Protocol of the Session on May 16, 2013

ja, es ist wirklich mal etwas ganz Besonderes –, ein Gesetz, das wir völlig neu fassen, und wir haben es tatsächlich geschafft, das im Fachausschuss und hoffentlich auch gleich im Parlament einstimmig zu beschließen. Da können und dürfen wir uns auch mal gegenseitig auf die Schulter klopfen. Das ist eine Menge wert, wenn wir es bei einem so wichtigen Punkt, Naturschutz, Landschaftspflege, Artenpflege in Berlin, schaffen, das gemeinsam hinzubekommen. Ich finde, das ist auch mal einen Applaus wert, das gemeinsam hinbekommen zu haben.

[Beifall bei der SPD, der CDU und den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Johlen bei den PIRATEN – Zuruf: Wir sind begeistert!]

Wunderbar! Da sind wir gemeinsam begeistert. Das ist doch was.

Ich kann direkt und nahtlos an den Kollegen Altug anschließen. Es war ein sehr konstruktiver Prozess, was die Entstehung dieses Gesetzes angeht, schon durch die Senatsverwaltung selbst in enger Abstimmung und in den Gesprächen mit den Umweltverbänden, mit den Naturschutzverbänden, dann auch im Ausschuss. Und vielleicht, ich möchte mal einige Punkte noch hervorheben,

die gar nicht jedem klar sind, was wir in so einem Naturschutzgesetz auch verankert haben.

Wir sagen – und da haben wir noch einen etwas anderen Akzent als der Senat reingebracht –, wenn in Berlin eine Fläche betoniert wird, es sind dort Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig, da muss also Geld für Naturmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Dann möchten wir nicht, dass dieses Geld auch weit entfernt ausgegeben wird, sondern eingriffsnah, also in der Nähe des Eingriffs in die Natur, und das heißt vor allem, nur im begründeten Ausnahmefall. So ist jetzt unsere Formulierung, die wir auch eingebracht und einstimmig beschlossen haben, nur im Ausnahmefall außerhalb des Stadtgebiets von Berlin. Denn ich wage mal die provokante These, bisher kommt in Brandenburg keiner auf die Idee, uns Millionen aus Brandenburg von dortigen Ersatzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Warum sollten wir dann unsere Berliner Gelder nach Brandenburg transferieren? Das ist, glaube ich, nur im wirklich begründeten Ausnahmefall sinnvoll.

Dann haben wir festgeschrieben, einmal in der Legislaturperiode einen Natur- und Artenschutzbericht zu erstellen. Wie ist die Lage, was haben wir an weiteren Vorhaben im Bereich Naturschutz, im Bereich bedrohter Tierarten in Berlin zu beachten, ich glaube, das ist auch ein sehr gutes Stück, wo wir zeigen können, Berlin schafft dort Transparenz, und wir nehmen uns auch Aufgaben im Bereich Naturschutz vor.

Dann, vom Rat der Bürgermeister empfohlen, von den Bezirken, stellt doch bitte im Gesetz klar, dass Träger der Umweltbildung bezirkliche und landeseigene Räume kostenlos nutzen dürfen. Dieser Bitte sind wir sehr gerne gefolgt und haben das jetzt erstmals im Naturschutzgesetz geregelt. Ja, ihr könnt und dürft mit anerkannten Trägern der Umweltbildung diese Räume kostenlos nutzen. Auch das ist ein kleiner, aber, glaube ich, wichtiger Beitrag gerade für Umweltbildung, Umweltarbeit vor Ort.

[Beifall von Ellen Haußdörfer (SPD) und Ülker Radziwill (SPD)]

Danke schön, Kollegin Haußdörfer, Kollegin Radziwill! Ich sehe, Sie verfolgen aktiv die Rede.

[Zurufe von den GRÜNEN und den PIRATEN]

Thema Transparenz – hier wird jeder persönlich gegrüßt, wenn nur wenige klatschen –: Da haben wir die Anträge der Piraten aufgenommen, völlig zu Recht gestellt, wo immer es möglich ist, mehr Transparenz, alle Landschafts- und Naturschutzpläne kommen ins Internet, wenn es nicht wirklich rechtlich zwingende Gründe, dass es nicht geht. Das haben wir in sehr vielen Änderungen aufgenommen. Vielen Dank für die Anträge! Wir haben sie an dieser Stelle gerne übernommen.

[Heidi Kosche (GRÜNE): Du kannst es doch also!]

