Protocol of the Session on March 17, 2016

Fraktion, sehr kritisch nachfragen, inwieweit die dort vereinbarten Dinge tatsächlich vom Unternehmen umgesetzt werden. Wir werden das noch besser nachhalten können. Der Senat wird mit dem Gesetz verpflichtet, immer einen Zwischenbericht und einen Abschlussbericht zu allen Klimaschutzvereinbarungen vorzulegen. Selbstverständlich sind auch diese Klimaschutzvereinbarungen komplett zu veröffentlichen.

Wir werden heute gemeinsam neu regeln, dass es einen neuen Klimaschutzrat für das Land Berlin geben soll. Er wird nicht nur den Senat, sondern auch uns als Abgeordnetenhaus zu allen Fragen des Klimaschutzes und der Energiepolitik beraten. Er hat darauf zu achten, dass wir diese Ziele, die wir uns selbst setzen, einhalten und dass wir zum Beispiel unser Energie- und Klimaschutzprogramm fortschreiben.

Wir haben auch einen weiteren Punkt geregelt, der uns wichtig ist, der im Senatsentwurf in der Form nicht vorgesehen war: Sollten im Land Berlin Konzessionsverträge abzuschließen sein, insbesondere zum Thema Strom und Gas, aber zum Beispiel auch Vergleichbares zum Thema Fernwärme, gilt weiterhin und verpflichtend, dies erst dem Parlament zur Zustimmung vorzulegen. Wir finden, es kann nicht sein, dass milliardenschwere Verpflichtungen und Verträge abgeschlossen werden, auf die wir dann als Parlament keinen Zugriff mehr haben. Das müssen wir im Blick haben.

Zwei Punkte möchte ich noch zu den Änderungsanträgen der Oppositionsfraktionen anmerken. Die Grünen beantragen zum einen, dass wir als Land Berlin aus der Kohlenutzung bzw. -verstromung, aussteigen sollen. Ich kann nur sagen: Dieses Jahr 2030, das Sie vorsehen, das ist die Beschlussfassung der Enquete-Kommission des Landes Berlin, die dort einstimmig gefasst wurde. Die SPDFraktion würde das sehr gern mit Ihnen unterstützen, wenn wir das so machen könnten, dass wir hier allein abstimmen könnten.

[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN]

Das können wir aber leider nicht im Rahmen unserer Koalition.

Der zweite Punkt: Es wird beantragt, dass das Verbot, das der Senat zu elektrischen Heizungen vorgesehen hat, mit dem Änderungsantrag vorher gestrichen wird. Mit unserem gemeinsamen Änderungsantrag wird das herausgenommen. Das hat einen guten Grund. Wir alle wissen, dass wir uns gerade mitten im Auge des Hurrikans, des Taifuns – wie immer Sie es nennen wollen – bei der Energiewende befinden. Sie passiert im Augenblick. Niemand weiß, ob das, was wir noch vor wenigen Jahren gesagt haben, dass beispielsweise elektrische Nachtspeicherheizungen ökologisches Teufelswerk sind, in ein, zwei Jahren komplett anders beurteilt wird, weil wir sie beispielsweise als Zwischenspeicher für überflüssigen Windstrom in der Nacht nehmen wollen. Deswegen ha

ben wir uns ganz bewusst dafür entschieden, diesen Absatz komplett zu streichen. Damit gehen wir konform zu den Bundesregeln. Wir ersparen uns damit eines – das ist uns sehr wichtig –: Wir schaffen keine neue, überbordende Bürokratie, denn das, was Sie sich dort an Prüf- und Kontrollmechanismen, an einzelnen Beantragungen – darf ich nun eine elektrische Heizung, einen elektrischen Speicher benutzen ja oder nein, ist der innovativ genug, ja oder nein – mit tausend Unterprüfungen vorstellen, ist alles nicht praktikabel und eine Menge Bürokratie.

Wir glauben, dass das große Ziel Klimaschutz, dem wir uns heute als Abgeordnetenhaus Berlin verpflichten, solche überbordenden bürokratischen Vorschriften nicht braucht. Wir machen heute einen ganz großen Schritt und sagen, dass wir die Stadt Berlin bis zum Jahr 2050 klimaneutral machen wollen. Ich freue mich sehr, dass wir das heute zusammen beschließen können, und hoffe, dass wir das alle zusammen heute verabschieden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Danke schön! – Als nächstes kommt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort, und zwar durch den Kollegen Schäfer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute beschließt das Abgeordnetenhaus endlich ein Energiewendegesetz. Eine Stunde früher als gedacht, zehn Jahre später, als wir beide, Herr Buchholz, Sie und ich, uns das erhofft hatten.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Den ersten Gesetzentwurf der SPD-Fraktion hat die SPDFraktion selbst im Jahr 2006 gestoppt. Den zweiten Gesetzentwurf von der Kollegin Lompscher hat der Regierende Bürgermeister 2010 gestoppt. Jetzt haben Sie alle konkreten Regelungen für Erneuerbare Energien oder das, was tatsächlich Energiesparen in Berlin voranbringen würde, über Bord geworfen und beschließen ein reines Rahmengesetz, das keine konkreten Klimaschutzauswirkungen mehr hat. Das ist schade, denn das meiste wird mit diesem Gesetz – das muss man sagen – vertagt. Es wird alles auf die nächste Legislaturperiode vertagt.

