Wir finden jedenfalls, dass die Forderungen des Kitabündnisses berechtigt sind und dass sie auch realistisch und umsetzbar sind. Wir sind aber anders als die Piraten der Auffassung, dass sie in einem Stufenplan umgesetzt werden sollten, so, wie wir es auch in den Haushaltsberatungen, mit Zahlen hinterlegt, beantragt haben und wie wir es auch erneut beantragen werden: 2016 ein Kind weniger bei den Kleinsten bis zum Alter von zwei Jahren, und ab 2017 für die Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren. Unserer Meinung nach sollte den Vorschlägen des Kitabündnisses folgend ab 2018 die Kitaleitung bei 100 Kindern in einer Einrichtung von der Gruppenarbeit freigestellt sein und ab 2019 bei 80 Kindern.
Das kann man natürlich alles auch schneller und früher umsetzen, wenn die Finanzen das zulassen und wenn uns zum Beispiel die Betreuungsgeldmillionen zur Verfügung stehen. In der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage schrieb Herr Feiler, dass der Senat vorschlagen wird, diese Mittel im Kitabereich einzusetzen. Auch die Koalition in Person von Herrn Schneider hat im Hauptausschuss angekündigt, in dieser Frage zur Schlusslesung noch etwas vorzuschlagen, was die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation im U-3-Bereich betrifft. Da sind wir sehr gespannt. Das wäre ja mal ein Anfang, zumindest für diesen Bereich.
Wie die Anhörung im Bildungsausschuss zeigte, gibt es noch viele weitere Probleme, die dringend gelöst werden müssen. Denn selbst bei genügendem Geld für einen perfekten Personalschlüssel, für die perfekte wissenschaftlich untermauerte Fachkraft-Kind-Relation hätten wir immer noch das Problem des Personalmangels – das ist hier auch schon angesprochen worden. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, dass wir neue Entwicklungen beachten müssen, die uns beschäftigen müssen, nämlich dass der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst für Erzieherinnen und Sozialarbeiterinnen im Bundesgebiet den Tarifvertrag der Länder, der in Berlin gilt, abgehängt hat und nun Erzieherinnen erster und zweiter Klasse produziert. Hier erwarten wir, dass sich der Senat im Rahmen der Tarifgemeinschaft der Länder
Gedanken macht, wie diese Lücke zu schließen ist. Bis zu 300 Euro weniger in einer Berliner Lohntüte für die gleiche Arbeit im Gegensatz zum Rest des Bundesgebietes ist keine gute Werbung für die Berliner Kita. – Vielen Dank!
Es wird die Überweisung der Anträge an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und an den Hauptausschuss empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Zweitwohnungsteuer im Sinne Berlins nutzen – Steuersatz anpassen (Zweitwohnungsteuergesetz – BlnZwStG)
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Hauptausschuss empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
a) Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Obdachlose und Geflüchtete schützen: Beschlagnahme von leerstehenden Immobilien erleichtern
Dringlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/2552
Verzeihung! Könnten Sie bitte Ihre Nebengespräche nach draußen verlagern? Wenn ich, obwohl ich hier die Tagesordnung aufrufe, Teile Ihrer Gespräche verstehe, dann sind Sie zu laut!
b) Sofort alle Geflüchteten in Berlin versorgen – die Menschenwürde gilt auch vor der Erstregistrierung
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die erste Lesung zu a – also zu dem jetzt vorliegenden Gesetzesantrag der drei Oppositionsfraktionen mit der Drucksachennummer 17/2552. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/2545 und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/2545-Neu wurden zurückgezogen.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und an den Hauptausschuss empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Gibt es nicht. Dann verfahren wir so.
Hinsichtlich des Antrags auf Drucksache 17/2546 wird die Überweisung federführend an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales und mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie an den Hauptausschuss empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Auch das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. September 2015 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 16. September 2015 Drucksache 17/2471
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2123 Neu-1
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erinnere mich noch gut an den Anlass für diesen Antrag. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wollte 380 000 Euro aus dem 7 000-Euro-Programm nicht abrufen und benannte zur Begründung in allen Bezirken vorhandene Probleme wie das chronisch überlas
tete Hochbauamt, den herrschenden Personalmangel und die Tatsache, dass ein kleiner Bauauftrag genauso viel Zeit wie ein großer verschlinge. Außerdem müsse sich der Bezirk um wachsende Schüler- und Schülerinnenzahlen und die dafür notwendigen Schulergänzungsbauten und Schulneubauten kümmern. Ich setze hinzu, dass die Bezirke außerdem der „Programmitis“ entsprechen müssen. Hier möchte ich nur das 12-Millionen-EuroSchultoilettensanierungsprogramm aus BAföG-Mitteln – drei Ausrufezeichen – und die 50 Millionen Euro für die Sanierung aus SIWA-Mitteln für die wachsende Stadt nennen.
