Ich mache darauf aufmerksam, dass wir diese Anfrage vorhin nicht mit einer anderen zusammengezogen haben, weil es eine Vereinbarung gibt, dass wir das nur bei den ersten zehn Anfragen machen. – Bitte schön, Frau Kollegin!
1. Wann wird der Senat für die Sanierung der Staatsoper einen Kosten- und Zeitplan vorlegen, welcher den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht?
2. Welche finanziellen und organisatorischen Auswirkungen hat die Trennung vom Büro für Projektsteuerung und die Neuausschreibung dieser Leistung zur Folge?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich hatte ja vorhin schon dargestellt, dass die Trennung von dem bisherigen Projektsteuerer keine finanziellen Auswirkungen hat,
dass wir nun dem neuen Projektsteuerer natürlich auch die Möglichkeit geben, sich genau den Stand des Verfahrens anzugucken und zu bewerten, und dass wir dann Ende des Jahres das Ergebnis dieser Bewertung vorlegen werden, und zwar vor allem auch hinsichtlich der Kostenfrage, die vorhin – ich glaube, vom Abgeordneten Otto – angesprochen wurde.
Sie sagten vor einer halben Stunde, dass es keine finanziellen Auswirkungen hat. Ich bin jetzt etwas verwirrt. Herr Senator Müller! Ich frage Sie: Es gibt mittlerweile Gerüchte, dass sich die Baukosten für die Staatsoper verdoppeln werden. Was ist an den Gerüchten dran, und können Sie tatsächlich ausschließen, dass dem so ist?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich möchte es noch mal erklären, damit es nicht durcheinandergeht: Die Trennung von dem bisherigen Projektsteuerer verursacht keine Mehrkosten. Das ist das, was ich vor einer halben Stunde gesagt habe, und das ist auch das, was ich jetzt sage. Ganz im Gegenteil: Ich will noch nicht zu viel sagen, aber es kann sogar sein, dass wir durch eine andere
Das ist auch Sinn der Übung, dass man sich einen neuen Projektsteuerer sucht, weil man vorher offensichtlich mit der Arbeit nicht zufrieden war und jetzt auf einer neuen Grundlage etwas neu verabredet, damit es dann auch besser funktioniert. Aber allein dieser Vorgang verursacht keine Mehrkosten.
Der Projektsteuerer wird sich das jetzt angucken und guckt sich bereits an, wie die Bauverzögerungen, die es bisher gegeben hat – auch darauf hatte ich vor einer halben Stunde hingewiesen –, zu bewerten sind und zu welchen möglichen Mehrkosten sie führen, und das werden wir Ende des Jahres darstellen.
[Lachen bei den GRÜNEN und der LINKEN – Wolfgang Brauer (LINKE): Ich denke, es gibt keine Mehrkosten!]
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator Müller! Sind Sie wie ich auch der Auffassung dass es langsam Zeit für einen qualifizierten Managementstab innerhalb des Senats wird, um alle noch anstehenden Großbaustellen zukünftig effizient zu managen?
Frau Abgeordnete Kapek! Ich freue mich auf die nächsten Haushaltsberatungen, wo Sie entsprechende Verstärkung für die Senatsverwaltung gemeinsam mit uns beantragen und dann auch durchsetzen werden.
Es fällt einem jedoch kein Zacken aus der Krone zu sagen, dass man für bestimmte Tätigkeiten und Verfahren fachliches Know-how einkauft. Auch das ist nichts Schlimmes. Es muss dann aber auch entsprechend funktionieren. Offensichtlich hat es hier ein Problem mit dem Projektsteuerer gegeben – ich habe es vorhin dargestellt.
Es gab unterschiedliche Auffassungen darüber, wie man mit dieser neuen Situation umgehen sollte. Dann sucht man sich eben auch anderes fachliches Know-how.
1. Welche Ursachen haben die Bauschäden, die an der Friedrichswerderschen Kirche aufgetreten sind, wie werden weitere Schädigungen des Baudenkmals in der Zukunft ausgeschlossen, durch wen und in welchen Zeiträumen wird die Wiederherstellung gesichert?
