Projekte auch nach Instandhaltung und Modernisierung unter dem Berliner Mietspiegel und deutlich unter der Marktmiete von 6,50 Euro pro Quadratmeter.

In einem Projekt wird die aktuelle ortsübliche Vergleichsmiete nach der Modernisierung um den Betrag überschritten, um den gleichzeitig die Betriebskosten durch die energetische Modernisierung reduziert werden. Das ist Bestandteil des im Juli 2007 beschlossenen Ge

samtkonzepts für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Im Ergebnis verzichtet die GEWOBAG also damit teilweise erheblich auf die möglichen Modernisierungsumlagen, um weiterhin tragbare Mietbelastungen zu gewährleisten.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die GEWOBAG hat am Klausener Platz Mieterinnen und Mieter, die ihr teilweise über Generationen treu geblieben sind. Diese sollen auch zukünftig zufriedene Mieterinnen und Mieter in modernen Wohnungen in zentraler Lage bleiben. Die GEWOBAG bietet allen Mieterinnen und Mietern Modernisierungsvereinbarungen an, die auf die individuelle Situation der Einzelnen eingeht.

Ich kann das auch für die übrigen Wohnungsbaugesellschaften sagen. Diese individuellen Gespräche gibt es inzwischen praktisch bei allen Wohnungsbaugesellschaften. Aber genau darum wird es in den nächsten Tagen und Wochen in den weiteren Gesprächen mit den Wohnungsbaugesellschaften gehen, diese individuelle Vorgehensweise nachvollziehbar zu formulieren, sodass es für alle eine Entscheidungsgrundlage ist.

Vielen Dank! – Frau Lompscher! Sie haben eine Nachfrage – bitte schön!

Meine Nachfrage betrifft zunächst die Tatsache – Sie wiesen darauf hin –, dass diese Modernisierung und Instandsetzung für zunächst drei Gebäude beschlossen ist und in Angriff genommen wird. Sind weitere Modernisierungsvorhaben der GEWOBAG am Klausener Platz vorgesehen?

Bitte schön, Herr Senator!

Nein! Unseres Wissens ist das nicht der Fall.

Dann gibt es noch eine Nachfrage von Frau Ludwig.

Herr Senator! Ich habe dazu auch noch eine Nachfrage. In welcher Form und in welchem Umfang wird der Senat das in diesem Zusammenhang stehende Projekt Ökokiez 2020 unterstützen, das auch von der GEWOBAG mitgetragen wird?

Bitte schön, Herr Senator!

Es tut mir leid. Das muss ich nachreichen, weil ich die Frage in dem Zusammenhang nicht beantworten kann.

Vielen Dank!

Dann kommen wir zur Frage Nr. 10 der Kollegin Susanne Graf zur

Hotline Kinderschutz

Bitte schön, Frau Kollegin!

Ich frage den Senat: Wie viele Telefonanrufe gehen bei der „Hotline Kinderschutz“ im Durchschnitt pro Monat ein, welche Problemlagen werden vorrangig angesprochen, und wie bewertet der Senat die Möglichkeit, zusätzlich zur „Hotline Kinderschutz“ eine „E-Mail Kinderschutz“ einzurichten?

Frau Senatorin Scheeres! Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Graf! Zu Ihren Fragen: Wir haben die Hotline Kinderschutz 2007 im Rahmen des Netzwerkes Kinderschutz eingeführt. Sie ist ein wesentliches Element des Konzeptes. Diese Hotline wird sehr gut angenommen. Es wird deutlich, dass die Sensibilität in der Stadt für dieses Thema viel größer geworden ist. Das belegen auch die Zahlen der Anrufe, was die Hotline Kinderschutz angeht.

Durchschnittlich gehen 90 bis 100 Meldungen pro Monat ein. Bei den 1 397 Meldungen allein im Jahr 2011 über besorgniserregende Verhältnisse in den Familien ging es bei den Anrufen in 182 Fällen um Verdacht auf körperliche Misshandlung, in 181 Fällen um das Thema Verwahrlosung, in 169 Fällen um den Verdacht auf sexuellen Missbrauch, in 156 Fällen um das Thema Vernachlässigung, in 98 Fällen um den Verdacht der psychischen Misshandlung und in 83 Fällen um das Thema häusliche Gewalt.

Es gibt auch immer Auslöser für solche Dinge. Hier wurde festgestellt, dass es in 260 Fällen um Sorgerechtsproblematiken ging, in 179 um überforderte Familien oder

einzelne Elternteile, in 141 Fällen um Erziehungsprobleme in der Familie, in 106 Fällen um Suchtproblematiken und in 83 Fällen um häusliche Gewalt.

All diese Anrufe werden von Fachkräften betreut. 1 112 Meldungen konnten durch die Gespräche und direkte Vermittlung geklärt werden; mit den Familien wurde über spezielle Beratungsangebote gearbeitet. Es rufen auch Erzieherinnen an, da sich die Hotline nicht nur an Bürgerinnen und Bürger, sondern auch an Schulen und Erzieherinnen wendet, sodass rund um die Uhr Informationen weitergegeben werden können.

In 247 Fällen wurde das Jugendamt informiert, das dann auch direkt zu den Familien gegangen ist, um zu schauen, wie sich die Situation vor Ort gestaltet. In 38 Fällen musste sofort reagiert werden; es wurde sofort nach dem Anruf jemand in die Familien geschickt, um den Kinderschutz in dieser Situation gewährleisten zu können.

