Protocol of the Session on January 13, 2011

Der Antrag der Grünen geht in der Tat in die gleiche Richtung. Es gibt Unterschiede in den Details. Das ist aber kein Zufall, denn auch in der Begründung des Antrags der Grünen wird vermerkt, dass es hier im Abgeordnetenhaus Einvernehmen über alle Fraktionen hinweg gibt, dass wir hier die Transparenz verstärken wollen. Das haben Sie selbst in Ihrer Begründung aufgegriffen. Das stimmt. Die Zielrichtung ist in der Tat die gleiche. Nur in den Details werden wir in den entsprechenden Fachausschüssen in die Diskussion eintreten und gucken, welchen optimalen Weg wir finden, wenn wir das Gesetz oder die Gesetze ändern, wie sie hier vorliegen, auch von der Stoßrichtung her. Dann wird Berlin einen großen Schritt vorankommen, was die Transparenz angeht. Zurzeit fallen wir sogar hinter die Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Unternehmen zurück. Das ist, denke ich, nicht gut für Berlin.

[Christoph Meyer (FDP): Das sind neun Jahre Rot-Rot!]

Aber wenn dieser Antrag von uns so angenommen wird, werden wir hier eine Regelung haben, die weitaus mehr ist. Wir werden dem Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf jeden Fall noch gerechter. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Das Wort für eine Kurzintervention hat jetzt der Abgeordnete Esser!

[Christian Gaebler (SPD): Es ist doch gar nicht mehr so kalt, auch bei ungeheizter Wohnung!]

Werte Frau Kolat! Dann würde ich Sie bitten, wenigstens zu begründen, warum es nicht mit unserem Antrag geht.

[Uwe Doering (Linksfraktion): Weil unserer besser ist!]

Ihrer ist mit schnellster Nadel gemacht worden. Das stelle ich nur einmal fest, gerade weil Herr Gram da sitzt. Das wird Ihnen dann auch auffallen, dass sich die Koalition überhaupt nicht auf eine Änderung der LHO in der letzten Fassung bezieht. Die stammt vom 19. März 2009, wie es bei uns korrekt steht. Weil sie den Kopf nicht geändert haben, beziehen sich SPD und Linke auf die Fassung vom 23. September 2005. Daran merkt man, dass Sie eine Nacht-und-Nebel-Aktion gemacht haben, was man dem ganzen Antrag auch sonst anmerkt.

Ich wollte von Ihnen gerne wissen, warum Sie zum Beispiel nicht in der gleichen Art und Weise wie wir die Aufgliederung und Erfassung der Gehälter gemacht haben, sondern stattdessen einer juristischen Auslegungsvielfalt erneut großen Raum einräumen. Das ist bei Ihnen äußerst interpretationsfähig. Und vor allem fehlt bei Ihnen sogar die klare Anweisung, erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Komponenten auseinanderzuhalten, was bekanntlich nicht dasselbe ist wie Gewinnbeteiligung, wie es bei Ihnen steht.

Ich verstehe nicht, warum Sie die bei uns und eben in NRW enthaltenen Zahlungen an frühere Mitglieder dieser Gremien gar nicht berücksichtigen. Gibt es da etwas aus Ihrer Geschichte zu verbergen? Oder warum tun Sie das nicht? Oder ist das nur Schlamperei?

Schließlich verstehe ich nicht, warum Sie sich unserem Vorschlag nicht anschließen – Frau Kolat, auch das könnten Sie mir einmal erklären –, ein Gesetz zur Offenlegung von Vergütungen zu machen, weil das Betriebe-Gesetz nur BVG, BWB und BSR umfasst, alle anderen öffentlichen Unternehmen nicht, z. B. das ITDZ oder die Stiftungen öffentlichen Rechts, was nur ein eleganterer Name für Anstalten öffentlichen Rechts in den Bereichen Kultur oder Umwelt ist, wo das besser aussieht. Diese Dinge, wo ich wesentliche Unterschiede erkenne, würde ich Sie bitten uns zu erklären.

