Vielfältige Sachen, die hier kritisiert wurden, einen uns offensichtlich. Es wird zwar behauptet, es könnten jetzt alle ihre Qualifikationen, die sie im Ausland erworben haben, anerkennen lassen, aber wenn man sich das genauer anguckt, stellt man fest, dass es mitnichten so ist. Das ist nicht das Gesetz, das wir wollten. Das ist übrigens auch kein Gesetz, über das wir diskutiert hatten. Wir wollten eine Anerkennung von allen im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen und für alle Menschen, die hier leben. Das war übrigens auch ein großes Verständnis über alle Fraktionen hinweg.
Unser Hauptkritikpunkt an dem Gesetz ist, dass Sie die zentralen Probleme, die es auch schon im Bundesanerkennungsgesetz gab, überhaupt nicht erst angepackt haben. Auch hier wurden die Kritikpunkte schon genannt. Der Gesetzesentwurf enthält zwar einen Anspruch auf Erstberatung, das ist schon mal sehr gut, wir haben in Berlin auch das IQ-Netzwerk, also wir haben auch eine gute Beratungsstruktur, aber wir wissen eigentlich auch alle, dass diese Erstberatung nicht ausreicht. Notwendig ist ein Rechtsanspruch für all die notwendige Unterstützung, die die Menschen brauchen.
Das fängt bei allgemeinen und berufsbezogenen Deutschkursen an, das endet bei Anpassungsqualifizierungen, und dazwischen liegt noch der gesamte Prozess der Anerkennung, was bedeutet, dass ganz viele Unterlagen beglaubigt, übersetzt und vorgelegt werden müssen. Das alles kostet Geld. Ganz viele Menschen, die auf dieses Gesetz angewiesen sind, um ihre Qualifizierung anerkennen zu lassen, haben dieses Geld nicht. Das ist ein Ergebnis des Bundesanerkennungsgesetzes, und deshalb hat Frau Becker erst einmal recht: Wir brauchen ein entsprechendes Programm, das den Menschen die Hilfe bietet.
Im Einzelnen werden wir das noch im Ausschuss diskutieren. Wir haben noch eine Anhörung vor uns. Mich freut es sehr, dass die Kritik an dem Gesetz doch uns alle bisher geeint hat. Wir wissen nicht, was die CDU und die Piraten noch sagen, aber Frau Becker, wir sind jetzt in
den Haushaltsberatungen, und der Einzelplan 10 ist noch nicht durch. Es besteht noch alle Zeit der Welt, jetzt entsprechende Anträge zu stellen. Machen Sie das, SPD und CDU! Diese Koalition hat die Mehrheit. Stellen Sie diese Anträge! Unsere Zustimmung haben Sie auf jeden Fall, ich vermute, die der anderen Oppositionsparteien auch. Aber die Anträge, die müssen Sie jetzt auch stellen. Das erwarte ich auch. Man darf nicht immer nur reden, man muss auch mal handeln. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wir beraten heute einen ganz wichtigen integrationspolitischen Meilenstein des Koalitionsvertrages von CDU und SPD, den Entwurf eines Gesetzes des Landes Berlin über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Warum ist das so wichtig? – Unser Ziel ist es, dass Zuwanderer, die ihre Zukunft dauerhaft in unserem Land finden, vollständiger Teil unseres Landes werden. Das heißt, dass sie sich in unserem Land zu Hause fühlen, dass sie sich mit unserem Land identifizieren und dass sie in unserem Land alle Chancen für einen Leistungsaufstieg erhalten sollen. Dazu gehört es, qualifizierten Zuwanderern die Möglichkeit zu geben, ihre mitgebrachten Qualifikationen auch einzusetzen. Dies zu unterlassen, wäre eine unverantwortliche Vergeudung von qualifizierten Kapazitäten. Diese Vergeudung würde zudem von den Betroffenen mit Recht als ungerechte Aufstiegsbremse empfunden. Das hätte zur Folge, dass sich ausgerechnet die Qualifizierten zur Abwanderung veranlasst sehen würden, und das wollen wir nicht.
