Danke, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Wir wollen, dass die Menschen gesund bleiben, auch am neuen Flughafen BER.
Dann sind wir uns ja einig. – Deshalb unterstützen wir Initiativen wie die des Volksbegehrens für ein Nachtflugverbot.
Unbestritten ist, und das ist auch in der Anhörung zum Volksbegehren in der vorherigen Woche im Bau- und Verkehrsausschuss von niemand angezweifelt worden, dass besonders nächtlicher Fluglärm zu erhöhten Gesundheitsrisiken führt. Deshalb fordern auch etliche Institutionen wie das Umweltbundesamt oder der Deutsche Städtetag ein grundsätzliches Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr überall in Deutschland. Die jetzige Regelung am BER ist nicht ausreichend.
Oder sind Sie der Ansicht, dass fünf bis sechs Stunden Schlaf für die gesunde Entwicklung von Kindern ausreichend ist? Denn die Kinder sind keinesfalls besser geschützt als ihre Eltern. Wie sollte das auch gehen? Sie sind aber das empfindlichste Glied in der Kette. Dem muss ausreichend Rechnung getragen werden.
Rechnung muss auch der Lage des Flughafens BER getragen werden. Ich mache damit keine Standortdebatte auf, aber bei allem Streben nach Wirtschaftlichkeit für den Flughafen beziehungsweise der Abwägung zwischen Wertigkeit der Kosten des Gesundheitsschutzes gegenüber der Wirtschaftlichkeit des Flughafens – –
Vielen Dank! – Wir alle wohnen ja in Berlin, sonst könnten wir dieses Mandat nicht innehaben, und wir alle haben unter großstädtischem Verkehr mehr oder weniger zu leiden – je nachdem, wo wir wohnen. Setzen Sie sich denn, um meine Nachtruhe sicherzustellen, auch dafür ein, dass zwischen 22 und 6 Uhr in Berlin keine Busse mehr vor meinem Fenster fahren, und ich frage Sie, setzen Sie sich für die Kollegen,
die entlang der Straßenbahnrouten wohnen, dafür ein, die Straßenbahnen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr nicht mehr fahren zu lassen?
Da kann ich gleich zurückgeben: Wir halten es für richtig, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Tempobeschränkungen zur Lärmreduzierung in der Nacht verhängt.
[Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN – Torsten Schneider (SPD): Sollen wir die Flugzeuge auch langsamer machen, oder wie?]
Das ist ja auch zum Lärmschutz! – Ja, die Flugzeuge können natürlich leiser sein. Das ist eine technische Sache.
Dem Gesundheitsschutz muss mehr Gewicht eingeräumt werden, denn in den Einflugschneisen des Flughafens leben sehr viele Menschen, die optimal zu schützen sind. Das wird einen bestimmten Betrag kosten, wahrscheinlich mehr als die veranschlagten 140 Millionen Euro für das Lärmschutzprogramm. Das setzt aber auch bestimmte Betriebsbeschränkungen voraus. Das betrifft optimale Flugrouten und das Nachtflugverbot. Der wirtschaftliche Schaden durch den Nachtfluglärm übersteigt mit Sicherheit die wirtschaftlichen Vorteile für die Fluggesellschaften. Das ist für etliche Standorte errechnet worden. Wie gesagt, das sind die Bedingungen am Flughafen BER, und diesen Bedingungen müssen Politik und Verwaltung Rechnung tragen. Das ist unsere Aufgabe, das sind wir den Anliegern des Flughafens schuldig.
Allen Beteiligten ist klar, dass die Durchsetzung eines Nachtflugverbots von 22 bis 6 Uhr im bestehenden recht
lichen Rahmen sehr kompliziert ist und vermutlich längere Zeit dauern wird. Wir sind der Auffassung: Dieser Weg muss beschritten werden, und zwar jetzt.
Das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot will das Landesentwicklungsprogramm ändern, um damit die Grundlage für einen stärkeren Abwägungstatbestand zur Entscheidung für ein konsequentes Nachtflugverbot zu schaffen, ähnlich wie es in Hessen gemacht worden ist. Dort laufen jetzt die Prozesse. Den Initiatoren ist klar, dass dies nur mit Brandenburg zusammen möglich ist. Ihnen ist auch klar, dass mit der Annahme des Volksbegehrens nicht automatisch ein verbessertes Nachtflugverbot bestehen wird. Ergebnis dieses Volksbegehrens wird auch kein Gesetz sein, sondern ein politischer Beschluss. Mit unserem Antrag wollen wir genau diesen politischen Beschluss herbeiführen und das Volksbegehren dadurch auch abkürzen.
