Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Es freut mich zu hören, dass Sie aufgrund des Treibens und der Bemühungen der FDP-Fraktion diesem Thema nun mehr Priorität einräumen. Ich frage Sie dennoch –
[Özcan Mutlu (Grüne): Was würden wir ohne eure Drei-Prozent-Partei machen? – Mieke Senftleben (FDP): Vier! – Gelächter bei den Grünen]
Herr Präsident! Ich würde mich ungern mit dem „Hotel Mutlu“ beschäftigen, vielleicht könnte ich nun meine Anfrage stellen?
Ich frage Sie, Herr Senator: Warum weigert sich der Senat, dem Vorschlag der FDP-Fraktion zu folgen, durch die Aufstellung von Containern eine kurzfristige Alternative zu schaffen – insbesondere nach der von Ihnen skizzierten Situation vor Ort? Damit wäre es möglich, der Schule eine Verlässlichkeit zu garantieren und einen möglichen Imageverlust und das Problem des Werbens für neue Schüler abzuwenden.
Ich darf Ihnen versichern, wir haben uns bereits intensiv und verantwortungsbewusst mit dieser Schule und dem Problem beschäftigt, als Sie noch überhaupt nichts davon wussten.
Zur Sache selbst: Entweder es besteht eine Gesundheitsgefährdung, dann muss sofort und ad hoc etwas unternommen werden. Oder es besteht keine, und dann ist es verantwortlich, eine Lösung zu suchen, die eine optimale Perspektive für die Schule darstellt. Dies haben wir vor, wie ich es geschildert habe. Auch Sie sollten so viel Kenntnis und Erfahrung von Bauunternehmen im Lande Berlin haben: Das Schaffen eines Provisoriums ist die beste Garantie, dass eine vernünftige und langfristige Lösung möglichst lange nicht realisiert wird.
Wir können heute zur Kenntnis nehmen, dass Sie den Vorschlag machen werden, dass zu Beginn des Jahres 2013 der Umzug erfolgt bzw. die ersten Schritte eingeleitet werden. Es sind somit noch mehr als anderthalb Jahre bis zu diesem Umzug, und zugleich müssen wir, wenn wir uns die Situation vor Ort anschauen, feststellen, dass sich die Lage dort immer mehr verschärft. Vor diesem Hintergrund möchte ich wissen, was Sie ganz konkret mit einer „permanenten und laufenden Untersuchung“ meinen, und ich möchte auch gerne noch einmal wissen, warum Sie die Übergangslösung, von der mein
Kollege Czaja gesprochen hat, so strikt ablehnen, wo sich die Situation vor Ort doch verschärft hat.
Gehen Sie davon aus, dass die Container schneller als in einem Jahreszeitraum herstellbar und aufstellbar sind, dann irren Sie. Auch eine Containerlösung ist keine Lösung, die sofort Probleme beseitigt, wenn sie denn bestehen würden. Ich habe auch nicht gesagt, dass der Umzug 2013 beginnt, ich habe gesagt, dass wir nach der Planung mit dem Bau zu diesem Zeitpunkt beginnen. Ich kann noch einmal wiederholen, was ich bereits Herrn Czaja gesagt habe: Auch für die Containerlösung brauchen wir eine beachtliche Zeitspanne, bis sie greift. Wenn wir mit hohen Kosten dort eine Containerlösung erstellen, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass der Bau gleichzeitig mit der Energie, mit der wir ihn jetzt vorantreiben werden, in Angriff genommen wird, sodass es für die Betroffenen letztlich die viel ungünstigere Lösung ist.
1. Warum kann die Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets nicht von den Schulen selbst durchgeführt werden, indem ihnen schülerbezogen entsprechende Stundenzuweisungen zur Verfügung gestellt werden?
2. Wie wird die Qualität der freien Träger, die für die Lernförderung vorgesehen bzw. zugelassen sind, überprüft?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Treichel! Zu Frage Nr. 1: Leider lässt die Entscheidung der Bundesregierung in diesem Punkt eine solche
Lösung nicht zu. Es ist einer der vielen Punkte, die aus meiner Sicht nicht glücklich gelöst sind. Der Bundesgesetzgeber hat ausdrücklich bestimmt, dass die Lernförderung schulische Angebote lediglich ergänzt. Ein Angebot durch die Schulen selbst ist daher rechtlich unzulässig. Um aber in diesem – vorsichtig ausgedrückt – suboptimalen bundesrechtlichen Rahmen für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler das Beste daraus zu machen, habe ich aus pädagogischen Gründen entschieden, die ergänzende Lernförderung von mit den Schulen kooperierenden Anbietern durchführen zu lassen. Als Partner der Schulen kommen insbesondere freie Träger in Betracht, die mit der Schule bereits bei der Erbringung von Ganztagsangeboten kooperieren. Ziel dieser schulnahen Lernförderung ist es, den Schulen fachlichpädagogischen Einfluss einzuräumen und die infrage kommenden Kinder besser zu erreichen und zu fördern.
