Trotzdem – oder gerade deswegen – hat die Verwaltung das Wasserversorgungskonzept 2040 vorgelegt. Wenn es nur nach der Technik ginge, würden in Berlin vier Wasserwerke betrieben. Im Wasserversorgungskonzept steht, dass zehn Wasserwerke zu betreiben sind. Die einzige politische Begründung für diese Mehrausgaben ist: Wir wollen siedlungsverträgliche Grundwasserstände in Berlin sichern. Glauben Sie mir, dass es für uns und für die Koalition insgesamt ein großer Auftrag ist, dass siedlungsverträgliche Grundwasserstände sichergestellt werden.
Schauen wir uns an, was Sie in Ihrem Antrag fordern: Sie haben Prozentzahlen genannt, was die Brunnengalerie im Rudower Blumenviertel angeht. Meiner Kenntnis nach laufen die im Augenblick unter voller Auslastung. Da haben Sie offensichtlich andere Erkenntnisse, darüber sollten wir uns vielleicht einmal austauschen. Unsere Informationen haben wir von der Senatsverwaltung; es gibt einen Wartungsvertrag mit einer privaten Firma, der wurde ausgeschrieben und wird noch intensiver nachgehalten.
Ich darf aber auch noch einmal auf den Senatsbericht aus 2009 hinweisen. In Ihrem Antrag sagen Sie etwas anderes, ich zitiere:
Die Brunnengalerie im Rudower Blumenviertel zur Grundwasserregulierung ist nach Wiederinbetriebnahme des Wasserwerks Johannisthal im Jahr 2014 ebenfalls zurückzubauen, da sie zur Sicherstellung einer erfolgreichen Altlastensanierung nicht mehr erforderlich ist.
Was Sie ein bisschen unterschlagen: Die Rudower Brunnengalerie ist auch und gerade mit der Begründung einer Altlastensanierung errichtet worden, um bestimmte Altlastenfahnen am Wandern durch den Boden zu hindern. Dabei ging es auch darum, die Keller nicht absaufen zu lassen, aber vordringlich ging es um eine Altlastensanierung. Andernfalls – würde Ihre Argumentation stimmen – hätten wir das in halb Berlin machen müssen, zum Beispiel in Spandau, in Pankow oder in anderen Gebieten. Es hat ja einen Grund, warum das nicht passiert ist. Sie müssten mal erklären, ob Sie die Forderungen Ihres Antrags, der sich nur auf das Blumenviertel bezieht, auch für andere Gebiete in Berlin aufstellen. Sodann müssten Sie als Fraktion einen Vorschlag machen, wie das zu finanzieren ist, denn auch da hat der Senat völlig zu Recht gesagt, wir brauchen eine Darstellung, wer das bezahlen soll, wenn wir mehr tun als Wasser zu fördern. In Kürze
ist das mit zehn Wasserwerken in Berlin der Fall – technisch bräuchten wir, wie gesagt, nur vier, im Augenblick sind es neun, in 2014 dann zehn. Wenn Sie darüber hinaus irgendwo Grundwasser mit einzelnen Brunnengalerien fördern wollen, stellt sich die Frage, wer das bezahlen soll. Soll das die öffentliche Hand sein, ist das Ihre politische Forderung? Sollen es die Wasserbetriebe tun oder die Eigentümer von Häusern, die, wie Sie wissen – wenn man rein nach dem Gesetz geht – selbst verantwortlich sind für das, was an Vernässungsschäden auftritt, wenn sie sich nicht nach dem höchsten, jemals gemessenen Grundwasserstand erkundigt haben? Wir als SPD sagen aber auch klar: Wir lassen die Leute nicht absaufen! Deshalb ja auch die Antragsformulierung aus 2005: Die Keller sollen nicht absaufen.
