Protocol of the Session on September 10, 2015

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Wie Sie vorhin kurz erwähnt haben: Vor fast 35 Jahren wurde die Stiftung Naturschutz gegründet. Und in dieser Zeit hat die Stiftung mehrere Millionen Euro für die Förderung von rund 1 000 Naturschutzprojekten ausgegeben. Die Vielfalt der Förderprojekte reicht von Arten- und Biotopschutz bis hin zur Umwelterziehung und Fortbildung. Eine besondere Erwähnung verdient der Berliner Naturschutzpreis, der zum 28. Mal vergeben wurde, sowie der „Lange Tag der Stadtnatur“, der seit 2007 stattfindet. 2015 fanden innerhalb von 26 Stunden fast 500 Veranstaltungen an mehr als 150 Orten in Berlin statt. Manche Städte nehmen sich daran ein Beispiel und wollen auch eine ähnliche Veranstaltung organisieren. Hier ist die Arbeit der Stiftung Naturschutz eine Erfolgsgeschichte. Das können wir sagen.

[Beifall von Thomas Birk (GRÜNE)]

Nicht immer so erfolgreich war die Stiftung Naturschutz bei der Verwaltung ihres Stiftungskapitals von derzeit ca. 6,2 Millionen Euro. Wie so viele andere Stiftungen ist sie dem Auf und Ab des Kapitalmarktes ausgesetzt. Wie der Senat die Finanzierung der Stiftung dauerhaft sichern will, ist dem vorgelegten Gesetzestext leider nicht zu entnehmen. Erst ein Blick in den aktuellen Haushaltsplan zeigt, dass der Senat die Hälfte des Kapitals der Stiftung in Höhe von 3 Millionen Euro bereits als Einnahme in den allgemeinen Landeshaushalt eingestellt hat. Es bleibt die rechtliche Frage, auf welchen rechtlichen Grundlagen die Stiftung dem Land das Geld überweisen soll. Nach § 8 des Gesetzesentwurfs ist das Stiftungsvermögen in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten. Ich frage mich, soll die Stiftung zum Rechtsbruch gezwungen werden? – Das kann nicht sein.

Nicht weniger unklar ist die zukünftige Finanzierung der Stiftung. Senat und Koalition streuen uns Sand in die Augen, wenn sie auf die großzügige Verdopplung der Zuwendungen im Haushaltsplan 2016/2017 verweisen. Ich frage Sie: Was kommt danach? Naturschutz nach Kassenlage? Das ist das Gegenteil dessen, was mit einer unabhängigen Stiftung Naturschutz erreicht werden sollte. Statt vage Versprechen brauchen wir entweder einen langfristigen Zuwendungsvertrag oder eine gesetzliche Regelung, wonach der Stiftung die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen sind.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Noch ein Wort zur Professionalisierung der Stiftungsarbeit: Diese ist natürlich richtig und wichtig und darf ebenso nicht zum Verlust der Unabhängigkeit der Stiftung führen. Diese Gefahr sehen wir z. B., wenn der oder die Vorsitzende des Vorstands nicht vom Vorstand gewählt, sondern vom Senator für Stadtentwicklung bestimmt wird. Diese und andere Durchgriffsmöglichkeiten der Politik gefährden die Unabhängigkeit, Kreativität und Attraktivität der Stiftung z. B. für Förderer und Partner.

[Beifall von Philipp Magalski (PIRATEN)]

Auch in der Abwertung des Stiftungsrates sehen wir eine Zurückdrängung der Zivilgesellschaft. Wie gesagt, ich freue mich, dass mein Kollege Herr Buchholz auch diesbezüglich einige kritische Worte gefunden hat.

Ich freue mich auf die Ausschussberatungen, in denen es, wie ich dargestellt habe, noch einiges nachzubessern gibt. Ich hoffe dabei auf die konstruktive Zusammenarbeit mit den Naturschutzpolitikern der Koalition. Gemeinsam können wir – so hoffe ich – die Arbeit der Stiftung Naturschutz auch für die nächsten 35 Jahre sichern. – Danke schön!

