Protocol of the Session on June 9, 2011

Frau Senatorin Lompscher hat das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schneider! Zunächst will ich noch einmal darauf hinweisen, dass das Thema EHEC für Berlin nicht so relevant ist wie für andere Regionen Deutschlands. Das ist für Berlin zunächst einmal eine gute Nachricht.

Um Ihre Frage konkret zu beantworten: Die Information der Bürgerinnen und Bürger erfolgt zum einen durch die Medienarbeit meines Hauses. So haben wir unmittelbar am Tag, nachdem erste Informationen über das Geschehen in Norddeutschland bekannt geworden sind, ein Informationsgespräch für Vertreter der Berliner Presse mit

der Infektionsschutzbeauftragten des Senats angeboten. Es konnte zeitnah und breit informiert werden.

Für alles Weitere sind die bezirklichen Gesundheitsämter verantwortlich. Sie haben umgehend nach Beginn der Epidemie die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung gestellten Informationsmaterialien auf ihren Internetseiten eingestellt. Diese beantworten auch mündliche Fragen, die im Übrigen nicht so zahlreich auftauchen.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales veröffentlicht regelmäßig die aktuellen Fallzahlen für Berlin auf seiner Internetseite. Seit Kurzem werden die vergleichbaren Informationen auch auf der Startseite der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz vorgehalten. Die vorrangige Aufgabe der Senatsverwaltung besteht und bestand von Beginn an darin, die Akteure des medizinischen Sektors – also niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Gesundheitsämter – zeitnah zu informieren, damit diese wiederum mit den Anfragen der Bürgerinnen und Bürger kompetent umgehen können.

Außerdem sind auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz unter der Rubrik „Lebensmittel“ Informationen zum aktuellen EHEC-Geschehen eingestellt – mit Verweisen auf die Seiten der Bundesbehörden, die hier zuständig sind, weil diese bundesweit aktuell die Bewertung der aus den Ländern zusammengeführten Daten vornehmen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Was empfiehlt der Berliner Senat in diesem Zusammenhang? – Es gelten nach wie vor die Verzehrsempfehlungen von Robert-Koch-Institut und Bundesinstitut für Risikobewertung. Ebenso behalten die Hinweise zur Hände- und Küchenhygiene ihre Gültigkeit. Zum Schutz vor Ansteckung weiterer Personen an Erkrankten werden von den Gesundheitsämtern bei Bedarf spezielle Kontrollmaßnahmen angeordnet. Die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter der Bezirke haben anlassbezogen mehr als 180 Proben bei Lebensmitteln gezogen und in das Labor gesandt. Alle bisher vorliegenden Ergebnisse waren hier negativ. Aufgrund der Meldung aus Niedersachsen sind auch Beprobungen von Sprossenbetrieben in Berlin veranlasst worden. Auch diese Ergebnisse waren negativ. Die Lieferwege der Lebensmittel im Zusammenhang mit den Ausbrüchen in anderen Bundesländern sind zurückverfolgt worden. Dabei konnte keine Lieferung an Berliner Betriebe festgestellt werden.

Danke schön, Frau Senatorin! – Nun gibt es eine Nachfrage von Frau Kollegin Schneider. – Bitte schön, Frau Schneider, Sie haben das Wort.

Erst einmal herzlichen Dank für die Antworten! Wir haben uns gefragt, warum gerade in der ersten Zeit nach

dem Ausbruch der EHEC-Epidemie auf Ihren Seiten gar keine Informationen darüber zu finden waren. Insbesondere haben wir uns aber auch gefragt, warum nur so wenige Proben genommen worden sind. In der ersten Woche wurden nur 28 oder 38 Proben genommen. Warum beginnt man nicht gleich mit einem breiten Test? Bis heute sind 180 Proben genommen worden. In der Summe dieser langen Zeit sind aus unserer Sicht eigentlich nur relativ wenige Lebensmittelproben genommen worden.

Frau Senatorin Lompscher, bitte schön!

Herr Präsident! Frau Schneider! Das kann man nun viel oder wenig finden. Bundesweit sind nach dem ersten begründeten Hinweisen anlassbezogen zusätzliche Proben genommen worden. Ansonsten und daneben gab es ganz normale Proben. Diese anlassbezogenen Proben summieren sich bundesweit auf über 3 000 Proben. Das kann man zu den Proben in Berlin ins Verhältnis setzen. Ich wiederhole: Berlin war und ist nicht Schwerpunkt dieser Epidemie. Wir konnten bei unseren Nachverfolgungen der Lieferketten keine Zusammenhänge nach Berlin feststellen.

Danke schön, Frau Senatorin! – Der Kollege Isenberg hat eine Nachfrage. – Bitte!

Frau Senatorin! Wie viele Werktage vergehen normalerweise von dem Zeitpunkt der Meldungen über das europäische Schnellwarnsystem nach Berlin? Wie erfolgt die Transparenz darüber und auch die Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen und anderen?

Frau Senatorin Lompscher, bitte!

