So ist ein Mietvertrag geschlossen worden, der eine Laufzeit von zehn Jahren hat. Der Vertrag beinhaltet eine Verlängerungsoption von fünf Jahren. Beginn der Vertragslaufzeit war der 1. Januar 2012, sodass der Kulturstandort bis zum 31. Dezember 2026 langfristig gesichert werden konnte – und zu erträglichen Konditionen; denn es ist wichtig, dass man nicht nur einen Mietvertrag hat, sondern dass die Miete auch bezahlbar ist und dass hier auch der eigentliche Zweck erfüllt werden kann. Dies war ein riesiger Erfolg. Wir sind stolz darauf, dass diese langfristige Wirkung erzielt werden konnte. Diese Wirkung ist selbstverständlich bindend, selbst wenn jetzt ein Dritter die Liegenschaft erwerben sollte.
Danke für die Antwort! Das ist möglich, Herr Regierender Bürgermeister, aber Sie haben die Frage 1 gar nicht beantwortet. Ich hatte gefragt, ob Sie sich dafür eingesetzt haben, dass man einen Einzelverkauf dieses Objektes in eine Trägerschaft, die sich dem Kulturauftrag besonders verpflichtet fühlt, organisiert. Haben Sie mit der TLG, haben Sie mit dem Bundesfinanzministerium – sie sitzen hier hinter dem Haus – gesprochen? Das war die Frage. Wir haben sicherlich beide schon einmal erlebt, dass zehn Jahre Mietvertrag irgendwann um sind. Deshalb: Langfristig ist deutlich länger. Haben Sie sich für solch einen Einzelverkauf eingesetzt, ja oder nein?
Herr Abgeordneter! Sie haben die weiteren fünf Jahre vergessen! 15 Jahre sind doch eine langfristige Lösung!
Wir haben uns auf die Verhandlungen über den Mietvertrag konzentriert. Andere Initiativen zur Herausnahme des Grundstückes hat es von uns nicht gegeben.
Vielen Dank! – Herr Regierender Bürgermeister! Hat denn das Land Berlin sich aus einer langfristigen Sicht dafür eingesetzt, andere Immobilien, die sich in dem Paket der TLG-Immobilien befinden, aus kultur- oder stadtentwicklungspolitischen oder sonstigen Erwägungen in ihrer Nutzung zu sichern oder gar in das Eigentum des Landes Berlin zu übernehmen?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Uns ist ein weiterer Fall nicht bekannt. Sie müssten konkretisieren, was Sie meinen. Das Land Berlin ist auch nicht in der Lage, jetzt reihenweise Grundstücke zu kaufen. Die finanzielle Situation des Landes ist Ihnen bekannt. Aber da, wo Gefahr im Verzug ist und wir helfen können, tun wir das selbstverständlich auch. Ich glaube, dass gerade die Kulturbrauerei ein gutes Beispiel ist, wo langfristig eine Lösung gefunden werden konnte.
1. Wie steht der Senat zur Entscheidung der SPD- und CDU-Fraktionen im Hauptausschuss am 4. Mai 2012 gegen den Neu- und Umbau eines Zentralstandortes für die Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ in der Chausseestraße?
2. Wie geht der Senat damit um, dass damit seine eigenen langjährigen Zusagen als Senat gegenüber den Stu
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Wir werden das Thema gleich noch sehr intensiv in der Aktuellen Stunde diskutieren. Deswegen fasse ich mich kurz. Das fällt mir auch sehr leicht. Der Senat hat zu diesem Thema die ganz klare Auffassung, dass der geplante Neubau am Zentralstandort Chausseestraße der richtige Weg ist und dass es darum geht, jetzt schnellstmöglich eine gute Lösung für die Hochschule hinzubekommen.
Es gab ja in diesem Zusammenhang viele Beschlüsse. Daran hat sich der Senat auch orientiert. Das sehen Sie an den Planungen, aber auch jetzt an den Geldern, die wir in den Haushalt eingestellt haben. Der Senatsentwurf liegt vor, in dem wir Gelder für die Sanierung bzw. für das Projekt an der Chausseestraße eingestellt haben.
An der Stelle möchte ich auch sagen, es ist ganz klar, dass das Parlament Haushaltsgesetzgeber ist. Sie treffen die Entscheidungen. Die Dinge werden in den Gremien diskutiert. Das ist ganz logisch. Und der Senat muss sich daran halten. Sie wissen auch, dass Haushaltsberatungen immer auch ein Prozess sind. Sie haben sicherlich mitbekommen, dass es jetzt weitere Gespräche der SPD mit der Schauspielschule gegeben und man sich geeinigt hat. Dazu sind schon Presseerklärungen herausgegangen. Da bin ich zuversichtlich, dass sich das im Rahmen der Haushaltsberatungen widerspiegelt.