Das zentrale Anliegen der Hotline ist es, ganz schnell zu erkennen, was zu tun ist und direkt zu reagieren. Das ist der spezielle Ansatz. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass die Anonymität gewahrt ist. Es können Menschen anrufen, ohne ihren Namen zu nennen. Das war in der Vergangenheit immer das Problem im Kontakt mit den Jugendämtern. Bürger hatten Sorge, irgendwo anzurufen und ihren Namen nennen zu müssen, nach dem Motto: Man verurteilt womöglich jemanden, obwohl dort gar nichts ist. Es ist dann vielleicht in einigen Fällen einfach aus Angst nicht angerufen worden. Die Anonymität ist in diesem Bereich sehr wichtig. Auch sehr wichtig ist, dass Fachleute in der Hotline Kinderschutz arbeiten.

Die Idee, zusätzlich eine E-Mail-Adresse oder einen E-Mail-Kontakt einzurichten, kann ergänzend vorgenommen werden. An dieser Stelle finde ich es wichtig zu sagen, dass eine solche Möglichkeit die Hotline auf keinen Fall ersetzen kann. Mir ist klar, dass es auch Ihnen einleuchtet. Es geht darum, die konkrete Situation des Anrufes zu analysieren, ob sofort oder in welchen Schritten reagiert werden muss.

Im Vorfeld der Haushaltsberatungen haben wir schon darauf hingewiesen, dass die Hotline Kinderschutz sehr gut angenommen wird. Wir möchten sie auch ausweiten, indem wir die Hotline Kinderschutz mehrsprachig anbieten werden.

Vielen Dank! – Frau Kollegin Graf! Haben Sie eine Nachfrage? – Nein! – Andere Fragen sehe ich auch nicht.

Dann hat die Fragestunde ihren Abschluss gefunden. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von einer Woche schriftlich beantwortet.

(Präsident Ralf Wieland)

Ich rufe auf die

lfd. Nr. 2:

Spontane Fragestunde

gemäß § 51 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach Stärke der Fraktion mit je einer Fragestellung. Für die SPD-Fraktion beginnt Herr Kollege Oberg. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Ich habe eine Frage an die Senatorin Scheeres. – Vor etwas über einer Woche hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur W-Besoldung getroffen. Dieses Urteil orientierte sich an der Klage eines Professors aus Hessen, hat aber wahrscheinlich grundsätzlichen Charakter. Welche Konsequenzen hat dieses Urteil für das Land Berlin im Konkreten? Welche Strategien zum Umgang gibt es mit diesen Konsequenzen?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Oberg! Wir haben uns darüber auch schon ausführlich im Ausschuss ausgetauscht. Jetzt im Februar kam das Urteil. Es ist klar, dass wir uns sehr intensiv mit dem Urteil auseinandersetzen und bewerten werden, welche Konsequenzen es für das Land Berlin haben wird. Für mich ist es wichtig, dass wir hier auch Regelungen finden, die im Interesse der Hochschulen und der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind. Was das Thema Besoldung angeht hat die Senatsverwaltung für Inneres die Federführung. Hier werden wir in enger Abstimmung etwas gemeinsam entwickeln. Aus meiner Sicht ist bei Betrachtung des Urteils klar, dass die Grundidee des neuen Besoldungsrechts, was das Thema Leistungsanreize angeht, nicht infrage gestellt oder kritisiert wird, sondern es vielmehr um das Thema Grundeinkommen und Grundgehälter geht.

Es wurde kritisiert, dass diese zu niedrig seien. Das ist auch ein Thema in Berlin, wenn man die Grundgehälter vergleicht. Sie wissen alle, dass dies einen Grund hat und Berlin in einer sehr schwierigen Haushaltssituation ist. Wir haben im Ausschuss, in dem das Thema diskutiert wurde, erfahren, dass Berlin schon konkurrenzfähig ist, wenn man sich das Grundgehalt und die Leistungszuschläge anschaut. Das ist von verschiedenen Akteuren in der Anhörung auch betont worden. Es geht natürlich jetzt darum zu justieren, wie einerseits die Leistungsanteile rechtsicher gestaltet werden können und wie wir mit den Grundgehältern umgehen. Hier haben wir auch schon mit

den Hochschulen Kontakt aufgenommen. Nächste Woche findet ein Gespräch statt. Sie haben angeboten, Ihre Vorstellungen mit uns zu diskutieren. Ich hatte schon angesprochen – weil es nicht nur ein Berlin betreffendes Thema ist; auch die anderen Bundesländer müssen sich mit damit befassen –, dass wir uns auch bundesweit in den einzelnen Gremien damit beschäftigen müssen. Es wird im Bereich der KMK in den Gremien auf jeden Fall aufgegriffen werden müssen.

Vielen Dank! – Haben Sie eine Nachfrage, Herr Oberg? – Bitte schön, Herr Oberg!

Vielen Dank! – Neben den finanziellen Aspekten für die Professorinnen und Professoren und für das Land Berlin wirft das Urteil auch eine grundsätzliche Frage auf, nämlich inwieweit es mit dem Dienstrecht eines Beamten bzw. einer Beamtin überhaupt vereinbar ist, Leistungszulagen zu bekommen. Es scheint so zu sein, dass Leistungszulagen einklagbar und rechtssicher definiert werden müssen, wie Sie es auch gesagt haben. Halten Sie es unter diesem Gesichtspunkt überhaupt für realistisch, dass wir weiterhin ein leistungsanreizsetzendes System der Besoldung haben können?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Ich hatte eben schon angesprochen, dass das Gericht die Leistungszuschläge nicht generell kritisiert hat. Jetzt muss es darum gehen zu schauen, wie wir dieses rechtssicher hinbekommen. Das ist unser Anliegen.

Vielen Dank!

Dann kommt als Nächster Herr Ludewig von der CDUFraktion an die Reihe.

Ich frage Herrn Senator Czaja: Trifft es zu, dass der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin die möglicherweise zu Unrecht erhaltenen Bezüge nun doch wieder zurückzahlen möchte? Was hat dazu geführt?