Protocol of the Session on April 23, 2015

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Schreiber! Das ist eine Konferenz, die offensichtlich jährlich in einer europäischen Großstadt stattfindet. Im Jahr 2010 hat sie bereits in Berlin stattgefunden. Die Veranstalter rechnen mit 3 000 bis 4 000 Besuchern. Die

polizeiliche Einschätzung ist nach der Erkenntnislage so, dass nicht damit zu rechnen ist, dass von der Veranstaltung Störungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Wir haben sehr intensiv geprüft, ob wir hier zu einem Verbot kommen können. Die Prüfung ist nicht so ausgegangen, dass wir ein Verbot aussprechen können. Wir sind allerdings, was sicherheitsrelevante Fragen betrifft, mit dem Vermieter der Halle in ständigem Kontakt. Mein Haus wie auch die Polizei beraten ihn bei allen sicherheitsrelevanten Fragen. Wir behalten die Situation insgesamt im Blick. Sollte sich eine veränderte Lage ergeben, wird es sicherlich auch zu einer anderen Einschätzung der Polizei kommen. Derzeit gibt die Lage es nicht her, ein Verbot auszusprechen. Wir hoffen, dass die Veranstaltung so abläuft wie im Jahr 2010. Es ist völlig unstrittig: Bei antisemitischen Äußerungen oder anderen Dingen, über die wir uns heute noch gar keine Vorstellung machen wollen – mit Blick etwa auf das, was im letzten Sommer auf den Straßen Berlins stattgefunden hat –, würden wir unmittelbar eingreifen, weil die Polizei auch vor Ort sein wird.

Vielen Dank! – Haben Sie eine Nachfrage, Kollege Schreiber? – Bitte schön!

Herzlichen Dank für die Antwort, Herr Senator! Eine kurze Nachfrage: Die mögliche Gegendemonstration wird, wie üblich, auch in Sicht- und Hörweite stattfinden können?

Bitte, Herr Senator!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schreiber! Ich weiß von einer Zahl, die höher als eins liegt, von Anmeldungen von Demonstrationen in unmittelbarer Nähe, und da gilt natürlich das Demonstrationsrecht, und es soll auch noch eine Demo geben, die nicht in unmittelbarer Nähe liegt. Für alle angemeldeten Demonstrationen gilt das Demonstrationsrecht und wird von der Polizei dann auch durchgesetzt.

Danke schön! – Für die weitere Nachfrage Frau Kollegin Herrmann, bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Sie werden sicherlich mit mir übereinstimmen, dass eine große

(Senator Mario Czaja)

Hamas-Konferenz in Berlin kein schönes Signal ist. Daher meine Frage: Der Hallenbetreiber, die Arena, hat versucht, diesen Vertrag rückgängig zu machen, was allerdings nicht möglich ist, –

Eine Frage wäre jetzt richtig!

hat aber jetzt durchgesetzt, dass bei dieser Veranstaltung keine volksverhetzenden und den Holocaust leugnenden Aussagen stattfinden dürfen. Wie wird das kontrolliert und umgesetzt? Wird gegebenenfalls die Veranstaltung aufgelöst, wenn volksverhetzende Aussagen stattfinden? Unterstützen die Behörden die Veranstalter dabei?

Bitte, Herr Senator Henkel!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Herrmann! Ich hatte mich so ähnlich gerade eingelassen. Es gibt einen engen Kontakt mit den Betreibern des Veranstaltungsortes, und ich kann auch sagen, dass die Gespräche, die dort laufen, sehr vertrauensvoll und sehr kooperativ sind. Bei allen sicherheitsrelevanten Fragestellungen sind wir mit dem Veranstaltungsort, also mit den Betreibern der Arena, in entsprechenden Gesprächen. Ich habe keinen Zweifel daran gelassen: In dem Augenblick, in dem es einen Anfangsverdacht gibt, dass gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, um es so auszudrücken, letztlich verstoßen wird, wenn es volksverhetzende Äußerungen gibt, wenn es antisemitische Äußerungen gibt, wird die Polizei vor Ort die Veranstaltung sofort abbrechen.

Danke schön!

Für die nächste Frage erteile ich dem Kollegen Schlede das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anmeldezeiten an Grund- und Oberschulen sind vorbei, und die Eltern warten ungeduldig. Deswegen meine Frage: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das Verfahren zur Information der Eltern über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler an den Berliner Grund- und Oberschulen eventuell zu beschleunigen?

