Protocol of the Session on January 26, 2012

1. Wie viele Lehrbeauftragte, das heißt akademische Mitarbeiter ohne bezahlte Forschungstätigkeit nach § 120 BerlHG, werden an Berliner Hochschulen und Universitäten mit welchem Anteil an der Lehre in SWS – also Semesterwochenstunden – insgesamt derzeit beschäftigt?

2. Wie viele davon werden unentgeltlich beschäftigt?

Vielen Dank, Herr Kollege! – Es antwortet die Bildungssenatorin, Frau Scheeres. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Delius! Aktuelle Zahlen zu den an den Berliner Hochschulen im laufenden Semester beschäftigten Lehrbeauftragten liegen uns nicht vor. Das gilt folglich auch für den Anteil der Lehrbeauftragten an der Lehre an der jeweiligen Hochschule sowie deren Bezahlung, wie Sie es auch in der zweiten Frage angesprochen haben.

Im Leistungsbericht, der Ihnen vor einigen Wochen zugegangen ist und den wir im Ausschuss in zwei Wochen beraten werden, gibt es Daten zum nebenberuflichen Personal. Dies entspricht einer Vereinbarung aus der letzten Legislaturperiode, die der Ausschuss getroffen hat, dass eine Detailschärfe im Leistungsbericht erfolgen soll.

Insofern kann ich Sie nur auf die Antwort auf die Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 16/13835 aus dem Jahr 2009 verweisen, in der die Daten vom Sommersemester 2004 bis zum Wintersemester 2009/10 zusammengestellt worden sind. Ich möchte an dieser Stelle aber noch einmal daran erinnern, dass im vergangenen Jahr bei der Novellierung des Hochschulgesetzes einige Regelungen getroffen worden sind, in denen es um eine Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten ging. Erstens gelten die Lehrbeauftragten nun auch an Universitäten als Mitglieder der Hochschulen und können dadurch ihre Interessen innerhalb der Universitäten und deren Selbstverwaltung besser vertreten. Zweitens haben wir ermöglicht, dass die Hochschulen Lehraufträge über zwei Semester erteilen können. Das gibt eine entsprechende Planungssicherheit. Das war vorher nicht der Fall.

Grundsätzlich sind und waren Lehrbeauftragte immer zu vergüten. Bis zur Novelle des Gesetzes konnten potenzielle Lehrbeauftragte jedoch vorab auf ihre Bezahlung verzichten. Das ist in dem Sinne verändert worden, dass es jetzt nur dann geht, nachdem sie beauftragt worden sind.

Keine Nachfrage von Ihnen? – Dann Herr Oberg – bitte schön!

Frau Senatorin! Gehen Sie davon aus, dass die eben angesprochene Regelung zur Vergütung dazu führen wird, dass die Zahl der unbezahlt beschäftigten Lehrbeauftragten steigt oder eher sinkt?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Ich gehe davon aus, dass die Zahl sinkt. Das wird sicher von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein.

Vielen Dank!

Wir kommen zur Frage Nr. 6 des Kollegen Ole Kreins von der SPD-Fraktion zum Thema

Ausschreibung der Regionalbahnlinien zur Ostsee

Bitte schön, Herr Kollege!

Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Ist dem Senat der Stand des Ausschreibungsverfahrens zur Vergabe der Regionalbahnlinien zwischen Berlin und Stralsund bzw. Rostock bekannt, und wann ist mit einer Entscheidung der Vergabe zu rechnen?

2. Wer führt das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren durch, und welche Bundesländer sind daran beteiligt?

Bitte schön, Herr Senator Müller!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Kreins! Zur ersten Frage kann ich Ihnen sagen, dass durch Berlin die Regionallinien 3 und 5 verkehren, insgesamt sind es sechs Linien mit diesen beiden Linien. Die Regionallinien 3 und 5 sind derzeit noch in dem großen Verkehrsvertrag mit der DB Regio gebunden. Dieser läuft in Berlin und Brandenburg im Dezember 2012 aus, in MecklenburgVorpommern und Sachsen-Anhalt Ende 2014. Das Land Berlin ist als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr an dem Vergabeverfahren und dessen Vorbereitung beteiligt. Es wird angestrebt, das Vergabeverfahren im 1. Quartal 2012 abzuschließen.