[Uwe Doering (Linksfraktion): Dafür haben wir die Ausschussdebatte!]

Was ist der Ratschluss dahinter, der es erforderlich gemacht hat, auf die Schnelle einen eigenen Gesetzentwurf zu machen? Ich kann in dem keine Verbesserungen erkennen, sondern es wird lückenhafter und unübersichtlicher. Ich glaube, das ist in unserem Entwurf, wie gesagt,

besser gelöst. Wenn Sie uns das hier begründen würden, wäre ich Ihnen dankbar.

[Beifall bei den Grünen – Uwe Doering (Linksfraktion): Es gibt doch Ausschussberatungen!]

Vielen Dank! – Frau Kolat möchte antworten und hat dazu die Gelegenheit. – Bitte sehr!

Herr Esser! Wir können gerne hier im Parlament in die Ausschussberatungen einsteigen. Das können wir gerne machen, aber das ist nicht Sinn und Zweck. Sie haben festgestellt, dass es begriffliche Übereinstimmungen gibt zwischen Ihrem Antrag und unserem Antrag.

[Zuruf von Ramona Pop (Grüne)]

Es gibt in der Tat auch Differenzen. Aber genau darüber werden wir im Fachausschuss diskutieren, was wir mit unseren Begriffen meinen, was wir hineininterpretiert haben und was Sie meinen.

[Joachim Esser (Grüne): Hat sie noch gar nicht gelesen!]

Diese Feinabstimmung sollten wir im Fachausschuss machen. Eins kann ich von hier aus sagen: Na klar zielen wir darauf ab, dass gerade die leistungsabhängigen und die leistungsunabhängigen Komponenten dieser Gehälter transparent dargestellt werden. Das ist Sinn und Zweck von beiden Anträgen, auch unseres Antrags. Das wollte ich klarstellen,

[Joachim Esser (Grüne): Schreiben Sie es rein!]

alles Weitere dann im Fachausschuss.

[Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Frau Kolat! – Jetzt hat für die CDUFraktion der Herr Abgeordnete Goetze das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beide Anträge haben zwar Überschriften mit ähnlichen Formulierungen, aber doch hat man so ein bisschen den Eindruck, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen eigentlich das Allernötigste nur beinhaltet, was gewährleistet, dass man vielleicht gerade noch mit dieser Überschrift längskommt. Diese Vermutung wird dadurch bestätigt, dass in den Fachausschüssen, in denen in der Tat schon über mehrere Jahre diskutiert wurde, wie man hier zu einer Problemlösung kommt, der Senat, den diese Koalition stützt, letztlich dadurch aufgefallen ist, dass er gar keine Transparenz schaffen wollte. Wir haben vehement und intensiv mit dem damaligen Finanzsenator Sarrazin diskutiert, der sich dann sozusagen breitschlagen

ließ, über das Vehikel der individuellen Einverständniserklärung der Betroffenen eine Regelung in Kraft zu setzen, die den jetzt als Gesetzestext vorgelegten Regelungen ein bisschen entsprechen konnte. Nachdem Herr Senator Nußbaum sein Amt angetreten hatte, war davon gar nicht mehr die Rede. Die Zusage wurde eingefangen. Transparenz gab es nicht mehr. Und auch Herr Staatssekretär Sundermann hat im Ausschuss vehement vertreten, dass das alles eigentlich so nicht gehe und auch nicht gewollt sei.

Dann hat dieses Parlament einen Auftrag an den Wissenschaftlichen Parlamentsdienst dieses Hauses gegeben, und dieser hat ausgeführt, natürlich gebe es dafür eine Möglichkeit, gebe es auch eine Regelungskompetenz dieses Hauses. Letztlich hat das angesprochene Beispiel aus einem anderen Bundesland deutlich gemacht, dass das offenbar republikweit Common Sense ist. Deswegen sollten wir es auch für das Land Berlin einführen.

