In Ihrem Antrag, der dem Rechtsausschuss vorliegt, ist allerdings sozusagen eine Grundhaltung vorhanden, die ich für problematisch halte. Es ist die Grundhaltung, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aktiv an Aktivitäten der Verwaltung beteiligen wollen und das auch finanziell und durch Sponsoring unterstützen wollen, dass das von vornherein den Verdacht der Korruption erweckt. Das halte ich für die falsche Richtung. Wir reden darüber, dass wir das Ehrenamt stärken wollen, darüber, dass wir die Bürgerinnen und Bürger stärker einbeziehen wollen.
Herr Kollege Lux! Sie können sich ja zu Wort melden! – Wir reden darüber, dass wir uns im Kulturbereich ein Vorbild an den Vereinigten Staaten nehmen sollen, wo wesentliche Kultureinrichtungen durch Sponsoring geschaffen werden. Gleichzeitig werfen Sie über das alles den Mantel: Das ist aber in höchstem Maß korruptionsgefährdet! – Da muss man sich einfach entscheiden, entweder man will Sponsoring, dann kann man darüber reden, welche Richtlinien man erlässt, oder man will Sponsoring nicht. Bei Ihrem Antrag habe ich den Eindruck, dass Sie es nicht wollen.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt hat der Kollege Dragowski von der Fraktion der FDP dazu eine Nachfrage und hat das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Ich möchte aufgrund Ihrer gerade erfolgten Beantwortung nachfragen. Finden Sie nicht, dass eine besondere Transparenz angezeigt ist, wenn wir dem Sponsoringbegriff der Verwaltungsvorschriften der Justizverwaltung folgen? Danach ist beim Sponsoring zu sehen – ich zitiere –: Als Gegenleistung verfolgen die Sponsoren regelmäßig eigene unternehmensbezogene Ziele. – Das ist schon etwas anderes als bürgerschaftliches Engagement. Auch wir wollen Sponsoring. Aber ich frage Sie: Wie bewerten Sie diesen Aspekt? Denken Sie nicht, dass gerade hier eine gewisse Transparenz erforderlich ist, die die Grünen zu Recht mit ihrem Antrag meinen?
Herr Kollege Dragowski! Selbstverständlich gehe ich auch davon aus, dass viele Sponsoringvorgänge auch dadurch beflügelt werden, dass derjenige, der sich als Sponsor darstellt, damit werbend auftritt. Ich bin der Auffassung, dass das transparent sein muss. Wenn ich mir allerdings überlege, dass irgendwo ein Schulhoffest stattfindet, und dort werden Getränke von dem Getränkeladen an der Ecke gesponsert – ich nenne keinen Namen –, dann ist die Transparenz dadurch gewährleistet, dass da ein Stand steht und daran steht: Gesponsert von der Firma XY. Ich wüsste nicht, was ich da noch an zusätzlichen Publikationen bräuchte.
1. Wie bewertet der Senat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes im Hinblick auf einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Berlin und Deutschland?
2. Wie beabsichtigt der Senat sich dazu im Bundesrat zu verhalten, und findet diesbezüglich bereits eine Koordination mit anderen Bundesländern statt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Seelig! Der Senat begrüßt grundsätzlich, dass der Bundesgesetzgeber – oder die Bundesregierung – jetzt angekündigt hat, ein Vorhaben Beschäftigtendatenschutz zu machen und den Beschäftigtendatenschutz zu stärken. Angesichts der Datenschutzskandale der letzten Jahre halten wir das für überfällig. Bis jetzt haben wir nur einzeltarifliche oder vereinzelte gesetzliche oder betriebliche Regelungen, die das vorsehen, aber dagegen schon eine Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen.
