1. Wie bewertet der Senat die Abmahnung des Bundeskartellamts gegenüber den Berliner Wasserbetrieben vom 5. Dezember 2011?
2. Was sind die Konsequenzen der Abmahnung für die Wasserkundinnen und Wasserkunden, nachdem aktenkundig ist, dass die Gewinne der Anteilseigner das preistreibende Element sind?
Vielen Dank! – Das beantwortet jetzt Frau Senatorin von Obernitz. – Bitte schön, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Lederer! Im Namen des Senats beantworte ich Ihre Frage wie folgt. Die vor drei Tagen erlassene, immerhin 180 Seiten umfassende Abmahnung des Bundeskartellamtes enthält – wie Sie wissen – eine Auf
forderung zur 19-prozentigen Senkung der Trinkwassertarife in Berlin. Die Meinungsbildung des Senats zu diesem ja sehr komplexen juristischen Neuland – warum Neuland: weil sich das Bundeskartellamt erstmalig der Wasserwirtschaft widmet – ist – wie Sie sich vorstellen können – derzeit noch nicht abgeschlossen. Wie bei allen tarifrelevanten Themen steckt der Senat hier gewissermaßen in einem Dilemma. Auf der einen Seite muss er einen Interessenausgleich zwischen dem Wunsch der Bevölkerung und der Wirtschaft nach möglichst niedrigen Wasserpreisen und auf der anderen Seite den fiskalischen Interessen und Notwendigkeiten des Landes Berlin finden. Hinzu kommt aber auch die Betrachtung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Abmahnung auf das Unternehmen Berliner Wasserbetriebe – zumindest ist das mein Verständnis als zukünftige Aufsichtsratsvorsitzende.
Was sind die nächsten Schritte? – Wir haben uns im Senat gemeinsam darauf verständigt, zunächst einmal die Abmahnung des Bundeskartellamtes sorgfältig auszuwerten und auf dieser Basis das weitere Vorgehen festzulegen. Gestatten Sie mir folgende Bemerkung: Bei den Berliner Wasserbetrieben trifft der Senat diese Entscheidung nicht allein, sondern gemeinsam mit den privaten Gesellschaftern.
Diese Gemengelage ist Ihnen, Herr Dr. Lederer, und auch Ihren Fraktionskollegen und auch meinem Vorgänger im Amt, Herrn Wolf, wohlbekannt. Natürlich bildet auch sie den Hintergrund für die Beurteilung der Entscheidung des Bundeskartellamtes.
Zu Ihrer zweiten Frage: Vor diesem von mir soeben geschilderten Hintergrund werde ich mich heute zu den Konsequenzen der Abmahnung nicht festlegen. Diese erfolgt – das sagte ich gerade – nach Abstimmung im Senat.
Vielen Dank, Frau Senatorin! Nachdem Harald Wolf, Ihr Amtsvorgänger, seinerzeit vom Finanzsenator für die Einleitung dieses Verfahrens kritisiert worden ist, Ihr Kollege, Bürgermeister Müller, das jetzt in einer Presseerklärung als Rückenwind für die Rekommunalisierung bezeichnet hat, wir hier im Plenum zigmal zu dem Thema diskutiert haben und auch die Rahmenbedingungen, die Sie uns dankenswerterweise noch einmal vorgetragen haben, schon des Öfteren erörtert haben, vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Unternehmen Sie ernsthafte Bemühungen um eine Rückabwicklung oder einen Rückkauf, mindestens aber eine Neuverhandlung der Verträge
mit einem erheblichen Gewinnverzicht der privaten Anteilseigner? Das ist die Frage, die ich Ihnen stelle.
Ich antworte gern. Zu beiden Themen befinden wir uns in engen Gesprächen. Aber ich wiederhole mich an dieser Stelle: Es ist sehr komplex, der Senat ist in Abstimmung dazu. Wir werden uns dann positionieren.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Vor dem Hintergrund, dass das Bundeskartellamt eindeutig festgestellt hat, dass die Berliner Wasserpreise missbräuchlich erhöht sind und dass das letztlich eine klare Konsequenz der Privatisierungsverträge von 1999 ist, die grundsätzlich – glaube ich – ein Fehler war und auch in der Vertragsausgestaltung ein Fehler war,
frage ich Sie: Sehen Sie nicht mindestens für den Senat die Notwendigkeit zu erklären, dass es in diesem Jahr keine Erhöhung der Wasserpreise geben wird und – wenn möglich – auch eine Senkung der Wasserpreise in Berlin?
Auch an der Stelle verweise ich noch einmal auf meine ernsthaft gemeinte Aussage, dass wir darüber – zu einer Abstimmung im Senat – im Moment miteinander im Gespräch sind. Sie werden deswegen verstehen, dass ich als ein Teil des Senats isoliert dazu hier zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage treffen werde.
[Martina Michels (LINKE): Aber Sie antworten hier für den gesamten Senat! – Zuruf von Dr. Klaus Lederer (LINKE)]
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz und knapp – ich frage den Senat: Was wird eigentlich aus der AV Wohnen?
Aber die Piraten haben eine ernsthafte Frage gestellt. Sie sind neu im Parlament und wissen deswegen nicht, dass sich Rot-Rot in dieser Frage festgefahren hatte. Aber das werden wir jetzt lösen.
Gemäß der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU wird der Senat eine Rechtsverordnung zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Land Berlin erlassen. Nach fachlicher Abstimmung der betroffenen Senatsverwaltungen soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2012 eine Rechtsverordnung auf der Grundlage von § 8 des Ausführungsgesetzes SGB II erlassen werden. Diese wird sowohl die aktuelle höchstrichterliche Rechtssprechung als auch die neuen gesetzlichen Anforderungen an ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Angemessenheitswerte, also der Mietobergrenzen, berücksichtigen.
Herr Senator! Heißt das also, dass sich die Kosten der Unterkunft künftig am Mietspiegel orientieren und auch regelmäßig angepasst werden?
Die Kosten werden sich natürlich am Mietspiegel orientieren. Die Frage ist aber, an welchen Einzelpositionen aus dem Mietspiegel.
Daran sind auch die Gespräche zwischen SPD und Linkspartei bislang gescheitert. Wir werden, nachdem man jetzt drei Tage im Haus ist, auch dieses Thema klären, das nicht richtig abgeschlossen werden konnte.
Kollege Otto von der Fraktion der Grünen hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Senator Czaja! Gehen Sie davon aus, dass Sie eine regionale Differenzierung der Sätze einführen werden? Bisher haben wir das nicht. Überall in Berlin wird gleich viel für die gleiche Wohnungsgröße bzw. Familiengröße bezahlt. Gehen Sie davon aus, dass Sie das räumlich differenziert ermitteln werden?
Sie wissen, dass diese Überlegung im Rahmen der Aufstellung der Ausführungsvorschrift diskutiert wurde. Ich kenne die Position der Grünen dazu. Sie kennen auch die Position aus der Finanzverwaltung. Es ist ein Argument, das man noch einmal miteinander besprechen muss – ob die Obergrenzen in den Stadtrandgebieten andere sein müssen als die in der Innenstadt. Ich halte das zumindest für ein Argument, das man ernsthaft in Erwägung ziehen muss, wenngleich auch das Argument von Ihnen zu betrachten ist, dass sich das Vorhandensein der unterschiedlichen Mieten schon in den unterschiedlichen Gruppierungen beim Mietspiegel widerspiegelt. Ich finde aber, nachdem ich mir die Unterlagen dazu angeschaut habe,