2. Welche Gutachten zum Baugrund und ggf. weitere sind vor Erteilung der Genehmigung auf Veranlassung des Landes Berlin erstellt worden, und wie sollen bei anderen Bauvorhaben in der historischen Mitte Bauschäden ähnlicher Art künftig vermieden werden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Die Friedrichswerdersche Kirche grenzt unmittelbar an die bereits für den Bau des Wohnungskomplexes Kronprinzengärten ausgehobene Baugrube. Diese Baugrube wird für zwei Untergeschosse des Neubaus ausgeführt und ist somit deutlich tiefer als die Gründung des Kirchengebäudes.
Erste Schadensmeldungen von Putzabbrüchen im Inneren der Kirche lagen im August dieses Jahres vor. Zur Sicherung der Besucher und der Besucherinnen sowie der dort befindlichen Kunstwerke wurde zunächst eine Schutzvernetzung angebracht. Wenig später wurden ein großer Teil der Kunstwerke sicherheitshalber eingehaust. Inzwischen ist ein Aufenthalt in der Kirche nicht mehr zu verantworten und das Gebäude daher gänzlich geschlossen.
Die Evakuierung der Kunstwerke wird derzeit vorbereitet. Aktuell werden sich ausprägende Rissbildungen im
Kircheninneren sichtbar. Die Nutzer des Kirchengebäudes, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, hat sich gemeinsam mit der Eigentümerin, der evangelischen Kirchengemeinde in der Friedrichstadt, an die oberste Bauaufsicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz bei der Bitte um bauaufsichtliches Einschreiten gewandt.
Das Landesdenkmalamt hat sich daraufhin sofort über den besorgniserregenden Zustand informiert. Die Schadensursachen konnten noch nicht abschließend geklärt werden. Seitens der bezirklichen Bauaufsicht ist über einen Teilbereich der Baumaßnahme inzwischen ein Baustopp verhängt worden. Die Aufhebung dieses Baustopps erfolgt erst, wenn die Schadensursachen zweifelsfrei geklärt sind und weitere Schädigungen ebenso zweifelsfrei ausgeschlossen werden können.
Bauherrin der Kronprinzengärten ist die Bauwert Investment Group GmbH, die sich zu möglichen Ursachen derzeit nicht äußert. In der näheren Umgebung werden derzeit verschiedene Großbauprojekte durchgeführt, der Umbau der Staatsoper, der U-Bahnbau, das Humboldt-Forum. Alle Maßnahmen werden in einem demnächst erwarteten Gutachten zu den Auswirkungen auf die Bestandsgebäude berücksichtigt werden, das die Bauwert in Auftrag gegeben hat.
Vor Baubeginn einer Baumaßnahme muss der Prüfbericht des Prüfingenieurs für Standsicherheit vorliegen. Im Standsicherheitsnachweis werden regelmäßig auch die Baugrundverhältnisse betrachtet. Weitere Gutachten sind bauaufsichtlich nicht erforderlich und wurden folglich auch nicht eingeholt. Inwieweit der Bauherr auf Forderungen des Prüfingenieurs Gutachten einholt, bleibt der Forderung des Prüfingenieurs, der hier öffentlichrechtlich tätig wird, überlassen. Bei Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe zu der Friedrichswerderschen Kirche wird künftig in der Bauberatung, so eine wahrgenommen wird, auf mögliche Baugrundprobleme zusätzlich hingewiesen. Die eigentliche Standsicherheitsüberprüfung und die damit verbundenen Auswirkungen auf andere Gebäude obliegt dem Prüfingenieur für Standsicherheit.
Vielen Dank! – Mit der Befürchtung, dass Herr Böhning die Frage nicht wird beantworten können, werde ich sie
trotzdem stellen. Ich habe jetzt verstanden, dass Gutachten mit möglichen Auswirkungen auf Bestandsgebäude noch nicht vorliegen, sondern erst durch die Bauwert in Bezug auf ihr Vorhaben vorgelegt werden. Gutachten, die auf Veranlassung des Landes Berlin erstellt worden sind, können sich nur auf Bauvorhaben, die das Land Berlin durchführt, beziehen, beispielsweise das Umbauvorhaben Staatsoper. Sind denn hier für die Baugrunduntersuchungen und den Standsicherheitsnachweis auch gutachterliche Betrachtungen zu den Auswirkungen auf die Bestandsgebäude in der Umgebung erfolgt?
Es trifft zu, dass die Bauwert ihrerseits ein Gutachten in Auftrag gegeben hat. Über die Interessenlage möchte ich mich jetzt nicht weiter äußern. Zur Frage der Vergabe weiterer Gutachten kann ich Ihnen jetzt keine Antwort geben. Eine solche liefere ich aber gern nach.