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Philipp Magalski (PIRATEN)]

Danke schön! – Für die CDU-Fraktion Herr Kollege Freymark!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Freunde und Unterstützer der Stiftung Naturschutz! Davon gibt es einige hier im Raum, das weiß ich. Ich freue mich, dass es heute die Gelegenheit gibt, über die Zukunft der Stiftung Naturschutz zu sprechen, eine Einrichtung, die es schon seit 1981 gibt, damals mit dem Ziel, Umwelt und Naturschutz in der grünsten Metropole Europas stärker zu fördern. Ich glaube – das kann man so sagen –, das ist gelungen. Die Stiftung Naturschutz macht einen sehr guten Job und das mittlerweile seit drei Jahrzehnten. Mitarbeiter und Freunde der Stiftung haben viel dazu beigetragen, dass es eine sehr positive und erfolgreiche Entwicklung gibt. Ich selber hatte vor ca. einem Jahr die Gelegenheit, für einen Tag Praktikant in der Stiftung zu sein. Ich habe verschiedenste Abteilungen kennengelernt und mich persönlich davon überzeugen können, dass die Arbeit, die dort geleistet wird, sehr werthaltig und auch nachhaltig ist.

Ich will die Chance nutzen, die vielen – ich kann nicht alle nennen – Highlights zu nennen: Der Naturschutzpreis, der am Montag stattgefunden hat. Wir reden über den ökologischen Bundesfreiwilligendienst, wo keine Landesmittel hineinfließen, sondern ausschließlich

Bundesmittel, aber durch Drittmittelakquise durch die Stiftung generiert wurden. Von 3,3 Millionen Euro Mitteln, die für die Stiftung zur Verfügung stehen, sind ca. 86 Prozent Drittmittel, das heißt, nur 14 Prozent sind Eigenmittel aus dem Landeszuschuss. Ich finde, wer so gut Drittmittel hereinholt, zeigt auch, dass er eine gute Arbeit leistet.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Der „Lange Tag der Stadtnatur“ ist nicht nur eine lose Hülle für uns, sondern für die meisten Kollegen hat das etwas ganz Besonderes, denn fast jeder von uns ist in den Wahlkreisen unterwegs, wenn es den „Langen Tag der Stadtnatur“ gibt, ein Produkt, das in Berlin in der Stiftung entstanden ist und in Bremen und Hamburg mittlerweile nachgemacht wird, aber hier seinen Ursprung hatte und genau in unserer Stiftung. „Berlin tüt was“ – wir erinnern uns gerne, zehn Plastikbeutel im Tausch gegen einen Stoffbeutel, alles entstanden in der Stiftung Naturschutz. Der Umweltkalender, gepflegt von Herrn Bußmann und seinem Team, wo wesentliche Termine einzusehen sind, die im Bereich des Umweltpolitischen stattfinden. Wir haben aktuell die Debatte darüber: Die Umwelthilfe hat ein Projekt gestartet aus den Fördermitteln „Trenntstadt“ zu Coffee-to-go-Einwegbechern. Da hatten wir medial schon einen riesen Aufschlag. Wie geht man damit um? Dass man sich mit diesen Themen beschäftigt, halte ich für gut.

Es zeigt sich, die Kernkompetenzen sind mehr als entwickelt bei der Stiftung. Es gibt aber, wenn man auf die Webseite geht, einen ganz bemerkenswerten Satz:

Wir fördern finanziell und ideell Projekte für den Natur- und Umweltschutz und führen auch eigene Projekte durch.

Daran kann man nichts aussetzen. Es gibt nur ein Problem: Die Stiftung stiftet nicht klassisch. Warum? – Weil sie dafür die finanziellen Voraussetzungen nicht hat. Erstes Problem: 6,5 Millionen Euro sind zwar Stiftungskapital, aber es gibt nicht mehr 10 Prozent Rendite, sondern 1 Prozent. 65 000 Euro decken nicht annähernd das, was notwendig wäre, um zu stiften.

Der andere Aspekt ist: Mittel aus dem Landeshaushalt. Da gibt es aktuell 300 000 Euro. Die reichen nicht einmal, um sicherzustellen, dass der Naturschutzpreis jedes Jahr stattfindet. Letztes Jahr hatten wir im Ausschuss eine Debatte darüber, ob der Naturschutzpreis nicht alle zwei Jahre stattfinden könnte. Ich finde, das hat wenig mit dem zu tun, was wir gerade versucht haben darzustellen, nämlich dass die Stiftung einen guten Job macht und auch ein wenig mehr Anerkennung und Wertschätzung finanzieller Art verdient hätte.

