Protocol of the Session on May 22, 2014

(Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit)

Mich interessiert schon noch, ob nicht die Einschätzung auch von Senatsseite geteilt wird, dass es auch in Frei- und Sommerbädern eben für alle Bevölkerungsgruppen möglich sein sollte, sie zu nutzen.

Herr Senator Henkel – bitte schön!

Herr Präsident! Kollege Buchner! Natürlich, und das ist ja auch sichergestellt. Darüber müssen wir hier nicht diskutieren, weder im Plenum noch im Ausschuss. Dass die Teilnahme daran sichergestellt ist, ist unbestritten. Auch die Diskussion, die wir in den letzten Tagen etwa um die Frage hatten, Superferienpass ja oder nein – die BBB haben sich ja mit dem Jugendkulturservice auf die Beibehaltung verständigt. Ich finde, das ist ein gutes und wichtiges Signal auch für die bevorstehenden Sommermonate.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage kommt von Frau Dr. Hiller. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Sie bekunden hier, dass die günstigen Möglichkeiten, die im Tarif enthalten sind, auch in den Freibädern da sein sollen. Das ist nicht so. Weder der Frührabatt noch der günstige Tarif von 10 bis 15 Uhr ist in den Freibädern nutzbar. Was werden Sie tun, um die Geschäftsführung der BäderBetriebe zu veranlassen, diese Möglichkeiten für wenig Verdienende in Berlin auch umzusetzen?

Herr Senator!

Herr Präsident! Frau Kollegin! Im Grunde ist doch die Antwort die gleiche. Wir haben uns zunächst einmal auf eine Tarifstruktur geeinigt. Ich habe es im Ausschuss deutlich gemacht, ich mache es hier auch noch mal: Man kann bei der Tarifstruktur an der einen oder anderen Stelle zu unterschiedlichen Auffassungen gelangen. Die haben wir miteinander auch ausgetauscht. Deshalb geht der klare Auftrag auch an den Vorstand, nach einer gewissen Laufzeit zu evaluieren, ob die Vorstellungen, die man mit diesem neuen Tarifsystem verbunden hat, auch eintreffen. Und das werden wir tun. Wir sollten uns aller

dings alle die Zeit geben, um abzuwarten, wie sich diese neue Tarifstruktur auf das Nutzerverhalten auswirkt.

Vielen Dank!

Die nächste Frage geht an die CDU. – Frau Kollegin Bentele, bitte schön!

Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Einführung einheitlicher Noten und Bewertungssysteme an den integrierten Sekundarschulen frage ich den Senat: Wie sehen heute die Zulassungsvoraussetzungen für den MSA aus, und wie sehen die Zulassungsvoraussetzungen für die gymnasiale Oberstufe aus, und wie haben sich die Bedingungen gegenüber der Situation vor der Sekundarschulreform verändert?

Herr Staatssekretär Rackles – bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Bentele! Es sind ja drei Fragen gewesen. Ich fange mit der letzten an, weil die entscheidende Frage ist, was sich eigentlich geändert hat. Es ist vier Jahre her, dass im Rahmen der Schulstrukturreform aus ursprünglich mal vier Niveaustufen zwei gemacht wurden. Wir hatten das berühmte „FEGA“-System, dem einige Menschen offensichtlich heutzutage nachtrauern, und es wurde auf das E- und G-Niveau gebracht. Damit differenziert man innerhalb der Schule. Das hat erst wenig mit dem MSA zu tun. Der MSA ist ähnlich wie das Abitur eine zentral gesteuerte Prüfung, wo die Standards bundesweit aufeinander abgeglichen sind. Wir als Berlin pilotieren sogar Aufgaben, geben sie zur Prüfung in andere Bundesländer, um das Niveau zu halten, auch einmalig. Es geht in keinem Fall um eine Absenkung irgendwelcher Standards beim MSA.

Was passiert, und das muss man vielleicht auch kritisch diskutieren, ist, dass einige Menschen noch nicht wahrgenommen haben, dass acht Punkte, die sie vor zehn Jahren gegeben haben, damals mit einer anderen Note korrelierten als heute, nicht übertragbar sind. Sie können ein Kind, das früher acht Punkte bekam, nicht mit dem heutigen System gleichbehandeln. Acht Punkte sind heute was anderes als vor fünf Jahren. Das ist wie mit dem Euro. 1,20 sagt gar nichts, 1,20 war vor zehn Jahren was anderes als heute. In dem Sinne hat sich bei den Standards nichts geändert.

