Das Wort zur ersten Mündlichen Anfrage hat Herr Abgeordneter Torsten Schneider von der SPD-Fraktion mit der Frage über
1. Wird der Senat die Möglichkeiten zur Mietbegrenzung in Berlin nutzen, die sich aus den voraussichtlich zum Frühjahr in Kraft tretenden neuen Regelungen im Mietrechtsänderungsgesetz ergeben, wonach die Bundesländer in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt per Rechtsverordnung eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 Prozent in drei Jahren festlegen können?
2. Ist davon auszugehen, dass die Kappungsgrenzen gegebenenfalls nur für Teilgebiete in der Stadt festgelegt werden sollen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Schneider! Ja, der Senat beabsichtigt nach dem Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes im April bzw. Mai 2013 – also je nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt –, die Möglichkeit zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu nutzen und kurzfristig eine entsprechende Rechtsverordnung zu verabschieden.
Zu Ihrer Frage 2: Ziel ist es nach Prüfung der Voraussetzungen vor allem auch unter Berücksichtigung der Kriterien Miethöhen und Mietentwicklung, rechtssicher den größtmöglichen Teil des Stadtgebietes Berlins zu bestimmen, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Ob eine Festlegung für die ganze Gemeinde möglich ist, hängt von der not
wendigen sachlichen Prüfung und der Entwicklung der wichtigsten wohnungswirtschaftlichen Eckdaten ab.
Mit der Einführung der Länderermächtigung zur Absenkung der Kappungsgrenze in das Mietrechtsänderungsgesetz haben die Abgeordneten der Bundestagskoalition zumindest teilweise die Forderung des Berliner Senats zur Dämpfung der Mietenentwicklung aufgenommen. Das ist ein erster, begrüßenswerter Schritt – wir haben hier bereits darüber gesprochen –, um den unvermittelten Mietsteigerungen vor allen in den Großstädten unseres Landes Einhalt zu gebieten. Weitere Schritte unter anderem im Sinne der Berliner Mietrechtsinitiative und der auf Landes- und Bundesebene stattfindenden Erörterung für eine weitgehende Verbesserung des Mieterschutzes durch stringentere Regelungen bei Mieterhöhungen müssen allerdings noch folgen.
Die Absenkung der Mieterhöhungsmöglichkeit auf 15 Prozent in drei Jahren – also auf durchschnittlich maximal 5 Prozent jährlich – und die gleichzeitige Begrenzung der Mieterhöhungen durch den Berliner Mietspiegel helfen, den Mietpreisauftrieb in Berlin zu dämpfen. Notwendig sind aber weitere Änderungen des bundeseinheitlichen Mietrechts, wie zum Beispiel eine weitgehende Begrenzung der Modernisierungsumlage oder eine wirksame Beschränkung der Neuvertragsmiete.
Das beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz hat hierzu keine ausreichende Antworten auf die Situation in Berlin sowie in anderen Großstädten und Ballungszentren geliefert.
[Beifall bei der SPD – Uwe Doering (LINKE): Hättet doch zustimmen können im Bundesrat! – Thomas Birk (GRÜNE): Warum habt ihr euch dann enthalten?]
[Christopher Lauer (PIRATEN): Entschuldigung! Ich habe es falsch verstanden! – Zuruf: Herr Lauer! Besser twittern!]
Das ist doch kein Problem. Da Sie nicht mehr twittern, können Sie jetzt ja die Zeit nutzen, andere Dinge zu lernen. Zum Beispiel, wie das hier so abgeht.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Müller! Da Sie wissen, dass in allen Bezirken die Mieten steigen – und zwar nicht erst seit gestern – und auch der Leerstand insgesamt aufgebraucht ist, finden Sie es dann nicht notwendig, diese Regelung für ganz Berlin zu erlassen, und bereuen Sie nun Ihre Enthaltung im Bundesrat vor einigen Wochen?
Herr Müller, da nur eine Nachfrage zulässig ist, können Sie sich jetzt aussuchen, welche Sie beantworten möchten. – Bitte schön!
Ich kann es vielleicht verbinden, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Schmidberger! Ja, ich sehe es so, dass wir eine sehr angespannte Mieten- und Wohnungssituation in ganz Berlin haben. Dennoch haben wir nicht den einen Wohnungsmarkt in Berlin, sondern er ist immer noch regional differenziert. Wir haben in der Innenstadt in einigen sehr nachgefragten Gebieten eine andere Situation als in anderen Bezirken wie beispielsweise Tempelhof, Reinickendorf oder Spandau. Auch dort entwickeln sich die Mieten nach oben, auch da wird es knapper, aber es ist regional immer noch unterschiedlich. Für uns ist das Entscheidende, dass das, was wir machen wollen – das hat auch im Zusammenhang mit der Zweckentfremdung eine Rolle gespielt –, rechtssicher sein muss. Es hat keinen Sinn, einfach irgendetwas vorzulegen, was sofort beklagt wird und womit man vor Gericht scheitert. Insofern gucken wir uns sehr genau an, wie die Daten sind, wie die Mietentwicklung ist, auch regional, ziehen daraus unsere Schlüsse und machen eine entsprechende Verordnung. Ich glaube auch, dass man sehr genau untersuchen muss, wie die Situation in ganz Berlin ist. Sie ist in ganz Berlin schwierig. Wenn die Datenbasis das hergibt, werden wir das auch so formulieren, dass diese Verordnung für ganz Berlin gilt.