2008 hatte der Regierende Bürgermeister ein Finanzierungskonzept für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude angekündigt. Das liegt bis heute nicht vor und wird mit diesem Gesetz auf die nächste Legislaturperiode vertagt. Maßnahmen für eine CO2-neutrale Verwaltung sind ebenfalls auf die nächste Legislaturperiode vertagt. Selbst das Berliner Energie- und Klimaprogramm, das der Senat als Entwurf schon fertig in der Schublade hat, sollte mit diesem Gesetzentwurf auf Ende 2017 vertagt

(Daniel Buchholz)

werden. Das war der Antrag des Senats. Wir haben uns fraktionsübergreifend zusammengesetzt und gesagt, dass dies zu spät ist. Wir wollen das noch in dieser Legislaturperiode sehen, Herr Geisel. Das ist jetzt in dem Gesetz enthalten. Deshalb können wir als Grüne diesem Gesetz auch zustimmen.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Wir haben heute noch drei Änderungsanträge. Die erste Forderung hat der Kollege Buchholz schon angesprochen. Wir wollen, dass der Satz

Bis spätestens 2030 soll der Ausstieg aus der Kohleverstromung und Wärmegewinnung in Berlin vollzogen werden.

in dieses Gesetz eingefügt wird. – Herr Kollege Buchholz! Wir freuen uns, dass die SPD dabei ist, genauso wie Die Linke und die Piraten. Da müssen wir in der nächsten Legislaturperiode nachbessern, das ist klar. Oder Sie geben sich heute einen Ruck, und wir machen es direkt. Dann sparen wir uns den Umweg.

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Philipp Magalski (PIRATEN)]

Dass die Einschränkungen des Neuanschlusses für klimaschädliche Elektroheizungen hier rausgeflogen ist, ist sehr bedauerlich, aber konsequent, denn es wäre die einzige Maßnahme gewesen, die konkrete Klimaschutzwirkungen gehabt hätte. Wir beantragen, das weiter im Gesetz zu lassen, damit die Gesetzeslage sich da nicht verschlechtert gegenüber dem Status quo. – Das ist unser zweiter Änderungsantrag.

Dann komme ich zum dritten. – Die SPD-Fraktion hat, getrieben durch den Kollegen Schneider, gestern im Hauptausschuss noch einen Absatz in dieses Gesetz eingefügt. Er heißt:

Folgeregelungen dieses Gesetzes dürfen nicht zu Bruttowarmmietzinserhöhungen führen. Andere Bestimmungen, insbesondere bundesgesetzliche, bleiben hiervon unberührt.

[Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)]

Dieser Absatz ist völlig unbestimmt, anders als es in einem Gesetz sein muss. Er ist faktisch wirkungslos, weil es in diesem Gesetz gar keine Verordnungsermächtigung gibt. Es ist eine reine akklamatorische Behauptung.

Und er ist auch nicht ernst gemeint. Wir alle wissen: Wenn wir den Kohleausstieg wollen, dann wird das zu einer leichten Verteuerung der Wärmeenergie – und damit der Warmmiete – führen, weil wir dann nämlich bei der Fernwärme auf Gas umsteigen. Wenn Sie diesen Satz ernst meinten, dann wäre der Kohleausstieg darin. Aber wir wissen, das wollen Sie nicht, Herrn Buchholz, Sie haben es gerade noch mal gesagt.

Er ist auch überhaupt nicht konsequent. Ihre eigene Politik erfüllt diesen angeblichen Anspruch auf Warmmie

tenneutralität gar nicht. Man fragt sich: Meinen Sie eigentlich warmmietenneutral mit den heutigen Ölpreisen oder mit denen von vor drei Jahren? Das ist überhaupt nicht definiert.

Und wenn wir uns Ihr Mietenbündnis, das der Senat geschlossen hat, angucken, ist von Warmmietenneutralität nicht die Rede. Da geht es um eine Umlage von 9 Prozent. – Natürlich erhöht das die Warmmieten, Herr Senator Geisel. Wenn Sie Ihren Antrag ernst meinten, müssten Sie auch beantragen, das Mietenbündnis zu stoppen.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Aber diesen Antrag machen Sie nicht. Sie machen hier eine rein populistische Nummer, von der Sie wissen, dass sie so nicht kommen kann.