Die CDU-geführte Bundesregierung hat hier den ersten wichtigen Schritt getan. Das Anerkennungsgesetz des Bundes ist bereits am 1. April 2012 in Kraft getreten. Es regelt die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes, und es hat sich in der kurzen Zeit seiner Gültigkeit als voller Erfolg erwiesen. Von April 2012 bis Dezember 2012 sind etwa 11 000 Anträge gestellt und bereits knapp 8 000 davon abgeschlossen worden. Der überwiegende Teil – 82 Prozent – davon wurde mit einer vollen Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation beendet. Diese Abschlüsse sind in deutschen Referenzberufen vollständig gleichwertig. Die Ablehnungsquote lag hingegen nur bei 6,5 Prozent.
Rund die Hälfte der knapp 11 000 Anerkennungsverfahren bezog sich auf Abschlüsse, die innerhalb der EU
erworben wurden. Weitere 3 015 Verfahren hatten Abschlüsse aus dem übrigen europäischen Ausland zum Gegenstand. Über 2 200 Verfahren befassten sich mit Qualifikationen aus dem außereuropäischen Ausland, knapp 1 500 davon mit in Asien erworbenen Abschlüssen.
Besonders groß war das Interesse an einer Anerkennung im Bereich der sogenannten reglementierten Berufe. Bei diesen ist die Anerkennung Voraussetzung für die Berufsausübung. Diese Anträge haben etwa 80 Prozent der gestellten Anträge ausgemacht. Der Schwerpunkt lag dabei auf den medizinischen Gesundheitsberufen, insbesondere bei Ärzten, Krankenpflegern und Krankenschwestern. Aus dieser Berufsgruppe stammten allein 6 837 der positiv beschiedenen Anträge. Das ist gut, weil in diesen Berufen bereits erhebliche Engpässe zu verzeichnen sind. Das zeigt, dass das Anerkennungsgesetz einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in diesem sensiblen Feld leistet.
Rund 20 Prozent der Anträge betreffen die nicht reglementierten Ausbildungsberufe im dualen System wie z. B. Kaufmann, Mechaniker, Elektroniker. Die Anerkennung ist hier zwar nicht Voraussetzung für die Berufsausübung, sie vergrößert jedoch die Chancen auf eine adäquate Beschäftigung und einen beruflichen Aufstieg. Neben der großen Anzahl an vollen Gleichwertigkeitsbescheiden wurden den Antragstellenden auch Teile der Qualifikation als gleichwertig anerkennt. Auch durch solche Teilanerkennungen wird der Arbeitsmarktzugang erheblich verbessert.
In diesem Zusammenhang möchte ich die Unternehmen auffordern, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren, ausländische Qualifikationen anerkennen zu lassen, denn das ist auch im Interesse der Betriebe.
Bemerkenswert ist, dass der Bund mit dem sogenannten IQ-Netzwerk – das wurde schon mehrfach genannt – ein Beratungsangebot finanziert, das es den Betroffenen erleichtert, ihre Anerkennungsverfahren erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Nun sind vom Anerkennungsgesetz des Bundes nur solche Berufe im Zuständigkeitsbereich des Bundes betroffen. Es regelt hingegen nicht die Berufe, für die die Länder zuständig sind, wie z. B. Lehrer, Erzieher, Sozialpädagogen, Ingenieure und Architekten. Für diese Berufe wird die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse durch Ländergesetze geregelt.