Dann kommen wir zu einem Punkt, der gerne übersehen wird, verehrte Kollegin Kosche, wo Sie gerade mit Aufmerksamkeit dabei sind, Stichwort Vorkaufsrecht von Grundstücken in Naturschutzgebieten und in Landschaftsschutzgebieten.

[Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)]

Auch das haben wir klar im Gesetz geregelt und gesagt: Das gab es, das werden wir aber auch fortführen, das machen nicht alle Bundesländer so, dass wir das entsprechend klar regeln. Das wird gerne mal übersehen. Ich halte das für sehr notwendig.

Ein Punkt, den wir erstmals im Berliner Naturschutzgesetz regeln, sind Naturerfahrungsräume, wo vielleicht jeder fragt, was das ist. Ganz klar: Für Kinder, für Jugendliche ein Stück freie Natur, wilde Natur, Abenteuerspielplätze, die nicht zubetoniert sind, sondern wo Kinder, wo Jugendliche auch mal den Rasen betreten dürfen, nicht „Rasen betreten verboten“, nein, erlaubt! Ihr dürft auch auf die Bäume klettern, ihr dürft auch – Entschuldigung, liebe Grüne! – mal einen Ast abbrechen, ihr sollt nämlich Natur selbst erfahren, ihr sollt Natur selber erobern. Jawohl!

[Beifall bei den PIRATEN – Zurufe von den PIRATEN]

Und das unterstützen wir mit Naturerfahrungsräumen.

Schließlich und endlich: Bewährte Punkte haben wir auch drin gelassen, völlig zu Recht, aus Naturschutzsicht, das weiterhin geltende Verbot zum Einsatz von Streusalz auf privaten Grundstücken. Das macht die BSR nur auf sehr ausgewählten Straßen sehr verantwortungsvoll. Dabei bleiben wir auch, nicht für alle. Es sollten auch mal die Berliner Baumärkte drüber nachdenken, ob weiterhin so viel Streusalz an alle und jeden und jederzeit verkauft werden muss.

[Beifall von Philipp Magalski (PIRATEN)]

Und natürlich, strategische Umweltprüfungen werden auch bei Änderungen von Landschaftsplanungen erhalten bleiben und von uns immer eingefordert. Sie sehen nicht nur Themen, die die Grünen und Umweltbewusste in den einzelnen Fraktionen interessieren; ich glaube, dieses Gesetz, diese 64 Paragrafen sind ein wirklich wichtiger Beitrag für uns, Naturschutz, –

Sie müssten bitte zum Schluss kommen!

Landschaftspflege, Artenschutz in Berlin weiterhin sehr positiv voranzutreiben und dort weiter an der Spitze der Bewegung zu bleiben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der SPD, der CDU und den PIRATEN]

Vielen Dank, Herr Buchholz! – Für die Linksfraktion hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Platta. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn die Beschlussempfehlung zur Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt einstimmig beschlossen wurde, kann das natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass es von der Opposition noch weitere Vorschläge in der Diskussion gab, die wesentlich mehr zur Modernisierung dieses Gesetzes beigetragen hätten und weitere Aufgaben angegangen wären.

Das geänderte Naturschutzgesetz nimmt aber auch so nach der Beschlussfassung eine wichtige Etappe hin zu mehr Beteiligungskultur durch verbesserte Informationsmöglichkeiten, und neue Elemente der Umweltbildung wie Naturerfahrungsräume finden darin ihren planungsrechtlichen Platz. Das ist gut so.

Und doch wäre mehr möglich gewesen. Das für den Klimaschutz wichtige Torfabbauverbot oder strengere Regelungen im Umgang mit umweltschädlichen Pflanzenschutzmitteln in der Stadt konnten mit der Koalition nicht durchgesetzt werden. Auch die wichtige Arbeit des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege wird nicht durch Stellungnahmen des Senats zu den erarbeiteten Vorschlägen des Beirats aufgewertet. Das bedauern wir. An diesen Themen werden wir deshalb weiter arbeiten und auch die Umweltbildung und die Projekte vor Ort unterstützen.

Wir wollen es noch einmal deutlich sagen: Das nun vorliegende Gesetz schafft allein noch keinen zusätzlichen Schutz für Landschaft und Natur in Berlin. Deshalb nehmen wir die Hinweise aus der Anhörung – genau wie die Grünen – sehr ernst und führen die Debatte weiter.

