Vielen Dank! – Die nächste Nachfrage kommt von Frau Kollegin Kittler. Ich mache an der Stelle noch einmal darauf aufmerksam, dass Wortmeldungen, die erfolgen, bevor ein Senatsmitglied überhaupt begonnen hat zu antworten, nicht berücksichtigt werden. – Frau Kollegin Kittler, bitte schön!
Vielen Dank! – Frau Scheeres! Gibt es eigentlich an jeder einzelnen Schule oder an den unterbringenden Heimen genaue Handlungsvorschriften, wie eine Meldung zu erfolgen hat und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind, wenn dort Kinder ankommen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Kittler! Es gibt für das von Ihnen angesprochene Thema erste Handreichungen. Ich habe es hier schon öfter beschrieben, dass ich das für nicht ausreichend halte, sondern dass es vielmehr konkretisiert werden muss. Es gibt Bezirke, die sehr schnell agieren, weil sie sehr erfahren sind und gute Möglichkeiten herausgefunden haben. An der Stelle müssen die Bezirke voneinander lernen. Deswegen habe ich die Arbeitsgruppe eingerichtet, um abzugleichen, wie das in den Bezirken funktioniert, und um einheitliche Verfahren zu erarbeiten, damit alle wissen, wie sie am besten und schnellsten vorgehen können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Welche Erfahrungen gibt es in Berlin bei der Nutzung der vier vorhandenen sogenannten Babyklappen, und wird der Senat sich in der Abwägung mit der Möglichkeit einer anonymen Geburt für den Erhalt der Babyklappen einsetzen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Krüger! In Berlin besteht das Angebot von Babyklappen seit 2001. Seit gut zehn Jahren haben wir also Erfahrungen mit diesem Angebot. Babyklappen werden in Berlin an folgenden vier Krankenhäusern vorgehalten: dem Krankenhaus Neukölln, dem Waldkrankenhaus in Spandau, dem St.-Joseph-Krankenhaus in Berlin-Tempelhof und dem Krankenhaus Waldfriede in BerlinZehlendorf. Seit Bestehen des Angebots wurden nach Datenlage bei den Jugendbehörden in Berlin insgesamt 43 Babys bis Ende 2011 in eine Babyklappe dieser vier Krankenhäuser abgegeben.
Soweit es die Beurteilung dieser geringen Fallzahl zulässt, kann man von einer relativ konstanten Nutzung des Angebots über die Jahre hinweg sprechen. Es wurden jährlich zwischen ein bis acht Kinder in einer Babyklappe
abgegeben. Einmalig wurde 2002 ein totes Kind in eine Babyklappe gelegt. Neben der Nutzung der Babyklappe gibt es nach Kenntnis der Jugendbehörden im Beobachtungszeitraum seit 2001 weitere sieben Fälle, in denen Babys anonym abgegeben wurden und weitere zwölf Fälle, in denen Babys anonym im Krankenhaus zurückgelassen wurden. Die vier Krankenhäuser mit Babyklappe arbeiten heute eng mit den zuständigen Jugendbehörden zusammen. Diese werden nach Abgabe eines Kindes in der Babyklappe umgehend informiert, damit dort die Inobhutnahme des Kindes nach § 42 SGB VIII sowie die Sicherstellung der vormundschaftlichen Vertretung nach geltendem Familienrecht erfolgen kann.
Ich habe aktuell aufgrund der Diskussion bei der Bundesministerin bei den Krankenhäusern nach deren Erfahrungen mit den Babyklappen gefragt und Anfragen auf den Weg gebracht. Erste Informationen liegen seit heute vor. Diese Daten und Informationen werden wir über den Erfahrungen der Jugendbehörden abgleichen und auswerten. Diese werde ich dann der Bundesministerin Schröder mitteilen, damit unsere Erfahrungen in Berlin, die höchstwahrscheinlich auch die längsten sind, in das Verfahren im Bund und in die Debatte im Bund mit eingebracht werden kann.
Ich habe mir persönlich ein Bild vor Ort gemacht und setze mich – wie Sie wissen – für den Erhalt der vier bestehenden Babyklappen in Berlin ein.