Hierfür liegt jetzt für uns in Berlin der Entwurf des Senates vor. Er berücksichtigt bereits eine Vielzahl von Erfahrungen, die der Bund, aber auch andere Bundesländer mit ihren Anerkennungsgesetzen gemacht haben. Wir werden den Gesetzesentwurf in den zuständigen Ausschüssen sorgfältig beraten, denn es ist uns wichtig: Arbeit ist ein wichtiger Integrationsfaktor. Wir wollen die Qualifikationspotenziale der hier lebenden Menschen besser er
schließen. Wir wollen ihnen eine Beschäftigung in ihrem erlernten Beruf ermöglichen. Damit wird die Integration von Zuwanderern in die Arbeitswelt gefördert und ein Anreiz für Fachkräfte im Ausland gesetzt, nach Deutschland zu kommen. Lassen Sie uns dieses Ziel gemeinsam verfolgen. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über das Landesanerkennungsgesetz, das uns jetzt vorgelegt wurde. Die Vorgeschichte währt mittlerweile schon ein bisschen. Im April 2012 war das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Sinn und Zweck des Ganzen war es, hier lebenden Fachkräften aus Drittstaaten durch die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Abschlüsse eine Perspektive zu geben. Aber in Deutschland ist es natürlich nicht einfach, sondern alles etwas komplizierter. Es gibt einen ganzen Dschungel an Regelungen und Zuständigkeiten, daher gilt das Anerkennungsgesetz des Bundes nur für diejenigen Berufe, die auch auf Bundesebene geregelt sind. Für diejenigen Berufe, die auf Landesebene geregelt sind, gilt ein Landesanerkennungsgesetz, wenn es denn eines gibt. Inzwischen haben sechs Bundesländer eigene Gesetze für ihren Zuständigkeitsbereich verabschiedet. Berlin ließ hier etwas länger auf sich warten. Eigentlich ist dies schade angesichts unserer Stellung als Einwanderungsmetropole. Wir hatten auch mehrfach nachgefragt, aber jetzt ist das Gesetz ja da, dann wollen wir auch nicht länger meckern. Es gibt ja auch Projekte, die noch etwas länger dauern. Am Dienstag vorletzter Woche hat jetzt der Senat endlich seinen Entwurf beschlossen. Jetzt haben wir etwas Konkretes und können das dann auch besprechen. Ich freue mich auch, dass meine Vorredner das auch schon betont haben. Einen Vorteil hat diese Verzögerung: Wir haben jetzt die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern vorliegen und können diese auch nutzen.
Bei den Punkten, bei denen wir Nachbesserungsbedarf auch aufgrund der Erfahrungen der anderen Bundesländer haben, möchte ich einige Punkte nennen. Zum einen sind die Kosten für das Anerkennungsverfahren zu hoch und stellen für die Betroffenen eine schwer zu überwindende Barriere dar. Die Gebühren für das Landesanerkennungsverfahren müssen daher so gering wie möglich sein und sollten nicht mehrere Hundert Euro betragen. Zum anderen ist es wichtig, dass Berlin Maßnahmen zur Nachqualifizierung anbietet. Erforderlich ist in dem Bereich ein Ausbau der Möglichkeiten zur Nachqualifizierung.
Außerdem sehen wir an der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes im Bund, dass es eine ganze Weile dauert, bis die Anerkennung ausländischer Abschlüsse Fahrt aufnimmt. 2012 wurden nur rund 7 500 Anträge positiv beschieden. Von der Zielvorgabe ist man weit entfernt. Bei Inkrafttreten des Gesetzes im April 2012 rechnete die damalige Bundesbildungsministerin mit über 300 000 Interessenten – ein großer Unterschied zu dem, was erwartet und was letztlich umgesetzt wurde. Daher ist es auch unverständlich, dass der Senat – angesichts der Tatsache, dass man offensichtlich merkt, dass man bald noch einmal nachjustieren muss – vorschlägt, erstmals nach vier Jahren die Umsetzung des Landesgesetzes zu überprüfen und im Abgeordnetenhaus zu berichten. Da sind wir klar der Meinung, das muss deutlich früher passieren, gerade wenn wir feststellen, dass etwas nicht so gut läuft.
Wir haben an einigen Punkten Änderungsbedarf, so wie die anderen Fraktionen das ja auch angekündigt haben. Wir haben hier jetzt aber eine Situation – kleiner Appell – , die nicht alltäglich ist. Wir haben ein Gesetz, das durch den Senat eingereicht wurde. Das heißt aus meiner Sicht, das ist eine Chance für unsere Fraktionen. Wir können uns hier zusammensetzen und jeder kann seinen Input unbelastet in die Mitte geben, weil an dem Entwurf nicht mitgearbeitet wurde. Insofern können wir – das wäre mein Vorschlag – tatsächlich einmal im Ausschuss unvoreingenommen die verschiedenen Vorschläge und Ideen diskutieren, abwägen, zusammenführen – vielleicht auch einen gemeinsamen Änderungsantrag machen – und dann an dem bisherigen Stand noch einiges verbessern, sodass wir ein richtig gutes Anerkennungsgesetz haben werden und wir nicht länger hinter anderen Bundesländern zurückstehen. – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Kollege! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Gesetzes federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie mitberatend an den Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Herr Kollege Beck! Sie haben das Wort, bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wissen Sie, wie viele Menschen in Berlin von Wohnungslosigkeit bedroht sind? Wissen Sie, wie groß die Anzahl von Menschen ist, die im letzten Winter Tag für Tag eine neue Unterkunft gesucht hat, um sich vor der Kälte zu schützen? Wissen Sie, wie viele Berlinerinnen und Berliner aus psychischen Gründen nachts draußen schlafen müssen, weil sie es in geschlossenen Räumen nicht aushalten? Wissen Sie, wie umfangreich die Wanderung von Obdachlosen nach Berlin ist? Nein? Ich weiß es auch nicht! Jeden Winter werden in bezirklichen Notunterkünften zusätzliche Schlafplätze benötigt. Die Träger der Kältehilfe versuchen spontan zu korrigieren, was wegen fehlender Planungsgrundlagen präventiv nicht geleistet wird. Deshalb denkt meine Fraktion, eine vernünftige Wohnungslosenstatistik könnte helfen, alle relevanten Daten zusammenzuführen und auszuwerten, damit viele Menschen vor Wohnungslosigkeit geschützt werden können, indem ihnen frühzeitig Hilfsangebote gemacht werden.