In dieser Gemengelange sah die Koalition sich genötigt, nicht hinter das, was eigentlich dieses Parlament regeln sollte, zurückzufallen, und signalisierte in den Ausschüssen Zustimmung, ja, man könnte solch eine Regelung treffen. Dann haben eigentlich alle erwartet: Dann kommt ja mit dem geballten Sachverstand dieses Finanzsenators und vielleicht noch mit Unterstützung des Wirtschaftssenators eine Regelung aus den Häusern, die klare Richtlinien für die Lösung des Problems darstellt. Dem war aber nicht so. Deswegen ist es das Verdienst von Bündnis 90/Die Grünen, sich an die Spitze der Bewegung gesetzt zu haben, diese Vorlage eingebracht zu haben. Ich denke, wir werden sie eher so beschließen, wie Bündnis 90/Die Grünen sie vorgeschlagen haben, als so, wie die Koalition sie vorgelegt hat.

Wir kommen ein großes Stück weiter in Richtung der geforderten Transparenz, nicht nur bei den Vergütungen der Vorstände und Aufsichtsräte der mehrheitlich dem Land Berlin gehörenden Gesellschaften, sondern wir wollen das auch auf Zuwendungsempfänger und andere ausweiten, wie es auch Bündnis 90/Die Grünen gemacht haben, denn letztlich ist es egal, was in der Überschrift über einen kompletten Geldfluss vom Land Berlin an einen Dritten steht, ob Zuwendung oder Zuschuss oder was weiß ich. Entscheidend ist, dass der Dritte praktisch ausschließlich oder zu mehr als 50 Prozent vom Land Berlin finanziert wird, und dann muss er auch Transparenz schaffen, was die Gehaltsvergütungen und die entsprechenden Größenordnungen angeht.

In der inhaltlichen Begründung hat der Kollege Esser alles ausgeführt. Ich hoffe, dass wir in den nächsten Wochen schnell zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, und setze darauf, dass die Ankündigung von Frau Kolat tatsächlich in der Bereitschaft gipfelt, weiter gehende Regelungen zu finden als die, die in dem äußerst kurz bemessenen und inhaltlich auch entsprechend kurzen Antrag der Koalition enthalten sind. Ich bitte Sie, dass Sie sich noch mal festlegen. Ansonsten kann man das, was

Sie hier geäußert haben, fast nur als ein rein taktisches Manöver ansehen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Vielen Dank! – Als Nächste hat für die Linksfraktion Frau Abgeordnete Matuschek das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Genesis dieses Sachverhalts hat Herr Esser fast korrekt beschrieben. Es gibt tatsächlich ein fraktionsübergreifendes Interesse, die vorhandenen, – und da hat Frau Kolat völlig recht, Herr Esser! – von Rot-Rot eingeführten Transparenzregeln zu verbessern und zu konkretisieren. Die Regeln wurden von RotRot eingeführt. Wir haben ein Transparenzgesetz. Wir haben das Betriebe-Gesetz. Wir haben eine Landeshaushaltsordnung. Wir haben einen Berliner GovernanceKodex, der angewendet wird.

[Zurufe von Ramona Pop (Grüne) und Christoph Meyer (FDP)]

In jedem Geschäftsbericht eines Berliner Landesunternehmens finden Sie den entsprechenden Anhang.

