Protocol of the Session on May 24, 2012

Bitte schön, Frau Kollegin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund Ihrer Äußerungen am letzten Montag beim Forum „Wohnen in Berlin“ frage ich nach:

1. Beabsichtigt der Senat, in der angekündigten Zweckentfremdungsverbots-Verordnung auch Regelungen gegen den längerfristigen Leerstand von Wohnraum sowie den Abriss von Wohnungen aufzunehmen, wenn ja, in welcher Weise, wenn nein, warum nicht?

2. Wie beurteilt der Senat den Vorschlag, in die Berliner Bauordnung einen Genehmigungsvorbehalt für den Abriss von Wohnungen (wieder) aufzunehmen?

Vielen Dank!

Herr Senator Müller – bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Lompscher! Ja, es ist richtig, eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung liegt gegenwärtig in einem ersten Arbeitsentwurf vor. Sie wissen, es gibt jetzt ein weiteres aufwändiges Verfahren durch Mitzeichnung der anderen Verwaltungen und Einbeziehung des Rats der Bürgermeister. In diesem Entwurf ist aber vorgesehen, sowohl den längerfristigen Leerstand, also länger als sechs Monate, als auch den Abriss von Wohnraum als Zweckentfremdung zu definieren, das heißt, diese Verwendung von Wohnraum dann auch grundsätzlich zu verbieten. So hatten wir das auch diskutiert.

Zu 2 – ein komplizierter Vorgang –: Nach § 62 Abs. 3 der Bauordnung für Berlin ist nur die Beseitigung frei stehender Gebäude der Gebäudeklassen 1, das heißt, frei stehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² brutto Grundfläche und – b – frei stehende land- und fortwirtschaftliche Gebäude, und Gebäudeklasse 3 – sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern – verfahrensfrei. Die Beseitigung der übrigen Gebäude und baulichen Anlagen muss der Bauaufsichtsbehörde mindestens einen Monat zuvor angezeigt werden. Zur bauaufsichtlichen Überwachung der sich aus dem Vorgang der Beseitigung von Anlagen ergebenden Gefahren ist diese Anzeige ausreichend. Einen Genehmigungsvorbehalt in der Bauordnung für Berlin, die der Gefahrenabwehr dient, wird nicht für zielführend erachtet, um einen Abriss von Wohnungen zu verhindern. Hierfür stehen jedoch bauplanungsrechtliche Instrumente zur Verfügung, Veränderungssperren z. B. in förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten, Unterhaltungsverordnungen nach dem Baugesetzbuch.

Vielen Dank! – Frau Lompscher! Eine Nachfrage?

[Katrin Lompscher (LINKE): Nein, danke!]

Haben Sie nicht. Weitere Wortmeldungen habe ich auch nicht.

Damit hat die Fragestunde für heute ihren Abschluss gefunden. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von einer Woche schriftlich beantwortet.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 2:

Spontane Fragestunde

gemäß § 51 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Es beginnt für die SPDFraktion der Kollege Jahnke. – Bitte schön!

Danke, Herr Präsident! – Ich frage Frau Senatorin von Obernitz: Wie ist aus Sicht des Senats der erste Lange Nacht der Industrie in Berlin verlaufen? Wie viele Beteiligte gab es? Und was ist in diesem Zusammenhang für die kommenden Jahre geplant?

Und zweitens: Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um die Berliner Industrie zu unterstützen und ihre Entwicklungsperspektiven weiter auszubauen?

[Zurufe von der LINKEN]

Bitte schön, Frau von Obernitz!

Einige kurze Daten zum Thema „Lange Nacht der Industrie“: Wir hatten deutlich mehr Interessierte, als wir aufgrund zwar großen Engagements von Unternehmen, aber natürlich am Ende dann auch begrenzten Kassen bedienen konnten. 2 500 Berlinerinnen und Berliner wollten an der Langen Nacht der Industrie teilnehmen. Wir hatten am Ende die Kapazität, 14 Touren zu 26 Unternehmen zu machen. Insgesamt waren 30 Unternehmen beteiligt und knapp 1 200 Berlinerinnen und Berliner haben dann faktisch teilgenommen. Interessant war, dass unser Ziel, das auch im Wesentlichen zum Thema „Fachkräftesicherung für den Standort Berlin“ zu nutzen, dahin gehend gelungen ist, als wir knapp 60 Prozent der Teilnehmer Studenten und Schülerinnen und Schüler in Berlin hatten, also

genau das, was wir wollten, junge Menschen für ein Bleiben in Unternehmen in Berlin zu gewinnen.

