Protocol of the Session on September 24, 2015

(Philipp Magalski)

Fall; es ist ein Grundstück mit einer Größe von 5 Hektar in einem wichtigen innerstädtischen Gebiet – ist nach dem BImA-Gesetz vorgesehen, dass, nachdem ein Kaufverfahren seitens des Bundes eingeleitet ist, das sowohl der Zustimmung des Bundesfinanzausschusses wie auch der des Bundesrats bedarf, und der Bundesrat agiert da über seinen Finanzausschuss.

Sie wissen aus anderen Bereichen, dass es für Grundstücksveräußerungen parlamentarische Zustimmungsvorbehalte gibt. Der Bundesrat hat seine Zustimmung in dem Fall nach langen Gesprächen und Verhandlungen nicht erteilt, und zwar aus folgenden Gründen: Die Bundesländer verweisen seit Langem darauf, dass sie Grundstücke, die sich in solchen Lagen befinden, für den sozialen Wohnungsbau nutzen wollen, dass diese zum Verkehrswert angeboten werden sollen, damit sozialer Wohnungsbau dort möglich ist, und es entgegen einer Reihe von öffentlichen Zusicherungen seitens der Bundesebene bisher an Verwaltungsvollzug gefehlt hat, das von der Absichtserklärung in die Praxis umzusetzen.

Wir gehen davon aus, dass wir jetzt auch deutlich ein verändertes Verwaltungshandeln auf der Bundesebene vorfinden. Die Koalition von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene hat ziemlich knapp vor der letzten Debatte im Bundesrat im Übrigen auch durch einen Koalitionsausschussbeschluss deutlich gemacht, dass es jetzt generell gelten soll. In diesem Koalitionsausschussbeschluss ist festgelegt, dass Grundstücke des Bundes generell für sozialen Wohnungsbau und für Flüchtlingsunterbringung – das sind zwei Sachen – verbilligt anzubieten sind. Wir werden davon für Berlin vielfältig Gebrauch machen.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Frau Spranger! Für eine Nachfrage bekommen Sie das Wort. – Bitte schön!

Herzlichen Dank! – Herr Senator! Es hat immer wieder in der Öffentlichkeit auch unterschiedliche Rückmeldungen des Bundesfinanzministers gegeben. Wie schätzen Sie das ein? Nimmt der Bund, die BImA, jetzt Abstand von dieser Privatisierung zum Höchstpreisverfahren?

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Frau Spranger! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin leider nicht imstande, hier eine Erklärung

für das Bundesfinanzministerium abzugeben. Das gilt auch für die dem Bundesfinanzministerium nachgeordneten Behörden. Als Senatsverwaltung für Finanzen haben wir unmittelbar nach dieser Entscheidung das Interesse des Landes Berlin erklärt, das Grundstück zu dem Verkehrswert für den sozialen Wohnungsbau zu erwerben. Ich bin sicher, dass das auch dort geprüft wird.

Wir haben vom Bundesfinanzministerium bisher nur eine kurze Eingangsbestätigung erhalten. Darin wird erklärt, dass die weiteren rechtlichen Möglichkeiten geprüft würden. Ich gehe davon aus, dass die Vernunft gebietet, nun auch das, was eigentlich schon seit Längerem angekündigt ist, in die Praxis umzusetzen.

[Beifall bei der SPD]

Die nächste Nachfrage geht an Frau Schmidberger.

Vielen Dank! – Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat bereits Anfang 2014 gefordert bzw. beantragt, das Dragoner-Areal zum Sanierungsgebiet zu erklären. Ich weiß, dass es nicht unbedingt in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt, frage Sie aber dennoch, ob Sie mir erklären können, warum Sie jetzt erst dazu die notwendigen Voruntersuchungen beschlossen haben. Warum kommt es so spät?

Bitte schön, Herr Senator!

Man muss dazu sagen, dass auch das Verwaltungshandeln in Berlin, was dieses Areal betrifft, durchaus verschlungene Wege gegangen ist. Es gab parallel zu dem, was Sie in Ihrer Frage ansprechen, auch das Vorantreiben eines B-Plans in Kreuzberg als Mischgebiet, was nicht direkt mit dem Thema der städtebaulichen Entwicklungsgebietsatzung kompatibel ist. Mein Kollege Geisel und ich müssen das Thema gradlinig ausrichten, wenn wir sagen, dass wir es vom Bund für den Zweck des sozialen Wohnungsbaus erwerben wollen. Das ist auch der Kern des Angebots, das die städtischen Wohnungsbaugesellschaften gemacht haben.

