Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage die Wirtschaftssenatorin Yzer zum heutigen Equal-Pay-Day, und zum morgigen Weltwassertag habe ich eine Frage zur Entgeltgleichheit bei den Berliner Wasserbetrieben. Mit großer Freude habe ich am Dienstag in der Presse zur Kenntnis genommen, dass die Berliner Wasserbetriebe Männer und Frauen nun zumindest im Grundtarif gleichgestellt haben und sie gleich bezahlt sind. Wie verhält es sich denn mit anderen landeseigenen Betrieben?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich bitte um Nachsicht, dass ich Ihnen mit Blick auf die Vielzahl der Landesbeteiligungen gern ein Überblick nachreichen kann, jetzt aber nicht spontan Betrieb für Betrieb eine Position abgegeben kann. Ich gehe aber davon aus – darauf wirken
wir als Senatsverwaltung hin –, dass die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen in öffentlichen Betrieben eine Selbstverständlichkeit sein sollte und sein muss.
Ich bedanke mich aber trotzdem für die Antwort. Es wäre sicherlich auch eine Frage gewesen, die heute an die abwesende Arbeitssenatorin besser gestellt gewesen wäre. Ich frage Sie jetzt aber einmal etwas, was Sie mir als Wirtschaftssenatorin wahrscheinlich besser beantworten können. Dem Ganzen liegt eine Studie zugrunde. Dort wurde festgestellt, dass es in den Grundtarifen eine Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen gibt. Es gibt keinen sogenannten Gender-Pay-Gap. Den gibt es aber sehr wohl bei den Zuschlägen, Gratifikationen und Ähnlichem. Dadurch kommt eben wieder diese Lohnlücke zustande.
Die Empfehlung der Hans-Böckler-Stiftung ist die Abschaffung der summarischen Arbeitsbewertung und die Neueinführung der analytischen Arbeitsbewertung. Wir kennen das schon seit mindestens zehn, zwölf Jahren aus der Schweiz.
ABAKABA, eine Arbeitsbewertung nach Katz und Baitsch, dürfte ein Stichwort sein, das Sie kennen. Deshalb habe ich die Frage, ob Sie auf dieser Ebene weiter arbeiten werden, dass auch dieser Gender-Pay-Gap jetzt ausgeglichen wird. – Das war meine Frage. Sie sollten nicht so nervös werden. Das bekommen wir zusammen wunderbar hin.
Frau Abgeordnete! Auch an dieser Stelle muss ich sagen, dass ich im Detail Ihrer Nachfrage nachgehen muss, dies aber auch gern tun werde. Tatsache ist, dass es bei Zuschlägen häufig um das Kriterium der körperlichen Belastung geht, die den Zuschlag auslöst. Ich stimme mit Ihnen überein, dass andere Kriterien, die auch arbeitsmedizinisch erforscht und belegt werden, ebenso eine Rolle bei der Bewertung von Zuschlägen spielen müssen. In
wieweit das im Einzelfall bei jedem Zuschlag schon hinreichend in öffentlichen Beteiligungen Beachtung findet, kann ich Ihnen nicht sagen. Auch hier bin ich vom Grundsatz her überzeugt, dass nicht nur durch die Senatsverwaltung, sondern sicherlich auch durch die Aufsichtsgremien der Unternehmen und die dort tätigen Gesellschaftervertreter, also Vertreter des Senats von Berlin, auf solche Regelungen hingewirkt wird. Auch dem werde ich gern noch einmal nachgehen, zumal ich glücklicherweise nicht allen Beteiligungen in den Gremien angehöre. Insofern bitte ich um Verständnis, dass das von der Erhebung her durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen mag, aber ich denke, das ist es wert, solchen Fragestellungen, die berechtigterweise hier erhoben werden, etwas ausführlicher und in der Tiefe nachzugehen.
Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Senator für Gesundheit und Soziales, Herrn Czaja: Bereits im Dezember 2012 hat Staatssekretär Michael Büge angekündigt, die Burschenschaft Gothia zu verlassen, wenn diese nicht bis Ende Januar aus dem extrem rechten Dachverband Deutsche Burschenschaft austritt. Jetzt haben wir Mitte März, und nichts ist passiert. Ich frage Sie: Wollen Sie weiterhin einen Staatssekretär, der Kontakte in rechtsextreme Kreise hat, in Ihrer Senatsverwaltung dulden? Ist es nicht langsam Zeit, Konsequenzen zu ziehen, da Herr Büge seine Ankündigungen offensichtlich nicht einhält?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst weise ich zurück, dass Staatssekretär Büge Kontakte in irgendwelche rechtsextremen Kreise hat. Dies ist nicht der Fall.
und an unterschiedlichen Veranstaltungen gegen rechtsextreme Veranstaltungen teilgenommen. Ich weise das für Herr Büge eindeutig zurück.