Wir haben wichtige Richtlinien für das verhaltenstechnische Handeln mit dem Gesetz vorgegeben. Ohne die entsprechenden begleitenden Beschlüsse zur Sicherung des in den Verwaltungen der oberen und unteren Naturschutzbehörde tätigen fachkundigen Personals und der notwendigen Sachmittel droht das Gesetz aber – wie oftmals – zum sogenannten zahnlosen Tiger zu werden. Nicht alles können die vielen Aktivisten der Umweltverbände in der Stadt übernehmen. Sie leisten auch unter schwierigen Bedingungen schon viel, und doch muss auch die Rolle der Naturschutzverwaltung innerhalb der Verwaltung gestärkt werden. Wir wissen es: Bei Bauvorhaben sind sie immer die letzten. Noch scheint der Na

turschutz bei Bauvorhaben also ein störendes Beiwerk zu sein, das bestenfalls ausgeglichen werden muss. Dabei ist es längst an der Zeit, das Miteinander von urbanen Strukturen und Natur auch mit Innovationen weiterzuentwickeln.

Wichtige Entscheidungen werden in den kommenden Haushaltsplanungen zu treffen sein. Wir brauchen eine finanziell besser ausgerichtete Umweltbildungslandschaft in der Stadt, denn auch hier sind in den letzten Jahren entstandene Kostensteigerungen abzufedern. Und wir brauchen eine Verbesserung der Kontrolle über die Wirksamkeit der festgesetzten Maßnahmen in den Schutzgebieten, die selbstverständlich auch mehr werden können. Unsere Stadt kann durchaus insgesamt nur dabei gewinnen. – Vielen Dank und weiter so!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Heiko Herberg (PIRATEN)]

Vielen Dank, Frau Platta! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt das Wort Herr Abgeordneter Freymark. – Bitte sehr!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam ein Gesetz auf den Weg gebracht haben, das den wesentlichsten Wünschen und Ansprüchen aller Fraktionen gerecht wird.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN]

Ganz interessant: Die „Berliner Zeitung“ war im Rahmen einer telefonischen Nachfrage völlig irritiert über unsere Einigkeit. Fast entschuldigend musste ich erklären, wie es dazu kam, warum es ohne Streit und Skandalisierungen möglich war, ein Gesetz zu beraten. Ob das positiv ist, lasse ich mal dahingestellt. Selbst die Oppositionsfraktionen haben ein Stück weit ihr Lob gegenüber dem Senat artikuliert. Ich möchte mich dem anschließen: Es ist ein gutes Gesetz. Ich hatte bereits im Vorfeld die Gelegenheit, mit den Spitzen vom B.U.N.D. und NABU zu sprechen, um deren Einschätzung einzuholen. Auch aus dieser Richtung gab es grundsätzlich positives Feedback.

Trotzdem haben wir uns in der Koalition auf einige Änderungen im Naturschutzgesetz geeinigt. Drei wesentliche Anmerkungen hatte ich dazu bereits im Fachausschuss artikuliert. Der § 2 beinhaltet die Möglichkeit, kleinere bzw. unwirtschaftliche Flächen oder Räumlichkeiten mietfrei zur Verfügung zu stellen. In meinem Bezirk Lichtenberg wurde dies bereits erfolgreich praktiziert. Im Hinblick auf eine bessere bzw. ausbaufähigere Umweltbildung und -erziehung ist dieser Vorschlag aus dem Rat der Bürgermeister absolut sinnvoll. Ich freue

mich, dass der Senat dieser praktischen Idee vollends gefolgt ist.

Das zweite große Thema ist für mich der § 6, die Umweltbeobachtung. Ich finde die Empfehlung insbesondere des B.U.N.D. nicht falsch, die Rote Liste, für gefährdete Tier- und Pflanzenarten wohlgemerkt, auch mit anzufordern oder einen Artenschutzbericht zu erstellen. Ich verstehe aber auch die Argumentation des Senats, der auch den damit verbundenen personellen Aufwand vor dem Hintergrund der bevorstehenden Stellenreduzierungen in der zuständigen Senatsverwaltung zu Recht sieht.

Auch an dieser Stelle möchte ich auf ein erfolgreiches Beispiel aus Lichtenberg verweisen. In meinem Bezirk gibt es ein Wildtierkataster auf der Basis von Multibase. Das ist, finde ich, eine sehr interessante Lösung. Da werden in Lichtenberg seit Jahren Wildtiere gezählt, nicht unbedingt, um die Masse der Tiere darzustellen, sondern die Artenvielfalt. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie man zumindest erst einmal einen Status quo erreichen kann und das vielleicht auch regelmäßig veröffentlichen kann. Mit so einem Verfahren könnte eine Verbesserung der Transparenz und Berichtsqualität erfolgen.

