Protocol of the Session on January 26, 2012

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Meine Damen und Herren von der Union! Ich bin sehr gespannt auf Ihre Rede. Bringen Sie durch Ihre Hinhaltetaktik im Bundestag die nach 1945 verurteilten Männer nicht um ihr Menschenrecht, das ihnen ebenso zusteht, wie den während der Nazi-Zeit Verurteilten! Schon die in der Nazi-Zeit verfolgten Homosexuellen wurden erst zu einem Zeitpunkt rehabilitiert, als fast alle verstorben waren. Wir wollen einen Gesetzesbeschluss den nach

1945 Betroffenen nicht irgendwann aufs Grab legen, sondern die noch Lebenden erreichen.

Die im Antrag aufgestellte Forderung nach einem Dokumentations- und Forschungszentrum zur Verfolgung von Menschen aufgrund sexueller Orientierung sind wir nicht nur den Opfern schuldig, sondern dies gehört auch zur Aufarbeitung der Verstöße gegen und den Kampf um Menschenrechte am Beispiel von Lesben und Schwulen. Ich verstehe nur nicht, warum hier das Enddatum der Betrachtung auf 1969 beschränkt bleiben soll, denn der § 175 wurde, wie gesagt, erst 1994 aufgehoben. Und die DDR, das zeigte ja jüngst die Ausstellung „Verzaubert in Nord-Ost“ im Pankower Heimatmuseum, ging auch ohne massive Anwendung ihres entsprechenden § 151 bis in die späten 80er-Jahre repressiv gegen offen lebende Lesben und Schwule vor. Hier werden wir also noch mit einem Änderungsantrag nachbessern müssen.

Ansonsten werbe ich noch einmal eindringlich dafür, dass wir hier fraktionsübergreifend zu einem möglichst einstimmigen Votum gelangen. Wir sind es den Betroffenen schuldig, und die Zeit drängt. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Vielen Dank! – Für die Fraktion der CDU hat nun der Abgeordnete Evers das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Nachdem wir nun schon viel Geschichtliches gehört haben, auch vieles haben im Antrag von Herrn Dr. Lederer nachlesen können, möchte ich vorab klarstellen, dass wir uns vor allem heute hier mit einem beschäftigen: mit einem sehr sensiblen Sachverhalt. Wir beschäftigen uns mit einem aus unserer heutigen Sicht – auch das sage ich ehrlich dazu – beschämenden Kapitel deutscher Rechtsgeschichte. Wir reden über einen tiefgreifenden Wandel gesellschaftlicher Wertvorstellungen in zurückliegenden Jahrzehnten, aber wir reden vor allem über erschütternde Einzelschicksale von Menschen. Wir reden über das Schicksal von Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung strafrechtlich verfolgt und gesellschaftlich geächtet wurden. Wir reden über die Vernichtung von bürgerlichen Existenzen. Wir reden über die Verletzung von elementaren Menschenrechten durch das Recht der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Das ist nicht nur die Sichtweise des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, sondern auch die Sichtweise des Deutschen Bundestages, und es ist, denke ich, unser aller Sichtweise.

[Beifall bei der CDU, der SPD und den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Die große Koalition hat sich deshalb in ihrem Koalitionsvertrag klar dazu bekannt, sich für die Interessen genau dieser Opfer mit Nachdruck einzusetzen. Ich sage offen: Ich bin darüber sehr froh. Es brauchte dafür auch nicht erst die Initiative der Linken. Wir nehmen die Schicksale der Betroffenen ernst. Dem mögen Sie misstrauisch gegenüberstehen, aber so ist es. Und wir werden uns diesem Thema deshalb so verantwortungsvoll stellen und widmen, wie wir es uns in dieser Koalition von Anfang an vorgenommen haben.

