Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat: Treffen Medienberichte zu, wonach Flüchtlinge trotz Rechtsanspruchs Leistungen zum Lebensunterhalt nicht rechtzeitig erhalten haben? Was unternimmt der Senat, um eine fristgerechte Auszahlung zu gewährleisten?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Radziwill! Ja, die Situation im Leistungsbereich des Landesamtes für
Gesundheit und Soziales ist momentan sehr angespannt. Wir haben aufgrund eines hohen Krankenstandes im Januar die Situation, dass wir im Leistungsbereich nicht mehr zu der Anzahl von Terminbearbeitungen kommen konnten, wie es der Situation derzeitig angemessen wäre.
Wir waren in der Vergangenheit bei ca. 600 Flüchtlingen, die wir am Tag betreuen konnten. Damit haben wir auch die notwendigen Zahlen erreicht. Wir sind durch den hohen Krankenstand auf 250 bis 300 Flüchtlinge pro Tag heruntergekommen. Das ist keine gute Entwicklung.
Deswegen haben wir einige Schnellmaßnahmen ergriffen. Wir haben gegenüber den Heimbetreibern schon im Dezember zum Ausdruck gebracht, dass wir unabhängig von der Situation, die sich jetzt darstellt, die Kostenübernahmen für die Heime auch ohne Vorsprechen der Mitarbeiter ermöglichen. Wir haben zudem eine zentrale Hotline für die Härtefälle eingerichtet. Insbesondere bei den Gemeinschaftsunterkünften ist das von Bedeutung, wo Selbstverpflegung erfolgt.
Wir haben darüber hinaus aufgrund der entspannenden und positiven Situation, die wir bei der Erstregistrierung, bei der Leistungsgewährung im Bereich der Erstregistrierung haben, wo wir im Durchschnitt derzeitig 1 500 Personen am Tag mit Leistungen versorgen können, Mitarbeiter aus diesem Bereich kurzzeitig aufgrund der sich dort entspannenden Situation in den Leistungsbereich seit gestern überführt, um dort wieder eine höhere Fallzahl zu erreichen. Wir haben zudem für einfach gelagerte Fragestellungen zur Unterstützung der Leistungsmitarbeiter 13 Mitarbeiter der Bundeswehr in der Turmstraße im Einsatz. Und wir haben eine besondere Fast-Lane, eine Schnellbearbeitung für all die Krankenscheine, die verlängert oder neu ausgestellt werden müssen, eingerichtet, damit jeder, unabhängig von seiner Terminlage, seine Krankenscheinleistung bekommt.
Wir sind gestern wieder bei 485 Personen gewesen, die wir im Leistungsbereich bearbeiten konnten. Unser Ziel ist es jetzt, den Rückstand, der entstanden ist, sehr schnell wieder aufzuarbeiten und über die Härtefall-Hotline, die mit den Betreibern besprochen wurde, dann auch für diese Fälle eine noch schnellere Lösung zu haben. Dieser Bereich ist auch verstärkt worden.
Kommenden Montag werden abgeordnete Mitarbeiter, wie ich es vorhin in der Rede kurz erläutert habe, von der Deutschen Rente, der AOK, Vivento und möglicherweise auch von der Deutschen Bahn, die Erfahrungen im Leistungsrecht haben, zu uns kommen und uns dabei unterstützen. Und ab Montag sind 20 zusätzliche Mitarbeiter da, die ohnehin regulär am Montag, am 1. Februar, ihren Dienst begonnen hätten. Sie waren auch immer für Anfang Februar für den Leistungsbereich vorgesehen.
Ja, sehr gerne, Frau Präsidentin! – Herr Czaja! Vielen Dank für diese bisherigen Ausführungen! Ich möchte gerne wissen, ob denn eine Auszahlung von Leistungen auch an einem anderen Standort außer der Turmstraße möglich und vielleicht auch in Bälde möglich ist. Gedacht wurde ja da an die Bundesallee, die Kruppstraße oder aber auch an andere Standorte. Wie sind da die Bemühungen? Denn der Engpass scheint ja gerade auch bei der Auszahlungsmöglichkeit zu sein?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Radziwill! Ja, wir richten in der Bundesallee eine weitere Auszahlungsmöglichkeit ein. Es ist nur noch eine Frage von ganz wenigen Tagen bis das gelingt. Die Kassensicherheitskommission hat zusammen mit dem Sicherheitsdienst die letzten Gespräche heute vor Ort, um dies umzusetzen. Diejenigen, die die Kassenautomaten aus dem Leistungsbereich der Erstaufnahme in der Turmstraße noch nutzen müssen, können dann in der Bundesallee ihre Leistungen ausgezahlt bekommen. Weitere dezentrale Kassenlösungen sind auch von uns angestrebt.
