Protocol of the Session on January 26, 2012

Soweit das im Rahmen einer Mündlichen Anfrage geht! – Bitte schön, Frau Senatorin!

Ich danke Ihnen für diese Vorbemerkung! – Ich schlage Ihnen Folgendes vor: Ich habe eine Skizze, die die 34 Projekte genau beschreibt. Unter den Themen Rahmenbedingungen, Innovationen, Fachkräfte und Standortkommunikation ist genau erklärt, was man sich darunter vorstellt, was man machen kann und wer jeweils für das Projekt verantwortlich ist. Wenn ich ins Detail gehen würde, was hier nicht möglich ist, würden Sie feststellen, dass die Formulierungen teilweise etwas abstrakt sind. Das Ziel muss sein, die Ideen mit etwas Konkretem zu unterfüttern. Außerdem müssen wir – weil wir mehr Arbeitsplätze hier herholen wollen – gemeinsam mit anderen Akteuren die Frage beantworten: Wie professionalisieren wir das Land Berlin als Wirtschaftsstandort Industrie? – Der Grundansatz des Masterplans ist sehr gut. Er kommt aber noch etwas abstrakt daher. – Alles Weitere schicke ich Ihnen gerne zu.

Vielen Dank!

Nun kommen wir zur Frage Nr. 8 von der Kollegin Dr. Kahlefeld von der Fraktion der Grünen zu dem Thema

Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Senat und Integrationsbeirat?

Ich frage den Senat:

1. Warum hat der für die Durchführung der Wahlen zum Integrationsbeirat verantwortliche Integrationsbeauftragte Herr Piening nicht schon während der Sitzung auf die Hinweise reagiert, dass die Abstimmungsberechtigungen der Vereinsvertreter und Vereinsvertreterinnen nicht ordnungsgemäß überprüft wurden, und wie konnte sich dieser Konflikt bis zur Forderung mehrerer Vereine zuspitzen, dass er zurücktreten müsse?

2. Angesichts der entstandenen Situation, in der das Verhalten des Migrationsbeauftragten als Missachtung des Gremiums verstanden worden sein könnte, wie kann ein vertrauensvolles Verhältnis des Beauftragten zu den Vereinen hergestellt werden?

Bitte schön, Frau Senatorin Kolat!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kahlefeld! Ich beantworte Ihre beiden Frage wie folgt: Mit Ihren Fragen beziehen Sie sich auf die Neuwahlen des Landesbeirats für Integration und Migrationsfragen. Diese Wahl hat am 5. Dezember 2011 stattgefunden. Nach dem neuen Partizipations- und Integrationsgesetz ist es so geregelt, dass Vereine, die sich in meiner Verwaltung registrieren lassen, an diesen Wahlen teilnehmen können. Am 5. Dezember haben sich 105 Vereine registrieren lassen und waren wahlberechtigt. Es ist erfreulich – das muss man an dieser Stelle sagen –, dass 75 Prozent dieser Vereine auch teilgenommen haben. Die Geschäftsstelle und damit verantwortlich für die Durchführung der Wahlen ist auch nach dem Partizipationsgesetz der Integrationsbeauftragte, der die Wahlleitung an diesem Tag übernommen hat.

Im Nachgang der Wahlen gab es in der Tat Anfechtungen von zwei Vereinen. Diese haben die Wahlen beanstandet. Die Grundlage dafür war die Tatsache, dass eine Person an den Wahlen teilgenommen hat, die nicht legitimiert war. Diese Person hatte an dem Wahltag bei der Registrierung keinen Wahlschein dabei, machte aber schriftlich glaubhaft, dass sie vom Verein legitimiert sei. Dieses Verfahren insgesamt, dass es also möglich ist, ohne

(Senatorin Dilek Kolat)

Wahlschein vor Ort mit einer schriftlichen Erklärung an den Wahlen teilzunehmen, wurde ebenfalls bei der Beanstandung kritisiert. Dazu möchte ich gern ergänzen, dass in den vergangenen Wahlen dieses Wahlverfahren auch genauso praktiziert wurde.

Nach der Anfechtung der Wahl gab es eine rechtliche Prüfung in meinem Haus, die zwei Ergebnisse gebracht hat. Es hat in der Tat sechs Fälle gegeben, wo das Stimmrecht mit Ersatzwahlscheinen ausgeübt wurde. Dazu gehört die bereits angeführte Person. Es hat sich auch herausgestellt, dass dieses Verfahren mit den Ersatzwahlscheinen grundsätzlich nicht rechtssicher ist.

Daraufhin hat der Integrationsbeauftragte zwei Entscheidungen verfügt. Zum einen werden in Zukunft keine Ersatzwahlscheine mehr ausgestellt. Das wird also komplett aus dem Wahlverfahren gestrichen. Die zweite Verfügung betraf die Wahlen. Die Wahlen wurden für ungültig erklärt und werden wiederholt. Mit Einhaltung der vorgegebenen Fristen wird die Wahl am 3. Mai stattfinden. Das wurde auch im Amtsblatt entsprechend veröffentlicht.