Das europäische Schnellwarnsystem ist vor allem für Behörden gedacht. Es wird in der Regel am gleichen Tag, sobald eine Meldung eingeht, an die bezirklichen Ämter weitergeleitet, damit diese dann die Rückverfolgung einleiten können. Wenn sich aus den Schnellwarnungen die Notwendigkeit von öffentlichen Warnhinweisen ergibt, werden sie breit über Medienarbeit auch Verbraucherzentralen zur Verfügung gestellt.

Danke schön, Frau Senatorin!

Jetzt geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Dr. Albers von der Linksfraktion zum Thema

Tarifverhandlungen bei Charité und CFM

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Wie sieht das Ergebnis der Tarifverhandlungen an der Charité aus, und welche Auswirkungen hat der Abschluss auf die aktuelle Finanzplanung der Charité?

2. Wie ist der aktuelle Stand bei den Tarifverhandlungen mit der Charité Facility Management GmbH – CFM –, um dort endlich in allen Gewerken Mindestlöhne sicherzustellen?

Danke!

Danke schön, Herr Kollege Albers! – Dazu hat jetzt der Senator Prof. Zöllner das Wort. – Bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Albers! Zur Frage 1: Nach den intensiven Verhandlungen zwischen der Charité und der Tarifkommission ist es gelungen, ein für beide Seiten tragfähiges Ergebnis herbeizuführen. Dabei ist die Charité auch in ihrem eigenen Interesse – das betone ich – den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten entgegengekommen. Zum Verhandlungsergebnis, das noch redaktionell in einen Tariftext überführt werden muss, kann ich folgendes ausführen: Das Ergebnis sieht für den nichtärztlichen Dienst der Charité im wesentlichen die Übernahme des Tarifvertrages TVöD/VKA in definierten Anpassungsschritten vor. Insbesondere werden die Entgelte zunächst durch Erhöhung der Tabellenwerte des TV Charité, sodann über ein Referenzentgelt Gruppe an die Werte des entsprechenden Tarifvertrages herangeführt. Für das erste Halbjahr 2011 wird eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro geleistet.

Unter Einbeziehung des sogenannten Leistungsentgelts nach § 18 des TV Charité wird in drei Bereichen ein Zuschlag oder eine Zulage eingeführt. Das ist erstens die Einführung einer Zulage bzw. von Zeitzuschlägen für sogenannten Flexi-Dienst. Das ist zweitens die Gleichstellung der Teilzeitkräfte bei Wechselschicht- und Schichtzuschlägen. Das ist drittens eine Funktionszulage in Höhe von 50 Euro für Pflegekräfte der Entgeltgruppen 8a und 9a. Während der Laufzeit wird eine Angleichung der Tarifbedingungen Ost an West erfolgen. Die Laufzeit ist bis zum 31. Dezember 2016 bestimmt.

Sie haben auch nach den Auswirkungen des Abschlusses auf die Finanzplanung der Charité gefragt. Natürlich wird

das Verhandlungsergebnis die Wirtschaftsplanung der Charité zusätzlich belasten. Um diese Mehrkosten – ich schätze sie in der Großenordnung von etwa 10 Millionen Euro per Anno – zu bewältigen, werden weitere strukturelle Veränderungen in der Charité notwendig sein. Derzeit werden Projekte mit entsprechendem wirtschaftlichen Potenzial verfolgt. Die Kooperationsvorhaben mit Vivantes werden ebenfalls verstärkt genutzt werden müssen.

Eine positive Auswirkung – das muss man in diesem Zusammenhang jedoch auch sehen – wird die Stärkung der Konkurrenzfähigkeit der Charité auf dem Arbeitsmarkt sein. Die Laufzeit von sechs Jahren bedeutet darüber hinaus Planungssicherheit für die Charité. Das muss gegenüber der finanziellen Belastung aus meiner Sicht sehr wohl abgewogen werden.

Zu Ihrer Frage 2: Am 31. Mai wurden die Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften Verdi und GKL/DBB Tarifunion mit der CVM aufgenommen. Insgesamt sind drei Gesprächsrunden geplant. Die CVM hat bereits in der Vergangenheit rechtlich verbindliche Mindestlöhne gezahlt. Darüber hinausgehende Lohnanpassungen wie die Erreichung der im Berliner Vergabegesetz verankerten Mindestlöhne bei Neuausschreibungen sollen Bestandteile dieser Tarifgespräche sein. Über den genauen Gesprächsinhalt wurde, wie üblich, von beiden Seiten vorerst Stillschweigen vereinbart.

Selbstverständlich gehe ich aber davon aus, dass hier unter anderem der auch in der Diskussion befindliche Wachschutz einen Mindestlohn, wie er politisch avisiert ist, von 7,50 Euro erhält. Grundsätzlich hat sich die Geschäftsführung der CVM dazu schon bereit erklärt.

Danke schön, Herr Senator! – Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Dragowski.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Wenn Sie über die Mehrkosten von strukturellen Veränderungen sprechen, die die Charité einleiten muss, bitte ich Sie um Mitteilung, an welche strukturellen Veränderungen Sie denken. Die Charité hat schon einen relativ starken Sparkurs hinter sich. Mich würde sehr interessieren, welche Möglichkeiten Sie noch ohne Qualitätsverlust sehen.