Wir haben alle Branchen, die Berlin im Industriebereich hat, auch viele aus den Clusterbereichen, dabei gewinnen können, große und kleine Familienunternehmer und Aktiengesellschaften, verteilt in der ganzen Stadt. Die Resonanz, die wir erfahren haben, zeigt, dass dieses Ziel, das neben der Fachkräftegewinnung natürlich auch die Sichtbarmachung unseres Industriepotenzials in Berlin war, gut gelungen ist.

Jetzt zu Frage 2: Wie geht es denn weiter, und was tut wir sonst zum Thema Industrie? – Selbstverständlich müssen wir auch in Zukunft darauf achten, dass die Aufmerksamkeit für das Thema „Industriestandort Berlin“ aufrechterhalten bleibt. Deswegen führen wir die Industriekampagne fort und haben bereits begonnen, nach einer Auswertung der jetzigen Langen Nacht der Industrie eine Konzeptionierung einer weiteren und dann auch hoffentlich als verstetigte Veranstaltung „Lange Nacht der Industrie“ in Berlin zu organisieren. Aber darüber hinaus geht es natürlich auch um ganz konkrete Maßnahmen. Selbstverständlich widmen wir uns ganz besonders unserer Clusterpolitik. Sie wissen, dass in den Clustern ein Großteil unserer Industrieunternehmen involviert und integriert ist.

Vorhin bei meinen Ausführungen zum Thema Elektromobilität konnten Sie auch sehen, dass das auch sehr viel mit Industriepolitik und Ertüchtigung von Industrie zu tun hat. Und wenn wir uns im Zusammenhang mit dem Energieeinspeisegesetz in den Vermittlungsausschüssen um gute Lösungen bemühen, dann ist auch das als ein Vorstoß des Senats zu sehen, die Standortbedingungen für Solar- und Fotovoltaikunternehmen am Standort Berlin möglichst optimal auszurichten. – So weit als kurzer Überblick.

Vielen Dank! – Kollege Jahnke, eine Nachfrage? – Bitte schön!

Frau Senatorin! Wie können Sie erreichen, dass auch die mittelgroßen Industrieunternehmen, die in Berlin die Mehrzahl darstellen, von diesen Maßnahmen erreicht werden, dass auch sie sich an der Langen Nacht der Industrie beteiligen und nicht nur die namhaftesten daran mitwirken?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Wir hatten durchaus viele mittelgroße Unternehmen bei der Langen Nacht der Industrie. Es waren nicht nur die ganz großen, namhaften. Es wird eine Frage sein, wie wir die finanzielle Situation für die kleineren ein Stück weit entspannen. Bisher war es so, dass der überwiegende Teil der Finanzierung der Öffentlichkeitsarbeit und der eingesetzten Busse usw. sowie der Kapazitäten, die die Unternehmen zur Verfügung gestellt haben, von den Unternehmen selbst finanziert worden ist. Möglicherweise können wir noch mehr Unternehmen gewinnen, dann relativieren sich vielleicht die Kosten für jedes einzelne Unternehmen.

Ziel ist es, noch mehr, auch kleinere Unternehmen zu gewinnen. Ich denke, dass wir das über geschickte Finanzierungswege sicher schaffen werden. Wir werden dies auch darüber schaffen, dass die Unternehmen, die mitgemacht haben, erfolgreich werben konnten und damit den kleineren Unternehmen, die im Wettbewerb zu den großen stehen, auch klar wird, dass es gut investiertes Geld ist, wenn man in dieser Form als künftiger interessanter Arbeitgeber in dieser Stadt auf sich aufmerksam machen kann.

Vielen Dank!

