Protocol of the Session on November 10, 2011

Schülerdatenbank

Bitte schön, Herr Kollege!

Vielen lieben Dank! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie viele Schüler sind in der Schülerdatenbank –

[Özcan Mutlu (GRÜNE): Gar keine!]

Wie bitte? Gar keine? Ich lasse mich leicht irritieren. Es geht schneller, wenn ich die Frage vorlese. – des Landes Berlin gespeichert, und wann hat der Senat vor, diese Datenbank wieder abzuschaffen?

Bitte schön, Herr Senator Zöllner!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der automatisierten Schülerdatei sind im Schuljahr 2011/2012 die

(Senator Dr. Jürgen Zöllner)

Daten von insgesamt 368 269 Schülerinnen und Schülern gespeichert. Davon entfallen auf die allgemeinbildenden Schulen 290 955 Schülerinnen und Schüler, mit Stand vom 2. September 2011, und auf die beruflichen Schulen 27 314, Stand 17. Oktober 2011. – Eine Abschaffung ist nicht vorgesehen, weil ich davon ausgehe, dass selbst die Piraten an einer optimalen Einrichtung eines Schuljahres Interesse haben.

[Dr. Klaus Lederer (LINKE): Und wenn nicht?]

Vielen Dank! – Wünschen Sie eine Nachfrage? – Bitte schön!

Herr Zöllner! Könnten Sie kurz die technischen und organisatorischen Maßnahmen abreißen, die das Land Berlin trifft, damit diese Datensätze nicht abhanden kommen, z. B. auf einem USB-Stick?

[Beifall bei den PIRATEN]

Bitte schön, Herr Senator!

Ich könnte jetzt sagen, dass ich dazu in der Lage bin, dass ich dazu aber ungefähr wahrscheinlich in der gesamten Komplexität der Situation anderthalb Stunden brauche. Ich bin aber ehrlich genug zu sagen, dass ich dieses nicht auswendig weiß. Ich weiß nur, dass in dem sehr sorgfältigen Prozess der Einrichtung und der Vorgaben für den Betrieb dieser Datenbank mit den entsprechenden Experten, Datenschutzbeauftragten u. Ä. alle Vorkehrungen getroffen worden sind, dass ein Missbrauch nicht möglich ist.

[Zuruf von Dr. Klaus Lederer (LINKE)]

Vielen Dank! – Eine weitere Nachfrage hat der Kollege Mutlu.

Herr Senator! Meine Frage auch hinsichtlich der Schülerdatei, die wurde ja von Rot-Rot mit ganz großem Tamtam angekündigt und im vierten oder fünften Jahr der Verschiebung jetzt scheinbar eingeführt, meine Frage: Ist denn jetzt diese Schülerdatei vollumfänglich im Einsatz? Und wenn ja, was hat diese Schülerdatei überhaupt für die Schulen, was Personalplanung angeht, aber auch alle

anderen organisatorischen Dinge, die damit zusammenhängen, im Positiven gebracht?

Vielen Dank! – Bitte schön, Herr Senator!

Bei einer Situation, wo das Ganze ein Prozess ist, ist die Definition des Vollumfänglichen eine schwierige Frage. Es ist ein Prozess, in dem als Erstes es eben um die Grunddaten zur Einrichtung eines Schuljahres geht. Dieses ist in der Parallelität zu der normalen Einrichtung eines Schuljahres jetzt schon mit den Daten aus der Schülerdatenbank gegengecheckt worden, weil man ja sehen muss, wo möglicherweise Abweichungen und Fehler auftreten. Die weitere Implementierung zum Nutzen der Schulen, dass die letzten Endes keine Doppelarbeit machen, erfolgt jetzt schrittweise für die verschiedenen Anwendungsgebiete, sowohl in Bezug auf Schülerinnen und Schüler als auch in Richtung dessen, dass ja erweitert werden soll, in Bezug auf das vorhandene Lehrpersonal an den Schulen.

Vielen Dank!

Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage Nr. 6, der Frage des Kollegen Daniel Buchholz von der SPDFraktion über

Neuer Glücksspielstaatsvertrag: Ist 15+1 jetzt nicht mehr 16?

Herr Buchholz, bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Ergebnisse gab es bei der letzten Konferenz der Ministerpräsidenten zu einem neuen Glücksspielstaatsvertrag, und welche finanziellen Auswirkungen erwartet der Senat?

2. Wie bewertet der Senat den Vertragsentwurf bezüglich seiner EU-Konformität und der Eindämmung der Glücksspielsucht?

Vielen Dank! – Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Buchholz! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Frage 1: 15 Regierungschefinnen und -chefs haben auf ihrer Jahreskonferenz Ende Oktober in Lübeck weiter den Weg beschritten, einen neuen Glücksspielstaatsvertrag – in Klammern: Glücksspieländerungsstaatsvertrag – unter Dach und Fach zu bringen. Es wurde in Aussicht genommen, den Vertrag auf der Ministerpräsidentenkonferenz Mitte Dezember zu unterzeichnen, sodass er dann zum 1. Juli 2012 in Kraft treten könnte. Schleswig-Holstein hat sich vor dem Hintergrund eines eigenen Landesgesetzes, das am 1. Januar 2012 in Kraft treten wird, zum Beschluss enthalten.

Bei der Behandlung der noch offenen politischen Fragen kam es auf der Jahresministerpräsidentenkonferenz dann zu folgender Verständigung: 1. Festlegung der Konzessionsabgabe für Sportwetten auf 5 Prozent des Wetteinsatzes, 2. Begrenzung der Anzahl der Sportwettenkonzessionen auf 20, 3. Abschluss des Staatsvertrags auch ohne Schleswig-Holstein, aber Aufnahme einer Klausel, um dem Land den Beitritt zu ermöglichen.

Bei Sportwetten soll im Rahmen einer Experimentierphase eine teilweise Marktöffnung erprobt werden. Bereits auf der Sonder-MPK im April hatten sich die 15 Länder darauf verständigt, im Rahmen einer auf sieben Jahre angelegten Experimentierklausel den Sportwettenmarkt für Private zu öffnen, das staatliche Lotteriemonopol aber aufrechtzuerhalten.

Die Ministerpräsidenten von Hessen und Niedersachsen haben ihre Zustimmung zum oben skizzierten MPKBeschluss unter den Vorbehalt gestellt, dass die Aufnahme einer Öffnungsklausel in den Vertrag geprüft wird, die an der Aufrechterhaltung des Verbots von Kasinospielen im Internet rüttelt. Mittels einer solchen Klausel soll den Ländern, die dies wollen, zugestanden werden, staatlich konzessionierten Spielbanken die Übertragung realer Kasinospiele im Online-Verfahren zu ermöglichen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Auf die 5-prozentige Höhe der Konzessionsabgabe soll auch der Steuersatz für Sport- und Pferdewetten, der derzeit bei 16⅔ Prozent liegt, abgesenkt werden. Wesentliche Steuerausfälle für Berlin sind hierdurch jedoch nicht zu erwarten, da während der Experimentierphase durch die Zulassung privater Sportwettenanbieter mit zusätzlichen Steuereinnahmen zu rechnen ist.

Zur Frage 2: Bei der Erarbeitung des Staatsvertragsentwurfs hat man sich intensiv auch mit den Anforderungen auseinandergesetzt, die das europäische Recht an die Regelungsinhalte stellt. Berücksichtigt worden sind insofern nicht nur die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und deutscher Gerichte, sondern auch die Stellungnahme, die die Europäische

Kommission im Juli zu dem notifizierten Staatsvertragsentwurf abgegeben hat.

Bestandteil der vom Senat geplanten Vorlage – zur Kenntnisnahme – an das Abgeordnetenhaus werden neben dem Entwurf des Staatsvertrags auch die Erläuterungen zu diesem sein, denen Einzelheiten zur Erfüllung der europarechtlichen Anforderungen zu entnehmen sind. Der Senat hat derzeit keinen Anlass, an der EUKonformität der beabsichtigten Regelungen zu zweifeln.