Ich denke, das Vertrauensverhältnis – und darauf zielte Ihre Frage ab – ist nicht zerrüttet, denn hier gab es eine Beanstandung, und meine Verwaltung hat sehr schnell reagiert, hat diese Anfechtung auch angemessen beantwort, und die Wahlen werden wiederholt. Ich denke, dass die beiden Vereine damit auch entsprechend zufriedengestellt worden sind. Weitere Beanstandungen sind mir nicht bekannt. Wie gesagt, 75 Prozent von 105 Vereinen haben an dieser Wahl teilgenommen.

Ich erlaube mir am Ende trotzdem auch eine kurze Bewertung, weil Sie die Stimmung ansprechen. Nach meiner Einschätzung ist die Stimmung sehr positiv. Man hat auch bei diesen Wahlen gesehen – und ich bin mir sicher, dass es sich bei der Wiederholung der Wahlen wieder so herausstellen wird –, dass das Interesse, über den Landesbeirat die Arbeit mitzugestalten, sehr groß ist. Wir haben auch mehr Kandidatinnen und Kandidaten. 43 haben teilgenommen, und von den Gewählten waren 50 Prozent Frauen. Auch, was das Spektrum der Länder angeht, haben wir einen starken Zuwachs, und die anderen Vereine sind nach wie vor sehr positiv dabei. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir mit dieser neuen Wahl den Neustart des Landesbeirates für Integrations- und Migrationsfragen auf eine solide und vor allem auch legitimierte Basis stellen und die Arbeit gut fortführen.

Frau Kollegin Kahlefeld hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte!

Ich möchte nachfragen, was die Sicherheit von Herrn Piening angeht, eine solche Sitzung zu leiten. Mir ist berichtet worden, dass er versucht habe, darüber abstimmen zu lassen, ob diese eine Person, die kein Mandat hatte, mitstimmen dürfe. Ich wüsste gern, was zu einem solchen Verfahren in der Geschäftsordnung des Migrationsbeirates steht.

Bitte schön, Frau Senatorin!

Ich war zu der besagten Zeit nicht selbst dabei, habe aber, wie gesagt, in meinem Haus das gesamte Verfahren rechtlich prüfen lassen. Zu beanstanden ist in der Tat das Wahlverfahren insgesamt. Dass Personen, die keinen Wahlschein dabei haben und an der Versammlung teilnehmen, mit einer schriftlichen Erklärung die Legitimation selbst erklären, haben wir rechtlich als eine Schwachstelle angesehen. Deshalb ändern wir das Verfahren, und ich denke, dass in Zukunft diese Dinge nicht mehr passieren werden.

Herr Kollege Mutlu – bitte!

Frau Senatorin! Es ist zu begrüßen, dass Sie das Verfahren ändern und auch mehr Transparenz einführen wollen. Meine Frage zielt auf die Kriterien, nach denen sich Vereine registrieren lassen können. Fällt unter diese Kriterien auch der türkische Hasenzüchterverein, oder müssen die Vereine, die sich registrieren lassen, auch etwas mit Integrations- und Migrationspolitik oder Sozialpolitik zu tun haben? – Denn die Kriterien sind meiner Meinung nach genauso wichtig und genauso transparent zu gestalten wie die Wahl selbst.

Frau Senatorin!

Herr Abgeordneter Mutlu! Sie sprechen jetzt einen ganz neuen Sachverhalt an. Das hat mit der ursprünglichen Frage, die hier zu beantworten ist, nichts zu tun. Sie finden, dass bei den 105 registrierten Vereinen einige überflüssige Vereine dabei sind. So interpretiere ich Ihre Aussage. Ich würde das aber zurückweisen. Ich freue mich sehr, dass das Interesse bei den Migrantenvereinen und -organisationen sehr groß ist. Das zeigt die Betei

(Senatorin Dilek Kolat)

ligung an diesen Wahlen. Wir haben nicht umsonst ein Partizipations- und Integrationsgesetz gemacht. Wir wollen, dass sich Migrantinnen und Migranten aktiv in die politische Gestaltung und die Integrationsfrage einbringen. Dieses große Interesse sehe ich als positive Entwicklung und nicht so, wie es bei Ihnen anklang, als negativ.

Nun hat Kollegin Kittler das Wort zu ihrer Mündlichen Anfrage über

Härtefallfonds für Mittagessen an Ganztagsgrundschulen

Ich frage den Senat:

1. Treffen Informationen zu, dass es den Härtefallfonds für das Mittagessen an Ganztagsgrundschulen seit dem 1. Januar 2012 nicht mehr gibt, und wenn ja, welche Begründung gibt es dafür, und wofür werden die bisherigen Härtefallfondsmittel jetzt verwendet?

