Protocol of the Session on August 30, 2012

Vielen Dank! – Zur zweiten Nachfrage hat der Kollege Delius das Wort.

Frau Senatorin! Eine Frage konnten Sie uns im Bildungsausschuss noch nicht beantworten – vielleicht können Sie es ja jetzt: Wie viele Rückläuferklassen gibt es denn in Berlin? Wie groß ist das Problem wirklich?

Bitte schön, Frau Senatorin Scheeres!

Darauf habe ich geantwortet, dass ich das im Moment noch nicht wissen kann, weil die Abfrage stattfindet und die Bezirke die Planungen machen, in welchen Bereichen Klassen notwendig sind oder wo man so verfährt, wie es sein sollte, dass die Schülerinnen und Schüler in die normale Klasse integriert werden. Wenn die Zahlen da sind, werde ich Sie selbstverständlich im Ausschuss oder hier informieren.

Vielen Dank!

Wir kommen zur Frage Nr. 7 vom Kollegen Matthias Brauner von der CDU-Fraktion zum Thema

Bündnis für Wohnen

- Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welchen Stand der Umsetzung hat das vom Senat initiierte Bündnis für Wohnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt?

2. Welche konkreten Maßnahmen beinhaltet dieses Bündnis, und welcher direkte Nutzen ergibt sich für die Bestandsmieter und Wohnungssuchenden?

Vielen Dank! – Es antwortet Herr Senator Müller. – Bitte schön!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Brauner! Wir haben in den letzten Monaten in der Öffentlichkeit, im Parlament und im Senat intensiv über dieses Bündnis für Wohnen diskutiert. Es ist jetzt so, dass von allen sechs städtischen Gesellschaften die Gremienbeschlüsse und praktisch die Unterschriften zu diesem Bündnis für Wohnen vorliegen. Wir haben die entsprechenden Mitzeichnungen im Senat. Ich glaube, auch die parlamentarischen Beratungen in den Fraktionen und Ausschüssen haben jetzt abschließend stattgefunden, sodass im Senat nächste Woche das Bündnis offiziell beschlossen werden kann und es danach eine offizielle Unterzeichnung mit den städtischen Gesellschaften gibt.

(Bürgermeister Michael Müller)

Zu den Inhalten kann man sagen, dass wir hier wirklich eine Neuausrichtung der Politik unserer städtischen Gesellschaften vornehmen. Es war nötig, auch darüber intensiv zu diskutieren, weil da ja nicht nur praktischinhaltlich einiges neu zu organisieren ist, sondern das hat auch erhebliche finanzielle Auswirkungen. Das darf man nicht verschweigen.

Insgesamt geht es uns darum, den städtischen Wohnungsbestand von jetzt 270 000 auf 300 000 Wohnungen zu erhöhen. Dazu werden auch landeseigene Liegenschaften eingesetzt, die als Sachwerteinlage für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften zur Verfügung stehen und natürlich entsprechend für Wohnungsneubau genutzt werden sollen. Wir werden uns da noch genau die Konzepte der Gesellschaften anschauen. Gerade kleine, bezahlbare oder barrierefreie Wohnungen – es gibt da einige Dinge, die inhaltlich eine Rolle spielen und die wir auf jeden Fall wollen.

Wir verabreden zum ersten Mal bei Mieterhöhungsverfahren eine Beschränkung der individuellen Nettokaltmiete auf 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens. Es gibt darüber hinaus auch noch Härtefallregelungen. Bei der Wiedervermietung wird innerhalb des S-Bahnrings jede zweite Wohnung und außerhalb des S-Bahnrings jede dritte Wohnung quartiersbezogen zur ortsüblichen Vergleichsmiete an Haushalte mit Anspruch auf Wohnberechtigungsschein vergeben. Es wird einen Wohnungstauschpool innerhalb der städtischen Gesellschaften geben, so dass Menschen, die sich verkleinern wollen oder müssen, ein größeres Auswahlpotenzial bei städtischen Gesellschaften haben.

Und wir wollen bei unseren städtischen Gesellschaften auch das anwenden, was wir auf Bundesebene mit unseren Bundesratsinitiativen verfolgen, nämlich dass die Mieten in vier Jahren nur noch um 15 Prozent steigen können und nicht wie nach der jetzigen gesetzlichen Regelung nach drei Jahren um 20 Prozent. Darüber hinaus soll die Modernisierungsumlage von 11 auf 9 Prozent gesenkt werden.

