Und wir sehen das nicht erst seit dieser Woche so. Wenn Sie noch einmal nachblättern: Im Jahr 2008 haben wir hier in diesem Parlament einen Antrag eingebracht, der damals den Betreff hatte „Mietsteigerungen bei Neuvermietungen begrenzen“. Das war die Drucksache 16/1981. Da haben wir Folgendes reingeschrieben: Wir müssen im BGB eine Regelung für neue Mietverträge haben. Damals haben das die SPD, die CDU, die Linke und die FDP hier abgelehnt. Es ist schön, dass mittlerweile bis in die Koalition auf Bundesebene und bis in die Fraktionen dieses Hauses alle anderer Meinung sind. Das ist schön, und darüber freuen wir uns.
Die Mietpreisbremse – mit diesem eigentümlichen Namen, der aber doch irgendwie eingängig ist – ist ein richtiges Ziel. Wir müssen, wenn Leute eine Wohnung neu mieten, dafür sorgen, dass sie nicht über den Tisch gezogen werden, dass sie nicht, wie das in Berlin jeden Tag vorkommt, 20, 30, 40 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete in verschiedenen Lagen bezahlen müssen. Das ist völlig richtig, und das geht nur über eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das wollen wir. Das haben wir hier vorgeschlagen. Das war unser Wahlprogramm 2013. Und jetzt hat sich die große Koalition auf Bundesebene das auf die Fahnen geschrieben. Das ist in Ordnung. Aber wenn man den Gesetzentwurf anschaut, dann kann man schon erkennen, dass die Handschrift nicht unbedingt die der Koalition ist, sondern dass auch ganz viel Handschrift der Immobilienwirtschaft drinsteckt. Das muss man konstatieren. Und da haben wir als Bündnisgrüne ein paar Sachen, die wir explizit anders sehen. Die will ich hier einmal kurz anreißen.
Das ist zum einen die Modernisierungsfrage. So, wie das geregelt ist, da gibt es sogar zwei Ausweichmöglichkeiten! Es gibt die sogenannte umfassende Modernisierung – schwer zu definieren. Wir werden wahrscheinlich mehrere Jahre Gerichtsverfahren erleben, wo versucht wird, überhaupt zu definieren, was das eigentlich ist. Und da gibt es die normale Modernisierung, die mit 11 Prozent Modernisierungsumlage umgelegt werden kann, wenn das in den letzten drei Jahren war. Da bekommen Sie einen Haufen Probleme. Sie müssen etwas nachweisen, was möglicherweise anhand von Unterlagen gar nicht mehr nachzuvollziehen ist. Ein Haufen Probleme, Riesenprobleme! Ich erinnere Sie an Fälle hier in Berlin, wo Modernisierung gemacht wird, wo das Thema energetische Modernisierung missbraucht wird, wo Leute die Miete von 5 Euro pro Quadratmeter auf 15 oder 17 Euro erhöhen wollen, unter dem Vorwand, das wäre eine Modernisierung. Die wollen aber nur die Mieter raushaben. Da muss man was machen, und da kann man nicht einfach sagen, die Mod-Umlage mit den 11 Prozent geht irgendwie weiter und geht da ein. Modernisierung ist also in dem Gesetzentwurf nicht ordentlich geregelt.
Das Konzept der Vormiete ist ein Rieseneinfallstor für Tricksereien. Die Vermieterseite muss nur in irgendeiner Form nachweisen oder dies zumindest versuchen, dass der Mieter, die Mieterin davor mehr bezahlt hat. Wenn Sie eine ortsübliche Vergleichsmiete von 7 Euro haben und 10 Prozent draufschlagen, sind Sie bei 7,70 Euro, und dann kommt Ihre Vermieterin und sagt: Der davor hat aber 9,80 Euro gezahlt – und soll vielleicht auch noch – und da fangen die Datenschutzprobleme an – den Mietvertrag der Vormieter auf den Tisch legen. Ich sage Ihnen: Das ist ein Einfallstor für Tricksereien. Das wirft Riesenprobleme auf. Das Konzept der Vormiete ist, glaube ich, nicht durchdacht und wird der Mietpreisbremse mehr schaden als nützen.