Ich selbst habe mir in meinem Wahlkreis in Spandau manch einen Keller angeschaut, und das ist überhaupt nicht attraktiv. Es ist eben kein Swimmingpool im Keller, sondern es stinkt, modert, und es ist überhaupt nicht angenehm in einem solchen Gebäude, von dem Wertverlust des Hauses mal ganz zu schweigen. Also, lassen Sie uns zusammen verantwortlich für die ganze Stadt und für das Rudower Blumenviertel eine vernünftige Lösung finden, was die Grundwasserregulierung angeht. Dann werden wir dort im Rudower Blumenviertel und auch insgesamt in Berlin helfen können. – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Buchholz! – Frau Kubala hat nunmehr für die Grünen das Wort. – Bitte schön, Frau Kubala!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wasser fließt – Grundwasser fließt auch. Demzufolge ist die Steuerung von Grundwasser eine höchst komplizierte Angelegenheit. Man sagt das so schnell hin: Grundwassersteuerung. Aber man sieht hier an den Beispielen, wie ungleich sich das Grundwasser über die Stadt verteilt, und es ist eine Herausforderung, eine Balance zwischen Grundwasserförderung für die Trinkwassererzeugung und Grundwasserförderung zur Steuerung des Grundwasserstands zu finden.
Es wurde bereits erwähnt, dass wir das Problem hoher Grundwasserstände in verschiedenen Stadtteilen haben. Häufig ist das mit der Schließung von Wasserwerken verbunden oder mit der Reduzierung der Fördermengen in Wasserwerken. Mit sinkendem Trinkwassergebrauch werden wir zunehmend mehr solcher Probleme haben. Wir haben das Thema häufig im Umweltausschuss beraten und uns dabei darauf verständigt, dass die Grundwassersteuerung so erfolgen soll, dass sie umwelt- und siedlungsverträglich ist. In diesem Zusammenhang möchte ich beides als Umweltpolitikerin auch gesehen wissen.
Wir sprechen hier über die kostbare Ressource Grundwasser, mit der wir sorgfältig umgehen müssen. Wir sehen gleichzeitig die Nöte der Hauseigentümer, die unter nassen Kellern leiden. Gleichzeitig müssen wir aber auch sehen, dass die Natur unter einem sinkenden Grundwasserstand zu leiden hat, etwa dass der Wasserstand des Habermannsees sinkt.
Der Antrag der CDU greift etwas zu kurz. Sie haben hier eine sehr einseitige Sicht nur auf die Probleme der Hauseigentümer. Das ist nachvollziehbar. Sie haben sich dieses Anliegen zu eigen gemacht. Aber es eine sehr verkürzte Sicht, wenn man nur die Siedlungsverträglichkeit im Auge hat. Wir werden vielmehr sehen müssen, welche Auswirkungen es hat, wenn man Grundwasser einfach nur entnimmt und es gleichzeitig wieder in Oberflächenwasser einleitet. Das ist ein unökologischer und nicht sorgsamer Umgang mit Grundwasser und im Prinzip auch nicht zukunftsfähig. Das ist Verschwendung, der man nicht das Wort reden kann.
Stadtweit müssen wir das Grundwasser managen. Es gibt Überlegungen zur Regulierung. Aber sie müssen nicht nur stadtweit sein, sondern man muss auch die Region BerlinBrandenburg im Blick haben, denn wir wissen, dass der Klimawandel auch schon Auswirkungen auf das Grundwasser in Brandenburg hat.
Eine zweite Anmerkung zu Ihrem Antrag: Er setzt deutlich nur auf die Verantwortung der Wasserbehörde. Deren wichtigste Aufgabe ist es aber nicht, siedlungsverträgliche Grundwasserbestände bereitzustellen. Auch die Hauseigentümer stehen hier in der Pflicht. Sie wissen es selbst: Nach § 13 der Bauordnung gibt es die Pflicht auf Abdichtung. Das Problem ist ja eben auch, dass viele der Keller nicht fachgerecht abgedichtet sind. Auch hier greift Ihr Antrag zu kurz, wenn er nur die Pflicht der Wasserbehörde sieht und von ihr verlangt, für einen Grundwasserstand zu sorgen, der die Keller trocken hält. Hier ist eine deutliche Ansage vonnöten, dass die Hauseigentümer in der Pflicht stehen, tätig zu werden, um ihr Eigentum zu erhalten. Es gibt keine Anspruch auf einen künstlich abgesenkten Grundwasserstand. Das sagt die aktuelle Rechtsprechung.
Unser Antrag, den wir im Mai 2008 eingebracht haben, fordert eine Gesamtstrategie für eine zukunftsfähige Wasserpolitik. Dort fordern wir vom Senat ein Grundwassermanagement für Berlin und die Region BerlinBrandenburg. Wir haben auch gefordert, naturschutzfachliche Anforderungen gleichberechtigt mit Anforderungen an einen siedlungsverträglichen Grundwasserstand zu verbinden. Dazu stehen wir auch heute noch.