Wir werden in den Ausschüssen, in die dieser Antrag überwiesen wird, einige Gelegenheit dazu haben, uns über die Details und die Dimensionen dieses Antrags auszutauschen. Es wird eine rechtspolitische Auseinandersetzung mit diesem Antrag geben, geben müssen. Es gibt juristische Fragen, die zu klären sind. Man kann es sich auch nicht allzu einfach machen. Das hat dieses Haus auch vorher schon erkannt. Es hat aus diesem Grunde im Zusammenhang mit der Initiative „Sexuelle Vielfalt“ ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse noch ausstehen. Sie mögen verstehen, dass wir das abwarten wollen, dass wir das in den Ausschüssen mit ihnen beraten werden und dann sehen, wie wir gemeinsam – mindestens in der Koalition, hoffentlich mit Ihnen allen – zu einem guten Ergebnis für die Betroffenen kommen.

Bei allem Verständnis für die Ungeduld, die hier teilweise zum Ausdruck kam, und vielleicht für die Erwartung, wir möchten schon in den ersten 100 Tagen fertige Ergebnisse in dieser Hinsicht bieten, bitte ich dann doch um Verständnis, dass uns allen hier, auch im Interesse der Opfer, Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen sollte. Denn unser Interesse ist nicht Schaufensterpolitik; wir schulden den Menschen unsere aufrichtige Anerkennung und ganz konkrete Hilfestellung. Vergessen wir nicht: Viele sind noch heute traumatisiert. Und diejenigen, die entsprechend Umgang pflegen, häufiger Begegnungen mit diesen Menschen haben, wissen das sehr wohl, dass gerade diese Menschen auf Hilfe angewiesen sind. Und ihnen müssen, können und wollen wir beistehen. Darauf kommt es an. Ich bin mir sehr sicher, dass die Ergebnisse gut sein werden.

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Lieber Herr Dr. Lederer! Sie haben sich mit Ihrem Antrag vor allem verdient gemacht, indem Sie einen sehr zutreffenden historischen Abriss der Homosexuellenverfolgung und -benachteiligung in Deutschland geliefert haben. Auch in den Reden kam solches zum Ausdruck. Das sind keine ganz neuen Erkenntnisse, auch das können Sie dem Koalitionsvertrag entnehmen. Denn auch wir sehen den Bedarf für Aufarbeitung und Dokumentation des Verfolgungsschicksals von Homosexuellen hier in Deutschland.

Wir unterstützen die Ansiedlung eines Magnus-Hirschfeld-Instituts hier in Berlin ausdrücklich, und auch das nicht erst seit gestern. Sie wissen, dass diese Einrichtung auch die Unterstützung der Bundesregierung hat, die im Übrigen CDU-geführt ist. Deshalb werden wir gemeinsam mit der Bundesregierung daran arbeiten, so schnell wie möglich eine geeignete Liegenschaft zu finden, das Institut so schnell wie möglich arbeitsfähig zu machen. Darauf gebe ich Ihnen mein Wort, wie Sie auch sonst darauf vertrauen können, dass die Interessen der Menschen, die unter einer aus unserer Sicht grundfalschen Rechtssituation zu leiden hatten, bei dieser Koalition in besten Händen sind. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Vielen Dank! – Für die Fraktion der Piraten hat nun der Abgeordnete Magalski das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag der Linksfraktion, über den wir hier beraten, darf man als weitgehend richtig, wichtig und mutig bezeichnen. Erst 2002 beschloss der Bundestag die Rehabilitation der in der Nazi-Zeit nach den §§ 175 und 175a Nr. 4 StGB verurteilten Homosexuellen. Eine Rehabilitation und Entschädigung der nach den unveränderten Paragrafen seit 1945 verurteilten Männer blieb jedoch aus. Dabei ist zumindest die Zahl der in der frühen Bundesrepublik ausgesprochenen Urteile deutlich größer als die Verurteilungen in der Nazi-Zeit. Wenn die Linksfraktion jetzt nicht nur diesen Mangel korrigieren, sondern gleichzeitig auch alle wegen einvernehmlicher homosexueller Kontakte bis 1994 ergangenen Urteile einbeziehen will, dann ist das ein Novum deutscher Rechtsgeschichte. Es gibt keinen Zweifel, dass diese Urteile unserem Verständnis von Menschenrechten zuwiderlaufen.