Jetzt kommt die spontane Frage des Kollegen Rissmann von der CDU-Fraktion. – Bitte schön!

[Jutta Matuschek (LINKE): Hallo! Eine Nachfrage!]

Es gab eine Nachfrage, und die ist gestellt worden. Wir sind in der Spontanen Fragestunde, Frau Kollegin. – Herr Rissmann!

Herr Präsident! Ich frage den Senator für Justiz: Herr Senator! Was kann die Berliner Justiz, insbesondere die Staatsanwaltschaft, beitragen, um die in den zurückliegenden Jahren signifikant angestiegene Zahl von Wohnraumeinbrüchen zu reduzieren?

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Rissmann! Bekanntlich stützt sich der Kampf gegen Wohnungseinbrüche auf drei Säulen, nämlich die Prävention – hier hat Kollege Henkel die Beratung der Bürger wieder kostenlos gemacht –, einen erhöhten

Fahndungsdruck sowie – drittens – die Strafverfolgung, worauf Ihre Frage abzielt.

Nun ist es leider so, dass der Anstieg unter anderem ganz wesentlich auf reisende Banden zurückgeht. Da reden wir über interessanterweise weibliche Täter, die typischerweise am Tag systematisch Wohnungseinbrüche in Berlin begehen, und dies zu einer ganz stattlichen Zahl. Es ist in letzter Zeit in keinem einzigen Fall gelungen, sie einer Strafverfolgung zuzuführen. Diesem Thema werden wir uns widmen.

Hintergrund ist, dass diese Täterinnen bei einem Aufgriff, der nur gelegentlich erreicht werden kann, als Ersttäter gelten und damit – nach dem System unserer Strafverfolgung – keine Haftstrafe zu erwarten haben und deswegen auch nicht in Untersuchungshaft kommen. Da sie nicht in Untersuchungshaft kommen, entziehen sie sich dem weiteren Strafprozess und sind dann beim erneuten Aufgriff wieder Ersttäter, weil sie nicht verurteilt sind und aus dem Ausland kommen. Diesen Kreislauf müssen wir versuchen, mit rechtstaatlichen Mittel zu durchbrechen, weil die Frage, ob man eine Haftstrafe riskiert, wenn man systematisch Wohnungseinbrüche tätigt, sicher eine abschreckende Wirkung und damit eine höhere Sicherheit für die Bürger zur Folge hätte.

Vielen Dank! – Herr Kollege Rissmann, eine Nachfrage? – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Danke schön! – Herr Senator! Wie lange wird es dauern, bis erste Punkte der Umsetzung konkret vorliegen werden?

Bitte schön, Herr Senator!

Wir hoffen, dass wir im Herbst, d. h. nach der Sommerpause, ein neues Muster für das Verfahren zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft haben, sodass wir Fälle bekommen, bei denen wir eine Haftstrafe zu erwarten haben und deswegen auch Untersuchungshaft beantragen können. Danach hängt es davon ab, wie die Täterbanden sich darauf einstellen werden, und zweitens vom Ermittlungsgeschick und – das muss man ehrlicherweise auch sagen – dem Ermittlungsglück der Polizei, ob sie die Fälle so beweiskräftig ausermitteln kann, dass eine abschreckende Wirkung erreicht wird.

Vielen Dank!

Als Nächster hat Herr Kollege Gelbhaar von den Grünen das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Herrn Senator Müller: Neben dem Flughafen gibt es auch noch die S-Bahn. Nach dem erneuten Ausfall eines Stellwerks und den daraus resultierenden erheblichen Störungen bei der S-Bahn frage ich mich und auch Sie: In welchem Maß sind – wie es mal besprochen war – Reserveanlagen bzw. Rückfallebenen aufgebaut worden – Stichwort: redundante Systeme –, bzw. ist da nichts geschehen?

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Gelbhaar! Es tut mir leid, das kann ich Ihnen im Moment nicht beantworten. Wir haben dazu einen Kontakt mit der S-Bahn und sind in Gesprächen. Ich kenne aber zurzeit nicht den konkreten Sachstand.

Eine Nachfrage? – Kollege Gelbhaar!