Lieber Kollege! Ich vermute einmal, Ihr Engagement ist auch dem 18. September zuzurechnen. Aber ich bitte Sie, bei den Hauseigentümern für eine zukunftsfähige Lösung zu werben, die sowohl die Hauseigentümer als auch das Land Berlin in die Pflicht nimmt.
Danke schön, Frau Kollegin Kubala! – Für die Linksfraktion hat nunmehr Frau Platta das Wort. – Bitte schön, Frau Platta, ergreifen Sie es!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Urberliner haben sich im Warschau-Berliner-Urstromtal angesiedelt, gerade weil die Wasserversorgung als eine der wichtigen Lebensgrundlagen hier gesichert schien. Nun erleben wir die Vor- und Nachteile dieser Ansiedlung in Wassernähe.
Der Antrag zum Schutz der Menschen vor steigendem Grundwasser im Rudower Blumenviertel liegt vor. Es ist bekannt, dass noch in den Sechziger- und Siebzigerjahren durchschnittlich über 60 000 Kubikmeter Wasser pro Tag im Wasserwerk Berlin-Johannisthal gefördert wurden und zusätzlich noch Grundwasserentnahmen im Zuge größerer Baumaßnahmen wie der U-Bahn die Grundwasserstände absenkten. Dann verringerte sich seit Beginn der Neunzigerjahre die Entnahme auf 30 000 bis 45 000 Kubikmeter pro Tag. So sind die Grundwasserstände im Blumenviertel schrittweise in Richtung natürliches Niveau angestiegen und verursachen nun durch zusätzlich vermehrte Niederschläge die nassen Keller.
Genauso langwierig wie dieser Vorgang ist die Befassung des Abgeordnetenhauses mit diesem Thema – das Jahr 2001 ist im Antrag genannt. In der im April 2009 von der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz vorgelegten Mitteilung – zur Kenntnisnahme – „Wasserbewirtschaftungsplan vorlegen...“ – den Rest des Titels schenke ich mir – ist der gesamte geschichtliche und rechtliche Abriss dieser Situation aufbereitet. Es wurde klargestellt, dass es keinen Rechtsanspruch auf einen abgesenkten Grundwasserstand gibt, aber mit dem Instrument der zu genehmigenden Wasserfördermenge für die einzelnen Wasserwerke ein geeigneter Einfluss auf die Siedlungsverträglichkeit der damit erreichten Grundwasserstände erzielt wird.
Bis zur Wiederinbetriebnahme des Wasserwerks Johannisthal setzen wir aus dem Landeshaushalt jährlich 645 000 Euro für den Betrieb der Brunnengalerie zur Unterstützung der Grundwasserregulierung im Rudower Blumenviertel ein. Es steht für die Linksfraktion außer Frage, dass alle Wasserfördereinrichtungen unter dem Gesichtspunkt der Siedlungsverträglichkeit, des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit ausgewogen und aufeinander abgestimmt betrieben werden müssen. Das gilt für die Anlagen der Berliner Wasserwirtschaft wie für die der Privatwirtschaft.
Es steht aber ebenso außer Frage, dass der Schutz der vorhandenen Gebäude vor Vernässung dauerhaft nur mit nachträglichen baulichen Maßnahmen gegeben ist und
Neubauten von Anfang an die Besonderheiten des Baugrunds berücksichtigen müssen. Dazu sind die Bauherren nicht nur durch die Berliner Bauordnung angehalten. Hier entscheidet sich, ob man sich in seinem Haus wohlfühlt und Freude hat oder überwiegend von Kummer geplagt ist. In der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz sind zur Unterstützung und verantwortlichen Entscheidung über Baumaßnahmen Informationsmaterialien wie zum Beispiel die kleine Broschüre „Wie schütze ich mein Haus gegen Grundwasser?“ erarbeitet worden, die den künftigen und heutigen Hausbesitzern kostenfrei zur Verfügung stehen.