Die im letzten Jahr aufgenommene Generalklausel des § 32 des Bundesdatenschutzgesetzes muss nach unserer Auffassung noch wesentlich stärker ausdifferenziert werden, als das bisher der Fall ist. Wir meinen, dass es klarer gesetzlicher Regelungen bedarf, einerseits zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um diese vor Bespitzelungen zu beschützen, andererseits gibt es sicherlich auch ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers, in bestimmten Fällen zu verhindern, dass Korruption oder Ähnliches stattfindet. Aber das muss unserer Auffassung nach klar und eindeutig abgegrenzt sein. Da muss eine Güterabwägung erfolgen, bis zu welchem Maß es gehen kann und bis zu welchem nicht. Insofern bedauern wir, dass bei dieser wichtigen Frage kein eigenes Beschäftigtendatenschutzgesetz vorgelegt wurde, sondern nur versucht wird, das als Unterpunkt im Bundesdatenschutzgesetz unterzubringen. Wenn es aber ausführlich genug ist, soll es uns auch recht sein. Hauptsache, es wird vernünftig geregelt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält sicherlich Verbesserungen zur bisherigen Lage. Wir meinen aber, dass die Ausdifferenzierung noch weitergehen und noch
präziser sein sollte. Wir werden uns mit anderen Bundesländern abstimmen. Morgen zum Beispiel treffen sich die Datenschutzexperten der Länder, um gemeinsam darüber zu beraten, wie man die Anträge für den Innenausschuss des Bundesrates am 21. Oktober 2010 koordiniert.
Jetzt gibt es bestimmt eine Nachfrage von Frau Seelig. – Keine! Sonst auch keine? – Das erleichtert es.
1. Wie wirkt sich die Neuberechnung der Regelsätze der Grundsicherung durch die Bundesregierung auf den Berliner Haushalt aus?
2. Mit wie vielen Mehrkosten wäre für den Berliner Landeshaushalt zu rechnen, wenn die Forderungen zur Höhe der Regelsätze der Grünen und der Sozialverbände – Euro 420 –, der Linkspartei – Euro 500 – sowie der Grünen – über Euro 400 – umgesetzt werden würden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Meyer! Sie fragen nach einem Referentenentwurf der Bundesregierung. Wir werden in der Aktuellen Stunde noch ausführlich darüber sprechen. Sie wissen, dass die Bundesregierung aufgefordert ist, eine verfassungskonforme Regelung der Neubemessung der Regelsätze vorzunehmen. Am 9. Februar 2010 ist diese Aufforderung an die Bundesregierung ergangen. Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aus ihrer Sicht diese Umsetzung darstellt. Sie hat dazu die Einkommens- und Verbraucherstichprobe – EVS – von 2008 verwendet.
Sie fragen jetzt nach den Auswirkungen für den Haushalt. Sie wissen dabei sicherlich, dass die Regelleistungen – also die Grundsicherung – für Arbeitssuchende nach dem SGB II vom Bund getragen werden. Dort betragen die Auswirkungen für 455 855 Berliner und Berlinerinnen – würde dieses Verfahren in der jetzigen Höhe tatsächlich Gesetz werden – 26 692 900 Euro. Für den Landes
haushalt betrifft das das SGB XII – also die Sozialhilfe, die Grundsicherung für das Alter und bei Erwerbsminderung. Dort sind 54 062 Erwachsene betroffen, und es würde zu jährlichen Mehrausgaben von 3,2 Millionen Euro kommen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Umsetzung der Forderungen der Grünen, der Sozialverbände sowie der Linken zur Erhöhung der Regelsätze würde zu jährlichen Mehrausgaben für das SGB XII führen. Wir nehmen also die gerade erwähnten 54 092 erwachsenen Leistungsberechtigten, und es würde bei 400, 420 bzw. 500 Euro zu jährlichen Mehrbelastungen von ca. 20,3 Millionen, 30,2 Millionen bzw. 69,9 Millionen Euro jährlich führen.
Frau Senatorin! Danke für die Zahlen! Interessant sind vor allem die fast 70 Millionen Euro Mehrkosten, die quasi die Beschlusslage und die Forderung Ihrer Partei ausmachen. Für diese Mehrkosten im Landeshaushalt würde es keine Ersetzung durch den Bundeshaushalt geben. Wie würden Sie denn diese 70 Millionen Euro gegenfinanzieren wollen?