Zum Thema Neubau: Die Gebäude, die 2013, 2014, 2015, 2016 errichtet werden, muss ich da nicht unbedingt drin haben. Aber wichtig ist doch, dass sie irgendwann, nach ein paar Jahren, mit der dann geltenden ortsüblichen Vergleichsmiete da reingehen. Wir können doch nicht mit einem Stichtag – das ist im Moment der Vorschlag: Stichtag Oktober 2014 – sagen: Bei allem, was nach diesem Stichtag gebaut wird, gilt die Mietpreisbremse nicht, auch wenn wir uns irgendwann im Jahr 2025 befinden. Das geht nicht. Auch das ist ein deutlicher Kritikpunkt.
Und der letzte Punkt ist die Geltungsdauer. – Ja, Sie rufen das richtig rein! – Da steht drin: Fünf Jahre. Wer hier Wohnungspolitik macht und sich ein bisschen auskennt – ich gucke da Kollegen Dr. Heide an –, der weiß, dass in der Wohnungspolitik fünf Jahre nichts sind.
Das sind lang laufende Prozesse, bis sich Wohnungsmarkt verändert. Das dauert länger, bis so etwas wirkt. Deswegen ist das mit den fünf Jahren ein Schnellschuss. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass man das spätestens nach der nächsten Bundestagswahl verlängern und ändern kann, und dafür stehen wir. Ich freue mich mit Ihnen auf eine fruchtbare Diskussion in den Ausschüssen. – Danke schön!
Vielen Dank, Herr Otto! – Für die CDU-Fraktion hat nun das Wort der Herr Abgeordnete Brauner. – Bitte!
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat: Die Mietpreisbremse haben wir schon häufig diskutiert. Aus meiner Sicht ist der Kompromiss, der jetzt auf Bundesebene vorgelegt wurde, zufriedenstellend und hält die Balance zwischen dem Schutz neuer Mieter und gleichzeitig dem Investitionserfordernis, das wir gerade in einer wachsenden Stadt haben, bezüglich des Baus neuer Wohnungen, aber auch das Investitionserfordernis bezogen auf den Bestand. Beides ist wichtig, und beides darf dem Populismus, der hier sehr leicht Einzug hält, nicht untergeordnet werden.
Insofern muss man gerade bei diesem Regelwerk sehen – deswegen wurde intensiv diskutiert, vielleicht schon leidenschaftlich gerungen –, wie man es gestaltet, denn eine Mietpreisbremse – dafür haben wir einige Beispiele aus der Vergangenheit – ist ein zweischneidiges Schwert. Wir alle – insofern passt es, denn der Antrag ist von der Linken – konnten uns ansehen, wie effektiv 45 Jahre Mietpreisbremse gewirkt haben, als wir uns 1989 die Bestände in den neuen Bundesländern ansehen durften. Das war eine sehr effektive Mietpreisbremse, nur wollte da keiner mehr in den Altbauten wohnen. Das ist ein relativ illustres Beispiel. Andere Städte – das gab es in der Vergangenheit in New York und Chicago – haben sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Insofern ist es ein schwieriges Instrument. Deswegen gab es auch die langen Überlegungen in diesem Bereich.
Uns eint in dieser Frage ein Punkt, und den haben auch alle Vorredner betont: Wir wollen nicht, dass jemand ohne Wohnwerterhöhung einfach den Wohnungsmarkt ausnutzen kann. Genau darauf zielt auch die Mietpreisbremse ab. Wenn man es sich genau anschaut, sind die Regelungen für den Fall getroffen: Jemand investiert nicht und will einfach den Markt ausnutzen. Das ist begrenzt und auch das Richtige an diesem Instrument.