Der Senat und die Koalition denken und handeln zu diesem Thema immer weiterhin ins Blaue hinein statt auf solider statistischer Basis. Unser Antrag auf Einführung einer Wohnungslosenstatistik wurde im Sozialausschuss leider mehrheitlich abgelehnt. Aber nicht nur das: Auch die seit Anfang der Legislaturperiode angekündigten Leitlinien zur Wohnungslosenpolitik sollen erst 2015 vorgelegt werden. Das hatten sich auch die Koalitionsfraktionen ursprünglich anders vorgestellt. Seit über zwei Jahren wird in der Senatsverwaltung an den Leitlinien gearbeitet – ohne Ergebnis. Wir erhalten nicht einmal einen Zwischenbericht. Aber dem Herrn Senator Czaja – ich weiß nicht, ob er jetzt zuhört, er ist scheinbar in einem Gespräch – lässt man das durchgehen, genau wie die ursprüngliche Fehlbesetzung des Staatssekretärs und die anhaltende Klageflut wegen einer nach aktuellem Urteil mindestens teilweise rechtswidrigen Wohnaufwendungenverordnung. Eine vernünftige Sozialplanung ist nirgends zu erkennen. Da hilft auch nicht mehr, dass Sie, Herr Senator Czaja, permanent ihre Vorgängerin der Linken für die Zustände in der Sozialverwaltung verantwortlich machen. Sie sind zwei Jahre im Amt. Wann können wir denn einmal mit positiven Arbeitsergebnissen aus ihrem Hause rechnen?
Die Ausschussdebatte zu unserem Antrag war typisch. Die Verwaltung bekam vom Senator zur Stellungnahme das Wort und verwirrte mit widersprüchlichen Argumenten das Auditorium. Es würden in drei Bereichen der Wohnungslosenhilfe Daten statistisch erfasst und die
Bezirke führten eigene Statistiken nach dem ASOG und dem AZG. Die Jahresstatistiken bei betreuten Wohnformen würden detailliert ausgewertet. Das schaffe Klarheit über Bedarfe, so die Behauptung. Die folgende Beratung im Ausschuss und mehrere Kleine Anfragen haben unsere Bedenken jedoch untermauert. So gibt es im Rahmen des SGB II keine Erfassung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen. Wie bezeichnen Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, die Situation von Menschen, die Aufforderungen erhalten, ihre Wohnkosten zu senken, für die aber der Wohnungsmarkt keine adäquaten Angebote bereithält? Die Betroffenen fühlen sich gewiss in ihrer Existenz bedroht, vor allem, wenn es zu Räumungsklagen kommt. Wir hörten im Ausschuss, der Senat könne die Bezirke nicht zu Datenerhebungen verpflichten, deshalb handhabe es ja auch jeder Bezirk sehr unterschiedlich. Die Angebote der Träger von Hilfen seien sehr unterschiedlich organisiert. Genauso ist es. Deshalb könnte eine gesamtstädtische Steuerung helfen.
