Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Delius! Es ist gerade ange
sprochen worden, und es ist Ihnen auch bekannt, dass ich mich nicht zu Personaleinzelangelegenheiten öffentlich äußern darf. Ich finde es auch richtig, dass es diese Regelung gibt, weil ich gegenüber meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht habe. Ich erwarte auch von anderen Vorgesetzten, dass man so verfährt.
Es gibt jetzt eine öffentliche Debatte über eine Personalie. Aber das hält mich nicht davon ab, die Fürsorgepflicht weiter aufrecht zu erhalten. Ich kann Ihnen sagen: Wir sind im Gespräch mit dem Betroffenen, und spätestens morgen werden wir ihm die notwendige Klarstellung persönlich übergeben.
Ich kann verstehen, dass Sie Ihre Fürsorgepflicht nicht verletzen wollen. Ich hätte mich trotzdem über eine politische Einschätzung gefreut. Denn zum einen wissen Sie, dass die Schülerinnen und Schüler der Poelchau-Schule streiken wollen – Sie treten gegen eine Schulpflichtverletzung an allen Schulen in Berlin massiv ein und wollen sich dafür engagieren. Da wäre jetzt eine Möglichkeit, dass Sie auch gegen diese Schulpflichtverletzung, die angekündigt ist, eintreten.
Ich habe auch eine Nachfrage: Was sagen Sie denn zu dem Gerüchten – und das ist eine Sache, die in der Öffentlichkeit bereits diskutiert wird – darüber, dass Sie die Weiterbeschäftigung von Herrn Barney deswegen nicht betreiben wollen, weil er sich gerade im Wahlkampf 2011 zu laut über die Missstände an seiner eigenen Schule geäußert hat?
Sehr geehrter Herr Delius! Wenn man sämtliche Gerüchte ernst nehmen würde, dann wäre man, glaube ich, nicht handlungsfähig.
Ich arbeite sachorientiert. Und hier geht es um eine Personalie. Dazu werde ich mich nicht äußern. Eine Antwort auf Ihre Frage würde bedeuten, dass ich Entscheidungen hier im Parlament öffentlich machen würde, ohne mit dem Betroffenen direkt gesprochen zu haben oder ihn
Sehr geehrte Frau Senatorin! Jenseits von irgendwelchen Personalentscheidungen und dieses Einzelfalles: Können Sie sich in Anbetracht der Personalsituation an Berliner Schulen und etlicher unbesetzter Funktionsstellen an Berliner Schulen grundsätzlich vorstellen, dass Lehrkräfte oder auch Schulleiter, die kostenfrei und auf freiwilliger Basis ihr Kollegium unterstützen wollen, die Möglichkeit dazu bekommen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Mutlu! Wir haben einen gesetzlich vorgesehenen Renteneintritt, an dem wir uns orientieren. Es ist jetzt schon möglich, dass Lehrkräfte, die in den Ruhestand gehen, auch ehrenamtlich in Schulen arbeiten können. Wir haben auch die Situation, dass ehemalige Lehrkräfte als PKB-Kräfte arbeiten. Das ist auch weiterhin möglich. Ich freue mich natürlich, wenn sich ehemalige Lehrkräfte ehrenamtlich in den Schulen engagieren.
1. Wann tagt die Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderung“, das erprobte Mitwirkungsgremium von Landesbehindertenbeirat und den verschiedenen Senatsverwaltungen, das nächste Mal gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport?
2. Welche Barrieren hat der Senat in den Bereichen Inneres und Sport identifiziert, deren Abbau er prioritär gemeinsam mit den Experten in eigener Sache, den Menschen mit Behinderung, anpacken will?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Monteiro! Ich beantworte Ihre Mündliche Anfrage für den Senat wie folgt: Zu 1: In der Behindertenpolitik gibt es verschiedene Gremien und Ansprechpartner. Wenn Sie selbst in Ihren Fragestellungen fragen, wann eine Arbeitsgruppe von verschiedenen Senatsverwaltungen das nächste Mal gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport tagt, zeigt das, dass man bei der Vielzahl der Gremien, die es glücklicherweise in diesem Bereich gibt, den Überblick über alle Gremien schon einmal verlieren kann. Ich will mich gern bemühen, an dieser Stelle für etwas Klarheit zu sorgen.
In der letzten und vorletzten Koalitionsvereinbarung war die Einrichtung von Arbeitsgruppen „Menschen mit Behinderung“ bei allen Senatsverwaltungen vorgesehen. Dementsprechend hat auch bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zwischen 2002 und 2011 eine Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderung“ zweimal im Jahr zur Klärung ressortspezifischer Behindertenbelange getagt. Die letzte Sitzung dieser Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport fand am 30. März 2011 statt.
