Zum BIG: Haben Sie denn den Finanzsenator, den aktuellen oder vielleicht irgendwie einen zukünftigen oder den zukünftigen Regierenden Bürgermeister wenigstens überredet bekommen, das Geschenk des Bundes, wie es die Zeitung schreibt, anzunehmen, damit es beim BIG vorneweggeht? Haben wir auch nichts gehört.
Zu Drittmitteln: Mehr Drittmittel geht an den meisten Unis nicht. Zur Information, liebe Kolleginnen und
Kollegen: Sie brauchen dafür auch Personal, das diese Drittmittel einwirbt, und das ist nicht vorhanden.
Ich fasse zusammen: Herr Oberg wollte gerne Entscheidungen haben. Ich fasse zusammen: Keine Entscheidung zum BIG, keine Entscheidung zu Studierendenwohnheimen, dazu hat die Senatorin gar nichts gesagt, keine Entscheidung zur Ausfinanzierung von Studienplätzen und keine Entscheidung zum Sanierungsstau, das ist das Ergebnis dieser Aktuellen Stunde. Nichts Neues, also aktuell bleibt der Stillstand, Herr Oberg! – Danke schön!
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in zwei Runden nach Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung an den Senat. Das Verfahren ist Ihnen bekannt. Die erste Frage steht der Fraktion der SPD zu. – Herr Kollege Jahnke, bitte schön, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: In welcher Weise kommt der Senat seiner in § 5 Abs. 1 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes geregelten Kontrollpflicht nach, der zufolge der öffentliche Auftraggeber stichprobenartige Kontrollen durchführen muss, um die Einhaltung der im Gesetz vorgesehenen Auflagen und Pflichten zu überprüfen, und welche Rolle spielt dabei die eingesetzte Kontrollgruppe?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Jahnke! Wie Ihnen bekannt ist, ist eine Kontrollgruppe eingerichtet worden, um stichprobenartig und auf Antrag im Zuge von Vergabeverfahren Kontrollen durchzuführen. Die Aufgabe der Vergabeabwicklung im Einzelnen und der Kontrolle bleibt aber bei den einzelnen Vergabestellen. Die Kontrollgruppe interveniert nur im Konfliktfall, wie Ihnen bekannt ist.
Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen, Herr Kollege Jahnke? – Dann bekommen Sie das Wort. Bitte schön!
Wann ist mit dem alle zwei Jahre vorzulegenden Vergabebericht zu rechnen, der die Wirkung des Gesetzes sowie die Arbeit der Vergabestellen und der Kontrollgruppe untersucht, und mussten bereits Sanktionen nach § 6 verhängt werden, wenn ja, wie oft und welche?
Herr Abgeordneter Jahnke! Die Fragen werden im Vergabebericht, der in Kürze vorgelegt wird, umfassend aufgearbeitet. Hier sind insbesondere auch die Verbände und Sozialpartner in die Beurteilung des Vergaberechts einbezogen worden. Der Vergabebericht wird sicherlich noch im Laufe dieses Jahres vorgelegt werden. Derzeit befindet er sich in der Mitzeichnung zur Vorbereitung der Senatsbefassung.
Vielen Dank! – Da die Kontrollgruppe nach der Beschlussfassung durch die große Koalition ja nur auf Anforderung agiert, frage ich Sie, Frau Senatorin: Es werden ja auch Vergaben in Ihrem Hause getätigt. Sind denn aus Ihrem Hause mal Anforderungen an die Kontrollgruppe ergangen, oder haben Sie wenigstens eine Statistik darüber, welche Anforderungen aus Ihren Vergabestellen mal an die Kontrollgruppe gerichtet wurden?
