Protocol of the Session on November 22, 2012

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN]

Vielen Dank! – Es antwortet für den Senat Frau Senatorin Scheeres. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Albers! Der Senat sieht sich durch das Gutachten in seinen Einschätzungen bestätigt, dass die Variante Chausseestraße – ich habe das schon des Öfteren hier angesprochen – die schnellstmögliche, aber auch die wirtschaftlichste Lösung ist. Sie wissen alle, dass wir einen Deckel haben, den wir in diesem Zusammenhang einzuhalten haben. Deshalb hat der Senat den Hauptausschuss um Zustimmung gebeten, diese Variante weiterzuplanen. Es gab im November eine Sitzung im Hauptausschuss, in der von den Abgeordneten weitere Informationen eingefordert wurden, sich den Standort Schnellerstraße noch mal anzuschauen und zu bewerten. Selbstverständlich werden wir diesem Informationsbedarf nachkommen. Im Dezember findet ja die nächste Sitzung statt. Ich denke, dass wir das dort gut informativ darstellen können. Ich bin davon überzeugt, dass auch weiter die Chausseestraße die tragfähigste Variante sein wird. Es freut mich natürlich, dass die Hochschule schon unterwegs war und zusätzliche Mittel akquirieren konnte, weil wir wissen, dass durch den Deckel eine abgespeckte Variante diskutiert worden ist. Wenn die Hochschule zusätzliche Gelder organisiert, ist das begrüßenswert.

[Wolfgang Brauer (LINKE): Nehmen Sie die beiden Herren zur Besichtigung mit!]

Vielen Dank! – Eine Nachfrage – bitte schön, Herr Kollege Albers!

Frau Senatorin! Nach meiner Kenntnis ging es nicht um weitere Informationen, sondern um ein zusätzliches neues Gutachten. Haben Sie denn eine Erklärung dafür, warum Ihre Abgeordneten dieses neue Gutachten benötigen?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete hat das Recht, Informationen einzuholen, Fragen zu stellen im Hauptausschuss oder in den anderen Gremien. Das nehme ich ernst und komme dem nach. Ich denke mir, dass wir zu einem guten Ergebnis kommen werden.

[Dr. Klaus Lederer (LINKE): Ist doch nicht wahr!]

Eine zweite Nachfrage von Frau Kollegin Bangert!

Vielen Dank! – Frau Senatorin! Teilen Sie meine Meinung, dass Abgeordnete, wenn sie nach der klaren Entscheidung für einen Standort noch weitere Standorte prüfen wollen, dies nicht auf Kosten der Steuerzahlerinnen tun sollten, sondern auf eigene Kosten?

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Frau Senatorin!

Das ist eine Entscheidung der Abgeordneten. Und wenn die Abgeordneten der Auffassung sind, dass dieser Standort geprüft werden soll, dass es noch einen Informationsbedarf gibt, dann wird der Senat genau diesen Dingen nachkommen und das Parlament informieren.

[Martina Michels (LINKE): Gilt das auch für die Opposition?]

Vielen Dank!

Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage Nr. 5 des Kollegen Martin Delius

(Senatorin Sandra Scheeres)

Sicherheit und Datenschutz beim elektronischen Klassenbuch vergessen?

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich frage den Senat:

1. Welche konkreten technischen Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen kommen in der Erprobungsphase zur Einrichtung des elektronischen Klassenbuchs zur Anwendung?

2. Wird der Senat alle sinnvollen Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen, die bei der Einführung der Schülerdatei berücksichtigt werden, wie z. B. die ausschließliche Verfügbarkeit der Daten über ein Intranet, den Zugang über speziell gesicherte Terminals oder stark eingeschränkte Zugangsberechtigungen, nun bei der Einrichtung des elektronischen Klassenbuchs über Bord werfen?