In der Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode sind die Arbeitsgruppen „Menschen mit Behinderung“ nicht erwähnt bzw. vorgesehen. Da die Koalitionsvereinbarung die einzige Rechts- bzw. Geschäftsgrundlage der Arbeitsgruppen war, wurde bislang – ebenso wie wohl bei anderen Senatsverwaltungen – von einer erneuten Einberufung der Arbeitsgruppe abgesehen, zumal die in der Arbeitsgruppe erörterten ressortspezifischen Behindertenbelange nach meiner Einschätzung effektiver direkt und außerhalb der Struktur einer Arbeitsgruppe geklärt werden können. Diese Einschätzung wird dadurch bestätigt, dass die nicht erneute Einberufung der Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderung“ bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bislang von keinem Beteiligten moniert wurde, obwohl die letzte Sitzung über zwei Jahre zurückliegt.
Wichtiger als das Verfahren und die Frage, welche Arbeitsgruppe wo, wann und mit wem tagt, erscheinen mir die Inhalte. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport misst den Belangen von Menschen mit Behinderung eine
Damit komme ich zur Beantwortung der Frage Nr. 2. Wesentliche Aufgaben in der nächsten Zeit sind: die Durchführung von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in gedeckten und ungedeckten Sportanlagen – wie bisher im engen Dialog mit der Beratungsstelle Barrierefreies Bauen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem Behindertensportverband –, die sukzessive Herstellung der Barrierefreiheit in den Bädern – die derzeit im Rahmen des Bädersanierungsprogramms vorgenommenen Sanierungen in vier Anlagen berücksichtigen diese bereits –, der Ausbau des Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportparks zu einem Schwerpunkt des Behindertensports, die Erhöhung der Zahl der barrierefrei gestalteten Wahllokale in Zusammenarbeit mit den Bezirkswahlämtern – derzeit sind ca. 67 Prozent der Wahllokale als barrierefrei eingestuft –, die Prüfung in den nachgeordneten Behörden, inwieweit künftig auch Bescheide, Verträge und Vordrucke behindertengerecht gestaltet werden können, der Abschluss der Arbeiten an der Rechtsverordnung bezüglich der Schaffung barrierefreier Informationstechnik. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung meiner Fragen! Sie haben gesagt, das Nichttagen der Arbeitsgruppe sei von niemandem moniert worden. Ich würde nun den Landesbehindertenbeirat und den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen nicht als „niemand“ bezeichnen. Wie erklären Sie sich, dass tatsächlich das Fehlen dort festgestellt wird, aber dieser Sachverhalt anscheinend bei Ihnen nicht angekommen ist? Fehlt es möglicherweise doch an der notwendigen Kommunikation?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Selbstverständlich nehmen wir jeden Hinweis – dieser ist uns aber bislang nicht bekannt geworden – gern auf und werden deshalb mit den entsprechenden Beauftragten Kontakt aufnehmen, um diese Frage zu klären, ob es tatsächlich der formellen Arbeitsgruppe bedarf oder ob nicht das, was ich hier an Arbeitsschritten skizziert habe, vielleicht doch der effektivere Weg ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schultze-Berndt! Gern beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Der Senat bewertet den Verlauf der ITB 2013 als eine der größten Reisemessen der Welt sehr positiv.
Mehr als 10 000 Aussteller waren bei der ITB vertreten. 188 Länder waren auf der ITB präsent. 6 000 akkreditierte Journalisten und 250 Blogger unterrichteten über die Messe in Berlin.
Auch politisch wurde die Messe ausgesprochen stark wahrgenommen. Sie wurde nicht nur durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sowie den Regierenden Bürgermeister eröffnet, sondern es waren auch über 100 Tourismusministerinnen und -minister sowie Staatssekretäre sowie der Staatspräsident des Partnerlandes Indonesien anwesend. Entsprechend sind von der Messe zahlreiche wirtschaftliche und Wachstumsimpulse ausgegangen.
Ich erwähnte: Die ITB ist eine der wichtigsten Messen der globalen Reiseindustrie. Trotz der Wirtschaftskrise in der EU kamen rund 110 000 Fachbesucher, davon 42 Prozent aus dem Ausland. Ferner waren 60 000 private Besucher zu verzeichnen. Gerade die Zunahme der Fachbesucher mit Einkaufskompetenz war für die Aussteller von besonderer Relevanz. Voraussichtlich ist ein Umsatz von 6 Milliarden Euro erzielt worden.