Frau Abgeordnete! Die Kontrollgruppe ist ja erst vor wenigen Monaten eingerichtet worden. Bislang sind rund ein halbes Dutzend Verfahren im Wege der Kontrolle bearbeitet worden. Nach meinem letzten Kenntnisstand – und meine Nachfrage liegt erst kurze Zeit zurück – sind bislang –
Herr Abgeordneter Olalowo, vielleicht lassen Sie mich aussprechen! – ein halbes Dutzend Verfahren abgewickelt worden, allerdings kann ich nicht sagen, ob sich diese Zahl in den letzten Tagen noch einmal verändert hat. Ich gehe aber aktuell davon aus, dass es sechs Verfahren sind.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat: Welche Konsequenzen hat die Entscheidung des Deutschen Olympischen Sportbundes für den Planungs- und Entscheidungsprozess des Senats, über die Bewerbung Berlins und Hamburgs um die Vergabe Olympischer und Paralympischer Spiele 2024 oder 2028 erst im Frühjahr 2015 zu entscheiden?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Zeelen! Der Senat hatte seine Planungen in der Tat auf den ursprünglichen Zeitplan ausgerichtet. Das wäre der 6. Dezember gewesen. Wenn der DOSB für seine wichtige Entscheidung länger benötigt, dann werden wir uns darauf einstellen. Das hat aus meiner Sicht im Übrigen auch mindestens zwei Vorteile. Zum einen wissen wir, dass das IOC seine Agenda 2020 am 9. Und 10. Dezember beschließen will. Davon verspricht man sich ja ggf. auch etwas für die Bewerbungsprozesse. Insofern kann das positiv sein. Und zum anderen kann die Tatsache, dass wir jetzt bis zum März nächsten Jahres Zeit haben, auch gut dafür sein, dass wir länger Zeit haben, die Berlinerinnen und Berliner von unserem Olympiakonzept zu überzeugen.
Vielen Dank für die Antwort! – Es ist der Presse zu entnehmen, dass es in den letzten Wochen einige Gruppierungen gab, die sich in der Gesellschaft positiv für Olympische Spiele in Berlin aussprechen. Deshalb die konkrete Frage: Sind weitere konkrete Schritte des Senats bis zur
Herr Präsident! Kollege Zeelen! Herr Kollege Zillich! Ich weiß, Sie können es kaum erwarten, aber aktuell werden unter Federführung der Senatskanzlei Beteiligungs- und Informationsformate erarbeitet. Auch die Auswahl einer entsprechenden Begleitagentur steht an, die bis zur Entscheidung des DOSB im März umgesetzt wird.
In einer Reihe von Veranstaltungen werden die Berliner Olympiaplanungen mit den Berliner Sportvereinen, mit den Nutzern der großen Sportanlagen, ob das Jahn-Sportpark, Sportforum Hohenschönhausen oder Olympiapark ist, kommuniziert, gemeinsam auch diskutiert. Und natürlich arbeiten wir im Augenblick an einer Charta, wo sich Berlinerinnen und Berliner, Institutionen, wer auch immer, daran beteiligen können, wenn sie bereit dazu sind, Olympische Spiele in Berlin zu unterstützen.
Und es werden natürlich auch fortlaufend Gespräche geführt, zum einen mit stimmberechtigten Entscheidungsträgern des deutschen Sports, aber auch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Sie sind nach wie vor dazu aufgerufen, sich mit ihren Vorstellungen und Ideen zu beteiligen, wie Olympische Spiele in Berlin aussehen und funktionieren sollten, damit sie zu einem Erfolg werden.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Welche konkreten Vorstellungen hat denn der Senat nun noch angesichts des geänderten Entscheidungszeitplans des DOSB über einen verbindlichen Bürgerentscheid über eine Bewerbung Berlins? Wann soll die stattfinden und auf welcher rechtlichen Grundlage?
Herr Präsident! Herr Kollege Zillich! Wir hatten die Debatte im Rahmen einer, ich glaube, Aktuellen Stunde vor einigen Wochen, wo wir intensiv darüber diskutiert haben, in welchem Spannungsfeld wir uns bewegen, Sie auch als Gesetzgeber sich bewegen. Das ist die Frage: Haben Sie eine verbindliche Abstimmung oder eine unverbindliche Abstimmung? Wollen Sie das Initiativrecht beim Abgeordnetenhaus? Wollen Sie es beim Senat? Wollen Sie es gesetzlich regeln?
Ich gebe Ihnen in einem Punkt recht: Wofür auch immer wir uns entscheiden, das Zeitfenster dafür wird relativ knapp, und das ist jedem Beteiligten auch bewusst.
Ich frage den Senat in der Patenkindaffäre des Präsidenten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales im Zusammenhang mit Gierso und PeWoBe: Will Herr Allert im Jahr 2012 den ehemaligen Staatssekretär Büge über die Patenschaft informiert haben? Glaubt man Gerüchten, will Büge derlei nicht vernommen haben. Jetzt hat uns der Senator gesagt, er hat von Herrn Allert persönlich erst vor drei Monaten davon erfahren.