Protocol of the Session on December 8, 2011

(Senator Mario Czaja)

dass man die Argumente, die die Grünen dazu ins Feld geführt haben, bei der Besprechung dieser Ausführungsvorschrift mit beachten sollte.

Nun hat Kollegin Monteiro das Wort zu ihrer Mündlichen Anfrage über

Persönliche Assistenz für behinderte Menschen im Arbeitgebermodell sichern – wie gelingt es, geeignetes Personal auch zukünftig zu akquirieren und zu halten?

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie beurteilt der Senat die Chance von Arbeitgebern, geeignete Assistenten im Arbeitgebermodell zu finden, wenn künftig Assistenzdienste einen Stundenlohn in gleicher Höhe zahlen?

2. Wie gedenkt der Senat, den Widerspruch zwischen dem Rundschreiben I Nr. 06/2010 und dem Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom 1. Dezember 2011 an die Bezirksämter im Sinne der Menschen mit Behinderung aufzulösen?

Da Herr Senator Czaja gerade gesagt hat, er sei für das Lösen von Widersprüchen und Problemen zuständig, freue ich mich auf seine Antwort.

Auf diese Anfrage antwortet auch Herr Senator Czaja. – Bitte schön! Sie haben das Wort, Herr Senator!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Monteiro! Vorneweg: An dieser Stelle gab es gar keinen Widerspruch, aber das werde ich Ihnen gleich kurz erläutern können.

Zur ersten Frage: Der Senat geht davon aus, dass es auch künftig behinderten Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen gelingen wird, geeignete Assistentinnen zu finden, insbesondere deshalb, weil es dem Senat gelang, eine deutliche Preiserhöhung für den Bereich der persönlichen Assistenz mit Wirkung zum 1. Oktober zu verhandeln. An den Verhandlungen war aufseiten der Anbieter auch die AG Persönliche Assistenz des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung beteiligt.

Ziel und maßgeblicher Hintergrund der Preissteigerung war, eine tarifanaloge Ausrichtung der Vergütungen

sicherzustellen. Die Entscheidung hierzu erfolgte mit einem Beschluss der Kommission 75, die für den Bereich der Vereinbarung nach § 175 Abs. 3 SGB VII zuständig ist. Wie unter Ziffer 3.1 des Rundschreibens I Nr. 06/2010 geregelt, bilden die Kosten nach Leistungskomplex 32 die Obergrenze für die Kosten der selbstorganisierten Assistenz bei zeitlich gleichem Assistenzumfang. Diese Regelung bleibt aufrechterhalten, sodass sich die bisherige Obergrenze entsprechend der Preissteigerung erhöht und im Rahmen von neuen bzw. aufgrund der Preissteigerung zu überprüfenden Kalkulationen zu berücksichtigen ist. Damit wird gesichert, dass die Berücksichtigung eines erhöhten Stundensatzes nicht auf die Assistenzen beschränkt ist, die Pflegedienst mit Einzelvereinbarung nach LK 32 zugehören.

Zu Ihrer zweiten Frage: Der Senat sieht keinen Widerspruch zwischen dem Rundschreiben I Nr. 06/2010 und dem Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit vom 1. Dezember 2011 an die Bezirksämter. Er wird jedoch im Dialog mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und der Arbeitsgruppe Persönliche Assistenz des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung offene Fragen erörtern und das Rundschreiben im ersten Quartal 2012 bedarfsorientiert aktualisieren. Der Senat wird in der Zwischenzeit in den entsprechenden Gremien sicherstellen, dass bis dahin die Umsetzung des Schreibens vom 1. Dezember keine individuellen Härten herbeiführt. Der Senat geht davon aus, dass sich die tarifanaloge Ausrichtung der Vergütung auch positiv auf das Arbeitgebermodell auswirkt.

Ich kann Ihnen auch noch kurz sagen, dass dazu das Gespräch mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung am gestrigen Nachmittag erstmalig stattfand.

Frau Kollegin, haben Sie eine Nachfrage? – Bitte schön! Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Czaja! Nur noch einmal zur Bestätigung: Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Arbeitgeber im Arbeitgebermodell weiterhin einen etwas höheren Stundenlohn zahlen können als die Assistenzdienste?