Der Gerichtshof der Europäischen Union und die obersten deutschen Gerichte fordern übereinstimmend ein kohärentes System im Bereich des Glücksspiels unabhängig davon, ob als Monopol oder über Konzessionszulassung. Dementsprechend ist nun vor allem die Bundesregierung gefordert, Rechtsänderungen auf den Weg zu bringen. Einer dringenden Überarbeitung bedarf insbesondere die Spielverordnung, um negative Auswirkungen der 2006 in Kraft getretenen Novelle wieder einzufangen.

Die Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht ist ein Kernziel des Staatsvertrags. Die Regelungen, wie sie im vorliegenden Staatsvertragsentwurf vorgesehen sind, sind geeignet, einen essenziellen Beitrag zur Eindämmung der Spielsucht zu leisten. Es wäre zu begrüßen, wenn dies auch in Schleswig-Holstein erkannt und der dortige Alleingang beendet werden würde.

[Beifall von Daniel Buchholz (SPD)]

Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Gibt es eine Nachfrage des Fragestellers? – Ja, bitte schön, Herr Buchholz, dann haben Sie das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Regierender Bürgermeister! Sie haben eben das Bundesland SchleswigHolstein angesprochen. Sind Sie denn mit mir der Meinung, dass das eigentlich ein hochskandalöses Verhalten ist, dass ein deutsches Bundesland sich weigert, einen Staatsvertrag zu unterschreiben, und offensichtlich zwischen Nord- und Ostsee ein Spielerparadies à la Las Vegas schaffen will und damit auch sämtliche Gesetzgebung und sämtliche Maßnahmen zur Eindämmung von Glücksspiel und von Glücksspielsucht unterminiert?

[Beifall]

Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Das Verhalten von Schleswig-Holstein hat nicht nur bei mir, sondern auch bei anderen Kollegen mehrmals erhebliches Kopfschütteln verursacht. Auf der anderen Seite müssen wir zur Kenntnis nehmen: In einem föderalen Staat hat dann wiederum ein einzelnes Land diese Möglichkeit und diese Rechte. Die Konsequenzen müssen dann alle tragen.

Ich muss auch ehrlich zugestehen, dass die Inflation von Konzessionen im Laufe des Prozesses – jetzt mittlerweile bei 20 – aus meiner Sicht keine gute Lösung darstellt. Es war aber bis zum Schluss unsere Position eben nicht mehr zu halten. Wir hatten eine deutlich geringere Zahl unter zehn uns vorstellen können, hatten auch Unterstützung bei anderen Ländern, aber zum Schluss, wie das bei solchen Staatsverträgen dann immer so ist, waren wir dann ziemlich allein auf weiter Flur. Insofern ist jetzt die Zahl 20 dort reingekommen. 20 ist natürlich anfällig für Klageverfahren, wenn es dann nachher zur konkreten Konzessionsvergabe kommt.

Wir wissen alle, dass die gesamte Materie durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die europäische Rechtslage hochkomplex ist. Die Frage steht, wie lange dieses Monopol gehalten werden kann. Da sind Handlungsspielräumen enge Grenzen gesetzt. Insofern haben wir jetzt mit den Regelungen, die getroffen worden sind, einen Kompromiss gefunden, der hoffentlich dann auch trägt und das Ziel erreicht, das wir haben, einerseits die Bekämpfung der Spielsucht und andererseits auch das Monopol zu erhalten.

Vielen Dank! – Für eine zweite Nachfrage bekommt der Kollege Lauer das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Vielleicht, Herr Wowereit, könnten Sie erklären, inwieweit dieses Vertragswerk im Moment das Sperren von Glücksspielwebseiten oder Webseiten generell vorsieht.

Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Die beabsichtigte Regelung diesbezüglich ist nicht in den Staatsvertragsentwurf aufgenommen worden.