Zuerst ganz kurz die Bemerkung, dass die Bürgschaft vom Parlament so beschlossen wurde, die Risikoeinschätzung also vorgenommen wurde.
Dann die Frage: Das Fahrzeuglastenheft – habe ich Sie da richtig verstanden – soll erst im Jahr 2014 gemeinsam mit dem Betreiber entwickelt werden, das heißt, in Bezug auf die Fahrzeugbestellung verlieren wir, ab jetzt gerechnet, weitere zwei Jahre?
Nein, wir verlieren keine Zeit. Dieses Fahrzeuglastenheft muss der Betreiber mit dem Fahrzeughersteller vereinbaren. Insofern ist es so, dass wir – das war mir auch wichtig – relativ schnell in den Bestellvorgang kommen. Das ist mit dem Ablauf, den ich Ihnen letzte Woche und auch diese Woche dargestellt habe, gewährleistet. Unsere Fahrzeuganforderungen sind schon formuliert worden. Insofern ist das jetzt das Verfahren, wo wir keinen erkennbaren Zeitverzug einplanen müssen, sondern wir sind jetzt in diesem Bestellvorgang drin. 2014, nach der Zuschlagserteilung, kann es dann in die konkrete Umsetzung gehen. Es war allerdings immer klar, dass es zu einer schrittweisen Auslieferung kommen wird.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Eine Frage: Hat der Senat zuvor rechtlich prüfen lassen, ob es eine Pflicht gibt, dass, wenn man ein erstes Drittel Netz ausschreibt, dann zu späteren Zeitpunkten auch ein zweites und ein drittes Drittel Netz und damit letztlich das gesamte Netz ausgeschrieben werden müssen?
Es ist Bestandteil des Senatsbeschlusses, dass wir in eine Teilnetzausschreibung gehen. Daraus ergibt sich, dass es, wenn man ein Teilnetz ausschreibt, auch noch zwei andere Teilnetze gibt. Aber lassen Sie uns doch erst mal ein Verfahren zu Ende führen!
Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage Nr. 9 von der Kollegin Regina Kittler von der Linken zum Thema
1. Warum hat der Senat mit den Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Schulen ab Schuljahr 2012/13 (Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 10/2012 vom 12. Juni 2012) eine Kürzung bzw. Streichung der Förderstunden an Grundschulen vorgenommen, die besonders Schulen in sozial belasteten Gebieten trifft? Diese Schulen verlieren nach der Neuregelung Förderstunden, wenn sie Klassen mit 23 (und weniger) Schülern und Schülerinnen einrichten, selbst wenn sie sich im Rahmen der vorgegebenen Bandbreite von 21 bis 25 Schülern und Schülerinnen bewegen.
2. Wie will der Senat die in der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU getroffene Festlegung, „… weiterhin besondere Anstrengungen (zu) unternehmen, um Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Elternhäusern gezielt zu unterstützen, beispielsweise durch eine bessere Ausstattung der Schulen in sozial benachteiligten Quartieren,...“ verwirklichen, wenn er die bisher gewollten und pädagogisch notwendigen geringeren Frequenzen für Schulen in sozial belasteten Gebieten mit der aktuellen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kittler! Was Sie fragen, trifft nicht ganz die Situation. Im Bereich der Sprachförderung ist es immer noch so, dass Schulen, die 40 Prozent Kinder mit nichtdeutscher Herkunft haben und von Lernmittelbefreiung betroffen sind, weiter ihre Sprachförderung bekommen. Da haben wir nichts geändert, um es noch einmal deutlich zu sagen. Auch was die Klassen mit 23 Kindern angeht, sind die Förderstunden unverändert.
Was wir gemacht haben: Wir haben uns angeschaut, wie sich die Durchschnittsfrequenz in den Berliner Grundschulen entwickelt hat. Wir haben festgestellt, dass wir hier eine Tendenz zu kleineren Klassen haben. Im letzten Jahr hatten wir im Durchschnitt Klassengrößen von 22,8 Schülerinnen und Schülern. Sie wissen, dass wir uns bei unserer Zumessung der Lehrerstunden auf die Frequenz 24 beziehen. Das, was wir verändert haben, ist im Bereich der Teilungsstunden, nicht im Bereich der Sprachförderung, um es noch einmal deutlich darzustellen.
Ich finde, dass man es verantworten kann, in unterfrequenten Klassen die Teilungsstunden zu reduzieren. Bei den Teilungsstunden geht es darum, dass man große Klassen teilt, um noch einmal intensiver Unterricht gestalten zu können. Wir haben uns nicht wie früher die ganze Schule angeschaut, sondern die Jahrgangsstufe. Wir sind differenzierter vorgegangen. Das, was wir jetzt umgesetzt haben, hat nicht zur Folge, dass die unterfrequenten Klassen, wo wir die Teilungsstunden reduziert haben, im Vergleich zu den Klassen mit 24 Kindern schlechter dastehen. Sie stehen immer noch besser da. Man nennt das Aufmerksamkeit pro Kind. Hier gibt es immer noch eine bessere Relation im Vergleich zu den Klassen, wo 24 Kinder sind.