Der Zugang – zu den Fragen 1 und 2 – zum MSA hat sich auch nicht geändert. Es ist das gleiche Verfahren wie

damals bei der Realschule im Realschulabschluss. Sie gehen, wenn Sie in Klasse 9 die Berufsbildungsreife haben, unmittelbar in den MSA in Klasse 10 rein. Haben Sie es nicht bestanden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den MSA freiwillig machen. Die bestimmten Voraussetzungen heißen, Sie dürfen nicht in mehr als vier Fächern schlechter als vier sein. Das ist die absolute Unterkante. Dann gehen Sie rein. Wer es besteht, hängt aber ausschließlich davon ab, dass er den allgemeinen Standards des MSA gerecht wird.

Beim Zugang zur gymnasialen Oberstufe hat sich auch nichts geändert. Man muss den MSA bestehen, und man muss in den Jahrgangsnoten einen gewissen Standard halten. Sie müssen bestimmte Kurse der Niveaustufe E auch bestanden haben, in allen Fächern mindestens eine Drei haben, sodass man früher wie heute zum Übergehen in die gymnasiale Oberstufe eine Drei braucht und früher wie heute ein Ausreichend braucht, um den MSA zu bestehen.

Aber noch mal: Der eigentliche Unterschied besteht darin, dass wir eine neue Skala haben und die Lehrkraft in der Verantwortung ist, sich das Kind anzuschauen und zu sagen: Dieses Kind ist ausreichend, befriedigend, gut oder sehr gut. – Und dann muss man Punkte zuordnen, die heute andere Punkte sind als vor fünf Jahren. Da liegt, glaube ich, ein Missverständnis, dass das in der öffentlichen Debatte etwas durcheinandergeht.

Keine Nachfrage! – Dann hat Kollege Lauer das Wort. – Bitte schön!

Herr Rackles, vielen lieben Dank für diese Antwort! Ich weiß, wie Sie sich fühlen, wenn wir hier über Technik sprechen. Könnten Sie mir das bitte noch mal irgendwie so erklären, dass ich das auch kapiere? Ich habe es nicht kapiert. Also MSA, was war das, Klasse A, Cluster oder Klasse? Und drei acht Punkte sind nicht mehr 1,20 Euro.

[Zuruf von Dr. Gabriele Hiller (LINKE)]

Ich weiß noch immer nicht, wann das Kind jetzt ins Gymnasium kommt oder nicht. Ich verstehe es nicht.

Ich habe den Kern der Frage so verstanden: Wann kommt ein Kind ins Gymnasium? – Das war wohl die Nachfrage.

[Allgemeine Heiterkeit und Beifall – Zuruf: Und wann es sich anmelden darf!]

Herr Staatssekretär!

Ich gebe mir mal Mühe, das zu beantworten. Also MSA heißt Mittlerer Schulabschluss, Herr Lauer! Das ist das, was früher mal ein Realschulabschluss war, und es ist die Zugangsvoraussetzung. Wenn Sie den bestanden haben, dazu gehören ein Prüfungsteil und ein Jahrgangsteil, wenn Sie diese beiden Punkte bestanden haben, die Voraussetzungen sind die gleichen wie vor mehreren Jahren, haben Sie die Möglichkeit, weiterzugehen. Sie können mit dem MSA in die Ausbildung oder in das Berufsleben gehen. Sie können aber auch dann in die gymnasiale Oberstufe weitergehen, wenn Sie in den weiteren Noten – das ist stark differenziert – ein gewisses Mindestmaß nicht unterschreiten. Sie dürfen nicht mehrere Fünfen in Kernfächern haben. Sie dürfen nicht nur das sogenannte G-Niveau in Fächern belegen. Es gibt zwei Niveaustufen.

[Zuruf]

Es tut mir leid. Das Bildungssystem ist etwas komplexer. – Im Kern, politisch gesagt, haben wir ein System aufgebaut, in dem sich hochdifferenziert eine Vielzahl von Menschen bewegen kann. Die Prüfungen – und das ist ja die Frage der Standards – sind aber im Anspruch gleichgeblieben. Deswegen besteht keine Gefahr, dass durch Standardabsenkungen jemand besser weiterkommt als früher, aber wir haben mehr Gelegenheiten organisiert, damit mehr Menschen in eine Prüfung gehen. Wie gesagt, wer die bundesweiten Standards erfüllt, kann weitergehen. Es ist hier so, es ist in Potsdam, das ist in Düsseldorf so.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht dann an Frau Kollegin Remlinger. – Bitte schön!

Ja, vielen Dank! – Werter Herr Staatssekretär! Nachdem jetzt nicht nur offensichtlich die Gesamtschullehrer aus Ihrer Sicht nicht verstanden haben, wie die Umstellung ist, sondern die seit einem Jahr gültige Verordnung auch die Koalition und weitere Mitglieder dieses Hauses nicht verstanden haben, hielten Sie es nicht für sinnvoll, tatsächlich Ihr Versprechen wahr zu machen oder – besser gesagt – das der Senatorin aus dem letzten Plenum, dass wir die nächste Ausschusssitzung dazu nutzen, dass Sie uns allen noch mal erklären, wie die Noten in der Tat zustande kommen, was die Standards sind, und dass wir das mit einer Besprechung über die Frage, welche Qualität unsere Abschlüsse haben, verbinden, über die es ja doch – und das zeigt doch eigentlich die Diskussion – die Sorge gibt, dass unsere Abschlüsse, unsere Zeugnisse nicht das abbilden, was sie abbilden sollten?