Danke schön! – Frau Senatorin Scheeres, bitte!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schlede! Die Fristen sind, was den Grundschulbereich angeht, in der Grundschulverordnung festgelegt. Diese besagt, dass drei Monate vor Schuljahresbeginn die Eltern informiert werden, wo die Kinder ihren Schulplatz erhalten. Das läuft über die Bezirke.

Bei den weiterführenden Schulen ab der 7. Klasse ist geregelt, dass die Bescheide in diesem Schuljahr am 22. Mai an die Eltern gehen. Im letzten Jahr war es, glaube ich, sechs Tage vorher, aber das hatte damit zu tun, dass die Schulferien früher angefangen haben, also das Schuljahr zu einem anderen Zeitpunkt, früher, beendet wurde.

Danke schön! – Nachfrage, Herr Kollege Schlede, bitte!

Schönen Dank, Frau Senatorin! – Ich glaube, Sie haben auf die Frage, die ich in diesem Falle gestellt habe, nicht geantwortet, ob man das beschleunigen kann, denn die Fristen sind ja doch sehr lang. Was hindert die Bezirke, diese Entscheidungsbekanntgabe eventuell zu beschleunigen?

Frau Senatorin Scheeres!

Sehr geehrter Herr Schlede! Wir haben schon Beschleunigungen vorgenommen. Im Grundschulbereich war eine Problematik, dass die freien Schulen sehr spät erst gemeldet haben, welche Kinder sie aufgenommen haben. Hier haben wir bei der letzten Schulgesetzänderung formuliert, dass dieses zu einem bestimmten Datum sein muss, sodass fristgemäß informiert werden kann. Das war schon ein sehr wichtiger Schritt, sodass die Bezirke pünktlich und frühzeitig die Eltern informieren können, welcher Grundschule das einzelne Kind zugewiesen wird.

Danke schön!

Dann Frau Remlinger für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte, Sie haben das nächste Fragerecht!

(Clara Herrmann)

Vielen Dank! – Ich frage den Senat zum Thema der Verschiebung der unterrichtswirksamen Einführung der neuen Rahmenlehrpläne für die Berliner Schulen, ob denn diese Peinlichkeit und diese Verunsicherung der Schulen durch einen besseren Beteiligungsprozess im Vorfeld nicht vermeidbar gewesen wäre.

Danke schön! – Frau Senatorin Scheeres!

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Remlinger! Ich empfinde das nicht als Peinlichkeit, sondern das ist ein Ernstnehmen eines Anhörungsverfahrens. Sie wissen, dass wir zum einen die alten Rahmenlehrpläne evaluiert und dann einen neuen Rahmenlehrplan von der 1. bis zur 10. Klasse mit vielen Fachkräften und Lehrerinnen und Lehrern zusammen erarbeitet haben. Dieser ist in die Anhörung gegangen, die wir auch verlängert haben. Über 4 000 Eingaben sind eingetroffen.

Ein Punkt war das Thema der Qualifizierung: dass sich die Lehrkräfte mehr Zeit gewünscht haben – die GEW hat sich auch dazu geäußert –, weil sie mehr Zeit benötigen, um sich auf den neuen Rahmenlehrplan einzustellen. Ich finde, dass man das ernst nehmen muss und dass es nicht sein kann, dass wir unsere Lehrkräfte in diesem Zusammenhang überfordern, ansonsten kann man sich ein solches Anhörungsverfahren sparen.

Sie wissen, die Anhörungsfrist ist abgelaufen. Es gibt unterschiedliche inhaltliche Themen, die wir uns noch einmal genauer anschauen. Herr Baaske und ich haben uns verständigt, dass wir im Bereich des Geschichtsunterrichts einen Kompromiss erarbeiten wollen. Hier ist das Thema Chronologie oder Längsschnitt. Die Kritik war, dass wir ein Methodendiktat vorgeben würden. Das wollen wir natürlich nicht. Die Kritik nehmen wir ernst, und hier wird ein Kompromiss erarbeitet.

Ein weiteres Themenfeld, das öffentlich auch intensiv diskutiert wurde, ist das Thema Sexualerziehung, Diversity. Hier haben wir auch die Sicherheit ausgesprochen, dass das Merkblatt A V weiter Bestand haben wird und diese Themen auch in den Rahmenlehrplan einfließen werden.

Wir haben dann auch etwas zur Zeitstruktur entschieden. Wir nehmen es ernst, dass wir längere Qualifizierungszeiten benötigen, weshalb die Wirksamkeit 2017/2018 greifen soll. In den Jahren davor wird dann der alte Rahmenlehrplan in den Schulen gelten. Ich finde, das ist der richtige Weg, und bei NaWi und GeWi wird es Übergangsregelungen geben, weil dieses Fach neu eingeführt wird.