Gleichzeitig – man muss sagen, dass es ein Bundesgesetz ist – muss das Instrument berücksichtigen, dass es sehr unterschiedliche Entwicklungen gibt. Ich bin täglich in Gebieten unterwegs, wo wir auch Wohnungsleerstand haben, wo man ganz andere Sorgen hat und vielleicht auch über eine zweite Altschuldenregelung nachdenken muss. Die haben diese Themen nicht, sondern andere. In Berlin lässt sich das Gesetz aber genau nutzen, mit den entsprechenden Definitionen auch in der Verordnung und Auswertung. Die sind klar sortiert und zeigen auch sehr deutlich, was man als Senat tun muss, damit man eine solche Regelung rechtskräftig in Kraft setzen kann.
Ich denke, an einer Zahl wird auch sehr deutlich, wie intensiv dieses Instrument ist: In der Gesetzesfolgeabschätzung in der Vorlage steht ein Betrag von jährlich 1,3 Milliarden Euro, den dieses Gesetz die Privatwirtschaft, die Hausbesitzer etc. kosten wird. Das kann nicht in die Bestände fließen, macht aber die Entlastungswirkung des Gesetzes deutlich. Das sollte man ebenfalls sehen und nicht einfach nur sagen, das ist unzureichend. Im Gegenteil: Ich finde gerade die Definition der Kriterien sehr vernünftig. Ich finde eine Laufzeit sehr vernünftig. Ich finde es sehr vernünftig, dass Maßnahmen definiert wurden, die umgesetzt werden müssen, um den Wohnungsmangel zu beheben, denn ein Verbot baut keine einzige neue Wohnung. Ein Verbot bringt auch keine einzige Wohnung in einen demografisch vernünftigen Zustand, und es bringt auch keine energetische Sanierung. Alle drei Dinge brauchen wir und wollen sie in Berlin haben.
Deswegen bin ich sehr zuversichtlich, dass wir zügig mit den Voruntersuchungen beginnen, damit Berlin – genauso wie damals bei dem Beschluss der Kappungsgrenze – unter den Ersten sein wird, die schauen werden, wie man dieses Gesetz für die Bevölkerung nutzen kann. Wir müssen den Spagat hinbekommen, auf der einen Seite unnötige Mitnahmeeffekte zu begrenzen und auf der anderen Seite unsere Neubauziele und Investitionsziele im Bestand zu erreichen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Brauner! – Für die Piratenfraktion hat nun das Wort der Herr Abgeordnete Höfinghoff. – Bitte sehr!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Kaufkraftbereinigt stiegen die Mieten seit 2007 im Bestand im Mittel real um 6,2 Prozent. Das ist gut 1 Prozent pro Jahr. Bereits im statistischen Mittel geben wir also – verglichen mit dem Vorjahr – jedes Jahr ungefähr 0,4 Prozent mehr für die
Miete aus. Die Preise in einfachen Wohnlagen steigen überdurchschnittlich stark. Das liegt an der Systematik. Da wird öfter umgezogen, und bei Neuvermietungen steigt die Miete massiv.
Dramatischer wird es, wenn man sich die Entwicklung des Mietspiegels der letzten Jahre ansieht. Bei stagnierender Reallohnentwicklung stiegen die Mieten 2009 bis 2011 im Mittel real um 2,5 Prozent, von 2011 bis 2013 sogar um 3,3 Prozent und vereinzelt sogar bis um 5,5 Prozent preisbereinigt pro Jahr.
Das bedeutet, dass seit längerer Zeit der Anteil der Mietkosten am verfügbaren Haushaltsnettoeinkommen steigt. Überdurchschnittlich betroffen sind Haushalte im sozialen Wohnungsbau, ganz besonders beim Wegfall der Anschlussförderung und beim Wohnungswechsel. Wir kennen das.
Bei Neuvermietungen sind Überschreitungen im Mittel über 20 Prozent gegenüber dem Mietspiegel inzwischen in Berlin die Regel. Mietpreisbremse oder – besser gesagt – Regelungen, die das Durchsetzen von Knappheitspreisen in den Ballungsgebieten und angespannten Wohnungsmärkten verhindern, sind also vordringlich.
Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 1,5 Prozent würde bereits ein Überschreiten der Bestandsmiete von 10 Prozent, wie jetzt von der Bundesregierung vorgeschlagen, erst nach über sechs Jahren von der Inflation aufgeholt. Ein Miethaushalt zahlt also für einen erheblichen Zeitraum eine höhere Miete gegenüber den Bestandsmieten.
Berlin hat sich inzwischen mit dem Mittel 22,5 Prozent Wohnkostenanteil am Haushaltsnettoeinkommen fast an die Spitze der Kommunen gesetzt. Nur München liegt mit 23,9 Prozent noch höher. Berlin hat mittlerweile Städte wie Stuttgart, Hamburg und Frankfurt am Main hinter sich gelassen. Und bei Haushalten mit geringeren Einkommen haben die Wohnkosten in Berlin längst die als akzeptabel angesehene Schwelle von 25 Prozent überschritten und liegen häufig bei über 30 Prozent. Haushalte mit Transfergeldempfängerinnen und -empfängern, Rentnerinnen, Rentnern und Arbeitslosen liegen in vielen Fällen zwischen 40 und bis zu über 50 Prozent. Bei einer Neuvermietung am freien Markt sind solche Haushalte nahezu chancenlos.
Konkret habe ich auch noch eine Menge an der Mietpreisbremse selbst zu kritisieren. So teilt meine Fraktion den Vorschlag der Linken, die Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete stärker zu bremsen. Eine Überschreitung der Marktmiete um einen Betrag, der maximal der Inflationsrate der letzten drei Jahre entspräche, könnte ein möglicher Weg sein, um das Abheben der Mietpreisentwicklung von der allgemeinen Preisentwicklung zu bremsen. Ausnahmen für neu errichtete Gebäude mögen
noch sinnvoll sein, da ansonsten die Investitionstätigkeit am Mietwohnungsmarkt einbrechen würde, was langfristig sehr fatale Folgen hätte. Beispiele aus den USA und Großbritannien zeigen das ziemlich deutlich.
Kritisch wird es bereits, wenn umfassend modernisierte Wohnungen ausgenommen sind und diese Ausnahmen auf Investitionsvolumen basieren. Das ist geradezu eine Aufforderung an Vermieter, mittels Luxusmodernisierung die Mietpreisbremse zu umgehen. Es besteht die Gefahr, dass die Mietpreisbremse zu einem wohnungspolitischen Placebo verkommt und in der Praxis keine oder zumindest nur äußerst geringe Mietpreisdämpfungswirkungen für den Gesamtmarkt haben wird.
Die Gefahr, die von diesem Gesetz allerdings ausgeht, ist, dass sich die Bundesregierung auf einem potenziell wirkungslosen Instrument ausruhen wird und darüber hinaus nichts unternimmt, um den Mietmarkt zu stabilisieren und sozialer zu gestalten. Wir werden sehen.
Vielen Dank, Herr Höfinghoff! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die antragstellende Fraktion hat die sofortige Abstimmung beantragt. Die Koalitionsfraktionen beantragen dagegen die Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Enthaltungen sehe ich keine. Der Antrag ist somit überwiesen.