Man hat sich darauf verständigt, dass die Schauspielschule auf jeden Fall saniert werden muss. Das muss im Rahmen von 33 Millionen Euro stattfinden, also innerhalb der Deckelung, die das Parlament vorgegeben hat. Man hat gesagt, dass man das an den Standorten unterschiedlich gestalten kann, an einem neuen Standort oder aber auch an dem Standort Chausseestraße. Alles das muss innerhalb des Deckelbetrags umgesetzt werden. Wenn das Parlament dieses so beschließt, beinhaltet das den Auftrag an den Senat, das so umzusetzen und so zu planen. Aber wie schon gesagt: Die Senatsmeinung ist eindeutig. Wir wollen einen zentralen Standort an der Chausseestraße und das möglichst schnell umsetzen.
Meine erste Nachfrage bezieht sich darauf, ob der Senat jetzt dem Parlament empfiehlt, an allen Stellen den Deckel zu ziehen, was Bauvorhaben betrifft. Beispiele sind vorhin genug genannt worden. Ich denke, wir können es noch um weitere Beispiele erweitern. – Die zweite Frage an den Senat: Was favorisieren Sie aus Effizienzgründen für die Lehre, für den Unterricht der Studierenden: den Zentralstandort oder die Sanierung der bestehenden Standorte?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Zum einen sollte es immer das Ziel sein, sich an den Rahmen der Bauplanung zu halten. Das ist der eine Punkt. Sie sind diejenigen, die die Entscheidungen treffen und dem Senat dann sagen, in welche Richtung wir gehen sollen. Sie beschließen den Haushalt, Entsprechendes werden wir umsetzen. Aber dass das Ziel in allen Bereichen sein muss, im finanziellen Rahmen zu bleiben, das ist klar.
Frau Senatorin Scheeres! Habe ich Sie richtig verstanden, dass bei der Lösung, die Sie uns gerade präsentiert haben, die Kürzung trotz alledem beibehalten wird und die Lösung damit nicht auf der Vorlage des Senats basiert, sondern es nach wie vor die Kürzung, also die Deckelung der Kosten, gibt?
[Sven Kohlmeier (SPD): Wir sind der Haushaltsgesetzgeber, nicht der Senat! – Dr. Klaus Lederer (LINKE): Herr Schneider ist der Haushaltsgesetzgeber?]
Ich habe gesagt, dass der Senat eine klare Position hat, dass wir den zentralen Standort haben wollen und wir das Geld in den Haushalt eingestellt haben. Das Parlament entscheidet jetzt, wie damit umgegangen wird. Die Fraktionen haben sich damit befasst und sich verständigt. Ich hoffe, dass sich das im Rahmen der Haushaltsberatungen widerspiegelt. Es ist ganz klar, wenn das Parlament dies so beschließt, setzen wir die Dinge um. Die Position des Senats habe ich klar dargestellt.
Dann kommen wir jetzt zu den Anfragen Nr. 5 und 8. Zuerst kommt die lfd. Nr. 5 mit Kollege Gerwald ClausBrunner von den Piraten über
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Senatorinnen beliebigen Geschlechts! Sehr geehrte Kolleginnen beliebigen Geschlechts! Guten Tag, werte Gäste! Ich frage den Senat: Welchen Kaufpreis würde der Senat maximal an RWE bezahlen, und wie soll dieser Kaufpreis refinanziert werden?
1. Aus welchen Mitteln soll ein eventueller Ankauf des RWE-Anteils an den Berliner Wasserbetrieben bei wirtschaftlicher Betrachtung refinanziert werden – beispielsweise aus künftigen Gewinnen der BWB, aus Vermögen der BWB, aus Steuermitteln oder aus sonstigen Mitteln –?
2. Welche Regelung beabsichtigt der Senat für den Fall vorzusehen, dass sich für den Unternehmenswert wesentliche Umstände in absehbarer Zeit verändern, zum
Beispiel dadurch, dass der Sonderausschuss „Wasserverträge“ eine preisgünstigere Lösung der Auflösung bzw. der Veränderung der Verträge mit RVB am Ende seiner Arbeit empfiehlt und damit Wasserpreissenkungen und gleichzeitig einen geringeren Verkaufspreis der privaten Anteile möglich macht oder dadurch, dass durch eine Entscheidung des Bundeskartellamts künftige Gewinnmöglichkeiten minimiert werden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Über den möglichen Rückerwerb der RWE-Anteile an der Berlinwasser-Gruppe und über die Finanzierung muss zu gegebener Zeit zunächst der Senat von Berlin entscheiden. Danach ist die Zustimmung des Abgeordnetenhauses erforderlich. Wir werden alle geschäftsrelevanten oder alle relevanten Unterlagen öffentlich machen. Sie haben dann, weil Sie auch die Zustimmung geben müssen, noch ausreichend Zeit, auch die Chancen und Risiken und die Voraussetzungen dieses Geschäfts in diesem Plenum zu diskutieren.