Ein solches Signal richtet sich an eine Gesellschaft, die auch in diesem jungen Jahrtausend von Fällen einer Alltagsgewalt gegen Schwule, Lesben, Trans- und Intersexuelle erschüttert wird, wie das schwule Berliner AntiGewalt-Projekt „MANEO“ 2008 in einer Onlinestudie veröffentlichte, an der sich bundesweit über 17 000 Männer beteiligten. 40,6 Prozent der Teilnehmenden meldeten Vorfälle – hauptsächlich waren dies Bedrohungen –, und 8,6 Prozent wurden tatsächlich angegriffen. So berichtete beispielsweise die „taz“ im Juni 2010 von einem Überfall auf zwei schwule Männer in Treptow. Die wiederholten Anschläge gegen das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen zeigen ebenfalls eine weiterexistierende gewaltbereite Form des Vorurteils gegen gelebte Homosexualität. Wie gesagt, es kann nur angemessen genannt werden, wenn die allein ideologisch motivierte Strafverfolgung beiderseits der zwischendeutschen Grenze nicht nur historisch endlich aufgearbeitet

wird, sondern auch in eine Entschädigung der Verurteilten mündet.

Da gibt es in der alten BRD ebenso wie besonders in der SBZ und in der DDR manches Stück aus dem Tollhaus. Zu nennen ist die Lex Bundeswehr, die von 1969 bis 1973 von einem gleichaltrigen schwulen Liebespärchen, das vor Vollendung des 18. Lebensjahrs unbehelligt blieb, eine Beziehungspause erzwang, bis beide schließlich 21 Jahre alt waren. Warum das Urteil des Berliner Kammergerichts nach Gründung der DDR § 175 StGB in der kaiserzeitlichen Formulierung angewendet wissen wollte, aber für § 175a die Nazi-Version angemessen fand, ist heute kaum noch nachvollziehbar. Das 1957 eingeführte Opportunitätsprinzip für die Strafverfolgung in der DDR, das eine Bestrafung nur vorsah, wenn die Tat eine Gefahr für die sozialistische Gesellschaft darstelle, verschließt sich rechtsstaatlichem Selbstverständnis.

Die äußerst mangelhaften Kriminal- und Verurteilungsstatistiken der DDR erschweren einen Einblick in die Verurteilungspraxis, aber offene Fragen gibt es zuhauf. Welche Auswirkungen hatte z. B. der neue § 151 StGB der DDR, der erstmals nach 1800 in einem neu kodifizierten deutschen Strafrecht eine Strafe für lesbische Kontakte festlegte? Und wie sollen jene Männer rehabilitiert werden, die Mitte der 1980er-Jahre mit unterschiedlichsten Vorwürfen strafrechtlich belangt und dann der Bundesrepublik zum Freikauf angeboten wurden? Hintergrund war hier die Angst der DDR-Behörden vor der Ausbreitung von Aids.

Der Antrag wird in den Ausschuss überwiesen. Dort wird man sicher an mancherlei Einzelformulierungen noch feilen müssen. So ist die komplette Einbeziehung des § 175a StGB in die vorgesehene Rehabilitation mit Blick auf die Straftatbestände nach § 175a Nummern 1 bis 3 von der antragstellenden Fraktion sicher so nicht gemeint. Diese Tatbestände sind trotz angepasster Altersgrenzen bis heute ohne den unmittelbaren homosexuellen Zusammenhang nach den §§ 174 ff., 176, 182 StGB mit Strafe bedroht. Allein § 175a Nummer 4 ist komplett aufzuheben und die darauf beruhenden Urteile zu entschädigen. So hat es auch der Bundestag 2002 für die Rehabilitation der in der NS-Zeit ergangenen Urteile beschlossen.