[Zurufe von Christopher Lauer (PIRATEN) und Lars Oberg (SPD)]

(Staatssekretär Mark Rackles)

Herr Staatssekretär!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Remlinger! Ich nehme die Hinweise auf. Es ist nicht unsere Sache zu bestimmen, was in einem Ausschuss aufgegriffen wird. Sie können jedes Thema aufrufen. Wir verhalten uns dazu.

[Zurufe von Christopher Lauer (PIRATEN) und Stefanie Remlinger (GRÜNE)]

Das Thema ist breit diskutiert worden. Sie können auch in die Ausschussprotokolle von 2010 schauen. Es war im Bildungsausschuss, inklusive Notenspiegel, damalige politische Setzungen. Es wurde auch mehrheitlich beschlossen. Da hat sich nicht furchtbar viel geändert.

Es geht auch nicht darum, dass viele Gesamtschullehrer das nicht akzeptieren oder verstehen. Die Meisten verstehen es. Es gibt aber eine gewisse Nostalgie bei einer Handvoll von Gesamtschuldirektoren, die das alte „FEGA“-System für differenzierter hielten. Darüber kann man streiten. Wir haben aber letztlich ein konsistenteres System gemacht. Am Ende des Tages geht es um die Debatte: Wer vergibt warum eine Drei oder eine Zwei? – Das macht die Lehrkraft. Es ist sehr schwierig, objektiv von außen zu beurteilen oder statisch vorzugeben, ob das nun gerecht ist oder nicht. Da ist eine gewisse Toleranz drin, die nicht immer schlecht sein muss. Dass am Ende des Tages die Lehrkraft entscheiden darf, ob es eine gute, schlechte oder mittlere Drei ist, das können wir rauf- und runterdiskutieren. Aber grundsätzlich kann man das System – wie 2010 schon erfolgt – sowohl im Plenum als auch im Ausschuss diskutieren. Das muss nur durch Sie aufgerufen werden.

[Elke Breitenbach (LINKE): Was ist das „FEGA“-System?]

Vielen Dank! – Für Bündnis 90/Die Grünen jetzt Kollegin Pop – bitte schön!

Was ist das „FEGA“-System? Aber das ist jetzt nicht die Frage, die ich stellen wollte. Das war zu meiner Schulzeit alles irgendwie leichter, habe ich den Eindruck.

Ich frage den Senat: Welches Umsteuern plant der Senat in der Personalentwicklung des Landes Berlin angesichts der Erfordernisse einer wachsenden Stadt, wo selbst der SPD-Parteivorsitzende Jan Stöß den weiteren geplanten Personalabbau infrage stellt?

Herr Senator Henkel – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Frau Kollegin Pop! Sie kennen das, was der Senat zum Thema Personal beschlossen hat. Sie kennen auch das, was im Doppelhaushalt dazu festgelegt wurde. Und Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass es Parteitagsbeschlüsse gibt, übrigens nicht nur einer Partei, sondern da fallen mir noch andere ein, die sich mit dem Thema Personal, Personalrekrutierung, die Größe des Personalkörpers insgesamt, die Qualifizierung des Personals, mit all dem befasst haben. Es liegt jetzt an den Parteien, ob sie weitere z. B. parlamentarische Initiativen ergreifen wollen. Die Haltung des Berliner Senats zu diesem Thema ist klar und hat sich noch einmal in dem artikuliert, was wir zum Doppelhaushalt, der vor Kurzem erst verabschiedet wurde, beigetragen haben.

Vielen Dank! – Frau Pop für eine Nachfrage – bitte schön!

Vielleicht habe ich es nicht ganz verstanden: Welche Perspektive sehen Sie denn? Halten Sie beispielweise an der Zielzahl von 100 000 Stellen fest, und wie begründen sich diese 100 000 Stellen, außer, dass sie von der SPD mal irgendwann beschlossen worden sind?

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Pop! Dann habe ich mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Es gibt eine klare Beschlussfassung. Und solange hier nichts Neues beschlossen wird, entweder im Senat oder durch die tätige Mithilfe der Parlamentarier, steht diese Zahl 100 000.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an Frau Kollegin Bluhm von der Fraktion Die Linke. – Bitte schön!

Dann frage ich mal anders: Was ist denn der Grund für eine Personalpolitik des Senats, die trotz üppiger Überschüsse sehr viele offene Stellen nicht besetzt – allein im