Vielen Dank! – Herr Senator! Aus Ihren Ausführungen ist hervorgegangen, dass Sie die Regelungen des Mietrechtsänderungsgesetzes für unzureichend und nicht weit gehend genug halten. Deshalb meine Nachfrage, welche landesrechtlichen Möglichkeiten Sie gedenken kurzfristig zu nutzen, um den Mietpreisauftrieb in Berlin nachhaltig zu dämpfen.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Lompscher! Ich glaube, es würde im Rahmen der Fragestunde unsere zeitlichen Möglichkeiten übersteigen, wenn ich ausführlich antworte. Wir haben im Ausschuss bereits stundenlang darüber gesprochen, welche Initiativen der Senat ergreift, um dieser Entwicklung in Berlin Einhalt zu gebieten oder um sie zumindest zu dämpfen. Es ist ein Maßnahmemix. Das, was wir mit eigenen Instrumenten machen konnten, wie zum Beispiel mit den städtischen Gesellschaften, das haben wir gemacht. Wir fordern nicht nur auf Bundesebene etwas, sondern setzen es mit unseren Möglichkeiten in Berlin um. Dies betrifft zum Beispiel die Kappungsgrenzen, die Reduzierung von 20 auf 15 Prozent, auch das Reduzieren der Modernisierungsumlage von 11 auf 9 Prozent. Das sind alles Bestandteile der bundesweiten Diskussion, die wir in Berlin bereits anwenden. Hinzu kommt die Diskussion um die Zweckentfremdung, dazu kommt der Neubauwettbewerb für genossenschaftliches Bauen und die veränderte Liegenschaftspolitik. Es ist ein Potpourri an Maßnahmen, die der Senat ergriffen hat.
2. Welche Maßnahmen werden zum Schutz vor Cyberattacken in Berlin unternommen, wie steht der Senat zu einer entsprechenden Meldepflicht, und wie schützt das ITDZ das Land Berlin vor diesen Attacken?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dregger! Gezielte, spezifisch auf bestimmte Behörden der Berliner Verwaltung ausgerichtete Cyberattacken sind im Jahr 2012 nicht festgestellt worden. Andererseits ist die Berliner Verwaltung – wie alle anderen Nutzer des Internets auch – täglich einer Vielzahl ungezählter Attacken ausgesetzt. Diese Angriffe werden überwiegend automatisiert ausgeführt und betreffen jedes IT-System, das an das Internet angebunden ist. Die für die Berliner Verwaltung vorliegenden Analysen zeigen, dass ca. 10 Prozent der von außen eingehenden Kommunikationsversuche als solche ungezählten Angriffe anzusehen sind.
Zu Ihrer Frage 2: Die Daten der Berliner Verwaltung sind mit einer Vielzahl technischer und organisatorischer Maßnahmen im Rahmen der für jedes Verfahren zu definierenden Schutzziele geschützt. Die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen werden sowohl vom IT-Dienstleistungszentrum ITDZ im Rahmen seiner Verantwortung für den sicheren Betrieb der zentralen IT-Infrastruktur als auch von den Behörden für die dezentralen IT-Systeme umgesetzt. Alle Maßnahmen basieren auf den vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik definierten Standards. Insbesondere hat das ITDZ als Betreiberin des zentralen Übergangs in das Internet hochwirksame Sicherheitsmaßnahmen im sogenannten Grenznetz umgesetzt. Dazu zählen unter anderem gestufte Firewallsysteme, Programme zum Erkennen von Schadsoftware und Verschlüsselungssysteme. Durch die umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen konnten Angriffsversuche bisher wirksam abgewehrt und entsprechende Schäden verhindert werden. Das BMI, das Bundesministerium des Innern, strebt derzeit gesetzliche Verpflichtungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen, also für Energieversorger, für Banken, für Bereiche der Telekommunikation etc. zum Umgang mit Sicherheitsvorfällen an. Diese Bestrebungen begrüßt das Land Berlin ausdrücklich. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung werden unter Federführung des IT-Planungsrats derzeit entsprechende Bund-Länder-übergreifende Strukturen aufgebaut, um auf mögliche Cyberattacken auf die öffentliche Verwaltung Deutschlands schnell