Es fällt auf, dass die Zustimmung für die Bewerbung besonders bei den Beamten und Angestellten sehr gering ausfällt. Meinen Sie mit mir, dass das daran liegen könnte, dass sie die Innereien der Verwaltung in Berlin kennen und damit für sich entschieden haben, dass diese Bewerbung die Berliner Verwaltung überfordern würde?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Hiller! Ich glaube, das ist eher ein abenteuerlicher Zusammenhang, den Sie da herstellen wollen.
In den letzten Wochen und Monaten ist ja so viel – gerade auch von Ihnen – unterstellt worden im Zusam
Die Zustimmung ist gestiegen. In allen Bevölkerungsgruppen gibt es viel Unterstützung der Berlinerinnen und Berliner. Natürlich setzen wir auch darauf. Wir haben von Anfang an gemeinsam deutlich gemacht, dass wir darauf setzen, dass dieser Funke überspringt, dass die sportbegeisterte Bevölkerung sagt: Ja, es geht natürlich auch um Transparenz, es geht auch um die Finanzierbarkeit und darum, was bei mir im Kiez passiert. Wird da auch eine Sporthalle ertüchtigt oder nicht? Es geht aber im Kern darum, dass wir eine fantastische Sportveranstaltung in unsere Stadt holen wollen. – Olympische und Paralympische Spiele stehen für eine friedliche Begegnung von Menschen aus aller Welt. Es geht darum, Spiele jenseits aller kulturellen, politischen und religiösen Unterschiede zu feiern. Genau das ist es, wofür Berlin steht, wofür wir in Berlin gemeinsam mit unserer Bevölkerung jeden Tag stehen. Dieser Gedanke gewinnt in dieser Auseinandersetzung zunehmend an Bedeutung. Das ist in der Umfrage deutlich geworden, und genau vor diesem Hintergrund unterstützen die Berlinerinnen und Berliner unsere Bewerbung auch.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die kürzlich erfolgte Unterzeichnung der Vereinbarung für ein gemeinsames klinisches Krebsregister der Länder Berlin und Brandenburg? Welche Erwartungen verknüpft er damit?
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Abgeordneter Ludewig! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verwaltungsvereinbarung ist die erste und wichtigste
Etappe auf dem Weg zu einem gemeinsamen klinischen Krebsregister der beiden Länder, damit auch in Berlin die dezentrale Registrierstelle erarbeitet werden kann. Bereits jetzt ist in Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Gesundheitsregion vorhanden. Schon heute kommen 20 Prozent der in Berlin behandelten Krebspatientinnen und -patienten aus Brandenburg. In Brandenburg besteht schon seit 1995 ein gut funktionierendes klinisches Krebsregister. Von dem Know-how der Brandenburger Kollegen wollen wir Nutzen ziehen und uns beim Neuaufbau von Strukturen in Berlin Erleichterung verschaffen.
Das gemeinsame Krebsregister wird dazu führen, dass Diagnose- und Therapieverfahren in dem gesamten Prozess vereinfacht werden, da die Ergebnisse von Diagnose, Behandlung, Heilungsprozessen oder auch Rückfällen jeweils festgehalten werden. Wir erhoffen uns, dass die Krebsbehandlung für alle zu erfolgsversprechenden und sichtbaren Ergebnisse führt. Die beiden Länder Berlin und Brandenburg werden deshalb auch in Zukunft enger zusammenarbeiten.
Zu den Schritten, die noch folgen: Bis Ende dieses Jahres werden wir die notwendigen Landesgesetze und einen gemeinsamen Staatsvertrag mit Brandenburg erarbeiten, um das gemeinsame Krebsregister umzusetzen. Ab dem Jahr 2016 sollen die laufenden Betriebskosten zu 90 Prozent von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Länder werden einen Eigenanteil von 10 Prozent übernehmen. Mit den Krankenkassen werden wir zu gegebener Zeit eine diesbezügliche Übergangsvereinbarung schließen. Wir hoffen, dass wir sowohl die Landesgesetze als auch den Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg in der genannten Zeitphase bis Ende des Jahres wie geplant erarbeitet haben.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Angesichts des nicht unerheblichen medialen Getöses, das die schulpolitischen Vorstellungen einer der beiden diesen Senat tragenden Parteien in den letzten Tagen verursacht haben, frage ich den Senat: Können wir uns in dieser Stadt darauf verlassen, dass der vereinbarte Schulfrieden mindestens bis Ende dieser Legislaturperiode hält? Oder müssen wir damit rechnen, dass zukunftsorientierte, sinnvolle Ansätze, wie das lange gemeinsame Lernen, die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen an Gymnasien, ISS und insbesondere die Umstellung auf kompetenzorientierte Rahmenlehrpläne dasselbe Schicksal erleiden werden,
Sehr geehrte Frau Schillhaneck! Sie können ganz beruhigt sein. Selbstverständlich bleibt der Schulfrieden erhalten. Wir haben einen ganz klaren Koalitionsvertrag, an dem ich mich orientiere. Sie wissen alle hier im Parlament, dass wir in der letzten Legislaturperiode eine sehr fortschrittliche Schulstrukturreform durchgeführt haben, weil es uns politisch wichtig ist, dass wir zwei starke Säulen haben: die Integrierte Sekundarschule und das Gymnasium.