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Philipp Magalski (PIRATEN)]

Kommen wir kurz zur Historie der Neuregelung: Finanzkrise hin oder her, das ist mit Sicherheit ein Ursprung für die Problematik mit dem Stiftungskapital. Ich bin der Senatsverwaltung sehr dankbar, dass sie ein Gutachten von SMPC in Auftrag gegeben hat, das deutlich gemacht hat, dass die Stiftung sehr gut funktioniert und trotzdem eine Neuregelung für die Zukunftssicherheit der Stiftung angemessen und richtig ist. Ich will nur fünf Punkte nennen: Verfahrenskompetenz, Bildungskompetenz, Beratungskompetenz, Eventkompetenz, Projektmanagementkompetenz. Das ist nicht aus irgendeinem Lehrbuch abgeschrieben, sondern das ist das, was im SMPCGutachten in der Bewertung der Stiftung Naturschutz und der geleisteten Arbeit steht. Das ist absolut top, was da gemacht wird, und deswegen verstehe ich gar nicht, warum wir so viele Debatten in den letzten zwei Jahren darüber hatten, ob die Stiftung professionell genug ist. Sie ist professionell, und sie ist gut, aber sie braucht noch ein bisschen mehr Unterstützung.

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Marion Platta (LINKE)]

Darüber haben wir im Fachausschuss bei einer Expertenanhörung gesprochen. Wir haben im Hauptausschuss auch dank Michael Freiberg – das will ich einmal in Richtung meines Kollegen sagen, der uns da stark unterstützt hat – diskutiert. Wir haben auch eine fraktionsübergreifende Fachkonferenz gemacht. Da will ich auch einmal den Kollegen Danke sagen, denn das sind Fachkonferenzen, die sinnvoll sind. Da wird kein Parteiklamauk gemacht, sondern da wird ernsthaft inhaltlich daran gearbeitet, wie die Zukunft der Stiftung aussehen kann, und dabei sind gute Ergebnisse herausgekommen.

Ich freue mich deswegen, zusammenfassend, auf die gemeinsamen Beratungen. Ich sage Ja zu Neuregelungen, aber unter der Prämisse, dass schon gute Arbeit geleistet wird. Ich sage Ja zur Wertschätzung der guten Arbeit. Ich sage Ja zu einer höheren finanziellen Unterstützung und damit auch ein ganz dickes Ja zum Umwelt- und Naturschutz in Berlin, denn der braucht uns, und der braucht noch viel mehr die Stiftung Naturschutz. Deswegen bin ich sehr gespannt auf die gemeinsamen Beratungen. Die Stiftung Naturschutz kann sich in jedem Fall sicher sein, dass die CDU-Fraktion an ihrer Seite steht. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU – Beifall von Dr. Turgut Altug (GRÜNE)]

Danke schön! – Für die Fraktion Die Linke Frau Platta! – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wunderbare Worte sind gerade verklungen. Auch ich will noch einmal

(Danny Freymark)

daran erinnern: Es gab eine Koalitionsvereinbarung von 2011, in der ein einziger Satz zur Stiftung stand. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident:

Die Handlungsfähigkeit der Stiftung Naturschutz Berlin soll durch eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Stiftung gestärkt werden, indem die Organisationsstrukturen der Stiftungsgremien gestrafft werden.

Ja, so ein Satz löst dann schon einmal Verwirrung aus innerhalb der Stiftung, in den ehrenamtlichen Gremien, im Vorstand genauso wie im Stiftungsrat. Lange Zeit war auch gar nicht klar, wohin die Reise gehen sollte, weil noch gar kein Gutachten vorlag.