Die entscheidenden Aspekte sind dabei die gute Kooperation mit den Jugendbehörden, das Angebot von Beratungsangeboten für die Schwangeren, Mütter und Familien sowie eine aussagefähige Dokumentation der Fälle. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass mit Blick auf den Kinderschutz der Schwerpunkt der Angebote auf Beratung, niedrigschwellige Erreichbarkeit und dem Einsatz früher Hilfen liegen muss, denn die Mütter, die das Angebot einer Babyklappe nutzen, tun dies in einer ausgesprochenen Notsituation. Ansonsten würde eine Mutter dies nicht tun. Diese Frauen und Familien möglichst mit Hilfeangeboten zu erreichen, ist das schwertragende Ziel dieser Koalition. Mit den niedrigschwelligen Angeboten kommen wir dem Ziel nach; die geringe Zahl an Kindern, die in den Babyklappen abgelegt werden, zeigt das im Verhältnis zu 31 000 Geburten, die wir in Berlin erfreulich zu verzeichnen haben.
Vielen Dank, Herr Senator, für den wirklich guten Einsatz, den Sie an der Stelle gezeigt haben. Umso mehr reizt es mich doch zu fragen, ob Sie mit mir einer Meinung sind, dass die CDU-Frauen und Familienministerin Schröder inzwischen nicht zu einer schweren Hypothek für die Frauen und Familien in Deutschland geworden ist – Sie haben die Bundesministerin gerade erwähnt.
Da die Bewertung von Bundesministern nicht im Aufgabenbereich eines Senators liegt, kann ich Ihnen diese Frage in dieser Funktion nicht beantworten.
Ich könnte jetzt frech behaupten, dass das schon meine Frage war. Das war sie aber nicht. Eine andere, tiefgreifendere Antwort hätte mich auch sehr interessiert. Ich habe eine Nachfrage zu dem Teil der Frage von Herrn Krüger, der hier nicht so ganz beantwortet wurde. Im Gegensatz zur Fragestellung „in der Abwägung mit der Möglichkeit einer anonymen Geburt“ gibt es auch noch die Option einer vertraulichen Geburt. Würden Sie etwas bevorzugen, beispielsweise in der Beratung von werdenden Eltern? Bei einer vertraulichen Geburt geht es darum, etwas zu hinterlegen, während eine anonyme Geburt – zur kurzen Erklärung für die anderen – im Prinzip kein Hinterlassen von Namen und Anschrift und ein Verlassen des Krankenhauses ohne Kind ist. Das sollte nur eine kurze Skizzierung sein. Haben Sie sich dazu auch schon eine Meinung gebildet, wie Sie eine Wertung vornehmen wollen? Es geht auch wieder um Frau Schröder, die sagte, anonyme Geburt sei keine gute Sache, sie wolle gern eine vertrauliche Geburt fördern.
Frau Abgeordnete Kofbinger! Die Frage, welche Erfahrungen wir in Berlin mit der anonymen Geburt und den daraus häufig hervorgehenden vertraulichen Geburten haben, kann ich Ihnen beantworten. Unser Ziel ist, dass Mutter und Kind zusammenbleiben können und die Hilfestellung erhalten, die ihnen das ermöglicht.
Dann gibt es Ausnahmesituationen, wo Mütter der Auffassung sind, sie wollen ihr Kind zur Adoption freigeben. Und es gibt Ausnahmesituationen, wo Mütter der Auffassung sind, sie wollen ihr Kind vertraulich gebären und auf diesem Weg zur Adoption freigeben. Und dann gibt es noch die anonyme Geburt und im allerschwierigsten Fall die Babywiege, umgangssprachlich – leider – Babyklappe genannt.
Die Erfahrungen mit der anonymen Geburt zeigen in Berlin, dass beispielsweise im Krankenhaus Waldfriede seit dem Jahr 2001 ca. 150 Mütter zur anonymen Geburt erschienen sind und sich dann im Rahmen des Hilfeangebots vor Ort und der Gespräche mit der Sozialarbeiterin und der Pastorin vor Ort nur knapp zehn für eine anonyme Geburt entschieden haben. 140 Frauen haben sich für eine vertrauliche Geburt entschieden, sprich: Mutter und Kind werden sich auch weiterhin kennen. Es wird nicht zu einer anonymen Geburt kommen, und man hat auch keine Kenntnisse darüber, wer Papa und Mama gewesen sind.
