Protocol of the Session on March 21, 2013

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Birk! Ich hatte ja eben schon dargestellt, dass sich der Senat sehr wohl konsequent für die Gleichstellung einsetzt. Das steht in den Richtlinien der Regierungspolitik, wie ich das ausgeführt hatte.

[Zurufe von den GRÜNEN]

Wir sind auf dem richtigen Weg. Insofern sind es keine Sonntagsreden, sondern wir handeln.

[Zurufe von den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Ruhe. Kollege Evers hat eine Nachfrage.

Vielen Dank! – Liebe Frau Loth! Habe ich richtig in Erinnerung, dass das Land Berlin einer Bundesratsinitiative zur vollständigen Gleichstellung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe im Bundesrat zugestimmt hat, und könnte der Umstand, dass beispielsweise das einzige grün-rot-regierte Bundesland Baden-Württemberg auch nicht der jetzt zur Beratung stehenden Initiative beigetreten ist, ein Indiz dafür sein,

[Zurufe von den GRÜNEN]

dass es sich diesmal vielleicht um eine Vorlage handelt, die es sich etwas zu einfach macht?

[Vereinzelter Beifall bei der CDU und der SPD]

Frau Staatssekretärin!

Es ist richtig. Ich hatte ja auch schon ausgeführt: Ja, der Senat hat ja in der Sofortentscheidung am 1. März entsprechend zugestimmt. Ja, es ist richtig, es gab Diskussionen. Insofern kann ich nur betonen, der Senat steht für eine konsequente Politik in dieser Richtung.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zuruf von links: Das glauben Sie doch selber nicht!]

Vielen Dank!

Wir kommen dann zur Mündlichen Anfrage Nr. 4 der Kollegin Katrin Möller von der Fraktion Die Linke zum Thema

Elterngeld – Wartezeiten ohne Ende, und der Senat schaut zu?

Bitte schön, Frau Kollegin!

Vielen Dank! – Ich frage den Senat:

1. Wie lange müssen Eltern gegenwärtig auf das ihnen zustehende Elterngeld nach vollständiger Beantragung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und im Durchschnitt in Berlin warten, und was sind die Ursachen dafür?

2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, betroffenen Eltern, die auf das Elterngeld als Lebensgrundlage angewiesen sind, Soforthilfe zukommen zu lassen, und wie will er handeln, sollten Bezirke nicht in der Lage sein, den diesbezüglichen gesetzlichen Aufgabenverpflichtungen nachzukommen?

Vielen Dank! – Es antwortet Frau Senatorin Scheeres. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Möller! Die Durchführung und der Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes werden von den Elterngeldstellen in den Jugendämtern wahrgenommen. Die Bearbeitungszeiten sind aktuell in zehn Bezirken bis zu sechs Wochen nach Eingang eines vollständigen Antrags. Im Ländervergleich sieht es sehr gut aus. Dann gibt es auch Elterngeldanträge mit EUBezug. In diesen Fällen dauert es ein wenig länger, weil man da auch die Bundeselterngeldstelle einbeziehen muss.

Seit dem letzten Quartal des vergangenen Jahres haben in den Elterngeldstellen in Neukölln und CharlottenburgWilmersdorf insbesondere unplanmäßige Personalengpässe zum Anstieg der Bearbeitungszeiten geführt – das haben wir an verschiedenen Stellen auch schon besprochen. Das Bezirksamt Neukölln konnte durch geeignete Maßnahmen die Bearbeitungszeiten auf einem vertretbaren Niveau stabilisieren. Sie haben zum Beispiel Fallgruppen gegründet oder nach Dringlichkeit entschieden, wie sie die Fälle bearbeiten.

Die Bearbeitungszeiten des Bezirksamts CharlottenburgWilmersdorf betragen gegenwärtig bis zu 20 Wochen und waren auch schon Auslöser für Kleine Anfragen und für

(Senatorin Sandra Scheeres)

eine Petition. Mit der Schließung der Elterngeldstelle im November – das war eine Aktivität des Bezirks, um die Bearbeitungszeiten zu verbessern und die Fälle schneller abarbeiten zu können – ist es bisher leider nicht gelungen, eine Verbesserung herbeizuführen. Aber man hat in dieser Phase zum Beispiel versucht, Sachbearbeiterstellen nachzubesetzen oder Praktikantinnen und Praktikanten einzusetzen. Es gab also unterschiedliche Aktivitäten. Im Moment gibt es keine messbaren Verbesserungen, aber der Bezirk hat uns mitgeteilt, dass er davon ausgeht, dass in den nächsten Wochen auf jeden Fall eine Verbesserung festzustellen sein wird.

Zu Ihrer zweiten Frage: Es besteht für die Leistungsverwaltung grundsätzlich die Möglichkeit, vorläufig zu bescheiden und Vorauszahlungen zu leisten. Dies gilt auch, ohne dass es der Aufführung in einem Einzelgesetz bedarf. Die Auszahlung des Mindestbetrags von 300 Euro monatlich ist nach Prüfung der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen nach den derzeitigen Gesetzesregelungen jederzeit möglich.