Eine vom Senat beauftragte Studie lag dann eben erst im April 2013 mit dem Titel „Strategische Neuausrichtung der Stiftung – Projektergebnisse“ vor. Neben der Betrachtung des Aufgabenspektrums nimmt in diesem Papier die Verbesserung der insbesondere durch die allgemeine Finanzkrise verursachte Finanzsituation viele Seiten ein. Interessant sind dabei die aufgeführten Finanzierungsmodelle in anderen Bundesländern, die den jeweiligen Stiftungshaushalt zu 100 Prozent aus dem Landeshaushalt finanzieren – wie Niedersachsen – oder eben dreistellige Millionenbeträge im Stiftungskapital einschließlich Liegenschaften bereitgestellt haben – Schleswig-Holstein ist so ein Kandidat.

Unsere Naturschutzstiftung hat die Studie ausgewertet und schon vor einem Jahr einen Vorschlag für die Neuausrichtung in Form eines Gesetzes vorgelegt, der – wie vorhin schon von Herrn Freymark gesagt wurde – in einem optimistisch wirkenden Fachgespräch im November 2014 hier im Gebäude auch beraten wurde. Es reicht nicht, die Stiftung für ihre erfolgreichen Projekte wie den „Langen Tag der Stadtnatur“, die Organisation des freiwilligen ökologischen Jahrs und die Unterstützung der Umweltbildung z. B. durch die Aktion „Berlin tüt was“ zu loben. Die Arbeit im Stiftungsrat war, zumindest für mich, gerade durch die Fachexpertise der Vertreterinnen und Vertreter aus den verschiedenen Umweltverbänden ein Zugewinn. Mit ihnen kann über Inhalte diskutiert werden, während die Vertreter der Senatsverwaltung oft vom finanzpolitischen Druck zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gesteuert wurden.

Klar sollte uns als Gesetzgeber auch sein – und natürlich dem Senat –, dass es in der sich weiter entwickelnden Stadt Berlin auch im Naturschutz nicht ohne Geld geht. Wir Linke wollen ausdrücklich nicht auf die wertvolle und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Arbeit der Stiftung verzichten, weil sie bürgerschaftliches Engagement bündelt, seit Jahrzehnten Umweltaktive berät und unterstützt und durch organisierte Bildungsarbeit für ein Umweltbewusstsein bei allen Bevölkerungsschichten wirbt. Das dürfen wir auch nicht vergessen: Die Möglichkeit einer Naturschutzstiftung, in der Stadtgesellschaft Spenden und Zustiftungen zu sammeln, hängt auch von der Wertschät

zung ihrer Arbeit durch die politisch Verantwortlichen in der Stadt ab. Das muss bei der weiteren Debatte über die Neuausrichtung und der geplanten Entnahme von Stiftungskapital für die tiefen Löcher im Landeshaushalt auch klar sein.

Ein Gesetzentwurf des Senats liegt nun vor. Wir werden ihn in den Ausschüssen diskutieren und mit dem Haushalt 2016/2017 Pflöcke für die weitere Finanzierung der Stiftungsarbeit setzen können. Nehmen wir also diesen Start der parlamentarischen Debatte zur Neuausrichtung der Berliner Naturschutzstiftung auch als Chance für mehr Aufmerksamkeit für die Belange unserer natürlichen Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen, deren Erhalt im Stiftungswerk bisher ja auch verankert ist! Für eine breite Wirksamkeit der Stiftung dürfen wir keine Schrumpfung der Stiftung zulassen. Wir sollten die ehrenamtliche Arbeit stärken, nicht ausgrenzen. Die Stiftung Naturschutz Berlin soll keine Abteilung der Senatsverwaltung werden, deren Arbeit durch einen kleinen Beirat mit Beratungsauftrag aufgehübscht wird. Ich freue mich auch auf die Debatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN]

Vielen Dank! – Für die Piratenfraktion Herr Magalski – bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Über die vielfältigen Aufgaben und die Wichtigkeit der Stiftung Naturschutz Berlin ist von den Kolleginnen und Kollegen schon alles gesagt worden – ich muss das nicht noch zusätzlich tun, obwohl wir alle das freiwillige ökologische Jahre, den „Langen Tag der Stadtnatur“ und alles Weitere hier im Haus zu schätzen wissen. Die Sicherung der Zukunft der Stiftung Naturschutz Berlin und ihre Neuaufstellung beschäftigen uns im Grunde genommen schon seit Anfang der Legislaturperiode. Deshalb haben wir als Abgeordnetenhaus den Senat im September 2013 dazu aufgefordert, die Arbeit der Stiftung Naturschutz mit dem Ziel prüfen zu lassen, den Stiftungszweck zu modernisieren, die Stiftungsgremien zu professionalisieren und die finanzielle Auskömmlichkeit der Stiftung zu sichern.