Alles in allem kann man sagen, dass das neben weiteren Verabredungen, die es in diesem Mietenbündnis auch noch gibt, ein wichtiger Schritt im Zusammenhang mit der Neuausrichtung unserer Wohnungsbaugesellschaften ist, insgesamt aber auch für eine neue Wohnungs- und Mietenpolitik in der Stadt.

Dazu kommen weitere Dinge, die jetzt schon im Verfahren sind: das Formulieren einer Zweckentfremdungsverbotsverordnung oder auch das Ausloben des genossenschaftlichen Bauens, wo wir über einen Kreditanreiz diese Bautätigkeit unterstützen wollen.

Insgesamt ist das ein wichtiger Maßnahmenmix, um im Mieten- und Wohnbereich in unserer Stadt zu einer Entlastung zu kommen.

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Vielen Dank! – Herr Kollege Brauner! Haben Sie eine Nachfrage? – Bitte schön, dann haben Sie das Wort!

Sehr geehrter Senator! Vielen Dank! Wir begrüßen diese Entwicklung. Ich habe eine konkrete Nachfrage an dieser Stelle: Sie haben signalisiert, dass der Bestand an städtischen Wohnungen erhöht werden soll. Können Sie vielleicht schon berichten, welche Erfolge es in diesem konkreten Feld derzeit gibt, inwiefern also städtische Wohnungsunternehmen schon jetzt Wohnungsbestände ankaufen oder konkrete Vorhaben für den Neubau haben?

Bitte schön, Herr Senator Müller!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Brauner! In den letzten anderthalb Jahren ungefähr haben die städtischen Gesellschaften ihre Bestände schon um rund 9 000 Wohnungen erhöhen und zukaufen können. In der gleichen Größenordnung gibt es jetzt Verhandlungen über Kaufmöglichkeiten. Man muss sehen, wie sich diese Verhandlungen gestalten. Es muss ja finanziell tragbar sein und für die Gesellschaften Sinn machen. Man darf sie da nicht überfordern. Mit all dem, was wir jetzt von ihnen verlangen, gibt es natürliche Grenzen. Das Ganze muss wirtschaftlich darstellbar sein.

Besonders wichtig ist mir aber, dass wir insgesamt auch durch Neubau das Wohnungsangebot in der Stadt vergrößern. Ein Element ist es, die städtischen Gesellschaften zu vergrößern; das andere Element ist aber wirklich wichtig, nämlich der Neubau. Dazu setzen wir, wie gesagt, auch landeseigene Grundstücke ein, um den Gesellschaften ihre Bautätigkeit zu erleichtern, insbesondere aber auch, um dann hinterher in der Mietenkalkulation entsprechend heruntergehen zu können. Das ist für uns das Wichtige, um soziale Mieten anbieten zu können.

Vielen Dank! – Zur zweiten Nachfrage hat Frau Kollegin Lompscher das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Senator! Angesichts der Tatsache, dass Sie uns im August einen dritten Zwischenbericht haben zukommen lassen, dass Sie über dieses Bündnis für soziales Wohnen mit den städtischen Gesellschaften nunmehr erst zum 31. Oktober das Parlament zu unterrichten gedenken, frage ich Sie: Was hat Sie bewogen, über die Inhalte und die Ziele dieses Bündnisses nicht im Parlament zu informieren und mit den Abgeordneten darüber zu diskutieren?

Herr Senator Müller!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Lompscher! Ich dachte, Sie freuen sich mit mir, dass wir jetzt schneller in den Beratungen und Verhandlungen sind, und zwar aus zwei Gründen: Erstens ist es wichtig für die Gesellschaften, dass sie eine entsprechende Arbeitsgrundlage haben, auf der sie im Interesse der Mieterinnen und Mieter jetzt agieren können, aber auch im Interesse der Wirtschaftlichkeit der Unternehmen. Ich will noch einmal betonen: Das darf man nicht aus dem Blick verlieren. Ich glaube, wir haben sehr intensiv im Parlament und auch in den Ausschüssen über diverse Varianten und Möglichkeiten diskutiert, gerade auch in diesem Segment.

Zum anderen ist es mir aber auch besonders wichtig, dass wir zu einem Ergebnis kommen, damit es im Interesse der Mieterinnen und Mieter diese neue Grundlage gibt. Gerade das, was die Belastungsgrenze von 30 Prozent anbelangt, ist mir wirklich wichtig, dass die Mieter jetzt also endlich die Situation haben, auf einer neutralen Grundlage in Verhandlungen mit den Gesellschaften einzutreten und zu sagen: Hier ist möglicherweise eine Belastungsgrenze erreicht. Lasst uns zu individuellen, anderen Lösungen nach den nächsten Mieterhöhungen kommen!