Das dritte, für mich nicht minder wichtige Thema betrifft in § 17 den Sachverhalt von sogenannten Ausgleichsmaßnahmen. Ich denke, es ist Ihnen allgemein bekannt: Wenn es einen Investor gibt, der eine Baufläche benötigt und dort Geld investiert, muss er zugleich auch Ausgleichsmaßnahmen schaffen, damit wir weitere Bäume pflanzen können oder Grünanlagen etc. entstehen. Die ursprünglich weiter gefasste Formulierung ließ eine Regelung zu, wonach Ausgleichsmaßnahmen auch außerhalb der Berliner Stadtgrenze, z. B. im Land Brandenburg, hätten vorgenommen werden können. Diese Regelung hielt ich in der Ursprungsfassung für zu weitgehend, denn Ausgleichsmaßnahmen für Baumaßnahmen in Berlin sollten auch vorrangig in unserer Stadt realisiert werden.

In einem konkreten Fall sollte die Deutsche Bahn für eine Investition am Güterbahnhof in Schöneweide eine Ausgleichsmaßnahme bei Neuenhagen realisieren. Dies ist natürlich für die Berliner weniger sinnvoll. Wenn in Berlin gebaut wird, muss auch die Ausgleichsmaßnahme in Berlin realisiert werden. Denn besonders im innerstädtischen Bereich sehe ich noch Potenziale für Naherholungsflächen oder Ähnliches. Deswegen haben wir gemeinsam im Fachausschuss darauf hingearbeitet, nur in begründeten Einzelfällen Ausnahmen im Gesetz zuzulassen.

Wir haben die vorliegende Vorlage – zur Beschlussfassung – mit den eben von mir genannten sowie den übrigen Änderungen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 17. April 2013 einstimmig beschlossen. Las

sen Sie uns diese Beratung nun zügig fortsetzen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Freymark! – Für die Piratenfraktion hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Magalski. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Mit der Novelle des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin – kurz: Berliner Naturschutzgesetz – haben wir, wie schon angemerkt wurde, fraktionsübergreifend und konsensual eine zeitgemäße Neufassung jenes Gesetzes geschaffen, das anno 1979 unter Umweltsenator Erich Pätzold – er müsste dem einen oder andern hier im Hause noch bekannt sein – entstand und zur damaligen Zeit bahnbrechend war – nicht die Novellierung, sondern das Ausgangsgesetz zum damaligen Zeitpunkt –, obwohl es damals die Grünen hier im Hause noch nicht gegeben hat.

Aber auch die besten Innovationen kommen irgendwann in die Jahre, und so war es nach einigen zwischenzeitlichen Änderungen – zuletzt 2008, wie ich meine – gegeben, zeitnah nach Inkrafttreten der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 einen Zustand des Nebeneinanders von geltendem Bundesnaturschutz und in Teilen noch geltendem alten Berliner Naturschutzgesetzes aufzuheben. Dass der Begriff „zeitnah“ oftmals sehr flexibel ist, wissen nicht nur die Juristen unter uns. So hat es jetzt leider doch drei Jahre gedauert. Andere Bundesländer – das muss man neidlos anerkennen – waren da um einiges zügiger als wir. Wir sollten als Land Berlin bei solchen Gesetzgebungsverfahren an manchen Stellen vielleicht doch etwas schneller aus der Boxengasse kommen, denn es ist für die bürgerliche Stadtgesellschaft dann doch an einigen Stellen unangenehm, wenn wir hier parallele Gesetze vorliegen. Dass es dann aber, wenn der Wagen einmal Fahrt aufgenommen hat, auch zügig und im Konsens vorangeht, das konnten wir mit dieser Novellierung tatsächlich beweisen, die in fruchtbarer Zusammenarbeit mit allen Oppositionsfraktionen, dann letztlich auch im finalen Diskurs mit den Fraktionen von SPD und CDU im Ausschuss Früchte trug.

Früchte ernten ist beim Landesnaturschutzgesetz ein besonders schönes Bild, wie ich finde. Nicht unerwähnt bleiben sollen natürlich die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz und die in ihr organisierten Verbände, welche die Knospen der Novelle so gut gegossen haben, dass sie anfingen zu blühen. Weiterhin möchte ich anführen, dass die Verbände sich von Anbeginn des Novellierungsprozesses in produktiver Zusammenarbeit mit