Das Flughafenasylverfahren, das 1992 beschlossen wurde, ist ein beschleunigtes Verfahren für die Fälle, in denen ein Asylantrag offensichtlich unbegründet ist.
In einem solchen Fall soll eine schnelle Entscheidung möglich sein. Im Antragstext ist hier von einem fairen Asylverfahren die Rede, und ich sage ganz deutlich: Meiner Ansicht nach ist das Asylverfahren das fairste, das keine falschen Erwartungen bei den Betroffenen weckt. Wenn die Betroffenen erkennbar ohne jeglichen Schutzbedarf einreisen – und das sind die Fälle, bei denen das Flughafenasylverfahren zum Tragen kommt –, dann wäre es unfair, durch eine unnötige Verlängerung falsche Erwartungen zu wecken.
All denjenigen, die heute aus humanitärer Sorge dem Antrag zustimmen möchten, sage ich Folgendes: Das Flughafenasylverfahren kommt nur bei sicheren Herkunftsstaaten in Betracht. Das sind Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet – nachzulesen in § 29a des Asylverfahrensgesetzes.
Nein, keine Zwischenfrage von Frau Bayram! Sie kann gern eine Kurzintervention machen. Das macht sie ja sowieso gerne.
Aktuell sind das die Staaten der EU, Ghana und der Senegal. Die konkreten Regelungen in Schönefeld bzw. später BER sind übrigens die, dass Rechtsanwälten, unabhängigen Beratern, Verwandten und Freunden, Organisationen, Dolmetschern und der Presse grundsätzlich ungehinderter Zugang zu den sich in der Unterkunft Befindenden gewährt wird. Schon dadurch wird deutlich, dass es sich nicht um einen Knast handelt.
Das Bundesverfassungsgericht hat – das ist auch wichtig – in einer Grundsatzentscheidung von 1996 das Flughafenverfahren in seiner rechtstheoretischen Konstruktion sowie in seiner tatsächlichen Verwaltungspraxis für zulässig erklärt. Als Fazit bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber diesem Verfahren. Es gibt daher auch keinen Grund, die Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Verfahrens zu unterstützen.
Es gibt aber auch diejenigen, die sich gar nicht an der konkreten Praxis des Flughafenasylverfahrens stören, sondern für die jede Form von Zuwanderungsbeschrän
kung ein humanitärer Makel ist. Heute ist es das Flughafenverfahren, das kritisiert wird, morgen ist es das ganze Asylrecht mit dem Ziel einer unkontrollierten Zuwanderung. Ich sage deutlich, dass das Asylverfahren für Menschen eingeführt worden ist, die einer tatsächlichen Bedrohungssituation für ihr Leben oder ihre Freiheit ausgesetzt sind. Das Asylrecht ist daher für mich und meine Partei nicht verhandelbar. Das Asylrecht ist aber auch kein Instrument der Einwanderungspolitik.
Ich gestatte keine Zwischenfrage. – Allen Versuchen, es zu einem solchen zu machen, werden wir uns klar widersetzen. Das ist der richtige Weg. Unser Koalitionspartner hat zum Thema Flughafenasylverfahren eine andere Auffassung. Das kann bei verschiedenen Parteien vorkommen und ist politischer Alltag in Koalitionen seit Bestehen der Bundesrepublik. Meine Fraktion teilt aus den geschilderten Gründen jedenfalls die Intention des Antrags nicht. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Juhnke! – Für die Fraktion der Piraten erteile ich dem Kollegen Reinhardt jetzt das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Juhnke! Sie sagten, dass das Asylverfahren, wie es im Moment besteht, wahrscheinlich in Gänze angegriffen werden soll. Ich behaupte: Es ist das Gegenteil. Sie schmerzt jede Veränderung. Jeder Schritt in die richtige Richtung würde mit Ihnen schon kaum funktionieren.
Am vergangenen Wochenende war das zwanzigjährige unrühmliche Jubiläum der Ausschreitungen von RostockLichtenhagen. Ehemalige vietnamesische Gastarbeiter im Sonnenblumenhaus waren damals den pogromartigen Anfeindungen eines Mobs ausgesetzt, während etwa 3 000 Zuschauer jubelten, Polizei und Feuerwehr untätig zuschauten. Das Asylverfahrensgesetz ist von 1992, das Asylbewerberleistungsgesetz von 1993. Die Ausschreitungen von Rostock-Lichtenhagen sind ein interessantes Bild, wie die Situation in den frühen Neunzigern der Bundesrepublik war, als die diskriminierenden Sondergesetze entstanden sind. Statt den Schutz der Betroffenen zur Priorität zu machen, statt massive Bildungsoffensiven zu starten, statt eine Antirechtsextremismusoffensive in den neuen Bundesländern zu starten, war die Reaktion
Beim Asylbewerberleistungsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Monaten ein sehr wegweisendes Urteil gefällt, das sich im Kern als falsch herausstellt. Heribert Prantl bemerkte in einem viel beachteten Beitrag in der „Süddeutschen Zeitung“, dass vor dem bisherigen, dem verfassungswidrigen Asylbewerberleistungsgesetz Flüchtlinge offenbar nur halbe Menschen waren. „Es gibt aber nur ganze Menschen, nicht halbe“, fährt er fort. Diese Darstellung von Heribert Prantl über das Asylbewerberleistungsgesetz lässt sich auch auf das Asylverfahrensgesetz übertragen. Auch das Recht auf ein faires Verfahren lässt sich nicht halbieren, nicht auf 48 Stunden, auch nicht auf 19 Tage unter erschwerten Bedingungen. Auch hier gibt es nur ganze Menschen und nur ganze Menschen, die ein Recht auf ein faires Verfahren haben, und nicht halbe.
Die SPD-Fraktion hat inzwischen genug Beschlüsse in der AG Migration, beim Parteitag, in der Fraktionssitzung herbeigeführt. Nun haben Sie die Chance, Ihren eigenen Innenminister Woidke aus Brandenburg zu unterstützen. Ihre eigene Partei in Rheinland-Pfalz hat die diese Bundesratsinitiative gestartet. Sie müssen sich nur überwinden. Frau Radziwill! Natürlich können wir im Innenausschuss über den Antrag noch weiter reden. Ich glaube aber, dass Sie sich auch keine großen Hoffnungen machen, dass es dort noch eine große Änderung geben würde. Es würde mich freuen, die Hoffnung ist aber leider nicht besonders groß. – Vielen Dank!
Danke, Herr Kollege Reinhardt! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag wird die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung empfohlen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Entwurf des Bebauungsplans III-231 (Zentraler Veranstaltungsplatz) für das Gelände zwischen der Allée du Stade, der geraden Verlängerung der Allée du Stade bis zum Berlin-SpandauerSchifffahrtskanal, der nördlichen Flurstücksgrenze des Berlin-SpandauerSchifffahrtskanals und der Bundesautobahn A 111 / Kurt-Schumacher-Damm im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding
Ich habe die Vorlage vorab federführend an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr mitberatend an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt und an den Hauptausschuss überwiesen und darf Ihre nachträgliche Zustimmung hierzu feststellen. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Vorabüberweisung hatten Sie bereits zugestimmt.
Das war unsere heutige Tagesordnung. Ich weiß, es gibt allgemeines Bedauern im Saal, dass die Sitzung schon zu Ende ist. Die nächste, die 17. Sitzung findet am Donnerstag, dem 13. September 2012 um 13.00 Uhr statt.
Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln:
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 16. Mai 2012 Drucksache 17/0365
Ankauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch das Land Berlin – Rückkauf nur mit Vorbehalt