Wir haben durch die Überweisung des Antrags in den Ausschuss noch Gelegenheit, über die aktuelle Situation in den anderen Gebieten mit problematischen Grundwasserverhältnissen zu sprechen. Wir werden als Linksfraktion – und hier spreche ich auch für die Koalition – darauf achten, dass die noch zu ergreifenden Maßnahmen ausgewogen bleiben und der berechtigte Informationsbedarf der Bevölkerung zur wasserwirtschaftlichen Entwicklung in den einzelnen Gebieten gedeckt wird. Wir wollen und werden den Konflikt zwischen der geringer werdenden Trinkwassermenge, die notwendig für die Stadt zu fördern ist, und den möglichen siedlungsverträglich geregelten Grundwasserständen lösen. Ich spreche mich aber auch grundsätzlich gegen eine dauerhafte energie- und materialverbrauchende teure Technik lediglich zur Regulierung der Grundwasserstände aus. Dies insbesondere, wenn durch einmalige Investitionen dauerhafter Schutz vor steigendem und eindringendem Grund- und Stauwasser möglich ist. Wir stehen für nachhaltige Lösungen, für die Umwelt, für nutzbare Gebäude und für die Gesundheit von Menschen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Richtig ist, dass das Wasser in den Kellern im Blumenviertel in Rudow ein ernsthaftes Problem für die betroffenen Bewohner ist. Das sollte man nicht kleinreden.
Ob es allerdings ein Grundsatzproblem für die Landesebene ist, auf die es jetzt hochgezogen wird, möchte ich hinterfragen. Es ist ein recht lokales Thema. Es passt ein bisschen in den Zusammenhang, dass sich die CDU mit diesen lokalen Befindlichkeiten durchhangelt, wohl auch aus Mangel an Grundausrichtung in der letzten Zeit. Herr Henkel! Sie haben bereits den Titel „Hausmeister von Berlin“ verliehen bekommen. Mit Ihrem Auftritt in einem Keller in Rudow bewerben Sie sich auch um den Titel „Klempner von Berlin“.
Das Problem ist wirklich begrenzt. Es betrifft nur die, die ihre Keller nicht fachmännisch abgedichtet haben, also nur einen Teil der Häuser.
Da gibt es eine Verantwortung. Es wurde schon von allen Vorrednern gesagt. Das Wort „Berlin“ kommt vom slawischen Wort für Sumpf. Berlin steht im Wasser, also ist es schon so, dass man sich darum kümmern muss, wie die Wassersituation ist, wenn man baut.
Es betrifft Rudow auch nicht dauerhaft. Das Problem ist, das machen die Antworten auf die Kleinen Anfragen deutlich, dass bei Starkregenfällen und bei starkem Tauwetter das Wasser einmalig unkontrollierbar steigt, was mit der Brunnengalerie nicht in den Griff zu bekommen sein wird.
Jetzt will auch die CDU, dass die Abpumpanlagen für einige in Betrieb gehalten werden und die Nachbarn, die ihren Keller ordentlich abgedichtet haben, das mit ihren Wassergebühren bezahlen. Das haben die Kleinen Anfragen von Herrn Steuer auch ergeben: Die Kosten dafür würden auf die allgemeinen Wassergebühren umgelegt, obwohl die CDU ja sonst fordert, dass die Wasserpreise sinken sollen. Das passt alles gar nicht zusammen.
[Beifall bei der FDP – [Andreas Gram (CDU):Und der Grundwasserspiegel soll sinken, das fordern wir auch!]
Deshalb hat Herr Buchholz mit seinem Nebensatz durchaus recht, einen Beitrag der betroffenen Anwohner für den Betrieb der Anlagen sollte man durchaus diskutieren.
Die CDU schlägt nun in ihrem Antrag eine technische Lösung vor, die auch nicht das letzte Wort sein kann. Das Wasserwerk Johannisthal wird in der Förderung erhöht werden von 5 Millionen Kubikmetern auf 9 Millionen. Es soll also 4 Millionen Kubikmeter mehr fördern. Die CDU fordert in ihrem Antrag, dass die Brunnengalerie statt mit 86 Prozent mit 100 Prozent läuft, das sind 0,3 Millionen Kubikmeter mehr, also ein deutlich vernachlässigbarer Effekt. Der ganze Antrag ist deshalb nicht plausibel, und deshalb werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank!
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann wird so verfahren.
Der Tagesordnungspunkt 22 wurde bereits als Priorität der Fraktion der FDP unter Nr. 4.3 behandelt. Tagesordnungspunkt 23 steht auf der Konsensliste.