Protocol of the Session on February 21, 2013

(Bürgermeister Frank Henkel)

und abgestimmt reagieren zu können. In der Berliner Verwaltung existieren definierte Prozesse und Kommunikationswege, mit denen IT-Sicherheitsvorfällen wirksam begegnet werden kann.

Vielen Dank! – Herr Dregger, eine Nachfrage? – Keine. Dann Herr Delius!

Eine Nachfrage dann schon. – Was versteht denn der Innensenator unter dem Begriff „Cyberattacken“ so ganz persönlich? Mir ist das nicht klar.

Meine Damen und Herren! Kollege Delius! Das wären für mich ganz einfach Angriffe aus dem Internet auf unsere Systeme. Das ist das, was ich darunter verstehen würde. Und ich habe vorhin, glaube ich, in meinen Ausführungen deutlich gemacht, wie wichtig es ist, diese Angriffe abzuwehren. Ich bin deshalb sehr froh, dass das offensichtlich funktioniert, denn im letzten Jahr gab es, wie gesagt, keine gezielten Angriffe. Ich finde, das ist eine gute Botschaft.

Herr Kollege Birk als Nächster!

Also da hat uns der Chef des ITDZ etwas ganz anderes im Ausschuss erzählt. Wir werden täglich zigfach angegriffen. Angesichts der Gefahren, die davon ausgehen: Wie bewerten Sie es denn, Herr Henkel, dass der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit jährlich in seinem Bericht bemängelt, dass in den Berliner Behörden nur gut die Hälfte der Behörden ein mit der Behördenleitung abgestimmtes IT-Sicherheitskonzept hat?

Bitte schön, Herr Senator Henkel!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Birk! Ich will vielleicht noch mal für Sie erläutern, was ich gesagt habe, damit da kein falscher Eindruck entsteht. Ich habe von gezielten, spezifischen, auf bestimmte Behörden der Berliner Verwaltung ausgerichteten Cyberattacken gesprochen und habe dann gesagt, dass auf der anderen Seite die Berliner Verwaltung wie alle anderen

Nutzer des Internets auch tagtäglich einer Vielzahl ungezielter Angriffe ausgesetzt ist.

Zu der Nachfrage: Mir ist nicht bekannt, dass eine solche Aussage so getroffen wurde, wie Sie sie gerade formuliert haben. Mir ist bekannt, dass es in einem Bezirk in der Tat Probleme gibt. Das kann unmöglich der Streitpunkt zwischen uns sein. Sie sollten sich nur abgewöhnen, Dinge zu formulieren und vor allem zu unterstellen und zu behaupten, die so nicht zutreffen.

[Benedikt Lux (GRÜNE): Das steht so in dem Bericht! Frechheit!]

Wir kommen jetzt zur Frage Nr. 3 des Kollegen Andreas Otto von den Grünen

Asbest in Wohnungen, was macht der Senat?

Bitte schön, Herr Kollege!

Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat, dass die GEWOBAG, eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, laut Bericht des RBB-Magazins „Klartext“ vom 13. Februar 2013 ihren Mieterinnen und Mietern Monatsmieten erlassen hat, wenn sie ihre Bodenbeläge selbst entfernt haben, ohne sie darüber zu informieren, dass es sich dabei um asbesthaltige Platten handelte?

2. Mit welchen Maßnahmen gewährleistet der Senat, dass die Mieterinnen und Mieter in Wohnungen von öffentlichen und privaten Wohnungsbaugesellschaften vor der Gesundheitsgefährdung durch brüchige Asbestplatten und Asbestkleber und anderen asbesthaltigen Baumaterialien geschützt werden?

Senator Müller, bitte schön!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Ich habe die GEWOBAG zu dem fraglichen Sachverhalt um Auskunft gebeten. Aus der Auskunft ergibt sich, dass der in dem RBB-Beitrag geäußerte Verdacht nicht stimmt. Richtig ist vielmehr, dass Mieter, die auf unbeschädigten Flexfliesen Laminat aufbringen wollen, einen Zuschuss der Gesellschaft erhalten, der in Form von Mietnachlässen gewährt wird. Sind Flexfliesen defekt, werden die Mieter seitens der GEWOBAG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche Arbeiten nicht von ihnen durchzuführen sind. Die GEWOBAG informiert die Mieterinnen

(Bürgermeister Michael Müller)

und Mieter über die Problemstellung im Zusammenhang mit asbesthaltigen Baustoffen. Neben einer schriftlichen Mieterinformation über mögliche Gefahren von Asbestbelastungen werden Mieterinformationsveranstaltungen abgehalten und die Mieterbeiräte in einer gesonderten Veranstaltung intensiv über die mit Asbest einhergehenden Problemstellungen und die bei der GEWOBAG festgelegten Verfahrensabläufe zum Umgang mit Asbest informiert. In diesem Zusammenhang arbeitet die GEWOBAG mit zertifizierten Firmen und externen Gutachtern zusammen, um im jeweiligen Einzelfall die Frage asbesthaltiger Baustoffe zu klären.

Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Abgeordneter Otto: Es besteht grundsätzlich kein Gebot zur Entfernung von Asbestprodukten nach der Gefahrstoffverordnung. Sollen an einem asbesthaltigen Wohnbelag Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden, sind derzeit nur einzelne defekte Teile, z. B. einzelne dieser Vinylplatten, also dieser Flexplatten, zu entfernen und durch asbestfreie zu ersetzen. Für den zukünftigen Umgang bei Sanierungsarbeiten hat sich eine bundesweite Arbeitsgruppe konstituiert, an der Berlin sich natürlich aktiv beteiligt – mit dem LAGetSi, mit meiner Verwaltung, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, dem BBU, der DEGEWO und der GESOBAU.

Aus Gründen der baurechtlichen Gefahrenabwehr nach § 3 der Bauordnung sind Gebäude so instand zu halten, dass keine Gesundheitsgefahren entstehen. In diesem Sinn eignen sich möglichst emissionsreduzierte Sanierungsverfahren, insbesondere bei laufender Gebäudenutzung, für die Einhaltung des Bauordnungsrechts. In Anlehnung an die als technische Baubestimmung eingeführte Asbestrichtlinie, die den Verbleib schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden ausdrücklich erlaubt, sofern sie ordnungsgemäß beschichtet oder räumlich gekapselt sind, widerspricht das Belassen eines auch asbesthaltigen fest gebundenen Klebers unter Beachtung von baulichen Schutzmaßnahmen nicht dem baurechtlichen Schutzziel. Die aus den verschiedenen Vorgaben resultierenden offenen bautechnischen und methodischen Fragen befinden sich noch in einem Klärungsprozess. Hierzu ist beabsichtigt, eine Fachrunde einzurichten. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir entsprechend daran beteiligt sind.

Vielen Dank! – Herr Kollege Otto! Für eine Nachfrage haben Sie das Wort. Bitte schön!

Da muss man ja fragen. – Es ist zu begrüßen, dass Sie jetzt eine Fachrunde einberufen wollen, Herr Senator, es zeigt aber doch gleichzeitig, dass da einiges im Argen liegt. Ich warte z. B. seit zehn Wochen auf die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zum Thema. – Jetzt konkret: Im Jahr 2000 ging es um 60 000 Wohnungen im Landes

eigentum, die eine Asbestbelastung hatten. Wie viele sind das heute? Welchen Sanierungsplan haben Sie denn für die?

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Das kann ich Ihnen jetzt spontan nicht beantworten, wie der Sanierungsplan konkret für diese Wohnungen ist, und ob es überhaupt diesen Umfang hat, das kann ich Ihnen im Moment so auch nicht bestätigen. Wir sind dabei, das entsprechend aufzuarbeiten. Auch in Ihrer Anfrage werden wir das sicherlich mit berücksichtigen, die fertig ist. Das war eine der Kleinen Anfragen mit 30 Fragen. Insofern haben die ein bisschen Zeit in Anspruch genommen. Aber wir sind an dem Thema dran. Genau kann ich Ihnen den Sanierungsplan jetzt nicht darstellen.

Vielen Dank! – Als Nächster Kollege Birk!

Laut einem Schreiben des Direktors des LAGetSi, Herrn Decker, haben alle Wohnungsbaugesellschaften ein Gefahrstoffkataster über asbesthaltige Gebäudeteile zu führen. Alle Mieter sollen informiert werden. Wie wollen Sie sicherstellen, dass das tatsächlich auch passiert?

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich habe ja gesagt, dass wir dem nachgegangen sind, auch auf Grundlage des Berichts im RBB, und dass diese schriftlichen Informationen an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Ich habe sie hier auch vorliegen und habe das nachvollzogen, wo detailliert dargestellt wird, wie man umzugehen hat bei einer entsprechenden Belastung in der Wohnung, wenn man etwas baulich verändert, wenn man etwas nicht baulich verändert, welche Möglichkeiten man hat. Und auch das direkte Gespräch mit den Mieterinnen und Mietern wird gesucht. Aber, ich sage noch mal und betone das: Diese Arbeitsgruppe, die nun eingerichtet ist, an der wir uns aktiv beteiligen, auch mit städtischen Gesellschaften, wird Ergebnisse erarbeiten, die selbstverständlich sofort an die Mieterinnen und Mieter kommuniziert werden.

Vielen Dank!

Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage Nr. 4 von Frau Dr. Manuela Schmidt von der Linksfraktion

Neue Liegenschaftspolitik – was sind die Maßgaben der Koalition wert?

Bitte schön, Frau Kollegin!

Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche praktischen Auswirkungen haben die von der Koalition im Hauptausschuss beschlossenen Maßgaben, nach denen kein Vorrang des Verkaufs bestehen und eine zusätzliche Kategorie bei der Clusterung der Grundstücke gebildet werden soll, auf die Umsetzung des „Konzepts zur transparenten Liegenschaftspolitik“?

2. Inwieweit wird der Maßgabebeschluss Auswirkungen auf den im Senatskonzept enthaltenen Ausschluss von Unter-Wert-Veräußerungen haben?

Vielen Dank! – Zur Beantwortung Herr Senator Dr. Nußbaum – bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Schmidt! Zu 1: Wie Sie in den Beratungen im Hauptausschuss gesehen haben, sieht das neue Liegenschaftskonzept keinen Vorrang des Verkaufs vor. Dort heißt es ausdrücklich: Neben der Ausschöpfung der fiskalischen Wertpotenziale ist der Liegenschaftsfonds genauso angehalten, Stadtentwicklung zu heben. Beim Einsatz von Liegenschaften sind daher ausdrücklich auch stadtentwicklungs-, wohnungs-, kultur- und wirtschaftspolitische Ziele zu beachten. Deshalb sieht das neue Liegenschaftskonzept – anders als Sie fragen – keinen Vorrang des Verkaufs vor.

Wir haben gemeinsam in der Stadt – durchaus mit einigen Mühen, das will ich gerne zugestehen – über den Umgang mit Grundstücken, auch über die Daseinsvorsorge debattiert und sind schließlich – so glaube ich – zu einem guten Ergebnis gekommen. Insofern werden wir die Liegenschaftspolitik und den Liegenschaftsfonds im Sinne dieser gemeinsamen Linie von Parlament und Senat neu ausrichten.

Wir haben in unserem Liegenschaftskonzept zunächst drei Kategorien von Grundstücken gebildet: Grundstücke

mit Verkaufsperspektive, Grundstücke zur Daseinsvorsorge durch das Land – es handelt sich dabei um sogenannte Vorhalteflächen – und Grundstücke des Fachvermögens. Die zusätzliche Kategorie der Grundstücke mit Entwicklungsperspektive – das ist eben der Maßgabebeschluss des Hauptausschusses – wird jetzt zusätzlich in das Konzept und damit auch in die Clusterung aufgenommen und bei der Bewertung der Grundstücke mit berücksichtigt werden.

Zu der Clusterung haben wir gemeinsam beschlossen, dass diese in dem neuen Portfolioausschuss auf einer breiten Basis geschehen soll. Hier spielen vor allen Dingen qualitative Aspekte eine Rolle. Zusammen mit allen Vermögensträgern werden wir diese große Aufgabe bewältigen. Der Hauptausschuss hat in seinem Maßgabebeschluss auch gesagt: Sollte es bei dieser Clusterung im Portfolioausschuss zu unterschiedlichen Auffassungen kommen, dann wird letztendlich das Abgeordnetenhaus durch den UA Vermögen entscheiden.

Zu 2: Unser Konzept – auch das möchte ich noch mal deutlich machen – schließt Unter-Wert-Veräußerungen ausdrücklich nicht aus. Diese waren, wie Sie wissen, auch in der Vergangenheit schon möglich. An den Vorschriften der LHO ändert sich durch das Konzept nichts. Wir sprechen lediglich davon, dass wir Transparenz über den Mehrwert, also über den Stadtnutzen für das Land Berlin herstellen wollen. Das muss die jeweilige Fachverwaltung prüfen. Insofern wird auch hier die Liegenschaftspolitik in Übereinstimmung der Beschlüsse von Senat und Parlament neu justiert.

Es spricht aus meiner Sicht auch nichts dagegen, wenn sich das Parlament ein parlamentarisches Selbstbefassungsrecht und auch das Recht verschaffen will, UnterWert-Veräußerungen zu machen. Das wird es in verfassungskonformer Weise tun.

Eine Auswirkung der angesprochenen Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik wird auch sein, dass wir im Haushalt für die kommenden Jahre unsere Einnahmeerwartungen deutlich reduzieren. Wir werden die Einnahmeerwartung voraussichtlich – ich möchte dem Senatsbeschluss nicht vorgreifen – auf 50 Millionen reduzieren müssen.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schmidt! Lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen, dass auch Sie nicht aus Ihrer Verantwortung entlassen werden können, daran mitzuarbeiten, dass in Ihrem Herkunftsbezirk MarzahnHellersdorf die notwendigen Flächen für Schulen, Kitas und andere Aspekte der Daseinsvorsorge identifiziert werden, denn Erfolg wird die neue transparente Liegenschaftspolitik nur dann haben, wenn alle Akteure gemeinsam daran arbeiten. Ich freue mich, dass wir mit dem Beschluss des Hauptausschusses mit dieser Arbeit begonnen haben. – Vielen Dank!