Zu Ihrer Frage 2: Das Vergabeverfahren wird im Auftrag und in Abstimmung mit den betroffenen Aufgabenträgern durch den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg durchgeführt. Neben Berlin sind die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt beteiligt. Die Inhalte dieses Vergabeverfahrens sind auch soziale Standards, wie ein im Bediengebiet geltender repräsentativer und für SPNV-Leistungen einschlägiger

Tarifvertrag oder auch ein angeordneter Betriebsübergang des Personals, das heißt, Übergang des bisherigen Personals zu gleichen Bedingungen vom Alt- zum Neubetreiber, und auch die Ausgestaltung der Angebote unter Aspekten wie Verbesserung der Umweltstandards, Verstellung der Barrierefreiheit, Erhöhung der Standards von Fahrgastrechten und auch die Bereitstellung von ausreichendem Platz für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder. All das wird Bestandteil des Vergabeverfahrens sein.

Vielen Dank! – Gibt es Nachfragen? – Nicht vom Fragesteller. Dann aber vom Kollegen Lauer. – Bitte schön!

Könnten Sie vielleicht erläutern, welche Rolle das Thema Energieeffizienz bei der Ausschreibung und der Vergabe spielt, also welchen Stellenwert hatte es, und könnten Sie vielleicht auch skizzieren, wer den Strom für die Bahn liefert?

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Abgeordneter Lauer! Die letzte Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Wie es mit der entsprechenden Stromlieferung ist, hängt vielleicht auch von demjenigen ab, der es zum Schluss bekommen wird. Das muss man sehen.

Was Ihre anderen Fragen anbelangt, habe ich das in der Überschrift benannt. Bei der Ausgestaltung des Angebots sind auch Aspekte wie die Verbesserung der Umweltstandards vorgesehen. Dabei spielt insbesondere der Lärmpegel eine Rolle. Ich gehe aber davon aus, dass auch die anderen Dinge, die Sie angesprochen haben, eine Rolle spielen. Wir können dem aber gerne nachgehen.

Danke schön! – Bitte, Frau Kollegin Matuschek!

Herr Senator! Sind in der Ausschreibung Vorgaben, z. B. zur Neuanschaffung von Fahrzeugen, enthalten? Sind Vorgaben zum Erhalt der vorhandenen Betriebwerkstätten enthalten? Oder ist es ganz dem Ausgang des Verfahrens überlassen, ob eine Betriebswerkstatt, zum Beispiel Lichtenberg, auch künftig für die Betreuung der Regionalexpresslinien 3 und 5 zur Verfügung steht?

Bitte schön, Herr Senator!

Frau Matuschek! Vorgaben zu den Betriebswerkstätten gibt es meines Wissens nicht. Zu den anderen Aspekten, die Sie angesprochen haben, kann ich Ihnen im Moment nichts sagen. Das muss ich nachliefern.

Vielen Dank!

Damit kommen wir zur Frage Nr. 7 des Kollegen Schultze-Berndt von der CDU-Fraktion zu dem Thema

Wie geht es weiter mit dem Masterplan Industrie

Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie ist der Stand der Umsetzung des Masterplans Industriestadt 2010-2020?

2. Welche Ergebnisse hat die dafür eingesetzte Lenkungsgruppe am 16. Januar 2012 erarbeitet?

Das beantwortet Frau von Obernitz. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schultze-Berndt! Zum Masterplan Industrie wurde nach einem Jahr – beginnend im Jahr 2010 –, basierend auf einer bei mir im Hause verankerten Geschäftsstelle für die Umsetzung dieses Masterplans, eine intensive Recherche zum Umsetzungsstand angestellt. Insgesamt umfasst der Masterplan Industrie 34 Projekte rund um die Themen Rahmenbedingungen, Innovationen, Fachkräfte und Standortkommunikation.

Es gibt sogar schon abgeschlossene Projekte. Zwei davon möchte ich nennen: Einmal hat man sich im Zusammenhang mit der Positionierung zum Thema Tegel darauf verständigt, den Flächennutzungsplan neu zu fassen und eine sogenannte Tegel Projekt GmbH zu etablieren. Das ist erfolgt. Sie hat mit ersten Konzepten begonnen. Zweitens liegt im Zusammenhang mit der Frage Technologietransfer inzwischen eine Hemmnisstudie vor, deren Ergebnisse wir jetzt ausführlich auswerten müssen.