Der Antrag stellt nicht in Zweifel, dass das 7 000-EuroProgramm eine gute Sache ist. Aber eine gute Absicht ist nicht in jedem Fall umsetzbar. Deshalb werbe ich dafür, so, wie im Antrag gefordert, tätig zu werden. Erstens: Die Antragstellung durch die Schulen – und damit auch die Bearbeitung der Anträge – muss entbürokratisiert und vereinfacht werden. Zweitens: Es muss wieder möglich sein, dass kleinere Reparatur- oder Erneuerungsarbeiten von Hausmeistern und Hausmeisterinnen oder von ihren Assistentinnen oder Assistenten erbracht werden. Drittens: Den Schulen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, durch eine bezirkliche Ausschreibung ermittelte Vertragswerkstätten zu beauftragen.
Der Antrag ist umso dringender, wenn mit dem neuen Doppelhaushalt der angekündigte Verfügungsfonds umgesetzt wird. Nach Aussage des Senats sollen Schulen daraus zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung für Weiterbildung, Projekte, Personal oder eben auch Sanierungsmaßnahmen zusätzlich 14 Euro pro Schülerin und Schüler bis maximal 20 000 Euro bekommen, und nur die wenigsten Schulen werden eine Verwaltungsleiterin oder einen Verwaltungsleiter bekommen, der diese Aufgabe dann managen kann.
Richtig finde ich, dass die Schulen mehr Geld erhalten. Falsch finde ich, woher das Geld genommen wird. Quelle 1 sind 5 Millionen Euro pro Jahr, die dem Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm entzogen werden, und Quelle 2 sind weitere 5 Millionen Euro pro Jahr, die bei der Personalkostenbudgetierung gestrichen werden. Das heißt, dass die bisher durch das Land zentral verwalteten und eingesetzten Mittel für den Abbau des Sanierungsstaus in Höhe 64 Millionen Euro pro Jahr um 5 Millionen Euro pro Jahr reduziert werden. Der Sanierungsstau wird auf 2 Milliarden Euro geschätzt, und die Frage ist, wie lange es dauern würde, wenn wir bei dem Tempo, das wir jetzt haben, bleiben. Etwa 30 Jahre! Nun würde es noch länger dauern, wenn wir davon auch noch 5 Millionen Euro pro Jahr wegnehmen. Deshalb ist die Quelle 1 für diesen Verfügungsfonds genau die falsche – unabhängig davon, dass wir endlich einen Masterplan für die mittelfristige Lösung des Problems der einstürzenden Schulbauten in Berlin brauchen. Diese Bezeichnung – das muss
Die Mittel aus Quelle 2 – der Personalkostenbudgetierung – zu nehmen, lehne ich genauso ab. Diese Mittel wären zur Erhöhung der Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften über 100 Prozent wohl nötiger, um Unterrichtsausfall am sichersten zu vermeiden. Aber das hat die Koalition in der Haushaltsdebatte ja leider nicht hören wollen. Also sollten wir uns hier auf den kleineren gemeinsamen Nenner verständigen und diesem, wie wir denken, vernünftigen Antrag zustimmen.
Vielen Dank, Frau Kittler! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Nolte. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich sollten ja die Reden zu Protokoll gegeben werden. Deshalb habe ich hier so eine lange Rede geschrieben. Aber nach der Rede von Frau Kittler will ich mich auf zwei Sätze beschränken.
Der erste Satz: Über den Antrag der Linken und der Grünen – „7 000 Euro Schulsanierungsprogramm für Bezirke umsetzbar machen“ – haben wir hier ausgiebig am 12. März 2015 gesprochen. Das, was ich damals gesagt habe, gilt immer noch und kann man im Protokoll nachlesen.
Der zweite Satz: Frau Kittler! Sie haben kritisiert, aus welchen Quellen der Verfügungsfonds gespeist wird – nicht, dass der Verfügungsfonds überhaupt gebildet wird. 5 Millionen Euro fließen in den „Verfügungsfonds für die allgemeinbildenden, beruflichen und zentral verwalteten Schulen“ – so heißt er ja – aus dem bisherigen „7 000Euro-Schulsanierungsprogramm“, und 5 Millionen Euro kommen aus dem bisherigen Personalkostenbudget. Frau Kittler! Unser gemeinsames Ziel ist es doch, die Schulen in ihrer Eigenständigkeit zu stärken und ihnen mehr Mittel für die eigenverantwortliche Bewirtschaftung zu geben. Wenn die Schulen jetzt die Möglichkeit bekommen, über diese beiden Töpfe im Rahmen ihrer Selbstbewirtschaftung zu verfügen, dann ist das eine gute Sache. Da wir dieses Vorhaben des Senats richtig finden, lehnen wir logischerweise Ihren Antrag heute hier ab.