Um Ihnen eine Vorstellung zu geben: Es sind ungefähr 75 Prozent Wohnungsbau und etwa 25 Prozent Gewerbe vorgesehen. Das entspricht dann nicht mehr der Logik eines Mischgebietes. Das muss man auch relativ klar sagen. Durch die jetzt vorangetriebene Vorprüfung für das städtebauliche Entwicklungsgebiet wird damit die Voraussetzung geschaffen, es planerisch aus einem Guss umzusetzen. Insofern kann man zwar sagen, dass alles

(Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen)

schneller hätte gehen müssen, man aber sehen muss, dass es auf den unterschiedlichen Ebenen des Verwaltungshandelns auch nicht immer ganz eindeutige Signale gegeben hat.

Herr Geisel und ich haben versucht, das Thema nach vorn zu bringen, weil wir glauben, dass das Thema Entwicklungssatzung zu dem Thema sozialer Wohnungsbau auch besser als zum Thema Mischgebiet passt. Ich glaube auch, dass das insgesamt in der Stadtöffentlichkeit dazu beigetragen hat, dass dies als klare Projektstruktur und als klarer Handlungsauftrag verstanden wird.

[Beifall bei der SPD]

Danke schön!

Dann kommen wir jetzt zur CDU-Fraktion. – Herr Kollege Juhnke, bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vor zwei Tagen gab es eine groß angelegte Razzia der Berliner Polizei in der islamistischen Szene. Ich frage den Senat, wie die Maßnahme verlaufen ist und welche Ergebnisse zutage gefördert wurden. – Danke!

Herr Senator, Henkel, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Juhnke! Es gab diese Durchsuchung wegen des Verdachts der Vorbereitung sowie der Anstiftung zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Es sind mehrere Räumlichkeiten durchsucht und Beschlagnahmungen – Datenträger, schriftliche Unterlagen – vorgenommen worden. Diese befinden sich jetzt in der Auswertung. Ergebnisse bleiben abzuwarten.

Wenn Sie mich ganz konkret nach dem Verlauf fragen, kann ich sagen, dass die polizeiliche Maßnahme als solche sehr gut verlaufen ist. Die Aktion hat insgesamt rund vier Stunden unter Beteiligung von etwa 300 Polizisten sowie einer Staatsanwältin der Generalstaatsanwaltschaft, die vor Ort war, gedauert.

Danke schön! – Herr Juhnke! Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen? – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Senator! – Daran schließt sich meine Frage an, wie Sie aktuell die Bedrohung durch die Islamisten hier in Berlin einschätzen.

[Steffen Zillich (LINKE): Eine Frage, die kurz zu beantworten ist!]

Bitte schön, Herr Senator Henkel!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Juhnke! Die Standardantwort auf diese Frage lautet immer, dass wir auch nach dieser Aktion und dem, was sich sonst in der Stadt abspielt, nichts von einer konkreten Gefährdungslage sagen können. Es bleibt aber so, dass es eine abstrakt hohe Gefährdungslage in Deutschland gibt. Das gilt gleichermaßen für Berlin. Dass wir die Szene im Blick haben, haben wir allerdings auch mit der Maßnahme in dieser Woche deutlich gemacht. Es hat auch gezeigt, dass wir in der Lage sind, entsprechenden Druck auszuüben.

[Benedikt Lux (GRÜNE): Es gab doch aber einen konkreten Verdacht? – Bürgermeister Frank Henkel: Das zeigt doch, dass wir die Szene im Blick haben!]

Danke! Dann hat Frau Kollegin Herrmann von den Grünen das Wort zur zweiten Nachfrage.

Vielen Dank! – Herr Senator! Ich frage Sie, warum Sie im Rahmen meiner Schriftlichen Anfrage die Werbestrategien der Salafisten geheimhalten, insbesondere was spezielle Zielgruppen wie junge Leute oder Flüchtlinge angeht. Ist es nicht gerade notwendig, um Präventionsarbeit leisten zu können, dass die Akteure über die Werbestrategien informiert sind, damit die Zivilgesellschaft damit umgehen kann und die Leute nicht darauf hereinfallen? Warum halten Sie diese geheim?