Bitte schön, Herr Senator!

Genau das war Inhalt der Beantwortung der Frage. So ist es.

Nun hat Kollege Friederici von der CDU das Wort zu seiner Mündlichen Anfrage über

Künftige Fernbahnhalte am Bahnhof Zoologischer Garten?

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Gibt es bereits Auslassungen, Zusagen oder Bemühungsabsichten der Deutschen Bahn, wieder Fernbahnhalte am Bahnhof Zoologischer Garten zu ermöglichen?

2. Hat der Senat Kenntnis über Art und Umfang der anstehenden geplanten Sanierungsmaßnahmen am Bahnhof Zoologischer Garten?

Herr Senator Müller! Bitte schön, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Friederici! Wie Sie wissen, informiert die DB Fernverkehr die Länder jährlich auf einer Fahrplankonferenz über die Entwürfe des nächsten Jahresfahrplans und räumt ihnen die Möglichkeit einer fachlichen Diskussion und Stellungnahme ein. Berlin nutzt diese Konferenz natürlich regelmäßig, um an die Berliner Forderung des Halts aller auf der Stadtbahn verkehrenden ICE- und IC-Züge im Bahnhof Zoologischer Garten zu erinnern, und wird dabei auch von Brandenburg unterstützt. Die Thematik wurde zuletzt auf der Fahrplankonferenz in Karlstadt im Juni 2011 von Berlin angesprochen. Leider hat die DB Fernverkehr auch dort wie bisher erklärt, dass mit Ausnahme von einigen Nachtzügen und den Fernzügen nach Russland und in die Ukraine auch zukünftig kein Halt von Fernzügen der DB Fernverkehr und weiterer DB-Tochterunternehmen im Bahnhof Zoologischer Garten vorgesehen ist.

Weitere offizielle Äußerungen der Deutschen Bahn zu diesem Thema gegenüber dem Senat gibt es bisher nicht. Vertreter der DB Fernverkehr haben allerdings zu erkennen gegeben, dass die Entscheidung zur Aufgabe des Halts der ICE- und IC-Züge in Berlin Zoologischer Garten nicht auf Fachebene getroffen wurde, sondern auf der Ebene des Vorstands. Änderungen dieser Entscheidung sind deshalb auch nur auf Vorstandsebene möglich. Schriftliche oder mündlicher Äußerungen bezüglich einer Änderung der Haltung des DB-Vorstands liegen dem Senat nicht vor. Der Senat wird sich jedoch entsprechend dem Auftrag in der Koalitionsvereinbarung weiter dafür einsetzen, dass alle auf der Stadtbahn verkehrenden Fernbahnzüge am Bahnhof Zoologischer Garten halten. Der

Senat wird das Thema bei den nächsten Gesprächen mit dem DB-Vorstand auf die Tagesordnung setzen, um auszuloten, ob es eine Bereitschaft der DB-Spitze gibt, sich in dieser Frage zu bewegen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Deutsche Bahn AG hatte den Senats bereits im Jahr 2006 über ihre Absicht informiert, den Bahnhof Zoologischer Garten zu renovieren. Weitere Informationen über Einzelheiten und Terminvorstellungen der Deutschen Bahn liegen dem Senat zurzeit nicht vor. Eine Nachfrage beim Bezirksamt CharlottenburgWilmersdorf hat ergeben, dass die Deutsche Bahn dem Stadtplanungsamt kürzlich angekündigt hat, dass die Renovierung zeitnah bevorstehe, ohne dabei weitere Einzelheiten zu nennen.

Vielen Dank! – Herr Friederici zu einer Nachfrage – bitte schön!

Vielen Dank, Herr Senator! – Zu den nicht so ganz befriedigenden Äußerungen der Deutschen Bahn bezüglich der Sanierungsmaßnahme eine kurze Nachfrage: Können Sie Mutmaßungen anstellen oder erklären, weshalb die Deutsche Bahn gerade bei solch einem großen Projekt so zurückhaltend ist?

Bitte schön, Herr Senator Müller!

