Die von uns und vielen Naturschutzverbänden kritisierte Degradierung des Stiftungsrats haben Sie weitgehend rückgängig gemacht.
An einer wichtigen Stelle hat Sie jedoch dann der Mut verlassen. Ich erkläre Ihnen, warum. Vorsitzender des Stiftungsrats soll – wie vom Senat vorgeschlagen – das für Naturschutz zuständige Senatsmitglied sein. Hier haben Sie sich nicht getraut, Herr Buchholz! Ich darf Sie daran erinnern, was Sie im September gesagt haben:
Ich glaube auch, verehrter Senator, dass es überflüssig wäre, wenn Sie oder der Staatssekretär Vorsitzender des Stiftungsrats eines Gremiums wären, das so wenig zu sagen hat.
Sie können sich nicht mit dem Hinweis herausreden, Herr Buchholz, der Stiftungsrat hätte jetzt etwas zu sagen. Umso wichtiger ist es, die Durchgriffsmöglichkeiten der Politik zu begrenzen, damit die Unabhängigkeit, Kreativität und Attraktivität der Stiftung für Verbände, Förderer, aber auch für Partnerinnen und Partner nicht gefährdet wird.
Trotz dieses Fehlers zeigt dieses Gesetzgebungsverfahren, dass eine Zusammenarbeit von Koalition und Opposition möglich ist und zu einem guten Ergebnis kommen kann. Ich hoffe, dass wir mehr davon haben können. – Danke schön!
[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Daniel Buchholz (SPD), Dr. Susanne Kitschun (SPD) und Philipp Magalski (PIRATEN)]
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich kann mich dem allgemeinen Lob und den Dankesreden anschließen. Es kommt nach den bisherigen Beiträgen vielleicht nicht ganz unerwartet, wenn sogar Herr Dr. Altug sagt, das ist etwas, was die Fraktionen von SPD und CDU sehr gut gemacht haben. Ich glaube, es ist tatsächlich ein großer Wurf. Es war ein dickes Brett, das wir bohren mussten. Das kann man vielleicht auch daran ablesen, dass es nicht ganz alltäglich ist, dass die Koalitionsfraktionen einen Senatsentwurf auf sechs DIN-4-Seiten ändern. Das hat eine Weile gedauert. Es ist auch eine Menge Substanz drin. Ich will ein, zwei Punkte herausgreifen und auf eine Frage der Grünen eingehen.
Uns war es sehr wichtig, dass der Stiftungsrat, in dem Verwaltung, Parlament und die Natur- und Umweltverbände in Drittelparität vertreten sind, über die Grundsätze der Stiftung und die Schwerpunkte der Arbeit entscheidet. Die Stiftung muss aktiv mitarbeiten können. Es soll nicht von außen oktroyiert werden, ob nun vom Land, von der Verwaltung oder vom Parlament. Die drittelparitätische Besetzung soll ein Stück weit Unabhängigkeit gewährleisten.
Der zweite Punkt: Wir haben endlich – es ist gesagt worden –, nachdem die Stiftung praktisch jahrelang keine echten freien Projekte mehr fördern konnte, weil die Zinserträge bei null lagen und die Regelfinanzierung alles aufgefressen hat, wieder den Zustand, dass wir das freie Kapital für Naturschutzprojekte in Berlin auf 800 000 Euro verdoppelt haben. Das ist eine sehr große Leistung. Ich bedanke mich auch bei allen Haushälterinnen und Haushältern, die beteiligt waren, die dafür gesorgt haben, dass wir das tatsächlich im Landeshaushalt abbilden können, dass wir eine dauerhafte und sichere Finanzierung aufstellen.
