Protocol of the Session on November 10, 2011

(Senator Dr. Jürgen Zöllner)

zur Folge haben, dass diese gesetzlich nicht zwingend vorgeschriebene Merkblattänderung sehr unbürokratisch auf den Boden der Tatsachen zurückgeführt wird.

Vielen Dank! – Ich möchte noch den Hinweis geben: Wenn Sie sich für Nachfragen zu Wort melden, bitte nur ein Mal den Knopf drücken.

Als nächstes kommen wir zur dritten Frage – Herr Stefan Gelbhaar von den Grünen mit dem Thema

Wie fit ist die Berliner S-Bahn für den Winter?

Bitte schön, Herr Kollege!

[Uwe Doering (LINKE): Die fährt ja selbst im Herbst!]

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Schritte hat der Senat unternommen, damit ein weitestgehend reibungsloser S-Bahnverkehr in diesem Jahr gesichert ist und insbesondere nicht wieder ganze Stadtteile abgeschnitten werden?

2. Seit wann hat der Senat Kenntnis von dem Problem, ausreichend Dienstkräfte für den Betrieb der Berliner S-Bahn zu finden, und wie wird das Problem gelöst?

Vielen Dank! – Zur Beantwortung hat Frau Junge-Reyer das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gelbhaar! Bereits im August dieses Jahres hat Sie der Senat von dem Ergebnis der beiden Arbeitskreise unterrichtet, die mit Experten auf Druck des Senats gegründet worden waren, um sich mit der Situation der Fahrzeuge und mit der Infrastruktur auseinanderzusetzen. Es gab damals insgesamt etwa 25 Problemfelder, die von den Experten identifiziert worden sind. In dem weiteren Verfahren ist mit der S-Bahn verabredet worden, wie und in welchem Umfang sie diese Probleme abarbeitet. Dabei kommt es darauf an, dass man sich sowohl mit dem Zustand des Netzes als auch mit der Sanierung der Fahrzeuge auseinandersetzt. In dem Abschlussbericht vom Sommer hatten die Experten bestätigt, dass sich die S-Bahn einerseits auf dem richtigen Weg befindet, wenn sie Investitionen in die Fahrzeuge tätigt und wenn sie technische Probleme abarbeitet und die Lösungen dazu führen, dass im Winter mehr Fahrzeuge zur Verfügung stehen.

Allerdings sagt die Expertenkommission auch – und diese Auffassung teilt der Senat –, dass die Abarbeitung der vorgesehenen Umrüstmaßnahmen, der technischen Probleme zum Teil erst Ende 2012 abgeschlossen sein wird. Dies sagt auch die S-Bahn. Dabei geht es unter anderem darum, dass zum Beispiel für die Baureihe 481 technische Lösungen sehr schwer umzusetzen sind. Der Austausch der Fahrzeugmotoren zum Beispiel kann erst sukzessive stattfinden, und für die Baureihe 480 gibt es noch nicht für jedes technische Problem tatsächlich auch schon eine Lösung, die man umsetzen könnte. Ich könnte Ihnen jetzt die technischen Einzelheiten dezidiert schildern. Ich darf Ihnen versichern, dass es dabei bleibt, dass auf der einen Seite hart an einer Lösung gearbeitet wird, auf der anderen Seite die S-Bahn aber nicht in Aussicht stellen kann, alle Probleme zu Beginn des Winters behoben zu haben, ja dass sie für einige Probleme nach ihrer eigenen Einschätzung bis zum Ende des kommenden Jahres benötigt.

Von dem Fahrermangel hat der Senat im Monat Oktober Kenntnis erhalten. Die S-Bahn hat zuletzt am 7. November mitgeteilt, dass es durch einen überdurchschnittlich hohen Krankenstand Probleme bei der Besetzung von Fahrdiensten gibt. Sie hat auf Nachfrage dazu gleichzeitig mitgeteilt, dass sie derzeit sehr aktiv an der Ausbildung neuer Triebwagenfahrerinnen und -fahrer arbeitet, dass allerdings je nach Vorqualifikation die Ausbildung vier bis neun Monate dauert. Sie setzt also auf der einen Seite darauf, neue Triebwagenführer auszubilden, und auf der anderen Seite hofft die S-Bahn, dass sich der Krankenstand wieder normalisiert. Neue Mitarbeiter stehen für Ende Februar und Ende April ausgebildet zur Verfügung.

Vielen Dank! – Herr Gelbhaar, bitte schön, zu einer Nachfrage!