Das Thema Durchlässigkeit spielt für uns eine ganz wichtige Rolle. Junge Menschen können in beiden Säulen alle Abschlüsse erhalten und bis zum Abitur gelangen. Entsprechend sind auch unsere bildungspolitischen Ansätze formuliert. Das ist Inhalt unserer Bildungspolitik.
Sie wissen, dass es im Kitabereich genauso ist. Wir haben die Kita ganz stark reformiert. Wir haben ein Bildungsprogramm und das Sprachlerntagebuch eingeführt. Aus diesem Grund benötigen wir absolut keine Vorschule, die wir im Land Berlin auch noch nie hatten. Das ist auch nicht im Koalitionsvertrag formuliert, dass hier etwas geändert werden soll in Zukunft.
Die Rahmenlehrpläne haben wir im Koalitionsvertrag formuliert. Sie wissen, dass im Schulgesetz beschrieben ist, dass wir alle zehn Jahre die Rahmenlehrpläne evaluieren müssen. Wir haben im Koalitionsvertrag aufgenommen, dass wir die Rahmenlehrpläne modernisieren, anpassen und entschlacken. Das ist in einem sehr aufwendigen Prozess auch passiert. Das habe ich nicht im stillen Kämmerlein gemacht, sondern gemeinsam mit Brandenburg. Mit unserem gemeinsamen Institut haben wir eine Evaluation durchgeführt. Das ist auch sinnvoll. Wir haben ein Gastschülerabkommen: Berliner Kinder lernen an Brandenburger Schulen, und umgekehrt haben wir auch Brandenburger Schülerinnen und Schüler hier in Berlin. Wir sind eine Bildungsregion. Deswegen haben wir gemeinsam mit 120 Fachkräften an den Rahmenlehrplänen gearbeitet, die sich an unserer Schulstrukturreform orientieren. Die Durchlässigkeit ist uns wichtig.
Uns ist auch wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen Anschlussfähigkeiten haben. Wenn ein Kind auf dem Gymnasium ist und auf die Integrierte Sekundarschule
will, muss es die Möglichkeit haben, weiter in der Integrierten Sekundarschule voranzuschreiten. Das haben wir alles aufgegriffen.
In den letzten Jahren haben sich aber auch fachliche Dinge weiterentwickelt, beispielsweise in den Naturwissenschaften oder den Technologien. Des Weiteren haben wir übergreifende Themen formuliert, die immer wieder gefordert wurden: die durchgängige Sprachbildung nicht isoliert zu sehen, sondern in allen Fachbereichen der Schulen, die Medienpädagogik und auch das Schwerpunktthema der Berufs- und Studienorientierung. Das alles findet sich in den Rahmenlehrplänen wieder, die sich jetzt in der Anhörung befinden. Wir werden uns die Stellungnahmen gemeinsam mit Brandenburg anschauen, sie auswerten und die Kritikpunkte, die zum Beispiel im Bereich Geschichte gekommen sind, ernst nehmen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir, wenn der Anhörungsprozess Ende März abgeschlossen wird – ich habe bereits im Ausschuss erwähnt, dass wir die Anhörungsphase verlängert haben – und die Stellungnahmen ausgewertet sind, die Dinge im Sinne der Schulen verändern werden.
Vielen Dank! – Die erste Nachfrage geht an die Fragestellerin. – Frau Kollegin Schillhaneck, bitte schön!
Vielen Dank! – Teilen Sie mit mir die Einschätzung, dass das, was dort bei Ihrem Koalitionspartner niedergelegt ist, schlicht und ergreifend die letzten 20 bis 30 Jahre an fachwissenschaftlicher Entwicklung im Bereich Schulpädagogik und frühkindliche Bildung verschlafen hat?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe gerade beschrieben, dass bundesweit die Rahmenlehrpläne der einzelnen Länder kontinuierlich überarbeitet werden. Dinge, die wir in der Kultusministerkonferenz diskutieren, werden aufgegriffen. Dabei geht es immer wieder um eine Modernisierung der Rahmenlehrpläne. Wir passen Inhalte an, nehmen aber auch fachdidaktische Dinge auf, die in den letzten Jahren diskutiert und von der KMK aufgegriffen wurden. Diese Dinge erarbeiten wir
zukunftsorientiert und besprechen sie mit Fachdidaktikern, Praktikern und Wissenschaftlern. Letztlich spiegeln sie sich in den Rahmenlehrplänen wider. Der Entwurf, der da ist, ist sehr modern und angepasst an unsere Schulstrukturreform. Er orientiert sich an den zwei starken Säulen, nämlich der Integrierten Sekundarschule, aber auch am Gymnasium, und er greift auch das Thema Inklusion auf.
Danke schön! – Wie bewertet der Senat die Aussage des beschlossenen Leitantrags des CDU-Landesparteitags, die meines Erachtens aus dem vorletzten Jahrhundert stammt, wonach das Gymnasium die Schulform für lernbegabte Kinder ist?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Koalition hat einen Koalitionsvertrag, an dem wir uns orientieren. Darin ist ganz klar formuliert, dass wir den Schulfrieden bewahren wollen. Es ist auch Leitlinie meiner Bildungspolitik, dass wir an der Schulstrukturreform ansetzen. Daran wird die Koalition nichts ändern. Da kann der CDU-Parteitag beschließen, was er möchte. Unsere Leitlinie ist der Koalitionsvertrag.