Vielen Dank, Herr Dregger! – Für die Linksfraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Doering. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In dieser Sitzungswoche wird sich der Deutsche Bundestag mit einem Antrag der Fraktion Die Linke befassen, der eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität fordert. Die vorliegende Initiative der Piratenfraktion ist diesem Antrag sehr ähnlich, deshalb werden wir diesen Antrag unterstützen.
Bereits seit Jahren, das haben wir eben schon gehört, setzt sich die Opposition im Bundestag – so auch die Linke – für Netzneutralität ein, bislang vergeblich. Aber dank der Telekom ist dieses Thema heute aktueller denn je.
Seit dem 2. Mai, das ist ein bisschen in der Debatte untergegangen, bietet die Telekom bei Neukunden nur noch Flatrateverträge mit Inklusivdatenvolumen an. Damit überträgt bereits jetzt die Telekom das Prinzip der Datenbegrenzung vom mobilen auf das Festnetzinternet. Für die Neukunden soll laut Telekom die Datenbegrenzung frühestens ab 2016 wirksam werden. Spätestens ab 2018 soll dann die Datenbegrenzung für alle Kunden gelten. Dazu die Telekom: Die Kunden müssen dann die neuen Geschäftsbedingungen akzeptieren. – Das bedeutet, dass die Kunden nur bis zu einem bestimmten Datenverbrauch die maximale Bandbreite nutzen können, danach wird die Geschwindigkeit erheblich gesenkt.
Die „Berliner Zeitung“ hat beschrieben, was das für Telekomkunden in der Praxis bedeutet: Begrenzung beim Herunterladen von Filmen – es kann nur noch eine be
stimmte Anzahl von Filmen heruntergeladen werden –, das Internetradio wird auf 60 Stunden im Monat begrenzt, Onlinespiele sind nur noch innerhalb von 16 Stunden im Monat möglich. Großzügig will die Telekom Zubuchungsoptionen anbieten. Sie hat angekündigt, dass eigene und ausgewählte Dienste nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden sollen. Wer aber andere Dienste nutzen will, muss draufzahlen, und das ist nichts anderes als die Abschaffung der Netzneutralität zugunsten von Profitmaximierung bei der Telekom. Es steht zu befürchten, dass auch andere Internetanbieter diesem Beispiel folgen wollen. Das wäre das Ende des frei zugänglichen und freien Internets.
Hier wird auch der Grundstein für ein Zwei-KlassenInternet gelegt. In der ersten Klasse können Besserverdienende alle gewünschten Daten nutzen. In der zweiten Klasse gibt es für Einkommensschwache und vor allem für deren Kinder nur noch das, was die Telekom für wenig Geld anbietet. Neben der sozialen Spaltung in unserer Gesellschaft wird so auch die digitale Spaltung vorangetrieben. Mit dem Vorgehen der Telekom ist eben nicht mehr allen Internetnutzern der freie, uneingeschränkte Zugang zum Internet möglich. Die Informationsfreiheit und die gesellschaftliche Teilhabe wird damit eingeschränkt.
Das Internet, das ist schon gesagt worden, ist aber so erfolgreich, weil jeder Nutzer, jeder Nutzerin uneingeschränkt und in gleicher Qualität Daten senden und empfangen kann. Um das zu gewährleisten, ist eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität notwendig. Wer keinen schnellen Internetzugang hat, kann viele Möglichkeiten des Internets nicht nutzen. Deshalb muss für alle Nutzerinnen und Nutzer des Internets die Versorgung mit einem schnellen Internetzugang sichergestellt werden. Deshalb braucht es darüber hinaus einen gesetzlichen Anspruch auf Breitbandinternet für alle.
Der Beitrag von Herrn Dregger veranlasst mich dann doch dazu, aus der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU hier im Land Berlin zu zitieren. Auf Seite 94 kann man lesen:
Die Netzneutralität ist die Grundlage der digitalen Daseinsvorsorge. Die Koalition wird das Prinzip der Netzneutralität zur Förderung der digitalen Vielfalt sichern.
So weit die Koalitionsvereinbarung. Den schönen Worten sollten SPD und CDU jetzt Taten folgen lassen! Stimmen Sie, so wie die Linksfraktion, dem Antrag der Piratenfraktion zu, und setzen Sie sich auf der Bundesebene für die Umsetzung des Antrages ein! – Danke schön!
Vielen Dank, Herr Doering! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann verfahren wir so.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 22. April 2013 Drucksache 17/0949
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Ich höre auch hierzu keinen Widerspruch.
Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II der Drucksache 17/0534. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zur Gesetzesvorlage Drucksache 17/0534 empfiehlt der Kulturausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme mit Änderungen. Wer der Vorlage mit den Änderungen der Beschlussempfehlung Drucksache 17/0949 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die Piratenfraktion, der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Ich sehe auch keine Enthaltungen. Damit ist das erste Gesetz zur Änderung des Topographiestiftungsgesetzes einstimmig so beschlossen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 17. April 2013 Drucksache 17/0955
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der 64 Paragrafen miteinander zu verbinden – und höre hierzu keinen Widerspruch.
Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 64 Drucksache 17/0788. Für die
Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Bevor ich den ersten Redner aufrufe, bitte ich darum, dass es wieder ein klein wenig ruhiger wird. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort hat der Abgeordnete Herr Dr. Altug. – Bitte sehr!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es kommt nicht alle Tage vor, dass die Opposition einen Gesetzentwurf der Regierung mitträgt. Heute ist ein solcher Tag. Das neue Berliner Naturschutzgesetz, das wir heute beschließen werden, hat ein großes Potenzial. Das liegt zunächst daran, dass die Berliner Naturschutzverbände frühzeitig einbezogen worden sind und einige ihrer berechtigten Forderungen in diesen Entwurf aufgenommen wurden. So sollten Gesetze entstehen! Dafür möchten wir allen Beteiligten – von den Verbänden bis zur Verwaltung – danke sagen!
In den vergangenen Monaten haben wir mehrere Naturschutzgespräche mit den Akteurinnen und Akteuren des Naturschutzes aus der Stadtgesellschaft geführt. Dabei war es für uns wichtig, deren Vorschläge in unsere 28 Änderungsanträge einzubeziehen, die wir gemeinsam mit den anderen Oppositionsfraktionen eingebracht haben. Bei meinen Kolleginnen und Kollegen möchte ich mich für eine konstruktive Ausschussberatung bedanken!
Die von meiner Fraktion angeregte Anhörung von Expertinnen und Experten hat dazu geführt, dass wir den Senatsentwurf gemeinsam noch besser machen konnten.
Es ist ein gutes Zeichen, dass das Parlament heute fraktionsübergreifend beschließt, sich für den Naturschutz in Berlin einzusetzen. Das soll ein Beispiel sein. Gleichwohl bleiben einige Wermutstropfen. So bedauern wir es, dass sich die Koalition nicht dazu durchringen konnte, einen Bestandsschutz für naturschutzfachlich wertvolle Grundstücke in der Stadt einzuführen. Das wäre ein wichtiges Signal gewesen, dass der Senat nicht auch noch die letzten Grünflächen zubetonieren will.
Auch ist es uns unverständlich, warum sich die Koalition gegen eine klare Regelung der Wildtierpflege gewehrt hat, ein Problem, das uns in den letzten Monaten oft beschäftigt hat. Der Senat hat wiederholt auf die fehlende Rechtsgrundlage verwiesen. Hier hätte er sie bekommen können, aber das hat der Senat leider nicht gemacht.
Das gilt insbesondere für ein Gesetz, das die Natur schützt, die sich bekanntlich selbst nicht gegen Rechtsverstöße wehren kann. Die Umsetzung des Gesetzes ist daher eine Aufgabe der Verwaltung. Wir werden schon bei den Haushaltsberatungen nach den Schulferien sehen, wie viel der Koalition der Schutz der Natur wert ist. Naturschutz zum Nulltarif gibt es nicht.
Die weiter gehenden Änderungen des Gesetzes werden einer anderen Mehrheit in diesem Haus vorbehalten sein. Das ändert jedoch nichts daran, dass meine Fraktion dem Gesetz heute zustimmen wird. – Vielen Dank!
[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN – Beifall von Daniel Buchholz (SPD)]
Vielen Dank, Herr Dr. Altug! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort Herr Abgeordneter Buchholz. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin auch mächtig stolz und beeindruckt, dass wir das hinbekommen haben, ein Gesetz, das 64 Paragrafen hat,
ja, es ist wirklich mal etwas ganz Besonderes –, ein Gesetz, das wir völlig neu fassen, und wir haben es tatsächlich geschafft, das im Fachausschuss und hoffentlich auch gleich im Parlament einstimmig zu beschließen. Da können und dürfen wir uns auch mal gegenseitig auf die Schulter klopfen. Das ist eine Menge wert, wenn wir es bei einem so wichtigen Punkt, Naturschutz, Landschaftspflege, Artenpflege in Berlin, schaffen, das gemeinsam hinzubekommen. Ich finde, das ist auch mal einen Applaus wert, das gemeinsam hinbekommen zu haben.