Jetzt noch zur Frage von Herrn Altug, warum wir den Senator oder Staatssekretär als Stiftungsratsvorsitzenden vorgesehen haben: Ganz einfach, dies ist jetzt eine Stiftung, die sich nicht mehr aus ihrem Stiftungskapital finanziert, sondern zum überwiegenden Teil aus Landesmitteln. Dazu muss man dann auch stehen. Dann ist es, glaube ich, berechtigt, bei aller Drittelparität, die es in der Stiftung gibt, dass tatsächlich der oberste Verwaltungsherr, wenn ich das mal so sagen darf, der Senator oder der Staatssekretär, für die Verwaltung schaut, wie es mit der Geldvergabe und den Schwerpunkten der Arbeit aussieht, und dass er an der verantwortlichen Stelle des Stiftungsrats eingreifen kann. Es gibt insgesamt ein rundes Bild, dass über den Landeshaushalt dauerhaft eine Finanzierung gesichert wird. Im Gesetz steht, es soll ein dauerhafter Vertrag geschlossen werden. Daran werden wir noch arbeiten, aber den sollten wir dann auch alle zusammen verabreden oder der Senat einen schönen Entwurf machen, dem dann zugestimmt werden kann.
Ich glaube, in Summe ist es tatsächlich ein großer Wurf, ein Meilenstein, dass wir die Stiftung Naturschutz Berlin arbeitsfähig gemacht haben und mit genügend Kapital ausstatten – und das in einem sehr breiten Konsens im Parlament. Dafür noch mal an alle meinen herzlichen Dank! – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Neuregelung der Stiftung Naturschutz Berlin war Inhalt vieler Diskussionen, hier und im Ausschuss. Der heute auf dem Tisch liegende Beschluss zeugt in der Tat vom Erfolg dieser Diskussion und kann trotzdem nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Stiftung und ihren Gremien die Flügel gestutzt werden sollen.
Die Veränderungen im Stiftungsvorstand und Stiftungsrat bis hin zum Stiftungsvermögen werden sich sicherlich in ihrer Wirksamkeit hinein in die Stadtgesellschaft zeigen. So soll die politische Leitung für Naturschutz und Landschaftspflege im Senat als Stiftungsratsvorsitzender oder -vorsitzende fungieren, als solche in die Stiftung hineinregieren und wird mit Sicherheit die anderen Aufgaben wie Wohnungsneubau und Verkehr wie gedankliche Scheren im Kopf nicht unbeachtet lassen. Wer das anders glaubt, ich denke, der irrt.
Beim Stiftungsvermögen gehen die Meinungen hier im Haus am weitesten auseinander. Das Land Berlin kann – wie in der Vergangenheit unter Rot-Rot praktiziert – zwar Zustiftungen vornehmen, aber zugleich wird das am 31. März 2016 3,2 Millionen Euro übersteigende Stiftungsvermögen an das Land Berlin erstmals abgeführt. So steht es auch wieder in der Beschlussempfehlung. Das ist eher traurig und kein riesengroßer Erfolg.
Unsere Fraktion wird die Gesetzesänderung nicht ablehnen, weil die Wertschätzung der Arbeit in den Gremien der Stiftung auch mit klaren Festlegungen im Gesetz gezeigt werden kann. Die Aufgabenerweiterung schafft die Klarheit und spiegelt die aktuellen Anforderungen bis hin zum Klimaschutz wider. Wir begraben die Hoffnung aber nicht, dass die nach Bundesnaturschutzgesetz in Berlin anerkannten Vereine die Arbeit der Stiftung weiter unterstützen und mitwirken, damit der Naturschutz nicht in eine lästige Randerscheinung in Berlin abrutscht.
Die Natur in Berlin und die noch vorhandene Artenvielfalt haben eine starke Stiftung mit vielen Mitstreiterinnen und Mitstreitern verdient, denn klar ist auch: Die Stadtnatur wird sich keinem noch so gut formulierten Gesetz beugen, um uns eine gesunde Lebensgrundlage zu gewährleisten. Wir werden weder im Wald noch in der Spree eine Vertragspartnerin oder einen Vertragspartner finden, die oder der bereit ist, einen Vertrag zur Lieferung sogenannter Ökosystemdienstleistungen – erstmals übrigens im Gesetz erwähnt – für unser Wohlbefinden mit uns zu unterzeichnen. Also achten wir streng darauf, dass in den nächsten Jahren die auskömmliche Ausstattung der Stiftung gewährleistet wird. Daran werden wir weiter arbeiten. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Das Gesetz zur Neuregelung der Stiftung Naturschutz Berlin ist ein positives Beispiel dafür, wie sich Entscheidungen über Fraktions- und Parteigrenzen hinweg als gemeinsame Sachentscheidung einstimmig und im Konsens verwirklichen lassen.