Zu Frage Nr. 2: Für die Durchführung von Lernförderung hat meine Verwaltung Musterverträge entworfen, die die Leistungsanbieter mit den Schulen abschließen. Diese Verträge sehen vor, dass die Leistungsanbieter verpflichtet sind, auf Nachfrage die Qualifikation des Personals nachzuweisen. Zudem sind sie verpflichtet, die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler schriftlich zu dokumentieren und der Schule monatlich darüber zu berichten.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator Zöllner! Ich habe eine ganz simple Frage: Warum funktioniert die Umsetzung des Bildungspaktes in anderen Ländern besser? Kann es sein, dass das auch an der Verwaltung liegt, oder wie erklären Sie sich das ganz persönlich?
Ich weiß gar nicht, ob Sie eine richtige Frage gestellt haben. Ich habe keine Kenntnis davon, dass es in anderen Ländern besser funktioniert.
Ich weiß aus Berichten in der Jugendministerkonferenz, die sich damit beschäftigt hat, nur, dass die Probleme bei der Umsetzung dieses Pakets unterschiedlich, aber in allen Bundesländern groß sind.
[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion – Mieke Senftleben (FDP): Aber sie werden woanders besser gelöst!]
Jetzt geht es mit der Frage des Kollegen Rissmann von der CDU-Fraktion weiter, und zwar zu dem Thema
1. Wie bewertet der Senat die jüngst in der Presse erhobene Forderung, „Schwarzfahren“ gänzlich – oder für bestimmte Personenkreise – straffrei zu stellen?
2. Plant der Senat eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Strafbarkeit des „Schwarzfahrens“ oder andere Maßnahmen in diesem Zusammenhang, und welche Erwägungen liegen dem gegebenenfalls zu Grunde?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Rissmann! Die Justizverwaltung hatte am 6. Juni Medienvertreter zu einer Veranstaltung ins Kriminalgericht Moabit eingeladen, um sich aus erster Quelle bei Staatsanwälten, Jugendrichtern, Vertretern der Polizei, Jugendbehörden, Schulen und des Jugendgerichts darüber zu informieren, wie sie im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Jugendkriminalität und der Gefährdung von Kindeswohl kooperieren. In dieser Veranstaltung hat eine Jugendrichterin die Auffassung vertreten, dass es für sie unsinnig sei, eine deutliche Anzahl von Fällen des Schwarzfahrens verhandeln zu müssen. Das wurde bereits in der Veranstaltung kontrovers diskutiert. Beispielsweise meinte ein Kollege aus dem Jugendbereich, solche Fälle von Schwarzfahren zu verhandeln, sei ein guter Ansatzpunkt, denn oft würde sich herausstellen, dass Schwarzfahrer auch Schulschwänzer seien, und man könne dieselben durch eine entsprechende Weisung dazu anhalten, die Schulpflicht einzuhalten.
Gleichwohl habe ich das Problem ernst genommen und gesagt, dass ich mich darüber kundig mache. Das heißt, wir müssen erst einmal schauen, welche Fällen von Schwarzfahren kommen überhaupt bei unseren Gerichten an, und wie stark ist die Belastung – in der Regel dürften das ja keine schwierigen Verfahren sein. Wenn wir das wissen, können wir uns überlegen, ob Maßnahmen getroffen oder Schlussfolgerungen gezogen werden müssen.
Es gibt diese Diskussion nicht erst seit gestern. Wir haben eine deutliche Belastung des Vollzugs durch sogenannte Ersatzfreiheitsstrafer, von denen ein erheblicher Teil auch Schwarzfahrer sind. Deshalb denke ich, dass es sinnvoll ist, sich darüber Gedanken zu machen. Ich greife aber kein Ergebnis vorweg. Das wird eine Frage der Prüfung sein. Sollte sich nach der Prüfung eine Notwendigkeit ergeben – womit ich ausdrücklich nicht sagen will, man solle Schwarzfahren straffrei stellen –, Bundesgesetze zu ändern, würden wir eine entsprechende Initiative erwägen. Sollte sie auf Bundesebene nicht auf Wohlwollen stoßen, könnte man auch eine Bundesratsinitiative starten. Dies alles ist aber momentan völlig offen. Ich bitte Sie abzuwarten, was unsere Prüfung ergibt.
Danke, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Da meine Fantasie nicht ausreicht, frage ich Sie: Was für – Zitat – „Fälle von Schwarzfahren“ müssten es sein, damit man in dem von Ihnen eben skizzierten Sinn initiativ werden würde? Wie unterscheiden sich denn „Fälle von Schwarzfahren“?
Es gibt natürlich unterschiedliche Fälle der Intensität, es gibt sogenannte Ersttäter und solche, die immer wieder massiv auffällig werden. Das ist auch ein großer Unterschied in der strafrechtlichen Behandlung. Es gibt, wie Sie vielleicht wissen, in der Diskussion immer wieder die Forderung, man solle den Richtervorbehalt für solche Fälle abschaffen und die Behandlung Rechtspflegern übertragen. Es gibt aber auch die Forderung, die ich ausdrücklich nicht teile, man solle das Schwarzfahren straffrei stellen.