Ich finde, dass dieses Krankenhaus ein ausgesprochen positives Beispiel ist. Ich habe die anderen Krankenhäuser, die die vertrauliche und anonyme Geburt anbieten, gebeten, mir ihre Erfahrungen diesbezüglich ebenfalls mitzuteilen. Wenn wir die anonyme Geburt nicht anbieten, sehe ich die Gefahr, dass die Frauen ihr Kind nicht in der Obhut eines Krankenhauses zur Welt bringen, sondern es irgendwo – auf der Bahnhofstoilette oder zu Hause in der Badewanne oder wo auch immer – tun. Das ist nicht das, was wir wollen. Es muss ein niedrigschwelliges Angebot geben.
Das Ziel muss sein, dass man zu einer vertraulichen Geburt kommt. Es zeigt sich an dem Ergebnis im Krankenhaus Waldfriede – die anderen Krankenhäuser werden möglicherweise von ähnlichen Ergebnissen berichten –, dass es immer weniger zur vertraulichen Geburt kommt,
wenn ich das Angebot der anonymen Geburt nicht habe, weil die Mutter dann nicht den Weg in das Krankenhaus sucht. Wenn man die Erfahrungsberichte der Pastorin im Krankenhaus Waldfriede oder von Ärzten und Ärztinnen in anderen Krankenhäusern hört, weiß man, dass die Mütter in einer ausgesprochenen Notsituation in die Klinik kommen. Häufig handelt es sich nicht um das erste Kind, sondern die Mütter haben schon zwei, drei Kinder und fürchten, dass das Kind nicht behütet aufwächst, dass sie sich der Aufgabe nicht gewachsen fühlen. Der Mann kommt dabei häufig wenig zur Sprache, er steht aber nicht zur Familie, nicht zur Frau und nicht zum Kind. Im Rahmen dieser Beratung ist es dann möglich, zu einer vertraulichen Geburt zu kommen.
Wichtig ist aber, dass die Zusammenarbeit mit den Jugendbehörden gut geregelt wird. Dabei kann man sicherlich noch zu Verbesserungen kommen. Diese können wir aus Berlin auch bundespolitisch mit Verbesserungsvorschlägen anstoßen. – Das Angebot der anonymen Geburt hat sich – in Berlin jedenfalls – bewährt und sollte als niedrigschwelliges Angebot weiterhin erhalten bleiben.
Wir kommen dann zur Mündlichen Anfrage Nr. 16, der neuen Anfrage Nr. 3, von Andreas Otto von den Grünen zum Thema
1. Was hat der Senat unternommen, um die bekannte Kulturbrauerei im Ortsteil Prenzlauer Berg aus dem aktuell in Privatisierung befindlichen Immobilienbestand der Treuhandliegenschaftsgesellschaft (TLG) herauszulösen und für einen Einzelverkauf in eine dem Kulturauftrag verpflichtete Trägerschaft zu sorgen?
2. Stimmt der Senat mir in der Einschätzung zu, dass im Rahmen der Paketprivatisierung die Gefahr besteht, dass ein Finanzinvestor die Liegenschaft erwirbt und gegenüber den Berliner und den Bundeskultureinrichtungen an dem Standort seine Monopolstellung in den nächsten Mietvertragsverhandlungen stark ausnutzt, wie das offensichtlich beim Tränenpalast geschehen ist?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich glaube, dass hier Vergleiche zwischen Tränenpalast und Kulturbrauerei auch von der Vertragsgestaltung her nicht greifen. Die Kulturverwaltung hat sich sehr intensiv darum gekümmert, dass die Kulturbrauerei für die jetzigen Zwecke erhalten bleiben kann. Deshalb war es uns ein großes Anliegen, rechtzeitig eine Sicherung für die weitere Existenzfähigkeit und auch für die kulturellen Nutzungen vorzunehmen. Um diese langfristige Sicherung vorzunehmen, hat Herr Staatssekretär Schmitz rechtzeitig mit der TLG Verhandlungen geführt.