Letzteres ist im Haushaltsentwurf bereits mit der Etatisierung von etwa der Hälfte des Stiftungsvermögens in Höhe von 3 Millionen Euro in den Haushalt und der damit erhöhten Zuwendung auf 700 000 Euro jährlich geschehen. Gesichert wird damit auch die Ausrichtung des „Langen Tags der Stadtnatur“, der in den letzten Jahren immer auf wackligen Beinen stand und um den wir

(Marion Platta)

immer wieder kämpfen mussten. Das müssen wir jetzt nicht mehr tun; das ist eine positive Entwicklung.

Innerhalb der Gremien der Stiftung, insbesondere des Stiftungsrats, wurde seit Jahr und Tag, auch mit Mitgliedern der Senatsverwaltung, intensiv über eine Neuausrichtung der Stiftung diskutiert. Somit befinden sich im Entwurf des Senats zwar Inhalte, die im Stiftungsrat vorgeschlagen wurden, aber eben auch solche, die stark von diesen abweichen. Deshalb ist es wichtig, diese nun noch einmal intensiv und genauer zu beleuchten und zu diskutieren. Das werden wir demnächst auch tun. Dabei gilt es, die jetzt noch unterschiedlichen Vorstellungen der Stiftungsgremien und des Senats für eine finale Gesetzvorlage zusammenzuführen.

Die wichtigsten Punkte hierbei möchte ich auch in der großen Runde noch einmal kurz skizzieren: erstens die Abstimmung einzelner Ziele der Stiftung, z. B. für die Aus-, Fort- und Weiterbildung; zweitens die Definition der Kriterien für die Gemeinnützigkeit, z. B. auch im Sinn des Tierschutzes, und Erweiterung der Definition für mehr Transparenz, die heutzutage in ein modernes Stiftungsgesetz gehören; drittens – und das hauptsächlich – die Zusammensetzung und der Status der Organe der Stiftung wie Vorstand und Stiftungsrat. Hier gilt es, das bürgerschaftliche Engagement der Naturschutzverbände durch ihre Mitwirkungs- und vor allem Mitbestimmungsrechte zu stärken. Wenn der Senat an dieser Stelle mit Regierungsmehrheit mit der Begründung in den Stiftungsrat drängt, dass er die Stiftung nun längerfristig mit Haushaltsmitteln sichert, dann muss diskutiert werden, mit welchem politischen Ziel er das tun will.

Die jahrzehntelang bewährte Zusammensetzung des Stiftungsrats hat Kontinuität verdient.

[Beifall von Dr. Turgut Altug (GRÜNE)]

Die geplante Reduktion der Mitglieder der Naturschutzverbände von zehn auf fünf ist meines Erachtens – und auch nach Meinung des Stiftungsrats – nicht zielführend und kann nur mit Zustimmung der Verbände vorgenommen werden. Also, besser die Organisationsstruktur beibehalten, Interessengruppen weiterhin aktiv einbinden und damit zweifach die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger stärken! Durch eben diese Beteiligung der Zivilgesellschaft wird die Zuwendung von Spenderinnen und Spendern und Zustifterinnen und Zustiftern gesichert. Diese würden sich zunächst nämlich zweimal überlegen, ob sie an eine Stiftung spenden oder zustiften wollen, die nicht mehr durch die umfängliche Beteiligung der Naturschutzverbände gekennzeichnet ist, sondern eben durch den Senat.

Viertens müssen die Entscheidungskompetenzen bei der Verwendung der Mittel und die mündelsicheren Anlagen, von denen im Stiftungsrecht eigentlich seit Jahren Abstand genommen wird, noch einmal gemeinsam überprüft werden.

Fünftens: Die Verordnung über die Satzung erschließt sich mir an dieser Stelle nicht – warum die Satzung vom Senat verordnet werden muss und sich die Stiftung diese nicht mehr selbst geben kann. – Dazu erwarte ich noch eine differenzierte rechtliche Erläuterung, Herr Senator!