Die nun in der Antragsbegründung angeführte Diskriminierung von Lesben aufgrund der NS-Vorurteilsverschärfung sollte statt der populären Veröffentlichung Claudia Schoppmanns besser ihre wissenschaftliche Publikation „Nationalsozialistische Sexualpolitik und weibliche Homosexualität“ als Quelle anführen. Die Piratenfraktion begrüßt diesen Antrag der Linksfraktion und wird ihn nach den kleinen vorgeschlagenen Korrekturen gern unterstützen.

[Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Fraktion der SPD hat die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen und mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz und Geschäftsordnung vorgeschlagen. Die antragstellende Fraktion Die Linke möchte hingegen die Federführung im Rechtsausschuss festlegen. Ich frage kurz: Gibt es dazu eine Verständigung?

[Uwe Doering (LINKE): Nein, lehnt die SPD ab!]

Nein, gibt es offensichtlich nicht. Dann müssen wir über diese Frage jetzt schlicht und ergreifend abstimmen. Ich bitte um das Handzeichen, wer für die Federführung im Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen ist. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU und drei weitere Stimmen. Gegenstimmen, bitte! – Das sind die Fraktionen der Linken und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Bei einigen weiteren Enthaltungen ist so entschieden. Die Federführung liegt damit beim Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen.

Tagesordnungspunkt 25 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Nr. 4.4.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 26:

Betrügerischen Handel mit Schrottimmobilien erschweren, Verbraucherinnen und Verbraucher besser schützen

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0109

Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Altug.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Berlin ist nicht nur eine Reise wert. Immer mehr Menschen machen unsere Stadt zu ihrem Wohnsitz. Die Folge ist ein Immobilienmarkt, der seit Jahren auf Hochtouren läuft. Viele Menschen kaufen sich eine eigene Wohnung, um keine Miete mehr zahlen zu müssen. Andere nutzen eine eigene Immobilie für ihre Altersvorsorge. Für viele ist es eine attraktive Möglichkeit, ihr Vermögen in eine Berliner Wohnung zu investieren. Doch immer häufiger werden sie dabei über den Tisch gezogen. Ich denke, wir sind uns darin einig: Das kann nicht sein.

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

In bislang 300 000 Fällen bundesweit haben Verbraucherinnen und Verbraucher Immobilien gekauft, die oft nur

die Hälfte ihres Geldes wert waren. Besonders tragisch sind solche Fälle, weil es sich bei den Betroffenen meist um Mittel- und Kleinverdiener handelt. Versprochen wurden ihnen eine sichere Vermögensanlage, eine rentable Immobilie als Altersvorsorge und Steuerersparnisse. Bekommen haben Sie aber eine unvermietbare Bruchbude. Als Folge dieses Verkaufs stecken viele dieser Menschen tief in der Schuldenfalle. Dass solche Verkäufe gerade in Berlin deutlich zugenommen haben, zeigt, dass der Verbraucherschutz in Berlin auf diesem Gebiet noch zu wünschen übrig lässt, und zwar deutlich. Es ist unsere Aufgabe als Parlament, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Betrug auch auf dem Immobilienmarkt zu schützen.

[Beifall bei den GRÜNEN– Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Dass auch der Senat diese Notwendigkeit erkannt hat, ist erfreulich, auch wenn diese Einsicht erst spät erfolgt ist. Wir Grünen sind der Ansicht, dass Senator Heilmanns Fünf-Punkte-Plan in die richtige Richtung geht. Doch jetzt müssen aus Worten Taten werden. Herr Heilmann hat betont, dass er mit seinem Plan eine Diskussion anstoßen wollte. Wir sind bereit, gemeinsame Lösungen für mehr Verbraucherschutz zu finden. Nur so kann hierbei wirklicher Verbraucherschutz gewährleistet werden.