Wenn eine Beratung, die den Namen auch verdient, im Ausschuss entsprechend konstruktiv geführt wird und Änderungsvorschläge der Stiftung selbst und auch der Opposition gehört und eingebunden werden, kann das zu einem akzeptablen konsensualen Ergebnis führen. Und das könnte es meines Erachtens auch öfter in diesem Haus geben,
gerade, wenn es eine sachorientierte Beratung gibt. Denn eine Frontalopposition um jeden Preis ist bei Themen, in denen es grundsätzliche gemeinsame politische Linien gibt, unehrlich und verfällt nur allzu schnell in billige Wahlkampfpraktik oder -taktik.
Wenn man zu solchen gemeinsamen Lösungen kommen will, muss Politik, muss parlamentarische Arbeit und müssen letztendlich wir selbst Konsensfähigkeit beweisen – hier und im Alltag des Parlaments. Dann kann man natürlich nicht alles haben, aber in diesem Falle zumindest das Erforderliche, um die Professionalisierung und zukünftige Sicherung der guten und wichtigen Arbeit der Stiftung Naturschutz Berlin zu sichern. Auch wir hätten uns mehr Stiftungskapital gewünscht. Auch wir hätten es begrüßt, den Umfang und die Beteiligungskompetenz des Stiftungsrats nicht infrage gestellt zu sehen.
Ein Aspekt ist noch nicht erwähnt worden. Ich habe mich als Pirat dafür eingesetzt, dass die Beteiligung der kleineren Fraktionen im Stiftungsrat, die sich seit 30 Jahren bewährt hat, nicht beschnitten wird, und bin froh und dankbar darüber, dass die Kollegen Buchholz und Freymark in der Ausschussdebatte erkannt haben, dass es richtig ist, sodass wir eine entsprechende Abwendung erzielen konnten.
Denn es ist unsere Verpflichtung, die vielen Projekte der Stiftung zu begleiten, zu unterstützen und vor allem zu erhalten und eben langfristig zu sichern. Ich möchte in diesem Kontext nur einige noch einmal exemplarisch erwähnen: der Berliner Naturschutzpreis, grüne Lernorte an vielen Standorten, den Florenschutz, die Koordinie
rungsstelle Fauna, die dringend benötigte Entwicklung der Naturerfahrungsräume, das Freiwillige Ökologische Jahr und nicht zuletzt der Lange Tag der Stadtnatur, das jährliche Naturschutzevent, das den Menschen in Berlin die Möglichkeit bietet, unser Stadtgrün kompetent erlernbar zu machen und – das ist mir besonders wichtig – so ein nachhaltiges Bewusstsein für den Schutz der Natur gerade bei den jüngeren und jüngsten Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu entwickeln und bei den älteren zu etablieren. Ich hoffe auf eine ebenso konstruktive Beratung beim Energiewendegesetz für Berlin, das wir gestern im Ausschuss vertagt haben. Am 18. und 19. Juni 2016, also diesen Sommer, ist es wieder so weit, und ich lade Sie alle herzlich ein, wieder – oder erstmals – dem Langen Tag der Stadtnatur beizuwohnen. – Vielen Dank!
Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 17/2414 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – bei Enthaltung Linke – die Annahme mit Änderungen. Wer der Gesetzesvorlage mit den Änderungen der Beschussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt Drucksache 17/2692 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und CDU und Grüne und die Piraten. Gegenstimmen? – Keine! Enthaltungen? – Bei der Linken. Damit ist das Gesetz zur Neuregelung der Stiftung Naturschutz Berlin mit Änderungen so beschlossen.
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so.
Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 hatten wir schon erledigt. Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 stehen auf der Konsensliste.
Cybergewalt – Berlin muss die Beschlüsse der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) in die Tat umsetzen
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 6. Januar 2016 Drucksache 17/2664
In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Frau Kollegin Kofbinger, bitte schön, Sie haben das Wort!