Bitte schön, Herr Senator Henkel!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Herrmann! Ich kann mich entsinnen, dass wir zum einen über diese und ähnliche Fragen nicht nur im Innenaus

(Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen)

schuss, sondern auch im Verfassungsschutzausschuss reden. Zum anderen wissen Sie, dass sich bestimmte Dinge aus verschiedener sicherheitspolitischer Sicht verbieten.

Es kommt noch ein weiterer Punkt hinzu: Ich tue mich immer ein wenig schwer, Werbung für bestimmte Organisationen zu betreiben und bestimme Dinge preiszugeben. Sie wissen aber auch – das ist auch der Hintergrund Ihrer Frage –, dass wir bei der Frage, wie wir als Senat mit dem von mir ins Leben gerufenen Deradikalisierungsnetzwerk reagieren, einen wirklich guten, ersten Schritt gemacht haben. Wenn Sie die Haushaltsberatungen vor Augen haben, wissen Sie, dass hierfür auch viereinhalb Stellen und jährlich 750 000 Euro angemeldet sind. Wenn dieser Haushaltsentwurf, wie von mir an angemeldet, an dieser Stelle auch durchgeht, ist das ein richtiges Zeichen.

Wenn ich mich recht erinnere, haben wir bei den verschiedenen Anhörungen zu diesem Thema nahezu fraktionsübergreifend dies auch als richtig anerkannt, um sich mit diesem Thema auseinandersetzen zu können und um genau auch dafür zu sorgen, dass junge Menschen einen Kontakt aufnehmen können, Gesprächspartner haben, die ihnen helfen, diesen Irrweg nicht zu beschreiten, bevor sie letztlich absolut in die Radikalität abgleiten.

Danke schön! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt der Kollege Gelbhaar das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie positioniert sich der Senat im VBB-Aufsichtsrat zu einer neuerlichen Fahrpreiserhöhung, obwohl die Einnahmen von BVG und SBahn so hoch sind wie nie, die Energiepreise sinken und die Inflationsrate niedrig ist. Was sagen Sie denen, die das deswegen unverschämt nennen?

Herr Senator Geisel, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gelbhaar! Zunächst einmal muss man sagen, dass der Aufsichtsrat des VBB darüber befinden wird und es noch keine endgültige Entscheidung gibt. Richtig ist, dass wir im Aufsichtsrat vertreten sind.

Sie wissen, dass wir, was die Fahrpreise im VBB betrifft, ein Indexverfahren vereinbart haben. Es gibt dort einen fünfjährigen Ausgleich. Wir wollten mit diesem Index

verfahren gerade davon wegkommen, dass immer tagesaktuell Entscheidungen getroffen werden.

Wenn Sie sich die geplante Fahrpreiserhöhung anschauen, dann stellen Sie fest, dass das recht moderat geplant ist – 1,8 Prozent Steigerung. Wir hatten in der letzten Plenardebatte die Diskussion, wie wir damit umgehen, dass die Beschäftigten der BVG beispielsweise richtigerweise Gehaltserhöhungen erhalten haben, um die Motivation im Unternehmen zu erhalten. Das ist auszugleichen. Und auch die wachsende Stadt Berlin erfordert, dass wir die Takte verdichten, dass wir größere Fahrzeuge einsetzen, um im Vorgriff auf die Veränderung des Verkehrsvertrages mit der BVG, der noch bis 2020 läuft, zusätzliche Verkehrsmengen bewältigen zu können. Auch das muss finanziert werden. Vor diesem Hintergrund finde ich die Erhöhung um 1,8 Prozent moderat. Aber, wie gesagt, die Diskussion im Aufsichtsrat steht noch aus.

Vielen Dank, Herr Senator! – Herr Gelbhaar! Sie haben eine Nachfrage. – Bitte!

Herr Senator! Warum kommt dann der Senat bzw. auch der VBB dann auf die Idee, dieses Mal insbesondere die Stammkunden zu belasten, die treuesten Kunden, die das Rückgrat der Kundschaft von BVG und S-Bahn bilden?

Herr Senator – bitte!