Unserer Ansicht nach ist es zum einen eine gute Idee, dass Notare den beabsichtigten Text des Rechtsgeschäfts den angehenden Immobilienbesitzerinnen und -besitzern direkt zusenden. Wir wollen Berliner Notare zusätzlich gesetzlich verpflichten, das Datum des Vorlegens zu dokumentieren. So wird die Einhaltung der Zweiwochenfrist überprüfbar, die bisher anscheinend zu leicht zu umgehen war. Zweitens gibt es keinen Grund, warum die Banken nicht gesetzlich verpflichtet werden sollten, potenziellen Kreditnehmern das Wertgutachten ihrer Immobilie vorzulegen. Verbraucherinnen und Verbraucher wären so davor gewarnt, einen unangemessen hohen Preis für ihre Immobilie zu bezahlen. Drittens schlagen wir vor, die ungerechten Sonderregelungen für Immobiliendarlehen im Verbraucherkreditrecht abzuschaffen. Es ist ein Missstand, dass betrogene Anlegerinnen und Anleger derzeit oft vergeblich auf die Kulanz der Banken hoffen müssen.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Was jedoch das Allerwichtigste ist: Der Senat muss wirksam dafür sorgen, dass das Kind gar nicht erst in den Brunnen fällt. Das erreicht man vor allem durch eine gute, ehrliche und korrekte Beratung. Die steigende Zahl von Fällen zeigt, dass hier noch einiges zu tun ist. Der Senat muss daher als seine Aufgabe sehen, das aktuelle Beratungsangebot der Berliner Verbraucherverbände zu überprüfen und zu erweitern.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Unser Antrag enthält wichtige Schritte zu einem besseren Verbraucherschutz. Ich werbe daher um Ihre Unterstützung dieses Antrags. Wenn es der Regierungskoalition mit dem Plan ihres Senators wirklich ernst ist, sollte auch sie den Antrag mittragen. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Vielen Dank! – Das Wort für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Köhne. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! – Ist ja auch mal schön! – Meine Damen und Herren! Ich denke, wir haben uns ja in den letzten Sitzungen schon ausgiebig mit dieser Problematik der Schrottimmobilien befasst. Ich möchte jetzt nicht noch mal alle Argumente dafür, dagegen – worum es eigentlich geht – aufgreifen, sondern inzwischen ist das, denke ich, auch in allen Fraktionen diskutiert worden. Man kommt zwangsläufig auf ungefähr fünf Punkte, wenn man an irgendwelchen Schrauben drehen möchte, um diese Problematik aufzugreifen und zu behandeln, und zwar erstens verbesserte Aufklärung – unbestritten –, und zwar sowohl aufseiten der Verbraucher, der Banken und natürlich der Notare. Außerdem sollten die Internetauftritte bei diesen ganzen Institutionen noch mal überdacht werden.

Zweitens: Diese 14-Tage-Frist sollte mit Leben gefüllt werden. Das kann man im Prinzip nur, wenn irgendwie sichergestellt ist, dass das Datum, das da eingesetzt wird, auch das richtige ist. Insofern begrüße ich da auch den Vorschlag, den Herr Senator Heilmann gemacht hat, dass man die Notare damit eigentlich beauftragt, sodass die die Unterlagen versenden.

Der dritte Punkt ist: die Besichtigung des Objekts sichern, damit die Leute wissen, was sie kaufen. Ich denke, es ist etwas schwierig, das umzusetzen, dass man sie zwingt, also wirklich zu gucken.

Ein vierter Punkt wäre die Einbindung der Banken. Das ist im Ansatz natürlich damit passiert, dass sie die Kredite geben müssen und dass sie eigentlich checken sollten, wer den Kredit bekommt und ob er den auch zurückzahlen kann. Dass das offensichtlich nicht immer so richtig gelaufen ist, da kann man mit den Banken noch mal reden. Außerdem haben die in der Regel ja eigentlich ein Gutachten über das Objekt. Da könnte man noch mal sehen, ob dieses Gutachten eventuell auch den Käufern vorgelegt werden kann. Das müsste aber rechtlich geklärt werden.