Meine Nachfrage: Wir können uns also nicht sicher sein, dass die S-Bahn reibungslos fährt. Und wenn dem so ist: Welche rechtlichen und tatsächlichen Schritte sind denn für den Fall eines S-Bahnausfalls vorbereitet worden?

Für den Fall eines technischen Ausfalls der S-Bahn nützen keine rechtlichen Schritte, sondern da hilft es allerdings nur, dass die S-Bahn unter der Drohung, dass sie gegebenenfalls in erheblichem Umfang wieder Leistungen vom Land Berlin nicht finanziert bekommt, weil sie tatsächlich nicht da sind, sich wegen dieses drohenden Einbehalts von finanziellen Ausgleichungen für die Fahrleistungen bemüht und sich anstrengt. Ich gebe zu, dass sich die S-Bahn bemüht, aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Mühe allein nicht genügt.

Vielen Dank! – Noch ein Hinweis, auch an die Neuen im Plenum: Wenn Sie das Mikrofon ein bisschen näher heranziehen, dann sind Sie besser zu verstehen. – Für eine weitere Nachfrage hat sich Frau Matuschek gemeldet. Sie hat dann auch das Wort. – Bitte schön, Frau Kollegin!

Vielen Dank! – Frau Senatorin! Nun waren ja manche Ursachen für die Schlechtleistung der S-Bahn nicht bei der S-Bahn Berlin GmbH zu suchen, sondern beim Konzern DB AG, insbesondere bei Netz-, Signal- oder Sicherungstechnik. Welche Signale haben Sie von diesen Ebenen aus dem DB Konzern, dass im Winter alle Weichen geheizt und gepflegt werden, dass dann auch entsprechendes Personal zur Pflege oder zum Freischaufeln von Weichen und Sicherungstechnik vorhanden ist? Welche Signale gibt es dort von den entsprechenden Ansprechpartnern aus dem DB-Konzern?

[Uwe Doering (LINKE): Vor allen Dingen, dass kein Strom ausfällt!]

Frau Abgeordnete Matuschek! Zu dem Thema Betrieb, also Infrastruktur, insbesondere zu dem Thema Weichen, das Sie ansprechen, hat uns die Deutsche Bahn informiert, dass sie erstens einen umfangreicheren Personaleinsatz vorsieht und dass sie zweitens vor allen Dingen die Organisation und die Kommunikation bei diesem Personaleinsatz – daran hat es zu Beginn des letzten Dezember ganz erheblich gehapert – verbessern wird. Sie hat drittens zugesichert, dass sie die Weichenheizungen nicht nur instand setzen, sondern deren Technik verbessern will. Das sind drei wesentliche Elemente, die sich auf den Betrieb der Infrastruktur beziehen.

Vielen Dank!

Wir kommen zu Frage 4. Regina Kittler von der Fraktion Die Linke hat das Wort zum Thema

„Schultrojaner“ an Berliner Schulen

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Position vertritt der Berliner Senat zum Einsatz von Überwachungssoftware – „Schultrojaner“ bzw. „Plagiatssoftware“ – an Berliner Schulen, und wie hat er diese in den zwischen den Bundesländern einerseits und der Verwertungsgesellschaft WORT,

der Verwertungsgesellschaft Musikedition und dem Verband der Schulbuchverlage Bildungsmedien andererseits im Dezember 2010 abgeschlossenen „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“ eingebracht?

2. Auf welcher rechtlichen Grundlage handeln der Senat bzw. die Schulträger, wenn Überwachungssoftware an Berliner Schulen eingesetzt werden würde?

Vielen Dank! – Es antwortet wieder Prof. Zöllner – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der seit 2004 bestehende Gesamtvertrag zu § 53 Urhebergesetz lief zum 31. Dezember 2010 aus. Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus wurde gebeten, einen neuen Gesamtvertrag auszuhandeln. Dieser neue Vertrag wurde am 21. Dezember 2010 unterzeichnet, in der Amtschefkonferenz der Kultusministerkonferenz am 10. Februar 2011 einstimmig gebilligt und nach einstimmigem Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 31. März 2011 rechtskräftig. In diesem Rahmen hat auch das Land Berlin seine Zustimmung zum Gesamtvertrag gegeben.