2. Wann und von wem wurde ein Beschluss zur Einstellung des Härtefallfonds für das Mittagessen an Ganztagsgrundschulen gefasst, und in welcher Weise wurden die Bezirke und die Schulen bisher davon informiert?

Es antwortet die Bildungssenatorin. – Bitte schön, Frau Scheeres!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Kittler! Der Härtefallfonds für das Mittagessen an Ganztagsgrundschulen ist durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ersetzt worden – so, wie Sie es eben angesprochen haben. Wir sind folgendermaßen vorgegangen: Wir haben mitbekommen, dass die Beantragung gerade, was das BuTP anging, zu Anfang sehr schleppend gelaufen ist und der Härtefallfonds erst einmal weitergelaufen ist. Als wir dann gesehen haben, dass dieser Bereich viel mehr in Anspruch genommen wurde, haben wir gesagt, dass eine Doppelfinanzierung nicht zu akzeptieren ist. Er wurde dann ersetzt. Das Land Berlin subventioniert in hohem Maße – ob das im Kitabereich oder in der Schule ist – das Mittagessen. Hier sind wir auch beim Vergleich mit den anderen Bundesländern Spitzenreiter.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Information erfolgte über die Bezirke. Diese wurden mit einem Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen über die Fortschreibung der

Globalsumme – 2/12/13 – in diesem Zusammenhang informiert. Aber ich kann an der Stelle noch anfügen, was uns wichtig ist: Wir werden das natürlich im Blick haben. Ich bin mir hierbei auch mit dem Finanzsenator einig. Wenn wir feststellen würden, dass Kinder bei dieser Regelung herausfallen – es geht ja gerade um die Familien, die an einer bestimmten Grenze sind und wo die Lehrerinnen und Lehrer feststellen, dass eigentlich ein Bedarf besteht, dass diese Kinder ein Mittagessen bekommen –, wenn wir solche Signale von den Schulen bekämen, wäre das für uns ein Grund nachzusteuern.

Frau Kittler hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Zunächst einmal verstehe ich nicht, was die Doppelfinanzierung sein soll, denn das ist ja nicht über eine Beantragung zu erledigen. Insofern ist für mich die Frage, was die Kolleginnen und Kollegen jetzt in den Schulen tun sollen, wenn ein solcher Härtefall akut auftritt. Da kann man ja nicht warten, ob sich so etwas ansammelt. Wohin können diese sich wenden, und wie schnell reagiert dann der Senat?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Es gibt schon eine Schnittmenge – das haben wir festgestellt. Es handelt sich um Kinder, die Geld aus dem Härtefonds erhalten haben. Diese beantragen nun auch Gelder beim BuTP. Dass das eine Doppelfinanzierung ist, ist logisch. Zur Vorgehensweise, wie es funktionieren kann, wenn festgestellt wird, dass es ein Kind gibt, das BuTP nicht bekommt, aber ein Mittagessen benötigt, machen wir das wie bisher, indem es weiter über die Bezirke läuft und dort auch beantragt werden kann.

Vielen Dank! – Kollege Mutlu hat sich dazu noch gemeldet. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Ihre Antwort führt zu der Frage, ob Sie sicherstellen werden, dass diese Mittel, egal woher sie kommen und wie Sie sie benennen – Härtefall oder nicht –, im Haushalt verankert werden. Der Härtefallfonds wurde von Rot-Rot mit großem Tamtam eingeführt. Ich möchte wissen, ob Sie daran festhalten, dass die bedürftigen Kinder das Geld auch tatsächlich erhalten.

Frau Senatorin!

Der Härtefonds ist – wie Sie sagen – mit großem Tamtam eingerichtet worden. Es war eine richtige politische Zielsetzung. Sie steht auch weiterhin mit der neuen Koalition. Selbstverständlich ist es unser Ziel, dass die Kinder, die ein Mittagessen benötigen, eine Subventionierung erhalten. Selbstverständlich werden die Gelder nachgesteuert.

Vielen Dank!

Wir kommen nun zur Frage des Kollegen Kowalewski von den Piraten über

Brennstofftransporte zum Forschungsreaktor

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat:

1. Wie oft werden, wenn der Forschungsreaktor BER II in Betrieb ist, frische und abgebrannte Brennstoffelemente durch Berlin transportiert, wer liefert von wo, welche Beförderungsmittel werden dazu eingesetzt, und wer lagert die Brennstoffelemente wo zwischen?

2. Wie hoch schätzt der Senat das Gefährdungspotenzial durch die Transporte für die Bevölkerung ein, welche Maßnahmen zur Sicherung sind vorgesehen, welche Risiken bleiben übrig?