Die Bearbeitungszeiten in den Elterngeldstellen im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf befinden sich derzeit auf einem nicht vertretbaren Niveau. Wir sehen es auch so, dass das eine sehr schwierige Situation vor Ort ist, weil die Menschen letztendlich auf das Geld angewiesen sind. Im Rahmen einer gesamtstädtischen Verantwortung wurden deshalb die politischen und fachlichen Leitungen des Jugendamts von meinem Haus zeitnah eingeladen, und es hat Gespräche gegeben, um die Situation zu verbessern. Sollte ein Bezirk nicht in der Lage sein, den gesetzlichen Aufgabenverpflichtungen bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags des BEEG nachzukommen, würde dies im Rahmen eines bezirksaufsichtsrechtlichen Verfahrens zu behandeln sein. Aber an dieser Stelle sage ich auch, dass mein Haus weiterhin mit dem Bezirk im Gespräch ist. Auch habe ich eben anhand des Neuköllner Beispiels deutlich gemacht, dass es Möglichkeiten gibt, Dinge zu verändern oder Verfahren zu verbessern. Ich gehe davon aus, dass sich das Jugendamt darüber auch Gedanken macht.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank! – Frau Möller! Sie bekommen das Wort für eine Nachfrage. Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Scheeres! Das sind ja alles Prozesse, die eine Weile in Anspruch nehmen, und die berechtigten Personen, die Betroffenen vor Ort, sind beträchtliche Mengen an Menschen, die über viele Wochen in Existenznot leben. Die ganzen Verwaltungsvorgänge und Verbesserungsprozesse sind langfristig notwendig, zumal wir eine wachsende Stadt sind und der Zuwachs an Kin

dern ja bekannt ist. Was kann der Senat den Bezirken als Sofortmaßnahme anbieten, um den Personalnotstand zu beheben?

Frau Senatorin!

Sehr geehrte Frau Möller! Ich habe eben dargestellt, dass wir mit den entsprechenden Leitungskräften des Jugendamts vor Ort im Gespräch sind. Wie das Neuköllner Beispiel zeigt, gibt es gerade in den Fällen schon Möglichkeiten, wo es existenziell sehr dringlich ist, die Dinge frühzeitiger zu bearbeiten. Das sind Dinge, über die sich das Jugendamt Gedanken machen muss, ob es zum Beispiel auch so verfährt. Vielleicht gibt es auch neue Ansätze des Jugendamts. Wir sind im Gespräch.

Ich habe eben auch angesprochen, dass es Bestrebungen des Bezirks gibt, Sachbearbeiterstellen nachzubesetzen oder mit Praktikanten oder anderen Kräften zu arbeiten.

Vielen Dank! – Für die zweite Nachfrage hat Frau Kollegin Burkert-Eulitz das Wort. – Bitte schön!

Ich möchte daran anschließen: Es gibt ja auch bei den Kitagutscheinstellen Probleme. Da haben Sie selbst eine Studie in Auftrag gegeben, in der festgestellt wurde, dass die Jugendämter 30 Prozent zu wenig Personalausstattung haben. Das ist von Ihrer Seite veröffentlicht. Ab 1. August haben wir auch den erweiterten Anspruch im Kitabereich. Werden Sie jetzt – Sie haben ja selbst festgestellt, dass Sie die Bezirke mit zu wenig Personal ausgestattet haben – das Personal aufstocken? Wird es auch im Zug des neuen Rechtsanspruchs ab einem Jahr zusätzliches Personal für die Kitagutscheinstellen in den Bezirken geben?

Frau Senatorin!

Die Personalschlüssel in den Bezirken stehen fest. Wir haben gestern gehört, dass einige Bezirke in diesem Zusammenhang ein Plus gemacht haben. Wir haben auch an verschiedenen Stellen schon darüber gesprochen, dass die Bezirke ihre Personalkonzepte entwickeln. Auch müssen es die Bezirke organisieren, wie sie in bestimmten Bereichen ihre Stellen besetzen und Schwerpunkte legen.

(Senatorin Sandra Scheeres)

Im Bereich des Jugendamts haben wir uns in der letzten Legislaturperiode sehr intensiv mit der einheitlichen Ausstattung der Jugendämter befasst und eine Studie in Auftrag gegeben. Wir haben hier Ideen und hatten auch die Fachbezirksstadträte auf unserer Seite. Aber der Rat der Bürgermeister hat diese einheitliche Ausstattung abgelehnt. Der Hintergrund ist natürlich, dass sie selbst Flexibilität haben wollen, was die Personalausstattung in ihren einzelnen Bereichen angeht.

Ich habe es schon angesprochen: Mir ist es wichtig, die Jugendämter gut auszustatten. Ich werde da weiter mit den Bezirken im Gespräch sein, und ich hoffe, dass wir uns irgendwann darauf verständigen können, die Jugendämter einheitlich auszustatten, damit es dort vor Ort eine gute Personalausstattung gibt, um diese Aufgaben eben gewährleisten zu können.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank!

Wir kommen dann zur Frage Nr. 5 des Kollegen Martin Delius von den Piraten über

Ohne Barney, ohne Poelchau – will der Senat den herausragenden Schulleiter wirklich vor die Tür setzen?

Ich erlaube mir den Hinweis, dass wir hier in öffentlicher Sitzung an die Grenze gehen, Personaleinzelangelegenheiten zu erörtern. Ich glaube, Frau Senatorin wird darauf Rücksicht nehmen. – Bitte schön, Herr Kollege!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Ich frage den Senat:

1. Was spricht für die Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft dagegen, einen Schulleiter auf eigenen Wunsch kostenfrei weiter zu beschäftigen, wenn sogar eine Überlastungsanzeige des stellvertretenden Schulleiters vorliegt?

2. Auf welchem Stand sind die Verhandlungen des Senats bezüglich der Weiterbeschäftigung von Herrn Barney als Schulleiter derzeit?

Frau Senatorin Scheeres, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Delius! Es ist gerade ange