Zum einen wird Ihnen ja nicht entgangen sein, dass in der Haushaltsklausur Ihrer Bundesregierung vom 7. Juli 2010 ein Sparpaket bis 2014 beschlossen wurde. Sie werden ganz bestimmt parat haben, dass 37 Prozent der Einsparungen aus dem Sozialbereich erbracht werden und lediglich 7,3 Prozent aus der Refinanzierung des Bankensektors mit zum Teil sehr fragwürdigen Refinanzierungsmodellen. Das wird Ihnen sicherlich nicht entgangen sein. Es wird Ihnen auch nicht entgangen sein, dass in Berlin immer noch Arbeitsplätze fehlen, die nicht gefördert werden – also eine strukturelle Lücke von für Arbeitslose zur Verfügung stehenden existenzsichernden Arbeitsplätzen.
Ich wundere mich über Ihre Frage auch insofern, als Sie diese als Fraktionsvorsitzender der FDP stellen und doch wissen müssten, dass eine relevante Erhöhung von Regelsätzen, aber auch Einkommen gerade im Niedriglohnsektor eine erhebliche Verbesserung der Kaufkraft und der Binnennachfrage nach sich ziehen wird, was gerade in Zeiten einer Nach-Krise ein sehr wichtiges Element darstellt.
Danke schön, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat Warnhinweise des US-Außenministeriums vor terroristischen Anschlägen in Europa und Meldungen eines US-Fernsehsenders über konkrete Anschlagsziele in Berlin?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schreiber! In Ihrer Anfrage verweisen Sie zu Recht darauf, dass es Warnhinweise der Amerikaner gibt, und zwar Warnhinweise auch gegenüber der Bundesregierung – nicht spezifisch gegenüber dem Land Berlin. Die Sicherheitsbehörden des Landes Berlin, insbesondere der Verfassungsschutz und die Polizei, haben keine eigenen Erkenntnisse über mögliche Anschläge in Europa oder spezifisch in der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundesinnenminister hat zu den Warnhinweisen erklärt – und darauf möchte ich verweisen – :
Es liegen gegenwärtig keine konkreten Hinweise auf unmittelbar bevorstehende Anschläge in Deutschland vor. Es besteht jedoch eine hohe abstrakte Gefährdung, wonach sich deutsche Interessen im In- und Ausland seit längerer Zeit im Zielspektrum des internationalen Terrorismus befinden. Wir nehmen alle Hinweise sehr ernst und gehen ihnen mit hoher Intensität nach.
Das tut das Land Berlin, dem diese Hinweise von Bundesseite übermittelt werden, auch. Auch wir nehmen diese Hinweise ernst.
Danke schön! – Herr Innensenator! Ich habe eine Nachfrage. Der Bundesinnenminister bezeichnet die Terrormeldungen als ein rein hypothetisches Problem. Ich möchte fragen, wie Ihre Auffassung dazu ist.
Nach dem, was ich eben vorgetragen – dass der Bundesinnenminister diese Hinweise ernst nimmt –, kann ich nur vermuten, dass er bei seiner Äußerung über rein hypothetische Gefährdungen missverstanden wurde. Wir wissen und haben hier auch schon früher darüber berichtet – seit dem Jahr 2009, insofern ist das auch schon eine längere Erkenntnislage –, dass es mögliche Anschlagsplanungen gegenüber deutschen oder europäischen Zielen aus diesem Bereich – insbesondere aus dem Bereich Afghanistan und Pakistan – gibt. Diese sind jetzt noch einmal erhärtet worden. Es gibt keine konkreten Hinweise auf Personen oder auf Ziele, aber es gibt immerhin Hinweise auf Planungen. Insofern würde ich nicht davon sprechen, dass das alles rein hypothetisch ist.