Protocol of the Session on January 12, 2012

Vielen Dank!

Wie vorhin schon angekündigt, kommt jetzt die Frage Nr. 10 vom Kollegen Weiß von den Piraten:

Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Herr Kollege Weiß, Sie haben das Wort. – Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Was ist der derzeitige Stand bezüglich des Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages, und was lässt sich bezüglich seines voraussichtlichen Inhalts sagen?

2. Welche Planungen bestehen zurzeit, um Parlament und Öffentlichkeit in die Erarbeitung des Staatsvertrages einzubeziehen, insbesondere im Unterschied zu vorherigen Rundfunkänderungsstaatsverträgen?

Danke schön! – Wer antwortet? – Der Regierende Bürgermeister. – Bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Weiß! Zu 1: Im Kreise der Länder werden derzeit insbesondere verschiedene rundfunkrelevante Themen diskutiert, die in einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag münden könnten. Hierzu gehören unter anderem die Novellierung des Medienkonzentrationsrechts unter der Einbeziehung der Sicherung der regionalen Vielfalt, die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages und der Finanz- und Strukturausgleich. Welcher Themenkomplex als nächster die Entwicklungsreife für eine staatsvertragliche Umsetzung erreichen und wann ein erster Textentwurf erstellt wird, hängt von vielen Faktoren und letztlich von der Übereinkunft aller 16 Länder ab, welche sich derzeit nicht vorhersagen lässt.

Zu 2: Der Senat wird in Zukunft wie in der Vergangenheit das Abgeordnetenhaus im Hinblick auf eine konstruktive Zusammenarbeit über den Prozess der Staatsvertragentwicklung informieren und mit einbeziehen. Hierzu zählt insbesondere die gemäß der Verfassung von Berlin vorgeschriebene Vorlage zur Vorunterrichtung des Abgeordnetenhauses über den beabsichtigten Abschluss des Staatsvertrages. Darüber hinaus wird das Parlament in den grundsätzlich öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien über den Stand der Beratung in der Rundfunkkommission und der Konferenz der Chefs und Chefinnen der Staats- und Senatskanzleien unterrichtet. Neben den auf Ebene der Rundfunkkommission durchgeführten fachlichen Anhörungen werden Medienthemen ebenso im Kreise der Fachöffentlichkeit sowie der Öffentlichkeit als Gesamtheit und auch unter Beteiligung des Senats diskutiert.

Danke schön! – Herr Kollege Weiß! Die Nachfrage, bitte!

Wie ist es dann zu erklären, dass in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit der Bremischen Bürgerschaft vom 14. September 2011 von einem Vertreter der Senatskanzlei geäußert wird, dass das Thema des nächsten Staatsvertrags, also des Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, das Medienkonzentrationsrecht sein wird und dass es dazu bis zum Frühjahr 2012 einen Entwurf geben wird?

Herr Regierender Bürgermeister, bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich kann nicht beurteilen, welche Einschätzung der Kollege aus Bremen zu der terminlichen Abfolge hat. Ich habe gesagt, dass das eines der Themen ist, das diskutiert wird, aber eine Reife zu einem Staatsvertrag können wir noch nicht erkennen. Wenn der Kollege aus Bremen da optimistischer ist, dann kann ich ihn auch von dieser Stelle aus nicht enttäuschen oder entmutigen. Das will ich auch gar nicht. Wir werden Sie rechtzeitig und umfassend über das informieren, was sich dort dann in staatsvertraglicher Form etabliert.

Danke schön! – Nachfragen? – Frau Kollegin Dr. Hiller, bitte!

Vielen Dank! – Sie nannten als eines der zu behandelnden Themen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Nach dem der zwölfte – das war der letzte vorliegende – kläglich gescheitert ist, frage ich den Regierenden Bürgermeister, mit welcher Position das Land Berlin in die zukünftige oder jetzt laufende Diskussion zu einem neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag hineingeht.

Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich könnte jetzt hier aus einem umfangreichen Vermerk noch mal alles vorlesen. Ich schlage vor, dass wir diese Einzelpunkte dann im zuständigen Ausschuss näher diskutieren, damit man die Positionierung auch des Ausschusses austauschen kann, unsere Position und den Erkenntnisstand, den wir über die Bundesdiskussion haben, die sich in den anderen Ländern ergibt.

Vielen Dank!

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage Nr. 6 des Kollegen Kugler zum Thema

Fortführung des Programms Sport und Schule

Bitte!

Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die Rolle der Sportvereine im Rahmen der schulischen Bildung und insbesondere in der Ganztagsbetreuung?

2. Ist nach Auffassung des Senats die Fortführung des Programms „Sport und Schule“ auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft ausreichend gesichert?

Danke schön! – Es antwortet Frau Senatorin Scheeres, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kugler! Die Kooperation mit Sportvereinen spielt eine ganz große Rolle im Ganztagsbetrieb sowie im Rahmen der Qualitätsentwicklung des Schulsports. Im Schulgesetz haben wir Voraussetzungen geschaffen, was die sportlichen Aktivitäten angeht, gerade für den Ganztagsbetrieb. Ausweitungen sind dort möglich, konzeptionelle Weiterentwicklungen mit Partnern ebenso. Wie Sie sicherlich wissen, hat man 2004 Kooperationsverträge mit dem Landessportbund vereinbart. In dieser Phase hat sich sehr viel entwickelt. 2010 hat man mit der integrierten Sekundarschule und dem Ausbau des Ganztagsbetriebs Rahmenvereinbarungen geschlossen, wodurch der Sport eine noch größere Bedeutung im Ganztagsbetrieb erhalten hat. Es gibt sehr viele Angebote in den Schulen – 700 Kooperationsmaßnahmen! Das ist ein Erfolg und zeigt, dass der Sport eine ganz wichtige Rolle im Bereich der informellen Bildung bzw. im Ganztagsbetrieb spielt.

Zu Ihrer zweiten Frage: Für die Aufrechterhaltung und Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ganztagsbetriebs als rechtliche Verpflichtung des Landes Berlin ist die Nutzung von Ganztagsverträgen unabdingbar. Die rechtlichen Voraussetzungen sind vorhanden; es handelt sich um eine sachlich notwendige Maßnahme, damit der Ganztagsbetrieb weiterlaufen kann. Das bedeutet, dass eine Förderung weiter stattfinden kann. In der Sekundarstufe I geschlossene Rahmenvereinbarungen und Kooperationen mit Trägern der Jugendhilfe oder in Bereichen wie der Musik dienen dazu, dass der Ganztagsbetrieb weiterlaufen kann. Auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft kann die Arbeit weitergehen. Ebenso verhält es sich in der Zusammenarbeit der Schulen mit Sportorganisationen, die die Ganztagsbetreuung z. B. auf Basis des Programms „Schule und Verein“ fördern. Grundlage sind entsprechende Rahmenvereinbarungen, die zwischen der Sportjugend des Landessportbundes Berlin und der für Schule zuständigen Senatsverwaltung auf Grundlage des Schulgesetzes geschlossen werden. Die weitere Förderung ist im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft durch die mehrjährige Förderungsvereinbarung sichergestellt.

Vielen Dank! – Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Kugler – bitte!

Vielen Dank, Frau Senatorin! Ich habe die Frage vor dem Hintergrund gestellt, dass bei Neujahrsempfängen in Sportvereinen deutlich wurde, dass dort große Verunsicherung herrscht. Daher frage ich, ob und wie Sie beabsichtigen, diese Verunsicherungen bei den Sportvereinen einzudämmen, damit dem Programm, das sehr erfolgreich ist, keinen Schaden erwächst? Wird ein Rundschreiben oder Ähnliches veranlasst?

Frau Senatorin Scheeres!

Wir hatten das ja in einer ähnlichen Situation, was die PKB-Mittel für die Schulen anging. Man wird die Vereine auch entsprechend informieren können, dass die Förderung weiterläuft und sie sich keine Sorgen machen müssen.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Mutlu – bitte!

