Emine Demirbüken-Wegner

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Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Abgeordneter Ludewig! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verwaltungsvereinbarung ist die erste und wichtigste
Etappe auf dem Weg zu einem gemeinsamen klinischen Krebsregister der beiden Länder, damit auch in Berlin die dezentrale Registrierstelle erarbeitet werden kann. Bereits jetzt ist in Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Gesundheitsregion vorhanden. Schon heute kommen 20 Prozent der in Berlin behandelten Krebspatientinnen und -patienten aus Brandenburg. In Brandenburg besteht schon seit 1995 ein gut funktionierendes klinisches Krebsregister. Von dem Know-how der Brandenburger Kollegen wollen wir Nutzen ziehen und uns beim Neuaufbau von Strukturen in Berlin Erleichterung verschaffen.
Das gemeinsame Krebsregister wird dazu führen, dass Diagnose- und Therapieverfahren in dem gesamten Prozess vereinfacht werden, da die Ergebnisse von Diagnose, Behandlung, Heilungsprozessen oder auch Rückfällen jeweils festgehalten werden. Wir erhoffen uns, dass die Krebsbehandlung für alle zu erfolgsversprechenden und sichtbaren Ergebnisse führt. Die beiden Länder Berlin und Brandenburg werden deshalb auch in Zukunft enger zusammenarbeiten.
Zu den Schritten, die noch folgen: Bis Ende dieses Jahres werden wir die notwendigen Landesgesetze und einen gemeinsamen Staatsvertrag mit Brandenburg erarbeiten, um das gemeinsame Krebsregister umzusetzen. Ab dem Jahr 2016 sollen die laufenden Betriebskosten zu 90 Prozent von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Länder werden einen Eigenanteil von 10 Prozent übernehmen. Mit den Krankenkassen werden wir zu gegebener Zeit eine diesbezügliche Übergangsvereinbarung schließen. Wir hoffen, dass wir sowohl die Landesgesetze als auch den Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg in der genannten Zeitphase bis Ende des Jahres wie geplant erarbeitet haben.