Insgesamt ist mein Eindruck, dass der Ansatz des Masterplans Industrie, nämlich alle wesentlichen Akteure an Bord zu holen, sehr gut ist. Das sind die Sozialpartner – Gewerkschaften und Verbände –, die Kammern, aber auch der Senat, und wir haben eine gewisse Form an Verbindlichkeit miteinander verabredet, da hinter jedem Projekt die verantwortlichen Partner stehen. Meine Einschätzung ist dennoch, dass wir die Verbindlichkeit bei der Umsetzung des Masterplans verbessern können und müssen, auch hinsichtlich der Ergebnisse. Zudem müssen wir die Kommunikation der Ergebnisse verbessern, so dass auch die Bürgerinnen und Bürger wissen, was hinter diesem ambitionierten Projekt steht.

Ich komme zu Ihrer zweiten Frage: Wir hatten am 16. Januar 2012 einen ersten Termin. Diesen habe ich genutzt, um auf eine stärkere Verbindlichkeit in der Umsetzung der Projekte hinzuwirken. Ich habe gleich mehrere Vorschläge gemacht, von denen ich Ihnen einige nennen möchte: Wir haben uns darauf verständigt, noch eine stärkere Wirtschaftsorientierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Verwaltung zu erreichen. Deswegen werde ich in den nächsten Monaten 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen meiner Senatsverwaltung für eine einwöchige Stage in Industrieunternehmen schicken. Ich habe bereits Rückmeldungen von ausreichend Industrieunternehmen, die bereit sind, das zu machen. Wir planen gerade diese Stage.

Zweiter Punkt: Wir haben verabredet, am 9. Mai dieses Jahres die sogenannte „Lange Nacht der Industrie“ durchzuführen. Sie hat zwei Ziele. Zum einen geht es darum, die Bevölkerung über die Vielfalt an guten Industrieunternehmen in dieser Stadt zu informieren, indem die Unternehmen ihre Pforten öffnen. Zum anderen richtet sich die „Lange Nacht der Industrie“ explizit an junge Fachkräfte, die wir für ein Bleiben in der Stadt gewinnen wollen. Zudem haben wir eine Plattform für regelmäßige Dialoge zwischen Industrie und Politik verabredet.

Letzte Bemerkung: Natürlich bleibt die enge Verzahnung mit dem Steuerungskreis Industriepolitik beim Regierenden Bürgermeister aufrechterhalten. Wir werden uns – unterstützt durch die Akteure – dafür einsetzen, dass Berlin als Industriestandort noch mehr Fahrt aufnimmt.

Vielen Dank! – Der Fragesteller hat noch eine Nachfrage. – Bitte schön, Herr Kollege!

Vielen Dank, Frau Senatorin! Wie beurteilen Sie die Intensität der Zusammenarbeit mit dem Verbänden, Kammern und Sozialpartnern bei der Erarbeitung der Umsetzungsvorgaben des Masterplans Industrie?

Es wird immer spannend, wenn es darum geht, Konkretes einzufordern. Ich würde sagen, wir sind ganz gut dabei, aber ich versuche, noch etwas mehr Verbindlichkeit herzustellen, denn am Ende kommt es auf alle Akteure an. In dem Moment, in dem ich bestimmte Forderungen an das Land habe, erwarte ich, dass auch die Wirtschaft ihren Beitrag leistet. Das habe ich in der ersten Sitzung klar zum Ausdruck gebracht. Sie sehen an den Beispielen, die ich genannt habe, dass die Projekte immer unmittelbar das Land betreffen. Aber ich brauche auch die Unterstützung der Unternehmen. Es ist eine gute Grundlage für ein Projekt, wenn man zu Anfang eine Win-Win-Situation verabredet.

Vielen Dank! – Jetzt gibt es noch eine Nachfrage des Kollegen Lauer. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Frau von Obernitz! Sie sagten, Sie wollen den Bürgerinnen und Bürgern dieses ambitionierte Projekt erklären und schmackhaft machen. Dazu habe ich eine konkrete Frage: Können Sie uns – wir sind ja neu hier – erklären, worum es sich bei dem ambitionierten Projekt handelt?

Soweit das im Rahmen einer Mündlichen Anfrage geht! – Bitte schön, Frau Senatorin!