Warum der Senat trotz der erkennbaren Probleme und ähnlicher Bedarfsermittlungsprobleme zu dem Ergebnis kam, keine umfassende Statistik zu benötigen, ist mir unklar geblieben. Herr Spies von den Piraten verwies in der Diskussion auf Möglichkeiten der Erfassung von Daten zur Straßenobdachlosigkeit. Hamburg und München hätten gezeigt, wie man signifikante Daten erlangen könne. Nordrhein-Westfalen hat mit seiner neu gestalteten Statistik viel konkretere Aussagen über Art und Umfang der Wohnungslosigkeit treffen können. Sie lässt eine Differenzierung nach Alter, Haushaltsstruktur, Geschlecht und Migrationshintergrund der Betroffenen zu. Auf Basis dieser Daten wurde ein Aktionsprogramm zur Bekämpfung und Vermeidung von Wohnungslosigkeit aufgelegt. So kann die Stadt Köln chronisch psychisch kranken und wohnungslosen älteren Frauen besser helfen. Duisburg hat eine Schlafstelle für obdachlose Jugendliche mit sozialpädagogischer Betreuung eröffnet. Und in Dortmund gibt es eine integrierte Wohnungsnotfallstrategie für Zuwanderungen aus Bulgarien und Rumänien. Bei dieser Notfallstrategie geht es um die Ausräumung von Informationsdefiziten und das Stoppen von Ausbeutung durch unseriöse Vermieter und die Beendigung unzumutbarer Wohnverhältnisse. Das alles basiert auf einer umfangreichen Datengrundlage.
Mit der Ablehnung unseres Antrags fehlt der Berliner Wohnungslosenhilfe weiterhin eine seriöse Planungsgrundlage. Notunterkünfte werden auch im nächsten Winter wieder überbelegt sein, und Unterkünfte für Frauen fehlen. Die finanzielle Ausstattung für betreutes Wohnen bleibt zu gering. Offensichtlich scheut sich der Senat vor konkreten Zahlen, um das Ausmaß notwendiger Hilfestellungen zu verschleiern. Politische Erfordernisse wie die Erarbeitung neuer Unterbringungskonzepte, –
der Ausbau von Schuldnerberatungsstellen und die Größenordnung preiswerten Wohnraums beim Wohnungsneubau werden auch zukünftig nur auf Schätzungen basieren. Damit stellt der Senat Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen abermals ganz ans Ende der sozialen Rangordnung. Das entspricht nicht dem Menschenbild meiner bündnisgrünen Fraktion. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Beck! Es ist nicht so, dass es in Berlin gar keine Wohnungslosenstatistik gibt, und schon gar nicht handelt dieser Senat nur ins Blaue hinein. Im Land Berlin gibt es seit Jahren eine Wohnungslosenstatistik, und sicherlich ist diese Statistik in ihrer Aussagekraft verbesserungswürdig. Daran arbeitet aber diese Senatsverwaltung Soziales mit den Bezirken gemeinsam, und das konsequent. Die Verwaltung bestätigt uns, dass diese besagte Statistik aus den Stichtagsdaten der Bezirke zu untergebrachten wohnungslosen Personen und den Menschen, die Maßnahmen im Rahmen betreuter Wohnformen nach dem SGB XII erhalten, zusammengesetzt ist. Herr Beck! Wir haben heute auch auf Ihre Mündliche Anfrage an Herrn Senator Czaja von ihm dargestellt bekommen, dass für die Ordnungsaufgaben die Bezirke zuständig sind und die Datenerhebung wohnungsloser Menschen durch die Bezirke auf der Zuständigkeit der Bezirke für die Ordnungsaufgaben, AZG und den Zuständigkeitskatlog des Berliner ASOGs beruht.
Nun komme ich zum Kernproblem: Seit 2005 ist die Erhebung valider Daten über wohnungslose Personen, die nach ASOG untergebracht werden, erschwert, und die Verteilung der Zuständigkeiten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ist mit Einführung des SGB II verändert. Die große Mehrheit der wohnungslosen Personen ist theoretisch erwerbsfähig, und für die Bewilligung von Regelleistungen und Kosten der Unterkunft einschließlich der Unterbringungskosten von Wohnungslosen sind die Jobcenter zuständig. Für die Vermittlung von Unterbringungsplätzen sind die zwölf Bezirksämter zuständig. Und die Verwaltung steht nun vor dem Problem, ob die Vermittlung des Unterbringungsplatzes auch tatsächlich von der wohnungslosen Person in Anspruch genommen, eine Kostenübernahme für die Unterkunft durch das Jobcenter