Das ändert aber nichts an der Problemlage hier, denn die beruht ja darauf, dass die Mitarbeiter einen Leistungsbescheid erstellen müssen, der dann erst zur Auszahlung führt. Wir haben also derzeitig keinen Engpass im Kassenbereich, sondern wir hatten den Engpass in der Leistungsbescheiderteilung.
Und meine Entscheidung im Dezember greift jetzt erst, dass wir für jene, die eine sichere Bleibeperspektive haben, länger als für einen Monat auszahlen, sodass man nicht monatlich vorsprechen muss, um seine Leistungen ausgezahlt zu bekommen. Das heißt, das was Sie ansprechen, ist ein wichtiger Baustein, um die Lage insgesamt zu entspannen. Es würde aber jetzt im Bereich der zentralen Leistungsstelle für die Bescheiderteilung, die ja von einem Mitarbeiter erfolgen muss, der dafür auch die hoheitlichen Aufgaben wahrnimmt, nicht zur Entspannung kommen. Deswegen geht es nur, das ist der wesentliche Punkt, zusätzliche Mitarbeiter zu haben, die im Leistungsbereich auch schnell Bescheide erteilen können.
Vielen Dank, Herr Senator! – Es gibt eine Nachfrage. – Bevor ich dazu das Wort erteile, der Hinweis, da es offensichtlich in den letzten 14 Tagen wieder in Vergessenheit geraten ist: Sie können sich für eine Nachfrage erst dann eindrücken, wenn die Ausführungen des Senators oder der Senatorin tatsächlich bereits inhaltlich waren, sodass sich eine Nachfrage ergeben kann. Wenn Sie sich während der Anrede eindrücken, werden wir das künftig löschen. Ich wiederhole das jetzt, weil es offensichtlich mal wieder einige Mitglieder dieses Parlamentes vergessen haben.
Herr Czaja! Der Presse war zu entnehmen, dass die geflüchteten Menschen jetzt in den Unterkünften verpflegt werden. Nichtsdestotrotz haben sie ja rückwirkend einen Anspruch auf Leistungen, deshalb die Frage: In welcher Höhe erhalten sie denn Leistungen? Und wann wird dieses Geld ausgezahlt?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Die Unterstützung von Einrichtungen bei der Versorgung rechnen wir nicht auf die Leistungen an, die ohnehin dem jeweiligen Flüchtling zustehen, sondern wir verbuchen dies unter einer freiwilligen Leistung für diesen Übergangszeitraum, um unbillige Härten zu überbrücken, falls es diese in der einen oder anderen Einrichtung gibt. Sodass, auch wenn jemand rückwirkend seine Leistungen bekommt, er den vollen Anteil für diese Leistungen rückwirkend erhält.
Die nächste Frage steht der Fraktion der CDU zu. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schultze-Berndt. – Bitte!
Frau Präsidentin! – Trifft es zu, dass die Umweltverwaltung eine erhebliche Ausweitung der Wasserschutzgebiete am Flughafen Tegel bis unter das Terminalgebäude plant? Und welche Folgen hätte eine solche Planung auf die Ansiedlung von Forschungsinstituten der Beuth
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nein, das trifft nicht zu. Es gibt einen Antrag der Berliner Wasserbetriebe, das hat damit zu tun, dass bei Schließung des Flughafens Tegel das alliierte Recht erlischt und dann für die Brunnengalerie in Tegel eine neue Grundlage erarbeitet werden muss. Aber dieser Antrag befindet sich gegenwärtig in Bearbeitung in meinem Haus.
Nun gibt es ja politische Theoretiker, die unterstellen, man wolle mit den Umweltaspekten den Industriestandort TXL schwächen, um dort in Ruhe all diejenigen Wohnungen bauen zu können, die auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof wegen des erfolgreichen Volksbegehrens nicht gebaut werden können. Habe ich Sie richtig verstanden: Diese Vermutungen treffen nicht zu?
Diese Vermutungen treffen nicht zu. Aber sehr wohl muss die Trinkwasserversorgung der Stadt gesichert werden und gleichzeitig eine Zukunftsperspektive für den jetzigen Flughafen Tegel mit der Urban Tech Republic und den dort geplanten Wohnungsbauten erarbeitet werden. Dazu befindet sich mein Haus gegenwärtig in der Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben.