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. In der Beratung beginnt die Piratenfraktion. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Mayer. – Bitte sehr!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kollegen! Werte Gäste! Das ICC steht mal wieder als Thema an. Wir hatten es ja schon mehrfach hier im Haus. In Kürze steht auch an, tatsächlich über die Zukunft des ICC zu entscheiden. Als wir uns jetzt noch einmal die ganzen Zahlen und das, was dort droht, angesehen haben, haben wir uns entschieden, doch besser verstehen zu wollen, warum
die Koalitionsfraktionen jetzt die Varianten Abriss oder Stilllegung kategorisch ausgeschlossen haben. Wenn man sich anguckt, vor welchen Alternativen wir jetzt stehen, kann man das ICC eigentlich nur als Alptraumgebäudemaschine bezeichnen, denn es hat – wie sicherlich bekannt ist – 30 Fußballfelder Bruttogeschoßfläche. Davon sind 10 Prozent nutzbar. Das heißt, wie es im Gutachten steht, der Nutzflächenkoeffizient lässt bei keiner Nutzungsart einen wirtschaftlichen Betrieb zu. Man muss aber auch sagen, dass das von Anfang an so war. Das ICC hat sich noch nie wirtschaftlich getragen. Das war so auch nie geplant. Das Problem ist, dass wir jetzt irgendwie damit umgehen müssen. Wenn man sich das Gutachten anschaut, kostet jede Variante, die auf uns zukommt, zwischen 500 Millionen Euro und 600 Millionen Euro. Das ist die Dimension Stadtschloss. Im Prinzip müssen wir dort noch einmal in ein Stadtschloss investieren, wenn das Ganze nutzbar gemacht wird. In jeder der beschriebenen Nutzungsvarianten ist das Gebäude anschließend weniger wert als die Nutzbarmachung kostet. Wir können uns also nur aussuchen, wie viel weniger wert es ist.
Bei der Hotel- und Shoppingvariante sind es nur 250 Millionen Euro, die wir drauflegen müssen, während wir laut Gutachten mit 484 Millionen Euro in der Variante Zentralbibliothek dabei sind. Ich mache das einmal etwas plausibler: Das entspricht einem Mietpreis, wenn man es rentabel betreiben wollte, von 40 Euro pro Quadratmeter, den bei einer Fläche von 60 000 Quadratmeter nehmen müsste, einer Jahresmiete von 30 Millionen Euro, die man dort einspielen müsste. Ich wüsste nicht, wie das politisch vermittelbar sein soll, dass der Berliner Steuerzahler ein zukünftiges Einkaufszentrum mit 250 Millionen Euro subventioniert. Das sehe ich noch nicht, von EU-Beihilfeverfahren ganz abgesehen, die dann möglicherweise drohen.
Die vermutlich politisch einzig vermittelbare Variante wäre wahrscheinlich eine Fortsetzung der bisherigen Nutzung als Tagungs- und Kongresszentrum. Da sind wir aber auch mit rund 400 Millionen Euro dabei. Dann haben wir noch nicht das Problem gelöst, weil auch da größere Umbauten nötig wären und es ein schöpferisches Gesamtkunstwerk ist, auf das auch die Belange des Urheberrechtsgesetzes anzuwenden sind. Das ist alles nicht so ganz einfach. Das ICC ist jedenfalls eine gewaltige finanzielle Hypothek. Die Koalition hat vereinbart, dass ein Abriss oder eine Stilllegung nicht infrage kommen. Ich frage aber, warum das so ist und habe versucht, diese Frage irgendwo zu ergründen und einmal in die Geschichte hineinzuschauen. Es ist jetzt ziemlich genau 35 Jahre her, dass Berlins größtes Bauwerk der Nachkriegszeit vollendet wurde, drei Jahre nach dem Palast der Republik. Da besteht vielleicht auch ein gewisser zumindest zeitlicher Zusammenhang.
Gebaut wurde das unter Ägide von Harry Ristock, einer der Berliner Senatoren für Bau- und Wohnungsweise, dem vermutlich direkt keine Bauskandale angelastet wurden. Der hat das Haus mit den Worten eröffnet: „Dieses Haus ist ein Bauwerk der Demokratie. Dieses ICC ist ein Haus für die Berliner. Dieses ICC ist ein Haus für die Welt.“ Es war schon sehr viel Pathos da. Es wurde auch in Verbindung mit dem Funkturm das West-Berliner Stadtzeichen schlechthin und wurde auch als schlafender Riese bezeichnen, hinter dem selbst der Funkturm wie eine mittlere Hausantenne erscheint oder eine Insel im reißenden Verkehrsstrom. Das waren alles Worte, die damals zur Eröffnung erklangen.