Es gibt in dem Bereich, wo wir die Teilungsstunden reduzieren, auch die Möglichkeit, dass man da, wo diese Teilungsstunden dringend notwendig sind, über die Schulaufsicht eine Sondergenehmigung einholen kann.
Zur zweiten Frage: Hier ging es darum, wie es mit dem Sprachförderbedarf aussieht, wie viele Stunden in den Schulen geleistet werden können. Hierzu kann ich sagen: Im Bereich der Sprachförderung gehen 1 183,5 Vollzeiteinheiten an die Schulen, das heißt über die Stundentafel hinaus. Wir haben 1 183,5 Vollzeiteinheiten für Sprach
förderung zusätzlich zur Verfügung. Und für die Kinder, die überhaupt kein Deutsch können, richten wir in diesem Bereich Kleinklassen ein, damit diese Kinder eine spezielle Förderung bekommen, damit sie dann wieder in die „normale“ Klasse integriert werden können.
Erst einmal schönen Dank! – Ich habe gehört – und das ist meine Frage, ob das den Tatsachen entspricht –, dass die Senatsbildungsverwaltung außerdem überlegt, etwas an der Erfassung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache zu ändern. Wenn das so ist: Wird sich das auch auf die Zuweisungspraxis für Lehrerstunden auswirken?
In dem Zusammenhang, Frau Senatorin: Wir haben in den Statistiken das Merkmal „Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache“. Das wird auch im Schulporträt im Internet dargestellt. Immer mehr Eltern nutzen dieses Instrument, um Schulen quasi dann, wenn der Anteil sogenannter „Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache“, wovon viele, sehr viele deutsche Staatsbürger sind, hoch ist, zu meiden. Das führt meiner Ansicht nach dann zu einer Stigmatisierung der Schulen. – Sind Sie der Auffassung, dass dieses Instrument zeitgemäß ist und dass Kinder aus Familien, die in dritter, vierter Generation deutsche Staatsbürger sind, hier leben, immer noch als „Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache“ ausgewiesen werden und dadurch die Schulen in eine Abwärtsspirale gezogen werden, wenn deren Anteil zu hoch ist?
Das bezieht sich auf die Frage zuvor. Diese Diskussion ist in den letzten Wochen im Zusammenhang mit der Schule angestoßen worden, in der eine Klasse eingerichtet worden ist, in der nur deutsche Kinder waren. Da habe ich dann gesagt, das kann nicht sein, das entspricht nicht dem Schulgesetz. Wir wollen eine gute Mischung haben. Hier wird es eine neue Aufteilung der Klasse geben.
Ich bin schon der Auffassung, dass das jetzige Prinzip gut ist, damit wir eine spezielle, intensivere Unterstützung gerade in den Gebieten haben, in denen viele Kinder nichtdeutscher Herkunft sind – wir kennen diese Gebiete ja, z. B. im Wedding oder in Neukölln –
und damit die Schulen da auch mehr Ressourcen zur Verfügung haben. Aber ich bin der Auffassung, dass man sich perspektivisch Gedanken machen muss, ob das der richtige Weg ist. Aber wir haben das im Moment noch nicht getan.
Die Fragestunde ist damit beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Absatz 5 unserer Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von einer Woche schriftlich beantwortet.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Es beginnt die SPD-Fraktion mit dem Kollegen Buchner. – Bitte schön, Herr Kollege!
Ich frage den Senator für Inneres und Sport zur Schwimmhalle in der Thomas-Mann-Straße: Wie lange wird die Schwimmhalle in der Thomas-Mann-Straße jetzt für die Sanierung geschlossen bleiben? Können Sie etwas zum Sanierungsfahrplan sagen?
Herr Kollege! Wir haben für die Schwimmhalle ThomasMann-Straße beginnend 2012 eine grundhafte energetische Sanierung der Gebäudehülle vorzunehmen und noch viele andere Sachen: Schadstoffanalyse, Bauwerksdiagnostik, all das, was dazugehört. Bis Ende September 2012 erfolgt die Auswahl des Planungsbüros. Das wird Sie weniger interessieren. Der Fahrplan sieht so aus, dass die Ausführungsplanung bis Juli 2013 feststeht und wir mit der Fertigstellung voraussichtlich im Dezember 2014 rechnen können.
Ich habe eine Nachfrage dazu: Ist sichergestellt, dass die vor einem Jahr gefundenen Ersatzzeiten für das Schulschwimmen und für die Schwimmvereine, die die Halle genutzt haben, bis zum Abschluss der Sanierung im vollem Umfang erhalten bleiben?
Das wird sichergestellt. Wir hatten bis zur Schließung ausschließlich Schulen und Vereine, die die Schwimmhalle genutzt haben. Diesen Nutzern wurden Ausweichtermine gegeben in anderen Schwimmhallen: Fischerinsel, Holzmarktstraße, Anton-Saefkow-Platz und andere.