Herr Prof. Zöllner, bitte!

Ich kann diese im Einzelnen nicht nennen. Es ist auch nicht meine Aufgabe, diese vorzuschlagen und umzusetzen. Ich habe mich nur bei dem Vorstand auch schon während der Verhandlungen – weil wir permanent im

Gespräch waren – rückversichert, dass der Vorstand sehr wohl noch Möglichkeiten in dieser Größenordnung sieht. Ich gehe davon aus, dass uns dieses im Einzelnen in der nächsten Aufsichtsratssitzung vorgestellt wird.

Danke schön!

Dann geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Czaja von der FDP zum Thema

Böses Spiel mit Schülern und Eltern der Poelchau-Oberschule?

Bitte schön, Herr Czaja!

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich frage den Senat:

1. Warum steht die Umsiedlung der Poelchau-Oberschule auf das Olympiagelände auf der Prioritätenliste des Senats ganz hinten, obwohl Schüler und Lehrer bereits seit Monaten Asbest ausgesetzt sind?

2. Hält der Senat es noch für verantwortbar, dass Schüler und Lehrer in einer Schule, in deren Klassenräumen nachweislich Asbestwerte gemessen und drei Klassenräume endgültig gesperrt wurden, den ganzen Tag verbringen bzw. an warmen Tagen der Schulunterricht zur 5. Stunde regelmäßig wegen Hitze in den Räumen abgebrochen wird, weil die Jalousien wegen Asbestgefahr abmontiert wurden?

Herr Senator Prof. Zöllner, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Czaja! Zu Ihrer Frage 1: Die von Ihnen behauptete Reihenfolge der Prioritäten kann ich so nicht bestätigen. Sie wissen, dass im Zuge des Senatsbeschlusses zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2012/2013 und der Investitionsplanung 2011-2015 der Senat seine Feststellungen erst noch treffen wird. Es liegt nichts vor. Ich kann Ihnen aber sagen, dass ich mir mit dem Kollegen Nußbaum darüber einig bin, dem Senat vorzuschlagen, dass die von Ihnen angesprochene Investitionsmaßnahme für den Umzug der Poelchau-Oberschule auf das Gelände des Olympiaparks mit einem Beginn im Jahr 2013 zu berücksichtigen sein sollte. Des Weiteren gehe ich – gemeinsam mit meiner Kollegin Frau Junge-Reyer – davon aus, dass unmittelbar nach Beschluss des Senats alle Verfahren zur Kostenfeststellung und Planung der Maßnahme in Angriff zu nehmen sind, damit die Realisierung eines Beginns bereits im Jahre 2013 abgesichert sein kann. Wenn der Senat so beschließt, ist das Gegenteil von dem, was Sie unterstellen, der Fall!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Als Mitglied des Abgeordnetenhauses wissen Sie natürlich, dass neue Maßnahmen gewöhnlich in das letzte Jahr der Investitionsplanung aufgenommen werden – in diesem Fall wäre das das Jahr 2015. Dem Vorschlag, den wir dem Senat einvernehmlich unterbreiten werden, können Sie das Gegenteil Ihrer Unterstellung entnehmen. Der Senat misst der Absicherung der Schule aufgrund der besonderen Situation am derzeitigen Standort die höchste Priorität ein.

Zu Frage Nr. 2: Ich weise noch einmal darauf hin – es war schon mehrmals Gegenstand von Antworten auf Mündliche Anfragen –, dass permanente und laufende Überprüfungen keinerlei Gesundheitsgefährdung in der benannten Schule durch Asbest festgestellt haben. Wir verfolgen das weiter. Der Schutz der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie aller Beschäftigten der Poelchau-Schule hat absolute Priorität für uns. In allen Fragen im Zusammenhang mit der Asbestlage an der Schule besteht kontinuierlicher Kontakt mit dem beauftragten Gutachter und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Meinem Haus liegen nach wie vor keinerlei Hinweise, Gutachten oder Sachverständigenempfehlungen vor, die sich gegen eine Weiternutzung der Schule aussprechen. Der Sachverständige hat zurzeit vorübergehend einen Raum verschlossen, in dem Arbeiten ausgeführt wurden. Im Nachgang dieser Arbeiten wird – im Zuge der von mir betonten Sorgfalt hinsichtlich des Gesundheitsschutzes – vorsorglich eine Raumluftkontrollmessung durchgeführt. Diese Messung wird voraussichtlich in der nächsten Woche stattfinden.

Auch die von Ihnen angeführte Situation bezüglich der Jalousien wird selbstverständlich vordringlich bearbeitet, und alle Beteiligten sind intensiv um eine Lösung bemüht. Hier wird man sicherlich die bevorstehenden Sommerferien nutzen können.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Czaja? – Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Es freut mich zu hören, dass Sie aufgrund des Treibens und der Bemühungen der FDP-Fraktion diesem Thema nun mehr Priorität einräumen. Ich frage Sie dennoch –