Zum Entschließungsantrag der Linken: Dieser entspricht einigen Punkten, die wir in unserem Antrag zum Schallschutzprogramm gestellt haben. Deshalb stimmen wir auch diesem Entschließungsantrag der Linken zu. Wir bitten Sie, im Sinne der Gesundheit der Anlieger am BER, auch unserem Antrag zum Nachtflugverbot zuzustimmen. – Danke schön!
Vielen Dank, Herr Kollege Moritz! – Für die SPDFraktion hat der Kollege Kreins das Wort. – Bitte schön, Herr Kollege Kreins!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Verkehrslärm ist scheinbar nicht Verkehrslärm. Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen, U-Bahnen dürfen in der Nacht fahren, am Wochenende sollen sie sogar in der Nacht fahren, Verkehrslärm im Flugbereich wird jedoch anders bewertet.
In der Tat hat die Anhörung im Ausschuss noch einmal gezeigt, dass die Position der Beteiligten deckungsgleich, aber an anderen Stellen grundverschieden ist – grundverschieden, weil die immer wieder geführte Debatte im Grundsatz –
grundverschieden, weil die immer wieder geführte Debatte, ob der Standort Schönefeld der richtige Standort für einen Flughafen ist,
endlich beendet werde muss. Diese Debatten sind bereits Mitte der 90er-Jahre intensiv geführt und entschieden worden. Schönefeld ist an diesem Standort Flughafen, und an diesem Beschluss werden wir nicht rütteln.
[Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU – Benedikt Lux (GRÜNE): Darum geht es doch nicht! – Harald Moritz (GRÜNE): Dann müsst ihr die Bedingungen schaffen!]
Deckungsgleich sind die Positionen bei den Fragen der Umsetzung des Lärmschutzprogramms. Hier ist die Flughafen Berlin GmbH in der Verantwortung, das Lärmschutzprogramm zügig umzusetzen. Im Übrigen entlasten wir mit der Schließung Tegels die Bürgerinnen und Bürger im Norden Berlins. Auch wenn die beiden genannten Punkte nicht originär mit der Frage des Nachtflugverbots zu tun haben, sind sie doch bei der Betrachtung und Bewertung des Volksbegehrens immer auch Teil der Diskussion.
Nun zum Nachtflug: Der Senat hat das Volksbegehren mit seinen 27 850 Unterstützungsunterschriften formal und materiell für zulässig erklärt, hat aber auch gleichzeitig formuliert, dass ein erfolgreiches Begehren nicht automatisch zu einem Nachtflugverbot führt.
Warum? – Weil Planungsprozesse nicht per Parlamentsbeschluss oder Volksbegehren für obsolet erklärt werden können. Planungsprozesse sind langwierige, die unterschiedlichen Interessen abwägende Entscheidungen – auch ökonomische Interessen, aber auch Lärmschutzinteressen. In diesem Fall war es eine Abwägung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft in Brandenburg. Auch wenn in Berlin und Brandenburg unabhängig voneinander die Änderung des Raumordnungsplans von den Initiatoren angestrebt wird, so setzt es eine Reihe weiterer Verfahren – beispielsweise Umweltverträglichkeitsprüfung, Anhörung und Beteiligung von Behörden und Gemeinden – voraus. Noch einmal in aller Klarheit: Weder hat der Senat von Berlin die Flugzeiten willkürlich festgesetzt, noch kann ein erfolgreiches Begehren unmittelbar eine Änderung der Flugzeiten erwirken.
Dass die Abwägung zu den Flugzeiten rechtmäßig ist, hat das Bundesverwaltungsgericht am 13. Oktober 2011 höchstrichterlich bestätigt. Denn es gibt bereits ein Nachtflugverbot zwischen Mitternacht und 5 Uhr.
Dieses bereits festgesetzte Nachtflugverbot kann nur durch Not- und Rettungsflüge durchbrochen werden. Das ist bei den Initiatoren im Übrigen auch unstrittig. Im Grundsatz bleibt diese Zeit frei von Flugverkehr. Auch in den Randzeiten, also den Zeiten zwischen 22 und 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr, herrscht ein eingeschränkter Flugbetrieb. Der Betreiber muss darlegen, warum in diesen Zeiten der Flugbetrieb zwingend notwendig ist, und warum Starts und Landungen nicht zu Tageszeiten abgefertigt werden können. Hier sind auch die Start- und Landegebühren deutlich teurer als im Tagesbetrieb. Zwischen 5 Uhr und 5.30 Uhr und zwischen 23 und 24 Uhr dürfen keine planmäßigen Flüge starten und landen, sondern nur Flieger mit Verspätung.
Bereits heute starten und landen Flieger ohne jegliche zeitliche Beschränkung in Schönefeld. Das Nachtflugverbot in Tegel führt dazu, dass in Nachtstunden die Flüge nach Schönefeld umgeleitet werden. Mit der Eröffnung des Flughafens Willy Brandt am 3. Juni wird es nachts ruhiger als heute. – Vielen Dank!