Im Mietenbündnis ist sogar erlaubt, die Miete um 15 Prozent anzuheben, auch für einkommensschwache Haushalte, ohne dass auch nur 1 Cent Energiekosten eingespart wird. Ohne jede energetische Sanierung können da 15 Prozent draufgeschlagen werden. Was Sie hier beantragen – Sie meinen es nicht ernst!

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Sie erwecken nur einen Eindruck, Sie tun so, als ob. Sie wollen so tun, als ob das Ihre Politik wäre, aber es widerspricht Ihrer eigenen faktischen Politik. Letzten Endes ist es zynisch, was Sie hier tun. Sie erwecken nämlich den Eindruck, dass Sie den Menschen beistehen wollen, tun es aber nicht.

[Zuruf von Daniel Buchholz (SPD)]

Als wir beantragt haben, ein Förderprogramm zu machen, das warmmietenneutrale Sanierung anreizt, als wir beantragt haben, mit einem Förderprogramm der Verdrängung einkommensschwacher Haushalte – die schon heute durch Modernisierung stattfindet – entgegenzuwirken, da hat der Kollege Schneider das im Hauptausschuss persönlich abgelehnt. Wo es konkret wird, da tun Sie nichts. Stattdessen geben Sie Versprechen, von denen Sie selbst wissen, dass Sie sie nicht halten können und dass sie unredlich sind. Dieser Passus ist unredlich!

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Wir haben deshalb beantragt, diesen hier zu streichen und durch eine wirklich konkrete Maßnahme zu ersetzen. In diesem Gesetz soll stehen, dass der Senat solche Förderprogramme auflegen muss, die der Verdrängung von einkommensschwachen Haushalten durch Sanierung entgegenwirken. Das macht Hamburg schon. Hamburg fördert warmmietenneutrale Sanierung. Wir wollen das hier auch, und das sollten wir in das Gesetz hineinschreiben. Wenn es Ihnen ernst ist, diesen Menschen zu helfen, dann machen Sie es konkret, dann stimmen Sie diesem Änderungsantrag zu und machen Sie nicht diese zynische

Politik, mit der Sie den Eindruck erwecken, irgendwas zu tun, aber in Wirklichkeit gar nichts tun wollen.

Das ist unser Angebot an Sie. Lassen Sie es uns konkret machen, lassen Sie uns den Menschen wirklich helfen, statt hier solche Nebelkerzen zu werfen!

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Denn diese Verdrängung findet heute statt. Sie findet nicht durch dieses Gesetz statt, sie findet heute schon durch Immobilienspekulanten statt. Da müssen Sie Lösungen finden, und da müssen Sie mit uns zusammen dafür kämpfen, dass wir den Menschen helfen können. Unsere dringende Bitte an Sie ist: Geben Sie sich einen Ruck! Machen Sie konkret etwas für die Menschen und werfen Sie keine Nebelkerzen!

Wir werden dem Gesetz dennoch zustimmen, weil es ein Minischritt in die richtige Richtung ist. Ich hätte fast gesagt: Nach zehn Jahren ein so unkonkretes Gesetz, das ist Schneckentempo. – Da würde mich die Kollegin Hämmerling wahrscheinlich korrigieren und sagen: Das ist eine Beleidigung für jede Schnecke.

[Zuruf von Daniel Buchholz (SPD)]

Das ist zu langsam, das ist zu kurz gesprungen. Wir stimmen zu, weil es ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist, aber wir wissen alle, dass wir in der nächsten Legislaturperiode werden nachbessern müssen. Dafür werden wir uns von jetzt an einsetzen. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Vielen Dank, Kollege Schäfer! – Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt das Wort dem Kollegen Dr. Garmer. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Energiewende, so viel ist klar, ist unvollständig ohne eine Wärmewende. Solange wir nur eine Stromwende betreiben mit allen bekannten Problemen, über die wir schon häufig gesprochen haben, und den Großteil der Kilowattstunden praktisch links liegen lassen, nämlich den Wärmemarkt, so lange ist die Energiewende unvollständig. Das kann und soll nicht so bleiben. Gerade in einer Großstadt wie Berlin mit einem riesigen Altbaubestand ist es drängend, dass der Senat die Wärmewende anschiebt und zum einen bei seinen eigenen Gebäuden mit positivem Beispiel vorangeht, zum anderen die richtige Anreizstruktur für die privaten Eigentümer schafft.

Hierfür hat die Koalition Ihnen nun das Energiewendegesetz vorgelegt. Wir haben in den Ausschüssen konstruktiv