Klar ist, dass es beim Einsatz dieser Software nicht um eine Überwachung von Lehrkräften, sondern um den Schutz von Schulen vor Raubkopien geht. Natürlich dürfen Schulen nicht mit einer solchen Software ausspioniert werden. Gleichwohl muss geistiges Eigentum geschützt werden. Und darum geht es im Urheberrecht. Im Land Berlin wird eine „Plagiatssoftware“ erst dann zur Anwendung kommen, wenn vorab sichergestellt ist, dass durch diese Software die Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler nicht berührt werden.

Zur Frage 2: Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz und den Verwertungsgesellschaften.

Vielen Dank! – Gibt es eine Nachfrage der Fragestellerin? – Das ist nicht der Fall. Dann hat Herr Mutlu das Wort.

Herr Senator! Meine Frage, weil Sie von Plagiatssoftware sprechen und nicht das Kind beim Namen nennen, nämlich Schultrojaner: Wie wollen Sie denn als Berliner Verwaltung mit Ihrem Personal sicherstellen, dass der

Missbrauch dieses Schultrojaners unterbleibt und dass Lehrerinnen und Lehrer, genauso Schülerinnen und Schüler, in der Tat nicht ausspioniert werden?

Herr Prof. Zöllner, bitte schön!

Herr Mutlu! Sie können nicht die Sache von den Füßen auf den Kopf stellen. Die korrekte Bezeichnung ist Plagiatssoftware, weil das andere, wenn es überhaupt einen Sinn macht und wenn man in die Interpretation dessen geht, was man ausspricht, unterstellt, dass ein geheimer, dem Betreffenden nicht bekannter Mechanismus dem zugrunde liegt, um etwas auszuspionieren, von dem der Andere nicht weiß, dass es aufgespürt wird o. Ä. Hier handelt es sich, wenn überhaupt, nur um eine bekannte, jedem der Betroffenen bewusste Situation, dass eine Software, die auch in ihren Möglichkeiten vorher geprüft worden ist, dann z. B. auf dem Schulrechner und nicht auf persönlichen Rechnern der Betroffenen läuft. Deswegen halte ich es, nach dieser langen Vorrede auf den Punkt bringend, für unverantwortlich, dass Politiker, die dieses wissen und genau wissen, dass ein Einsatz erst dann zustande kommen wird, wenn es mit den entsprechenden Datenschutzbeauftragten und Experten gegengecheckt ist, den Eindruck zu erwecken, dieses wäre ein solches Instrumentarium, das diese Möglichkeiten, die Sie durch das Wortspiel mit dem Trojaner suggerieren, ermöglicht.

Und dann brauche ich gar kein Personal, weil eine solche Software, wenn sie erstellt sein wird, zum Einsatz kommt, die alle diese Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet und nicht Einzelentscheidungen von Personen voraussetzt.

[Gelächter bei den Grünen – Özcan Mutlu (GRÜNE): Das glauben Sie doch selber nicht! – Martin Delius (PIRATEN): Eierlegende Wollmilchsau!]

Für die zweite Nachfrage bekommt der Kollege Lauer das Wort. – Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Zöllner! Laut § 6 Abs. 6 des Gesamtvertrags zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urheberrechtsgesetz benennen die Länder gegenüber den Rechteinhabern bis zum 1. März 2011 einen

zentralen Ansprechpartner, welcher bei Meldungen von Urheberrechtsverletzungen durch die Rechteinhaber im Rahmen der Schulaufsicht be

rechtigt ist, den Sachverhalt an den Schulen zeitnah aufzuklären, und im Falle von Rechtsverletzungen für Abhilfe sorgt.

Wer ist denn dieser Ansprechpartner beim Land Berlin oder für die Länder?

Vielen Dank! – Bitte schön, Herr Senator Zöllner!

Ich kenne ihn nicht, und das ist gut so, weil wir ja noch Gelegenheit haben werden, in der Aussprache zur Großen Anfrage diese Gesamtproblematik dann hoffentlich etwas ausführlicher und nicht punktuell aus dem Zusammenhang herausgerissen zu erläutern. Wir werden den Prozess erst dann einleiten, wenn die Software entwickelt ist.

[Gelächter bei den PIRATEN]

Dann werden wir letzten Endes auch entscheiden, wie die Umsetzung mit welchen Personen und Stellen erfolgt. Das muss eins nach dem anderen geschehen, um genau das zu gewährleisten, von dem ich unterstelle, dass es auch Ihre Intention ist: dass kein Missbrauch erfolgen kann.

Vielen Dank! Dann ist die Frage beantwortet.

Wir kommen zu Frage 5. Das Wort hat Herr Lauer von den Piraten zur

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