Ich finde, das ist im Sinne der Lehrkräfte, weil wir diese nicht überfordern wollen, sondern ihre Anmerkungen auch ernst nehmen, die sie vielfältig in den Stellungnahmen angesprochen haben.

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Danke schön! – Nachfrage, Frau Kollegin Remlinger? – Bitte sehr!

Vielen Dank! – Ich glaube nicht, dass diese Konflikte nicht auch absehbar waren, und ich halte es inzwischen für hinreichend gelöst. Aber im Hinblick darauf, dass Sie gesagt haben, es diene der Qualität, will ich nachfragen: Wie stehen Sie dazu, dass die Schulen, die jetzt daran saßen, die sich jetzt damit beschäftigt haben, sich jetzt zwei Jahre lang mit Curriculum-Weiterentwicklungen beschäftigen sollen, obwohl sie nicht sicher sein können, wann genau und in welcher Form das in der nächsten Wahlperiode tatsächlich in Kraft tritt?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Sehr geehrte Frau Remlinger! Herr Baaske und ich werden die entsprechende Verwaltungsvorschrift Ende des Jahres, also im Winter, unterzeichnen. Das ist für uns wichtig, damit wir ihn veröffentlichen und entsprechende Materialien und Fortbildungen konzipiert werden können. Dies findet in den nächsten zwei Jahren statt, dass die Fachkräfte, die Lehrkräfte die Qualifizierungsmaßnahmen z. B. beim LISUM in Anspruch nehmen können.

Das Besondere wird auch sein, dass der Rahmenlehrplan online gestellt wird, nicht nur als Dokument, sondern dass auch Unterrichtsmaterialien hinterlegt werden, und daran werden auch die Lehrkräfte und die Fachleute mitarbeiten. Das wird ein Prozess in den nächsten zwei Jahren sein,

[Benedikt Lux (GRÜNE): Da müssen Sie nochmal Senatorin werden!]

dass die neuen Rahmenlehrpläne dann qualifiziert umgesetzt werden können und dass die Lehrkräfte auch genügend Materialien zur Verfügung haben und sich austauschen können.

Danke schön! – Eine weitere Nachfrage hat Herr Kollege Delius. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Wo Sie gerade bei Anhörungsverfahren sind und auch schon kurz auf die Kritik bezogen auf die Sexualerziehung in den neuen Rahmenlehrplänen eingegangen sind: Es ist ja so, dass die Leute, die damals an dem gemeinsamen Beschluss zur Initiative sexuelle Vielfalt dieses Abgeordnetenhauses mitgearbeitet haben und auch diese berühmte –

Sie kommen schon noch zur Nachfrage?

Ja, ja, man muss das ja kurz einmal einordnen! – die berühmte AV-27 mitgeschrieben und gesagt haben, und jetzt zitiere ich, dass die Pläne der Senatorin bzw. des Senats zu den neuen Rahmenlehrplänen hinter der bereits beschlossenen Wirklichkeit des Hauses zur Sexualerziehung zurückfallen.

Kollege Delius! Ich war sehr großzügig!

Reagieren Sie darauf und, wenn ja, wie konkret reagieren Sie auf diese Kritik der Fachleute, die den Beschluss mitgeschrieben haben?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Sehr geehrter Herr Delius! Die Sorge war ja, dass das Merkblatt – das ist keine Verordnung gewesen; das ist ein Missverständnis – mit dem Namen A V 27, das sehr fortschrittlich war und nach dem die Schulen auch gearbeitet haben, keine Gültigkeit mehr hat, wenn wir den neuen Rahmenlehrplan haben. Das hatten wir überhaupt nicht vor; diese Sorge haben wir genommen. Aber wir gehen jetzt noch einen Schritt weiter. Wir haben drei Teile im Rahmenlehrplan: Teil A, der allgemeine Teil, Teil B, der Querschnittsthemen beschreibt, und Teil C sind die Fachbereiche. Wir haben uns mit den Institutionen und Initiativen darauf verständigt, dass wir künftig nicht nur das gültige Merkblatt haben, sondern in allen drei Bereichen die Themen aufgegriffen werden, und wir, was die Fachpläne angeht, schauen, in welchen Bereichen das sinnvoll ist. Das wird sehr positiv aufgenommen. In Berlin sind viele Dinge schon Praxis, und die Brandenburger werden das übernehmen, weil es einen gemeinsamen Rahmenlehrplan gibt. Gerade in Brandenburg wird