Zu Ihrer Frage, wann er sich dazu entscheidet: Darauf habe ich in einer der letzten Parlamentssitzungen geantwortet. Das Entscheidungsverfahren, aus diesem Dachverband auszutreten, ist in der Burschenschaft noch nicht abschließend getroffen. Deswegen steht diese grundsätzliche Entscheidung noch aus. Dass er derzeit in dieser Burschenschaft keinerlei Aktivitäten hat, haben wir in einer der letzten Sitzungen hier deutlich gemacht, sodass sich zu den Dingen, die ich vor vier Wochen gesagt habe, keine Veränderung ergeben hat.
Gothia wird übrigens als rechtsextrem eingestuft. Wenn das angeblich so lange dauert, Herr Czaja, bis sich die Burschenschaft Gothia entschieden hat, wie lange wollen Sie dem Staatssekretär noch Zeit geben? Wann ist aus Ihrer Sicht Schluss?
Ihre Aussage, dass diese als solche eingestuft wird, ist nicht richtig. Im Verfassungsschutzbericht taucht die Organisation nicht auf, sodass ich diese Einschätzung nur aus diesem Bericht entnehmen könnte, und dies ist nicht der Fall.
Zu der Frage des Entscheidungsspielraums habe ich Ihnen gesagt, wie die Entscheidungszeiträume aussehen.
Ich habe eine Frage an Herrn Senator Henkel. – Herr Henkel! Erst mal vielen Dank, dass Sie persönlich vor Ort waren. Ich kann Ihnen sagen, dass die Betroffenheit gegenüber den Opfern auch von unserer Seite aus gilt.
Herr Henkel! Da Sie jetzt da sind, würde ich Sie gern zu einer Abschiebung nach Syrien im Monat Januar befra
gen, und zwar: Wie erklären Sie, dass laut Antwort auf unsere Anfrage vom 23. Februar im Monat Januar 2013, also dieses Jahres, eine Person aus Berlin nach Syrien abgeschoben wurde, obwohl der Innenstaatssekretär Krömer noch im November 2012 im Innenausschuss sagte, Abschiebungen nach Syrien seien bundesweit ausgeschlossen und der Abschiebestopp nach Syrien sei erst kürzlich bis Frühling 2013 verlängert worden?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Wenn ich mich an die Beantwortung Ihrer Frage richtig erinnere, ist daraus nicht abzulesen, dass ein syrischer Staatsangehöriger nach Syrien abgeschoben wurde. Richtig ist, dass wir nicht nur im Rahmen der IMK, sondern auch Bundesinnenminister Friedrich einen Abschiebestopp nach Syrien verhängt hat. Dem fühlen auch wir uns selbstverständlich verpflichtet. Die Gründe dafür, denke ich, muss ich nicht näher darlegen.
Richtig ist aber auch, dass Sie, wenn ich das richtig erinnere, eine Tabelle mit einer Übersicht über verschiedenen Nationalitäten Zugehörige bekommen hatten, die in dem von Ihnen nachgefragten Zeitraum abgeschoben wurden, weil es entsprechende Gründe gab.
Wenn ich mich auch richtig erinnere, vielleicht ist das nicht deutlich genug herausgearbeitet worden, ist es aber nicht so, dass der syrische Staatsangehörige nach Syrien abgeschoben wurde, sondern in ein sicheres Drittland. Das war die Antwort, wenn ich mich recht erinnere, auf Ihre Frage und ist auch entsprechend nachzulesen.
Wir haben die Frage der Staatsangehörigkeit rausgelassen. Vielleicht hätten wir die mit reinnehmen sollen. Jedenfalls ging es um die Frage, wohin abgeschoben wird, in welches Land, und genau das war auch Thema der Diskussion hier im Plenum im Februar 2012. Da hat sich die Opposition dafür ausgesprochen, dass nicht mehr nach Syrien abgeschoben wird, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Genau das wurde mehrfach hier im
Haus thematisiert. Ihr Staatssekretär und auch die innenpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen haben ganz deutlich gesagt, dass nicht nach Syrien abgeschoben werde.
Aus der Beantwortung unserer Kleinen Anfrage geht aber deutlich hervor, dass im Monat Januar nach Syrien abgeschoben wurde. Die Frage war klar formuliert. Wollen Sie jetzt tatsächlich sagen, dass Sie die Frage falsch verstanden hatten und dass es nur um die Staatsangehörigkeit und nicht um das Zielabschiebeland geht?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Reinhardt! Ich will klar formulieren, dass wir, wie zugesagt, nicht nach Syrien abgeschoben haben. Wir können uns gern nachher noch mal zusammensetzen. Wir können auch gern im Ausschuss noch mal über die einzelnen Formulierungen Ihrer Anfrage und meiner Antwort sprechen. Ich sage noch einmal: Ich würde es bedauern, wenn bei der Antwort nicht richtig herausgearbeitet wurde, dass es sich nicht um eine Abschiebung nach Syrien handelt. Es handelt sich sehr wohl um einen Bürger, der syrischer Staatsangehöriger ist, aber es handelt sich gleichwohl ganz klar um keine Abschiebung nach Syrien.