Frau Senatorin! Meine Frage in diesem Zusammenhang: Was bedeutet die vorläufige Haushaltswirtschaft für das Sportanlagensanierungsprogramm? Die Bezirke können die Gelder nicht abrufen, um die Sanierung der Sportanlagen zu gewährleisten. Wo keine Sportanlagen, da auch kein Sport. Wie bewerten Sie das?

Frau Senatorin!

Wir sind, was diese Problematik angeht, im Gespräch mit der Senatsfinanzverwaltung. Das ist natürlich auch ein Thema der Bezirke, und da stehen wir auch in der Kommunikation, und sie sind auch in der Kommunikation mit der Finanzverwaltung.

Danke schön!

(Vizepräsident Andreas Gram)

Wir kommen zur Frage des Kollegen Evers von der CDU

775 Jahre Berlin – was erwartet die Stadt und ihre Gäste?

Bitte sehr, Herr Kollege Evers!

Vielen Dank! Ich frage den Senat:

1. Inwieweit ist sichergestellt, dass das 775. Jubiläum Berlins entsprechend gewürdigt wird, und ist vorgesehen, dieses Ereignis auch über die Stadtgrenzen hinaus zu bewerben?

2. Welche konkreten Planungen liegen bereits vor, und wer ist für die Organisation der Feierlichkeiten federführend verantwortlich?

Es antwortet der Regierende Bürgermeister – bitte sehr!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Zur ersten Frage: Die Feierlichkeiten zu dem Berliner Stadtjubiläum gehen traditionell zurück auf die erste urkundliche Erwähnung von Berlins Schwesterstadt Cölln vom 28. Oktober 1237. Dieses Datum war bereits der Ausgangspunkt für die Feierlichkeiten zum 700. und 750. Stadtjubiläum.

Zum 775. Stadtjubiläum werden wir insbesondere einen Blick auf das mittelalterliche Berlin und seine Gründungszeit sowie auf die Migrationsgeschichte Berlins werfen. Im Mittelpunkt der Feierlichkeiten soll das letzte Oktoberwochenende stehen, an dem die Veranstaltungen schwerpunktmäßig im alten Stadtzentrum, besonders im Nikolaiviertel, auch die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt besonders ansprechen sollen. Selbstverständlich wird das 775. Stadtjubiläum auch eine besondere Rolle in der Außenwerbung Berlins im Jahr 2012 spielen; das gilt insbesondere für zahlreiche touristische Kommunikationsmaßnahmen von visitBerlin, der früheren Berlin Tourismus Marketing GmbH, in Kooperation mit der Kulturprojekte GmbH und Berlin Partner GmbH.

Zur zweiten Frage: Die Detailplanungen sind noch nicht abgeschlossen, aber die einzelnen Projekte stehen fest und wurden im Dezember bereits öffentlich kommuniziert. Vorgesehen sind mehrere Ausstellungen, u. a. zur Entstehungsgeschichte Berlins und zur Migrationsgeschichte. Zudem soll ein Blick auf die zurückliegenden Stadtjubiläen geworfen werden. Abschluss und Höhepunkt der Feierlichkeiten wird ein Festakt in der Nikolaikirche am 28. Oktober 2012 sein – das ist in diesem Jahr ein Sonntag. An diesem letzten Oktoberwochenende wird es im historischen Stadtzentrum außerdem eine große Open-Air-Veranstaltung geben, die z. B. die alten Stadt

grenzen im Mittelalter für die Bevölkerung nachvollziehbar und erlebbar machen wird. Nach Abschluss der letzten Detailplanungen dazu soll das vollständige Programm im Frühjahr vorgestellt werden. Federführend verantwortlich für die Organisation der Feierlichkeiten ist die Kulturprojekte Berlin GmbH.

Danke schön! – Eine Nachfrage von Kollege Evers!

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! Werden die Verabredungen der Koalition, bezogen auf die Weiterentwicklung der historischen Mitte und den städtebaulichen Wettbewerb dort, auch dann bereits eine Rolle spielen?