Dann kommen wir zur nächsten Frage, die steht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. – Herr Abgeordneter Gelbhaar, bitte!
Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat: Stimmt es, dass das Land Berlin mehrere Hundert Millionen Euro aufwenden muss, um die Baureihen 480, 481 und 485 der S-Bahn zu sanieren, weil wegen der verschlampten S-Bahn-Ausschreibung keine neuen Züge ab 2017 bereitstehen? Und wie hoch sind diese Kosten genau für die jeweiligen Baureihen?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Gelbhaar! Es trifft zu, dass wir die Zeit zwischen 2016, zwischen dem Abschluss des neuen S-Bahn-Vertrages und dem Zeitraum 2020 bis ’23, in dem die neuen Züge zum Einsatz kommen müssen, überbrücken müssen, indem die dort eingesetzten Züge ertüchtigt werden. Dazu gibt es im Moment Verhandlungen mit der Berliner S-Bahn. Die entsprechenden Kostenaspekte werden veröffentlicht, gar keine Frage. – Und ja, das kostet auch Geld. Aber gleichzeitig muss man auch sagen, dass dadurch die Kosten für die laufenden oder nachfolgenden Verfahren wiederum geringer werden, weil diese Züge beispielsweise in der Lage wären, dann auch deutlich länger zu laufen, und deutlich in Einsatz gebracht werden. Insofern ist das für Berlin kein verlorenes Geld.
Nachfrage bzw. Bitte um Beantwortung der gestellten Frage: Stimmt es, dass neben den Baureihen 480, 485, die ja schon in Rede standen mit Millionenbeträgen, auch die Baureihe 481 mit über 100 Millionen Euro ins Konto geht?
Im Moment laufen Untersuchungen zur Baureihe 481, ob eine Nachrüstung an dieser Stelle tatsächlich wirtschaftlich wäre oder notwendig ist. Und wenn wir im Gespräch mit der S-Bahn zu dem Schluss kommen, dass das wirtschaftlich tragfähig und technisch notwendig ist, dann
würden wir einen solchen Auftrag erteilen. Aber wir sind gegenwärtig in der Prüfungsphase, und deswegen kann ich die Nachfrage so nicht bestätigen.
Meine Nachfrage bezieht sich darauf, dass die Ertüchtigung der infrage stehenden Baureihen natürlich auch die Frage der Genehmigung durch das Eisenbahnbundesamt zur Grundlage hat, um dann die Betriebsfähigkeit auch darstellen zu können. Deswegen frage ich Sie, Herr Senator: Welche Äußerungen des Eisenbahnbundesamtes über die technische Machbarkeit und entsprechend welche Kostenschätzungen zu diesen Ertüchtigungen für eine weitere Laufzeit gibt es denn? Und wie lange soll denn die Laufzeit dieser Baureihen betragen?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Matuschek! Für die Baureihen 480 und 485, die notwendigerweise ertüchtigt werden müssen, um die Jahre 2020 und folgende zu erreichen, liegen alle notwendigen Zustimmungen des Eisenbahnbundesamtes vor. Insofern ist es durchaus möglich, damit weiter zu fahren. Und wie lange diese Ertüchtigung reicht, muss im Moment noch geklärt werden. Das ist der Punkt, der technische Prozess, über den wir gerade diskutieren.
Die Option für die Baureihe 481 habe ich ja in der Beantwortung der Frage von Herrn Gelbhaar auch noch mal als Prüfungsaufgabe dargelegt: Wenn es möglich wäre, diese Fahrzeuge, die 481, länger zu betreiben, wäre es für den dann nachfolgenden Bestellvertrag, den das Land Berlin auslösen könnte, durchaus preiswerter für uns als neue Fahrzeuge zu beschaffen. Deswegen führen wir im Moment diese Prüfung durch, ob es wirtschaftlich tragfähig ist, auf diese Art und Weise vorzugehen, oder ob es wirklich notwendig ist, dann neue Fahrzeuge auch in jedem Fall zu beschaffen. Dieser Prüfungsvorgang läuft gegenwärtig noch, und deswegen bin ich im Moment nicht in der Lage, über die Ergebnisse der Prüfung zur reden.
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Ist Ihnen bekannt, dass das LAGeSo einem Flüchtling, der gegenwärtig in den Hangars lebt, verboten hat, Wohnraum anzumieten, mit der Begründung, dass es dort eine Wohnpflicht von sechs Monaten gibt? Und wie passt das damit zusammen, dass in den Hangars die Menschen angeblich nur kurzfristig untergebracht werden sollen?