Ich weiß nicht, ob Sie jetzt den Halt meinen oder die Renovierung. Beides ist uns wichtig. Wir wollen, dass es einen attraktiven Haltepunkt in der Berliner City gibt. Insofern hoffe ich sehr, dass sich die Bahn bewegt und diese überfällige Renovierung anstrebt. Was den Halt anbelangt, wissen wir alle, dass die Frage, wo welcher Zug hält, in einem engen Zusammenhang mit dem Hauptbahnhof zu sehen ist. Aber auch hier ist die Zeit vorangeschritten, und ich hoffe sehr, dass die Deutsche Bahn einsieht, dass es überall in der Stadt Fahrgäste gibt, die befördert werden möchten, und dass ein Halt am Bahnhof Zoo die Attraktivität der City zusätzlich steigern würde. In unserem gemeinsamen Interesse werden wir das Gespräch diesbezüglich suchen.

Vielen Dank! – Für eine weitere Nachfrage hat jetzt das Kollege Lauer von der Piratenfraktion das Wort. – Bitte schön!

Herr Müller! – Hier, hinter Ihnen sitze ich. – Ich habe es noch immer nicht ganz verstanden. Die Deutsche Bahn hat es damals sicher begründet, weshalb am Zoologischen Garten nicht mehr die Fernzüge halten.

[Daniel Buchholz (SPD): Herr Mehdorn! – Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Hauptbahnhof!]

Diese Begründung ist Ihnen bestimmt bekannt, denn Sie haben sich schon drei Tage eingearbeitet. Können Sie noch einmal in kurzer und knapper Rede erläutern, was damals die Beweggründe des Vorstands der Deutschen Bahn gewesen sind zu sagen: hier halten keine Fernzüge mehr?

Bitte schön, Herr Senator Müller!

Herr Abgeordneter Lauer! Ich muss zugeben, dass ich mir in den drei Tagen Einarbeitungszeit nicht die Begründungen aus dem Jahr 2006 angesehen habe. Ich erinnere mich aber an ein, zwei Diskussionen, die es in diesem Zusammenhang gegeben hat. In der Stadt ist darüber debattiert worden, wie wir mit dem neuen Hauptbahnhof und dem Bahnhof Zoo umgehen. Bei der Deutschen Bahn gab es wirtschaftliche Überlegungen, den Hauptbahnhof als Haltepunkt zu stärken – leider zulasten des Bahnhofs Zoo.

Ich habe eben bereits dem Kollegen Friederici geantwortet: Die Zeit ist vorangeschritten. Ich glaube, der Hauptbahnhof ist ein etablierter Haltepunkt – mit allem, was dazu gehört. Insofern hoffe ich sehr, dass es auch unter wirtschaftlichen Erwägungen eine neue Haltung bei der Deutschen Bahn zum Thema Halt am Bahnhof Zoo gibt.

Vielen Dank!

Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage Nr. 8 des Kollegen Heiko Thomas von den Grünen zum Thema

Skandal um die Kassenärztliche Vereinigung Berlin

Bitte schön, Herr Thomas!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Zu welchem Ergebnis ist die aufsichtsführende Behörde, heute Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, bei der diesjährigen Prüfung der Gehälter

sowie weiterer geleisteter Extraleistungen an den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin gekommen?

2. Wie bewertet der Senator für Gesundheit und Soziales diese jetzt öffentlich gewordene Praxis bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, und welche Konsequenzen zieht er daraus?

Vielen Dank! – Es antwortet Herr Senator Czaja.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Thomas! Im Namen des Senats beantwortet ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: Zur Frage der Angemessenheit der Gehälter der Vorstandsmitglieder der KV besteht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein weiter Gestaltungsspielraum der Selbstverwaltung, sodass eine rechtsaufsichtlichen Beanstandung insoweit enge Grenzen gesetzt sind. Begründet wird das damit, dass die Vorstände der KV – anders als die Vorstände von Krankenkassen – ihre Gehälter nicht aus Versichertenbeiträgen erhalten, sondern aus den Mitgliedsbeiträgen der Vertragsärztinnen und -ärzte.

[Benedikt Lux (GRÜNE): Wo kriegen die ihr Geld her?]