Dass das jetzt so gelungen ist und wir in diesem Jahr auf dieser neuen Grundlage agieren können, ist ein richtiger und wichtiger Schritt nach vorne.

Vielen Dank!

Wir kommen dann zur Frage Nr. 8 des Kollegen Stefan Gelbhaar von den Grünen:

Welche Folgen hat der Alleingang des Senats in Sachen S-Bahn?

Bitte schön, Herr Kollege!

Ich frage den Senat:

1. Warum hat sich der Senat gegen einen landeseigenen Fuhrpark entschieden, und warum wurde nicht wenigstens eine Bürgschaft für den Zugbesteller – wie vom Parlament genehmigt – in die Ausschreibungsbedingungen aufgenommen?

2. Wie viele neue Züge werden gesichert ab wann bereitstehen, bzw. was macht der Senat, wenn im Jahr 2017 keine neuen Züge bereitstehen, aber ein anderer Betreiber als die Deutsche Bahn die Strecken bedienen soll?

Herr Senator Müller! Bitte schön, Sie haben das Wort!

[Zuruf von Joachim Esser (GRÜNE)]

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Gelbhaar! Die Entscheidung des Senats erfolgte in Abwägung der Vor- und Nachteile möglicher Varianten unter dem besonderen Aspekt der Sicherung eines zuverlässigen und stabilen S-Bahnverkehrs und der Haushaltslage des Landes Berlin. Der Aufbau eines landeseigenen Fuhrparks oder die Vergabe eines Fahrzeugdienstleistungsauftrags hätte zur Folge gehabt, dass das Land Berlin ein detailliertes Fahrzeuglastenheft für ein Neufahrzeug entwickeln müsste und das Eisenbahnverkehrsunternehmen mit seinem betrieblichen Know-how nicht in die Beschaffung der Neufahrzeuge eingebunden wäre. Dieses ist ein besonders gravierender Nachteil, da es sich bei den S-Bahnfahrzeugen um Spezialfahrzeuge handelt und daher der genauen Spezifikation der Fahrzeuge vor dem Hintergrund der betrieblichen Erfahrung ein besonderes Gewicht zukommt.

[Zuruf von den GRÜNEN]

Der Senat hat deshalb entschieden, dass der zukünftige Betreiber des Teilnetzes Ring auch die Neufahrzeuge beschaffen soll. Was Bürgschaften bzw. Landesgarantien anbelangt – auch danach hatten Sie gefragt –, muss man sagen, dass es in diesem Bereich möglicherweise erhebliche Risiken für das Land Berlin hätte bedeuten können, diese Garantien oder Bürgschaften auszusprechen.

Zur zweiten Frage: Das Vergabeverfahren wurde Ende Juli mit dem Teilnahmewettbewerb für das Teilnetz Ring gestartet. Entsprechend dem Zeitplan wird die Zuschlagserteilung an den zukünftigen Betreiber Mitte 2014 erfolgen. Erst zu diesem Zeitpunkt ist eine genaue Aussage über den Zeitablauf der Fahrzeuglieferung möglich. Wir haben darüber öfter diskutiert, das letzte Mal in der letzten Woche im Ausschuss. Der Senat rechnet damit, dass

(Bürgermeister Michael Müller)

die Fahrzeuge der Vorserie voraussichtlich Ende 2017 in Dienst gestellt und im Fahrgastbetrieb eingesetzt werden können. Die letzten Neufahrzeuge werden voraussichtlich Ende 2020 in Dienst gestellt. Ich hatte immer betont, dass die Auslieferung schrittweise stattfindet.

Es ist also von einer gestaffelten Betriebsaufnahme zwischen Dezember 2017 und 2020 auszugehen. Der bis zur vollen Neufahrzeugverfügbarkeit erforderliche Interimsverkehr wird auf Basis eines befristeten Weitereinsatzes von Bestandsfahrzeugen vergeben werden. Sobald im Ergebnis der Vergabe des Teilnetzes Ring der Interimszeitraum feststeht, ist mit der S-Bahn Berlin GmbH als Eigentümer der Bestandsfahrzeuge eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.

Vielen Dank! – Eine Nachfrage? – Bitte schön, Herr Kollege!

Zuerst ganz kurz die Bemerkung, dass die Bürgschaft vom Parlament so beschlossen wurde, die Risikoeinschätzung also vorgenommen wurde.