Aber wir sind mit der gegenwärtigen Handhabung der in diesen Gesetzen beabsichtigten Transparenzregeln nicht zufrieden, insbesondere was die namentliche Auflistung anbelangt und insbesondere was die Aufgliederung nach Bestandteilen der Bezüge von Managern anbelangt. Darüber hatten wir im Beteiligungsausschuss – übrigens auch eine Erfindung und Einführung von Rot-Rot – Einigkeit. Und wir haben uns mit der Verwaltung, mit dem Senat darüber gestritten, dass die Intention Aufgliederung nach Gehaltsbestandteilen, namentliche Nennung, weitere Öffnung auf andere Organe und nicht nur auf die Geschäftsführung offensichtlich einer gesetzlichen Regelung bedarf. Wir haben als rot-rote Koalition hier unseren Antrag eingebracht. Wir ändern die gegenwärtig geltende Landeshaushaltsordnung und das Betriebe-Gesetz und insofern auch das vorhandene Transparenz- und Vergütungsgesetz in dieser Richtung. Darin bestand Konsens. Ich hoffe, dass wir diesen Konsens im Zuge der Ausschussbesprechungen auch wieder herstellen können.

Es ist niemandem abzusprechen, dass er in anderen Ländern guckt, was da so läuft. Es ist richtig, in NordrheinWestfalen gibt es tatsächlich dieses nordrhein-westfälische Transparenzgesetz von CDU und FDP.

[Joachim Esser (Grüne): Erstaunlich gut!]

Daran kann man gern anknüpfen. Aber dann muss man sich auch die Mühe machen, die Bezüge zum Berliner Gesetzessystem dahin gehend zu prüfen, dass wir die Landeshaushaltsordnung mit einem entsprechenden Bezug auf das Handelsgesetzbuch schon mal in der derzeitigen Nr. 5 geändert hatten und in Berlin auch schon ein

Transparenzgesetz haben. In der Begründung des GrünenAntrags ist darauf verwiesen worden, in dem eigentlichen Gesetzesantrag ist ein neues Gesetz erfunden worden. Das sind handwerkliche Sachen, über die wir uns im Ausschuss im Detail auseinandersetzen können, aber in der Intention sind wir uns, glaube ich, einig.

Es gibt einen Dissens, den will ich nicht verschweigen. Das ist die Auflistung von Zahlungen an frühere Geschäftsführungsmitglieder. Das ist ein Rechtsthema, das nicht ohne Weiteres per Federstrich rückführend einzuführen ist. Auch darüber lassen Sie uns im Ausschuss reden!

[Joachim Esser (Grüne): Wie ist das denn in Nordrhein-Westfalen?]

Wie gesagt, wir möchten gerne, dass für die Öffentlichkeit, für die Parlamentarier, für alle, die daran Interesse haben, die einzelnen Bestandteile – und dazu gehören die erfolgsabhängigen wie auch die erfolgsunabhängigen Bestandteile; Bestandteile sind nun einmal Teile eines Ganzen – in den Anhängen zu den Geschäftsberichten oder in anderer geeigneter Form veröffentlicht werden. In der Intention sind wir uns völlig einig, nur die handwerkliche Tätigkeit bei der Gesetzesformulierung ist, glaube ich, unterschiedlich zu sehen.

[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank! – Für die FDP hat jetzt der Abgeordnete Meyer das Wort.

Danke, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Ich bin überrascht, dass wir es schaffen, über ein Thema, wo wir offensichtlich alle einer Meinung sind, trotzdem die volle Redezeit auszuschöpfen. Ich versuche, mich ein bisschen kürzer zu fassen.

Ich habe – nicht nur aus den Gründen, wie Herr Esser es vorhin formuliert hat, dass alle Fraktionen Interesse an mehr Transparenz haben, und nicht nur ich, sondern auch meine Fraktion – viel Sympathie für diesen vorgelegten Gesetzentwurf, auch – Herr Esser hat darauf hingewiesen – weil dieser Antrag in Nordrhein-Westfalen federführend von einer schwarz-gelben Koalition eingebracht wurde. Ich fand es – ich habe mich in Nordrhein-Westfalen erkundigt – sehr gut, dass es dort möglich war, gemeinsam an diesem Antrag zu arbeiten und darüber zu debattieren. Davon könnte sich Rot-Rot in Berlin mal ein Stück abschneiden.

[Beifall bei der FDP]