Vielen Dank! – Bitte schön Frau Senatorin Scheeres!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Delius! Zur ersten Frage: Das Anliegen, das hinter der Einführung des elektronischen Klassenbuchs steht, ist, dass man die Eltern am ersten Tag informiert, wenn ein Kind in der Schule unentschuldigt gefehlt hat. Ich finde, dass ist eine richtige und angemessene Geschichte, denn viele Eltern wollen es wissen, wenn ihr Kind nicht in der Schule ankommt, damit sie dieses Thema in der Schule ansprechen können. Zurzeit ist es so, dass dies erst ab dem dritten Fehltag gemeldet wird. Die Einführung eines SMS-Systems soll dabei helfen, dass die Eltern schneller informiert werden.

Das war in der Großen Anfrage Thema, die wir hier vor zwei Wochen diskutiert haben. Ich habe dies dort eindeutig dargestellt. In diesem Rahmen hatte ich Ihnen bereits versichert, dass genau der Prozess, den Datenschutz zu berücksichtigen, in unterschiedlichen Zusammenhängen gewährleistet ist, dass wir einerseits regionale Beauftragte für Datenschutz haben und mit diesen in Kontakt sind, wir aber auch in regelmäßigem und engem Kontakt mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz stehen, der diesen Prozess begleitet.

Vor wenigen Tagen gab es einen Workshop genau zu diesem Thema. Ich glaube, Sie waren bei diesem Workshop, wenn ich es richtig mitbekommen habe, und haben dort entsprechende Fragen gestellt, die Ihnen auch beantwortet worden sind. Selbstverständlich antworte ich hier gern noch einmal. Auf dem Workshop wurde darge

stellt, dass wir den Datenschutz in diesem Zusammenhang im Blick haben. Das Thema wird von meiner Verwaltung und den Akteuren, die mit diesem Thema befasst sind, sehr ernst genommen.

Zu Ihrer konkreten Frage: Das IT-Sicherheitskonzept für das elektronische Klassenbuch wurde nach Grundschutzmethodik des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – BSI – erstellt. Es kommen darin alle notwendigen technischen Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen zur Anwendung, die gemäß der vorgenommenen Risikobewertung ermittelt worden sind. Dazu zählen folgende Maßnahmen: Das elektronische Klassenbuch soll nur von speziellen Notebooks genutzt werden. Diese Notebooks werden speziell konfiguriert und mit den aus der Risikobewertung abgeleiteten Maßnahmen gesichert. Zusätzlich sind die notwendigen organisatorischen Maßnahmen im IT-Sicherheitskonzept beschrieben worden. Diese müssen von den Lehrkräften, die das elektronische Klassenbuch nutzen, befolgt werden. Dafür wurden entsprechende Dokumente erarbeitet, also Informationen erstellt, die allen Nutzern und Nutzerinnen übergeben und zur Verfügung gestellt werden. Um eine größtmögliche Sicherheit zu erreichen, wurde das Projektteam im Bereich IT-Sicherheit von IT-Sicherheitsconsults intensiv beraten.

Zu Ihrer Frage 2: Beim elektronischen Klassenbuch werden dieselben strengen Maßstäbe angelegt wie bei der Schülerdatei – es war Ihre Frage, wie sich das unterschiedlich gestaltet. Da es sich jedoch bei der automatischen Schülerdatei und dem elektronischen Klassenbuch um zwei vollständig separate IT-Verfahren handelt, sind auch Unterschiede zu berücksichtigen.

Zu den einzelnen Punkten: Während die Schülerdatei auf Grundlage einer eigens zu diesem Zweck geschaffenen gesetzlichen Regelung eingerichtet wird, erfolgt die Beteiligung an dem Pilotprojekt des elektronischen Klassenbuchs auf freiwilliger Basis. Ein weiterer Punkt: Die technisch-organisatorischen Maßnahmen werden an den spezifischen Nutzungskontext angepasst. Es ist deshalb vorgesehen und notwendig, dass das elektronische Klassenbuch über entsprechend sichere Internetverbindungen auch mobil zu nutzen ist. Um auch hier alle gebotene Sorgfalt walten zu lassen, ist eine intensive Test- und Vorbereitungsphase vorgesehen – das habe ich in meiner Antwort auf die Große Anfrage bereits beschrieben.

Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass beide Projekte getrennt voneinander laufen. Das ist ganz wichtig – auch im Zusammenhang mit dem Datenschutz.

Herr Kollege Delius für eine Nachfrage? – Bitte schön!

(Bürgermeister Michael Müller)

Vielen Dank, Frau Scheeres! Sie haben es angesprochen, ich war am letzten Freitag bei dieser Sitzung. Es ist nicht so, wie Sie es dargestellt haben, dass mir dort ausreichende Antworten gegeben worden sind. Deshalb stelle ich diese Mündliche Anfrage. – Sie wissen, dass das elektronische Klassenbuch, so, wie Sie es einführen – es ist meine Frage, ob Sie das wissen –, derzeit von einer Firma ansässig in Österreich betrieben und gehostet wird und tatsächlich nicht – das ist die Aussage, die ich am Freitag bekommen habe – den hohen Sicherheitsstandards unterliegt, denen die Schülerdatei im laufenden Einführungsverfahren unterliegt; wissen Sie das?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Also, ich habe gerade detailliert Ihre Fragen beantwortet. Meiner Information nach unterliegt es schon den datenschutzrechtlichen Standards und den Standards insgesamt. Ich kann mich gern noch einmal informieren. Ich habe mich heute extra noch einmal ausführlicher informiert, weil mir klar war, dass Ihnen das wichtig ist, dass Sie noch mehr Informationen haben möchten. Ich kann gern noch einmal nachfragen, aber auf der Grundlage meiner Informationen ist das alles gewährleistet.

Vielen Dank! – Als Nächster der Kollege Birk – bitte schön!

Da möchte ich doch noch einmal konkreter nachfragen. Frau Scheeres! Ist Ihnen bewusst, dass die Firma, die dieses Klassenbuch anbietet, ihren Server in Österreich hat, und wie passt es zur IT-Strategie des Landes Berlin, dass diese sensiblen Schülerdaten, die von Berliner Schulen und künftig möglicherweise auch von anderen Städten in Österreich auf einem Server gehostet werden, und war das überhaupt im Sinn der Schülerdatei, wofür die Mittel bereitgestellt wurden?

Frau Senatorin – bitte schön!

Herr Abgeordneter! Ich habe eben mittlerweile mehrmals dargestellt, dass wir in engem Kontakt mit regionalen Datenschutzbeauftragten sind, mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten,

[Christopher Lauer (PIRATEN): Und mit dem österreichischem?]

wo all diese Dinge besprochen worden sind. Wenn das problematisch wäre, hätte sicherlich der Datenschutzbeauftragte dieses kritisiert und angesprochen. Nach meinen Informationen entspricht es so, wie es konzipiert ist und mit welchen Unternehmen wir zusammenarbeiten, den Standards.

Vielen Dank!

Wir kommen zur nächsten, der ursprünglich ersten Mündlichen Anfrage der Kollegin Spranger von der SPDFraktion zum Thema

Mittelkürzung für die soziale Stadtentwicklung

Frau Kollegin, bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Sind Presseberichte zutreffend, dass die schwarzgelbe Koalition im Bundestag bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2013 beschlossen hat, den von der Bundesregierung eingebrachten Ansatz für das Programm Soziale Stadt erneut um 20 Prozent zu kürzen?

2. Welche Auswirkungen hätte eine derartige Kürzung für das Land Berlin?

Herr Senator Müller – bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Spranger! Ich kann Ihre erste Frage leider nur mit ja beantworten, und das ist auch bitter. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 8. November mit seiner schwarz-gelben Mehrheit beschlossen, den vom Bundeskabinett eingebrachten Haushaltsentwurf für das Jahr 2013 in diesem wichtigen Programm der Städtebauförderung von 50 Millionen Euro um 10 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro zu reduzieren. Darüber hinaus wurde es den Ländern auch verboten, vor dem Hintergrund der eigenen Problemlage Umschichtungen aus anderen Programmen der Städtebauförderung zugunsten des Programms Soziale Stadt vorzunehmen.